Alimente im Zwischenjahr und danach im Studium

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  • Hallo zusammen!

    Zu mir und meiner Situation: Ich werde im Sommer 2013 18 Jahre alt und schliesse gleichzeitig meine Matura ab. Danach mache ich ein Zwischenjahr (bevor ich im folgenden Jahr anfange zu studieren), in dem ich an verschiedenen Orten Geld verdienen und erste Arbeitserfahrungen machen möchte (aber ich mache keine Praktika, die für meine weitere Ausbildung nötig wären), und auch ein wenig reisen gehe.

    Meine Eltern sind geschieden, meine Mutter hat das volle Sorgerecht und mein Vater muss Alimente zahlen für mich und meine Schwester.

    Nun habe ich drei Fragen:

    1.1) Muss mein Vater mir im Zwischenjahr noch Alimente zahlen? Wenn ja, immer noch gleich viel wie zuvor?

    1.2) Im Falle, dass mein Vater im Zwischenjahr tatsächlich nichts mehr zahlen müsste, müsste er dann während des Studiums wieder voll/normal zahlen?

    2) Oder gilt das Zwischenjahr als "Erstausbildung"? Ich habe von einigen gehört, dass das Zwischenjahr sozusagen das Studium/die Erstausbildung ersetzt. Denn wenn das so wäre, müsste mein Vater mir während der ganzen Studienzeit keine Alimente mehr zahlen.

    Mein Vater hat sich immer ein wenig schwer getan mit den Alimenten, deshalb wäre es grossartig, mehr über meine Rechte zu wissen.

    Vielen Dank für die Antworten im Voraus!

    Liebe Grüsse,

    farfalla95

  • Hallo farfalla95

    Antworten auf deine Frage findest du im nachfolgenden Link.

    @Hubert schrieb: Verfasst am: 13. 08. 2010 [14:14]

    ....

    Ebenfalls sind die Unterhaltsbeiträge nicht geschuldet, wenn das Kind z.B. ein Zwischenjahr einlegt, um zu reisen. Die Alimentenpflicht lebt in solchen Fällen wieder auf, sobald die Ausbildung (wieder) aufgenommen wird.

    ...



    Ich nehme mal an, das gilt gesamtschweizerisch

    Hubert

    http://www.beobachter.ch/foren/uebersicht/foren/list_post/?tx_mmforum_pi1%5Btid%5D=20299&tx_mmforum_pi1%5Bpage%5D=1&tx_mmforum_pi1%5Bsword%5D=zwischenjahr#pid163473

  • Ihr Anspruch auf Alimente endet mit dem Matura-Monat, wenn es einen Unterbruch in der Ausbildung gibt.

    Soll­ten Sie später tatsächlich ein Studium beginnen, können Sie wieder Alimente geltend machen, solange nicht anderes erwähnt ist in den Scheidungspapieren.