Vor vier Jahren wurde im BEOBACHTER, Ausgabe 13/09, in der Rubrik "Das neue Urteil" ein Kurzartikel unter dem Titel "Trotz Verschärfung weiterhin IV-Rente" publiziert, welcher zwei neue und bedeutende Bundesgerichts-Urteile vorstellte, die sich mit der Grundsatzfrage der Rechtssicherheit für IV-Rentenbezüger/Innen befassten.
Auszug aus dem Artikel:
"Vor kurzem musste sich das höchste Gericht in zwei Fällen mit der Frage befassen, ob Renten, die vor 2004 zugesprochen wurden, nun wegen der verschärften Praxis aufgehoben oder reduziert werden sollten.
Das Urteil: nein.
Das Gericht wertete Vertrauensschutz und Rechtssicherheit der Rentenbezüger (dass für die Bürger Verlass ist auf Beschlüsse von Ämtern und Gerichten) höher als das allgemeine Interesse an einer flächendeckenden Anwendung der verschärften Praxis.
Auch die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Gesetzesänderung, wonach eine Erwerbsunfähigkeit nur vorliegt, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist, stellte für das Gericht keinen Grund für die Aufhebung der Renten dar.
Damit können in beiden beurteilten Fällen die Betroffenen ihre seit 1989 respektive 1999 ausgerichteten Renten weiter beziehen.
Bundesgericht, Urteil vom 26. März 2009 (8C_502/2007);
Urteil vom 1. Mai 2009 (9C_1009/2008 )"
Ende Zitat.
Link zum ganzen Artikel unter dem Titel "Trotz Verschärfung weiterhin IV-Rente":
http://www.beobachter.ch/dossi…rfung-weiterhin-iv-rente/
Es stellt sich die berechtigte Frage, weshalb diese sehr bedeutenden Grundsatz-Urteile des Bundesgerichts nicht auch für alle anderen rechtmässigen IV-Versicherten gelten sollten, welchen vor 2004 in einem ordentlichen Verfahren eine IV-Rente zugesprochen wurde.
In Anbetracht der Berichterstattung in den Medien ist jedenfalls nicht erkennbar, dass dieser vom höchsten Gericht bestätigten Rechtssicherheit bzw. der Besitzstandswahrung von Renten die vor 2004 zugesprochen wurden, von Seite der Invalidenversicherung in gebührender Weise respektiert wird.
Was meinen direkt betroffene IV-Rentner/Innen, als auch Kenner der Rechtslage dazu?
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Lieber Sonderkurier
Soeben bekam ich eine Antwort eines anderen Forum via E-Mail und ich möchte Dir das nicht vorenthalten.
Link dieses Forums:
http://iv-geschaedigte.forumprofi.de/viewtopic.php?p=500#500
Antwort auf meine Veröffentlichung vom Tagesanzeiger gem.
http://www.tagesanzeiger.ch/zu…mittelbar-/story/20893539
Ich kopiere:
BeitragVerfasst am: Fr 21 Jun, 2013 22:00
Titel: Entwürdigend
Hallo
Der Bericht im Tagesanzeiger offenbart die Schonungslosigkeit der IV Machenschaften, wo Betroffene, Kranke, Behinderte die Würde genommen wird und als Paragrafennummer ohne Seele behandelt werden.
Der Artikel "Gemeinsam sind wir stark" verliert hier auf klare und brutale Weise seine Bedeutung, weil die Macht der IV mit ihren unfairen Gutachtern eine Dimension darstellt, welches in dem Bericht des TA deutlich zur Geltung kommt und gar auch angesprochen wurde.
Was hier prozessiert wird, ist eigentlich ein Fall für den Gerichtshof für Menschenrechte, da hier diese nämlich zugunsten verbesserter Bilanzen mit Füssen getreten werden.
All jene Gutachter der IV gehören vors Gericht wie auch die Schreibtischtäter und auch jene politischen Verursacher, welche der IV diese Möglichkeiten gewährte.
Doch ich befürchte, die Dimension dieser unseligen bürokratischen Maschinerie hat seinen Höhepunkt noch nicht erreicht, aber ich glaube, wenn die ersten Freitoten dieser unwürdigen wie unsozialen Behandlungen in den Medien präsent werden, dürfte Vielen vielleicht klar werden, das hier gewaltig dank einigen polit. Polterern schief gelaufen ist.
Es gibt keine echte Lobby für uns Betroffene und Behindertenorganisationen sind mehr mit sich selbst beschäftigt, als das sie wirkliche Hilfe geben könnten, da jede Organisation ihr eigenes Muster hat, anstatt gemeinsam und einheitlich aufzutreten.
Doch irgendwann läuft das Fass über....
Gruss JM
_________________
"Humanität besteht darin, dass niemals ein Mensch einem Zweck geopfert wird." (Albert Schweitzer) -
Auch bei den Schwächsten aller Schwachen wird gespart - unseren Kindern mit Gebrechen - es wird immer besser
Selbstbestimmung für Personen mit Behinderung
hat auf Facebook folgendes veröffentlicht:
Vor dem neuen Finanzausgleich, als die IV sich noch an den Sonderschulungen finanziell beteiligte und Sonderschüler für die Gemeinden billiger waren als Regelschüler, taten manche Gemeinden alles, um Schüler in diesen Sonderschulen “entsorgen” zu können. So wurde vielen Kindern die berufliche Zukunft verbaut. Das hat damals niemanden interessiert. Aber jetzt, da Regelklassen billiger sind als Sonderschulen und man mit demselben Ziel auf Biegen und Brechen alle Kinder in die Regelschulen schmeisst, regen sich plötzlich alle auf. Das eigentliche Problem liegt nicht bei der Inklusion – die kann durchaus funktionieren. Das Problem besteht darin, dass finanzielle Interessen stets über dem Kindeswohl standen.
http://selbstbestimmung.ch/pol…ueberfordern-die-schulen/ -
Erneut so ein Artikel, bei dem ich mich beinahe übergeben muss, aber typisch für unser prachtvollen "Sozial*-versicherungen bzw. der IV ist
Veröffentlicht auf Facebook von:
Selbstbestimmung für Personen mit Behinderung ·
vor 10 Minuten ·
“Zudem findet das Gericht, das Interesse der IV, Missbräuche zu verhindern, sei stärker zu gewichten als Silvia Crivellis Interesse, nicht in eine Notlage zu geraten.”
Wenn die Missbrauchsbekämpfung für die IV wichtiger ist, als behinderte Menschen vor einer Notlage zu bewahren, so hat diese Versicherung ihre Existenzberechtigung verloren.
Invalidenversicherung: Wegen Arbeit vor dem Ruin
Weil sie ihre Schulden zurückbezahlen wollte, arbeitete eine IV-Bezügerin mehr, als ihr guttat. Nun wird sie von der Invalidenversicherung verdächtigt, eine zu hohe Rente bezogen zu haben. Man strich ihr kurzerhand sämtliche Gelder. Ich fühle mich wie eine Schwerverbrecherin», sagt Silvia Crivelli...
http://selbstbestimmung.ch/ges…egen-arbeit-vor-dem-ruin/ -
IV-Revision: Schleudertrauma-Patienten besonders betroffen
Heute, 13:29 Uhr
http://www.srf.ch/news/schweiz…enten-besonders-betroffen
Die Invalidenversicherung ist dabei, mehrere Tausend Renten zu streichen. So hat es das Parlament bei der letzten Revision beschlossen. Innert dreier Jahre müssen die Dossiers bereinigt sein. Jetzt ist Halbzeit – und es zeigt sich: Viele Betroffene gehen vor Gericht, um ihre Rente zu verteidigen.
Schwierige Zeiten für IV-Rentner: Ihnen droht die Kürzung oder Aufhebung der Rente. So will es die 5. IV-Revision. Betroffen sind meist Menschen, die an einem Schleudertrauma oder an Schmerzkrankheiten wie Weichteilrheumatismus leiden.
Daniela Aloisi von der Zürcher Sozialversicherungsanstalt zieht Zwischenbilanz: «Wir sind im Zeitplan und gut auf Kurs. Zwei Drittel der Fälle sind bereits abgeschlossen. In 300 Fällen musste die Rente aufgehoben oder gesenkt werden.»
Mehrheit muss auf Rente verzichten
300 Zürcher IV-Rentner hat es also bereits getroffen. Im Aargau sind es über 200. Schweizweit dürften es rund 2000 sein. Oft werden die Renten ganz gestrichen.
Georges Pestalozzi vom Behindertenverband Integration Handicap berät Betroffene: «Einige reagieren fatalistisch, andere kämpferisch. Sie wollen sich wehren.» Es gebe aber auch Leute, die die Stabilität, die sie mit ihrer Rente erlangt haben, wieder verlieren. «Sie geraten in Panik – und ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich.»
Rechtsmittel werden ausgeschöpft
Die 5. IV-Revision trifft Menschen, deren Antrag auf eine Rente heute nicht mehr bewilligt würde. Bei Juristen und Politikern hat sich die Meinung durchgesetzt, dass die Betroffenen ihre Krankheitssymptome wegstecken – also damit arbeiten können.
Menschen mit Weichteilrheumatismus oder einem Schleudertrauma verlieren nun ihren Anspruch auf bisherige Renten. Viele wehren sich. «Wir haben die auch schon Erfahrung gemacht, dass sich der Kunde uns gegenüber positiv für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ausspricht. Der Meinungsumschwung kommt aber nach der Konsultation des Rechtsvertreters», sagt Daniela Aloisi.
IV-Revision: Nach eineinhalb Jahren rund 2000 Renten gestrichen
Rund jeder fünfte Betroffene in Zürich zieht vor Gericht – im Aargau ist es gar jeder Dritte. Rechtsberater Georges Pestalozzi hat festgestellt: Nicht in allen Kantonen sind die Gerichte gleich streng. «Es gibt kantonale Gerichte, die die IV-Stellen eher stützen bei ihren Entscheiden. Andere sind eher kritisch.»
Besonders streng gegenüber IV-Rentnern seien die Gerichte im Aargau und im Kanton Bern. Etwas weniger streng sei Zürich. Doch auch dort rechnet die Sozialversicherungsanstalt damit, dass sie rund zwei von drei Fällen gewinnen wird.
Zweifel an Fairness in bestimmten Fällen
Ueli Kieser, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität St. Gallen, beobachtet die Gerichtspraxis. Er sagt: Die IV werde ihr Ziel erreichen und 4500 Renten streichen können. «Die Gerichte heben die Renten reihenweise auf.»
Dem Rechtsprofessor bereitet das Kopfschmerzen. Er zweifelt daran, ob die IV und die Gerichte den Betroffenen in allen Fällen gerecht werden. «Wenn jemand ein solch schwieriges Beschwerdebild hat, dann müsste für die IV-Stelle die Ampel auf Gelb springen. Das heisst, dann müsste man sagen, jetzt müssen wir sehr genau abklären. Heute ist das Bild aber so, dass die Ampel sofort auf Rot springt. Deshalb meine ich, dass es durchaus Fälle dabei hat, wo Unrecht geschieht.»
Fälle in Strassburg hängig
Drei Zürcher Rechtsanwälte haben Fälle von Schmerzpatienten an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg weitergezogen. Das Gebot der Fairness werde verletzt und die Betroffenen würden diskriminiert, argumentieren sie. Bis zu einem Urteil dürfte es Jahre dauern. Die IV-Revision aber, die läuft. Es ist Halbzeit. Die IV streicht Renten. Täglich. Eineinhalb Jahre hat sie noch Zeit.