Hallo
Ich lebe zusammen mit meinem Lebenspartner (nicht verheiratet, kein Konkubinatsvertrag) und wir haben eine 4 Monate alte Tocher.
Mein Partner ist der Ansicht, dass ich Anspruch auf Sozialhilfe habe, wenn ich die nächste Zeit noch nicht arbeiten möchte und mich vollzeit auf die Kindererziehung konzentrieren möchte.
Ich bin eher der Meinung, dass mein Lebenspartner mich zuerst unterstützen muss.
Kennst sich jemand damit aus und kann mir weiterhelfen?
Besten Dank.
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naja, ich kenn die gesetzes lage nicht, möchte aber trotzdem was dazu sagen.
warum "möchtest" du dann nicht arbeiten? ich glaube, oder hoffe, dass das sozialamt - falls überhaupt anspruch besteht - nichts zahlt, weil es ja nicht das problem ist, dass man nicht arbeiten kann, sondern nicht arbeiten will. ich bin der meinung, dass da der vater des kindes zuerst einmal zahlen/unterstützen sollte. vorallem sollte man sich solche gedanken machen, bevor man ein kind in die welt stellt (meine meinung)... einfach beim sozialamt anklopfen find ich in dieser situation ein bisschen dreist...
sorry. -
@EBCH
Verfasst am: 13. 09. 2012 [13:27]
Die Dauer, bis ein Konkubinat als stabil gilt, ist übrigens von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In einigen sind es nur 6 Monate, in den meisten sind es 2 Jahre.
Ebenso gilt ein Konkubinat als stabil, wenn man gemeinsam umgezogen ist.
Somit ist klar, je nach Kanton wo ihr wohnt, muss dein Lebenspartner dich schon nach 6 Monaten im gleichen Haushalt wohnen finanziell unterstützen.
Bist du dir bewusst, dass man die bezogene Sozialhilfe später zurückbezahlen muss, sobald man ein gutes Einkommen hat oder z.B. eine Erbschaft macht?
Bist du gewillt, für deinen Lebenspartner gratis zu kochen zu putzen ihm die Wäsche zu besorgen etc. etc. und während dieser Zeit Schulden zu machen, die du später irgendeinmal im Leben zurückbezahlen musst? -
Ich sehe es auch anders als mein Lebenspartner. Jedoch plagen ihn (meiner Meinung nach unbegründet) Existenzängste aufgrund der momentanen finanziellen Situation.
Natürlich möchte ich bald wieder anfangen zu arbeiten, im Moment ist es aufgrund der Entwicklung unserer Tochter nicht möglich.
Ich war auch der Meinung, dass ich das bezogene Geld zurückbezahlen muss, mein Partner streitet dies ab.
Ich glaube es ist das beste, beim zuständigen Sozialamt vorstellig zu werden, damit mir eine Fachperson dies schriftlich geben kann. -
@EBCH: Dein Lebenspartner ist gesetzlich verpflichtet, auch wenn Sie kein Gericht darüber haben entscheiden lassen, Ihnen für seine Tochter Alimente zu bezahlen. Wenn er das nicht kann, weil er nach der Bezahlung des vollen Unterhalts das betreibungsrechtliche Existenzminimum in Ihrem Wohnsitzkanton unterschreiten würde oder sich weigert, können Sie sich auf der Gemeinde melden und um Alimentenbevorschussung ansuchen. Die Gemeinde wird dann versuchen sich die vorgeschossenen Alimente wieder von Ihrem Lebenspartner zurückzuholen sobald dieser wieder mehr verdient oder über mehr Vermögen verfügt bzw. er gepfändet werden kann.
Es ist wahrscheinlich (es sei denn Sie haben noch viel Ersparnisse), dass Sie trotz den Alimenten bzw. der Alimentenbevorschussung einen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Allerdings wird Ihnen, wenn Sie Haushaltsarbeiten für Ihren Lebenspartner erledigen, wahrscheinlich ein fiktives Einkommen als Haushälterin angerechnet, auch wenn Sie Ihr Lebenspartner nicht für diese Arbeiten bezahlt, weil er Sie an und für sich dafür bezahlen müsste. Die Sozialhilfe muss zurückbezahlt werden, wenn Sie später wieder mehr verdienen oder später zu mehr Vermögen kommen.
Ich nehme an Sie haben schon in Ihrer Umgebung nach Kinderkrippen gesucht und sich erkundigt, ab welchem Alter diese Kinder nehmen und wie hoch die Gebühren für die Krippe je nach Ihrem Einkommen sind.
Gehen Sie zu Ihrer Wohnsitzgemeinde und lassen Sie sich dort auf dem Sozialamt über Alimentenbevorschussung und Sozialhilfe beraten.