Im Jahre 2011 wurde bei mir eine Illegale Massnahme seitens der Kantonspolizei Zofingen durchgeführt.
Nach einer Eintreibung eines Bussgeldes wegen Ungehorsam im Betreibungsverfahren durch eine Polizeistreife der Kantonspolizei Zofingen, wurde meine Wohnung durchsucht! Die Beamten gaben an sie dürften dieses, da der Ersatz-Vollzugsbefehl des Bussgeldes dafür ausreichen würde. Dieser war aber bereits bezahlt und damit ungültig. Die Durchsuchung geschah nach der sofortigen Bezahlung. Mehrmals gaben die Beamten an, sie dürften dieses und ich müsse mich fügen! Ich habe mehrmals betont dass ich keine Ahnung vom Schweizer Rechtssystem habe, und liess sie machen.
Bei der Durchsuchung wurden etwa 30 g Cannabis gefunden. Angeblich hätten Sie das BTM bereits im Hausflur gerochen. Ich habe ein Formular bekommen indem ich Angaben über mein Konsumverhalten machen sollte. Ich habe dann nichts angeben ausser dass ich das Cannabis am Bahnhof erworben hatte. Ein Beamter fragte mich wie lange ich diese Droge schon kenne. Ich gab an seit etwa 17 Jahren. Und das ich als Hobby Musiker ab und zu mal einen Joint rauche. Erstmal passierte gar nichts. Dann wurde mir plötzlich der Fahrausweis entzogen mit dem verweis auf die Hausdurchsuchung. Danach ging es zur Vernehmung zum Staatsanwalt. Dieser interessierte sich wenig für das BTM Vergehen/Übertretung und wollte vielmehr wissen, wie sich die Beamten Zutritt zur meiner Wohnung verschafft hätten.
Später folgte die Gerichtsverhandlung am Bezirksgericht Zofingen. In der Verhandlung wurde durch die Richterin festgestellt dass die Beamten weder die Befugnis noch das Recht hatten meine Wohnung zu durchsuchen. Ausserdem wurde festgestellt dass ich weder über meine Rechte noch über meine Pflichten ausgeklärt worden war. Zudem wurde auch keine Gefahr in Verzug festgestellt. Ich wurde in allen Punkten freigesprochen.
Der Staatsanwalt ist danach in Berufung gegangen und hat ein begründetes Urteil verlangt. Es vergingen ein paar Monate und ich hatte auch dieses bekommen, indem wurde ausführlich festgehalten warum die Massnahme von Seiten des Gerichtes als Illegal erklärt wurde. Es wurde darin verfügt dass alle Daten und Beweise aus diesem Fall als nicht Rechtswirksam also ungültig sind. Dieses betrifft laut Ausführung des Gerichts besonders dass angebliche Geständnis seit 17 Jahren Drogen zu konsumieren. In allen Befragungen und Verhandlungen habe ich das auch immer wieder richtig stellen müssen. Da es nicht meine Aussage ist!!!
Der Staatsanwalt ging in Berufung und zog das Verfahren weiter zum Obergericht Aarau. Das Obergericht ist dann nach Monaten zum Schluss gekommen, dass das Urteil vom Bezirksgericht Zofingen richtig war und liess eine weitere Berufung nicht zu. Somit haben 2 Gerichte festgestellt dass es sich um eine Illegale Zwangsmassnahme handelt und alle Beweise/Daten/Geständnisse als ungültig angesehen werden müssen. Auch eine Freiwilligkeit bei der Durchsuchung wurde ausgeschlossen, da es wohl auch darum ging, ob es eine Freiwilligkeit bei Hausdurchsuchungen geben kann und ob diese mit dem Schweizer Recht vereinbar ist.
Doch jetzt kommt das eigentliche Problem!
Ich habe es hingenommen das ich keine Anzeige gegen die Polizei wegen Hausfriedensbruch machen konnte, da ich keinen Anwalt zahlen konnte und mich auch vor Gericht selbst vertreten hatte. Auch das die Fristen zur Anzeige bereits abgelaufen waren. Aber seit der Hausdurchsuchung weigert sich das Strassenverkehrsamt Aarau meinen Führerausweis zurück zugeben! Jetzt bereits seit mehr als 2 Jahren. Obwohl ich alles versucht habe Diplomatisch mit dem Amt zu reden, verweigert sich das Amt auch weiterhin.
Der Entzug der Fahrerlaubnis gilt auf unbestimmte Zeit. Wegen meinen ständigen Einsprachen bekomme ich eine Rechnung nach der anderen. Da jede Einsprache 275 CHF kostet!
Das Amt weigert sich da sie nicht an Gerichtsurteile gebunden sind laut eigener Aussage. Dass Ihnen die Beweise fehlen bzw. diese Beweise als ungültig erklärt wurden, interessiert das Amt auch nicht! Sie wollen auch weiterhin den Entzug aufrechterhalten da ich eine Gefahr für die Öffentlichkeit bin.
Obwohl ich niemals einen Unfall oder bereits zuvor im Strassenverkehr auffällig gewesen bin. Niemals angezeigt wurde wegen BTM oder anderen Dingen. Ich brauche diesen Führerausweis aber für meine Arbeit!
Obwohl dem Amt alle Gerichtsakten vorliegen weigern sie sich auch weiterhin. Zwischendurch hatte ich kurz einen Anwalt der aber nichts bewirken konnte oder vielleicht auch nicht wollte! Das Strassenverkehrsamt gibt an das ich zwar Juristisch unschuldig bin aber trotzdem gefährlich und die Öffentlichkeit geschützt werden müsse, als Beweis diene die eigene Aussage das ich seit 17 Jahren täglich kiffen würde.
In einer Rechnung wurde mir vorgelegt das ich in den letzten Jahren mindestens pro Jahr 365g Cannabis konsumieren würde!!!
Trotz Hinweis dass ich niemals soviel konsumieren würde und hatte sowie diese Aussage nicht gemacht habe liessen sie kalt. Denn es war von der Polizei angegeben worden dass ich angeblich 17 Jahre täglich kiffe würde.
Und ich neben 15 Urinproben kontrolliert auch zum Psychologen gehen müsse um eine Gefahr auszuschliessen. Ich habe aber keine Mittel um 1400 CHF für den Psychologen und dann auch noch die Urinproben zu zahlen.
Ich weiss nicht weiter! Ich brauch den Ausweis dringend für die Arbeit. Und kann nicht verstehen wie ein Amt jemanden zwar nicht Juristisch belangen kann aber doch moralisch bestraft, obwohl es mehr als 120 Seiten Akten gibt und normalerweise solch Fall mit einem Bussgeld von 200 CHF bestraft wird! Jetzt ist der Ausweis solange weg, mehr als 20 Briefe habe ich geschrieben, Anwalt und der Berg an Papieren wird immer höher. Wegen einer Bagatelle mit einer Nachweislich falschen Angabe der Polizei und Ungültigen Beweisen!!! Ich kann das nicht mehr verstehen…
Was kann ich tun?
Wer kennt Hilfe?
Kann mir überhaupt jemand helfen?
Das Strassenverkehrsamt spielt Gott!!!
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
-
-
Hallo Moondriver
Das ist wohl ziemlich schief gelaufen. Aus der Misere raus kommst Du wohl nur mit einem Anwalt, ich denke das Strassenverkehrsamt bewegt sich auf sehr dünnem Eis und ich bezweifle, dass es eine rechtliche Grundlage gibt, die einen so langen Fahrausweis Entzug rechtfertigt. Zumal es ja zu keinem Unfall o.ä. gekommen ist.
Da ja jede Einsprache 275 CHF kostet wäre es sicher lohnenswert jetzt einen Anwalt einzuschalten. Schau ob Du in einem ersten Schritt zu einer Rechtsberatung kommst, diese wird oft von Gemeinden, Verbänden kostenlos angeboten. Da solltest Du dann auch erfahren wie Du ohne grossen finanziellen Aufwand zu einem Anwalt kommst. -
Was man nicht so richtig weiss, das Strassenverkehrsamt ist nicht Richter und schon gar nicht Gott von eigenen Gnaden. Das Strassenverkehrsamt ist eine Behörde, die Massnahmen erlässt bzw. verfügt. Der Entzug des Führerausweises ist darum auch keine Strafe, sondern eine Administrativmassnahme, die bezweckt, offensichtlich für das Führen eines Autos nicht geeignete Personen vom Strassenverkehr fernzuhalten – zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer.
Dabei kann das Strassenverkehrsamt gar nicht anders handeln. Sobald der begründete Verdacht feststeht, dass ein Kiffer am Steuer sitzen könnte, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Ob die Beweise dabei aus legalen Quellen stammen oder nicht, ist dabei kaum massgebend. Und ob du vor siebzehn Jahren gekifft hast, ist für den Entzug wohl eher nicht von Bedeutung, massgebend ist, ob du jetzt Drogen nimmst – und das hast du ja zugegeben.
Ich glaube nicht, dass ein Anwalt hier helfen kann. Solange das Strassenverkehrsamt seinen Ermessensspielraum nicht falsch auslegt, wird der die Herausgabe des Führerscheins nicht erstreiten können. Das Strassenverkehrsamt hat ja dargelegt, was es von dir für die Prüfung deiner Fahrerlaubnis erwartet: Psychiatrischer Eignungstest und Drogenfreisein.
Anstatt deinen Führerausweisentzug dauernd und kostenpflichtig auf dem juristischen Weg anzufechten, hättest du zum Beispiel schon vor zwei Jahren beginnen können, Urinproben testen zu lassen und so dem Strassenverkehrsamt beweisen können, dass du keine Drogen konsumierst und darum auch ein Auto verantwortungsvoll führen kannst. Ich bin überzeugt, dass bei deinen geschilderten Umständen so auf den Psychiater verzichtet worden wäre und du deinen Führerschein zurückerhalten hättest.
Aber es ist ja offensichtlich, warum du dich weigerst, den vom Strassenverkehrsamt aufgezeigten Weg einzuschlagen. Dein Grund mit den Kosten ist doch nur vorgeschoben, die vielen Einsprachen bezahlst du ja auch. Aber es bringt ja nicht allzuviel, eine Urinprobe abzugeben, wenn du von vornherein weisst, dass das Testresultat positiv ausfallen wird.
Und auch das Strassenverkehrsamt kennt ja seine Pappenheimer und weiss genau, warum die einen lieber ins Glas pinkeln und die anderen lieber Juristen engagieren. -
. Sobald der begründete Verdacht feststeht, dass ein Kiffer am Steuer sitzen könnte, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Ob die Beweise dabei aus legalen Quellen stammen oder nicht, ist dabei kaum massgebend. Und ob du vor siebzehn Jahren gekifft hast, ist für den Entzug wohl eher nicht von Bedeutung, massgebend ist, ob du jetzt Drogen nimmst – und das hast du ja zugegeben
Anstatt deinen Führerausweisentzug dauernd und kostenpflichtig auf dem juristischen Weg anzufechten, hättest du zum Beispiel schon vor zwei Jahren beginnen können, Urinproben testen zu lassen und so dem Strassenverkehrsamt beweisen können, dass du keine Drogen konsumierst und darum auch ein Auto verantwortungsvoll führen kannst. Ich bin überzeugt, dass bei deinen geschilderten Umständen so auf den Psychiater verzichtet worden wäre und du deinen Führerschein zurückerhalten hättest.
Aber es ist ja offensichtlich, warum du dich weigerst, den vom Strassenverkehrsamt aufgezeigten Weg einzuschlagen. Dein Grund mit den Kosten ist doch nur vorgeschoben, die vielen Einsprachen bezahlst du ja auch. Aber es bringt ja nicht allzuviel, eine Urinprobe abzugeben, wenn du von vornherein weisst, dass das Testresultat positiv ausfallen wird.
Und auch das Strassenverkehrsamt kennt ja seine Pappenheimer und weiss genau, warum die einen lieber ins Glas pinkeln und die anderen lieber Juristen engagieren.
Hmmmm… das ist ja Interessant!!!
Nehm es mir nicht Übel, aber bei solch Argumentation mit leichten Unterton platzt mir fast der A….!!!
Es geht hierbei doch um etwas ganz anderes.
Wenn genauso strikt gehandelt würde bei all den Autofahrern die direkt aus der Beiz auf die Strasse bzw. Personen die jeden Tag sich Alkoholisieren und am Strassenverkehr teilnehmen gehandelt werden würde, wären die Strassen wirklich sicher!
Wenn das dein Argument ist dann müsste ich jeden Tag eine Liste von gefährdeten Personen erstellen die am Strassenverkehr teilnehmen und somit eine Gefahr für die Öffentlichkeit sind!
Jetzt können mal wieder 100 Leute sagen…,, Naja das ist ja nur Alkohol und dieser ist ja Legal!!!,,… Aber das ist totaler Quatsch!!! Es ist Nachweislich, eine Quelle muss ich dabei nicht einmal angeben das schwere Unfälle und Tote im Strassenverkehr unter Alkohol neben Nichtbeherrschung des Fahrzeuges die häufigste Ursache ist!!!
Auch habe ich noch niemals gelesen oder gehört dass jemand im Einfluss von Cannabis seine Frau verprügelt oder seine Familie ermordet hat. Frauen Vergewaltigt oder sich durch eine Disco/Bar prügelt!
Aber das ist gar nicht der Punkt!
- Ich sperre mich dagegen nicht weil ich ein Kiffer bin!!!
- Was mein Blut oder Urintest auch beweisen würde…
- Ich sperre mich dagegen weil es eine Frechheit ist und eine überzogene scheiss Bürokratie…die sich erlaubt bei Bürgern ohne Grund und ohne Erlaubnis die Wohnungen zu durchsuchen…
- Die Polizei einen dabei auch noch anlügt obwohl man selbst anständig und ehrlich war…
- Dieses auch noch zweifelsfrei von Gerichten geklärt wird…
- Aus einer Bagatelle ein riesen Bürokratischer Aufwand betrieben wird…man beachte alle Gerichtskosten meine Auslagen/Zeugengelder/Bezirksgericht/Obergericht/Briefwechsel/ und vieles mehr…haben den Steuerzahler…also DU und ICH mehr als 10 000 CHF gekostet!!!
- Ich sperre mich dagegen weil bevor ich einmal angehört wurde vom Strassenverkehrsamt zuerst der Einzahlungsschein vom Psychologen da war!
- Ich sperre mich dagegen weil das Strassenverkehrsamt trotz allen Akten mit Illegalen und Missbräuchlich erworbenen Daten argumentiert die so von mir nicht angegeben wurden!
- Ich sperre mich dagegen weil man von Anfang an einfach eine Busse hätte schreiben können und fertig!
- Ich sperre mich dagegen weil es langsam Alltag wird, der Bürger nur noch der Dumme ist der für alles zahlen darf. Ämter Gott spielen. Polizei immer wieder mit schlechter Presse punktet. Und der kleine Mann am Moralischen Massstab gemessen wird während die oberen 10 000 sich ins Fäustchen lachen und in Ihrer eigenen Welt leben.
Wenn das Amt die Kosten zurückerstatten würde bei zweifelsfreien Drogentest oder Psychologen wäre ich sofort bereit gewesen! Aber die Kosten muss ich tragen und dass sehe ich nicht ein. Und dies nur weil ich zugegeben habe als Musiker bei einer Probe oder auf einen Open Air mal einen geraucht zuhaben???
Das nenne ich Unverhältnismässig und Überzogen!
Mir geht’s bei diesen Fall nicht darum Drogen zu verherrlichen oder klein zureden…Drogen sind schlimm…mir geht’s darum das es in Ämtern keinen gesunden Menschenverstand mehr gibt und solche Leute wie ich als unangenehme Linke Zecke betitelt werden (Telefonische Aussage Sachbearbeiter Rechtsabteilung Strassenverkehrsamt Aarau) die in der Schweiz nichts zu suchen haben!
Danke für deinen Beitrag!!! -
Nachtrag!!!
Um einen Sicherheitsentzug zu veranlassen reicht es nicht einfach aus in einer Privatwohnung Cannabis zufinden, zudem dieses ja nicht einmal im Strassenverkehr passierte! Auch müsste die Behörde mehr als einen Tatverdacht vorbringen um seinen Entscheid zu bekräftigen und laut eines Urteiles des Bundesgerichtshofes (CH)...
...gillt eine geringe Menge an Cannabis oder das Zugeben des Unregelmässigen Konsums...nicht Automatisch als Drogensucht...diese natürlich einen Sicherheitsentzug des Fahrausweises begründen würde...!
Weder die Menge noch die Umstände begründen also einen Sicherheitsentzug!!!
Da in der Urteilsbegründung vom Obergericht 29.04.2013 festgehalten wurde...
...(!)...Die Hausdurchsuchung vom 08.08.2011 wird wie bereits vom Bezirksgericht Zofingen beurteilt...als Ungültig erklärt...
...(!)...Begründet wird dieses durch das Verhalten der Kantonspolizei (Vorgabe das ein Vollzugbefehl zur Wohnungsdurchsuchung aussreiche)... sowie das fehlen eines Ordentlichen Hausdursuchungsbefehls...
...(!)...Die gefundene Menge an Cannabis ( Aservate 08977...30.2 g) ist als Beweismittel ungültig...
...(!)...Alle Beweise/Daten und Fakten die im Zuge der Hausdurchsuchung vom 08.08.2011 ermittelt oder gefunden wurden...sind als Rechtsunwürdig anzusehen...und demnach Ungültig...
Dieses betrifft insbesondere der Aussage (Rapport Kantonspolizei von 10.08.2011) seit Jahren Cannabis zu Konsumieren...
...(!)...der Beschuldigte gab mehrmals zu Protokoll...das seine Aussage nicht wahrheitsgemäss wiedergegeben wurde...auch wurde er nicht auf seine Rechte hingewiesen (Aussageverweigerungsrecht)...das Gericht schliesst sich dabei dem Beschuldigten an (Aussage PK G. /PK H. sowie Beschuldigter)
...(!)...das Gericht spricht deshalb den Beschuldigten in allen Anklagepunkten frei...
Es ist eine Verarschung des Bürgers wenn aufgrund von solchen Umständen (Verhalten der Kantonspolizei) Verordungen und Sanktionen ausgesprochen werden...!!! -
Hallo Moondriver
Das klingt ja schon mal positiv, was das Obergericht alles entschieden hat. Wie gesagt ich finde Du brauchst jetzt einen Anwalt, der dies entsprechend umsetzt und Dich aus der Misere rausholt.
Du selbst wirst hier scheinbar nicht mehr ernst genommen, deswegen wohl auch die Forderung nach den Tests beim Psychiater. Je mehr Du jetzt strampelst, desto tiefer gerätst Du rein.
Ich bin absolut nicht für Kiffen und schon gar nicht für Fahren im angekifften Zustand. Aber im Zuge von Via Securo und den strengen Gesetzgebungen müsste man wohl jedem 3ten Jugendlichen den Führerausweis vorsorglich entziehen. Wenn beim Alkohol schon die 0 Promille Grenze gilt, wird es beim Drogenkonsum ähnlich sein.
Versuch es positiv zu sehen und gehe ein drogenfreies Leben an um die geforderten negativen Urintests herbeiführen zu können. Es hilft Dir nicht nur den Ausweis wieder zu kriegen sondern ist auch gesünder und kostet Dich weniger Geld. -
So, wie ich das verstehe geht es hier gar nicht um Drogenkonsum, sondern um Rechtsstaatlichkeit und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Moondriver1977 ist nie bekifft beim Autofahren erwischt worden und niemand hier - außer ihm selbst - kann wissen ob er überhaupt jemals nach dem Kiffen Auto gefahren ist. Er ist nach eigener Aussage nie wegen Drogenkonsums bestraft worden. Auf der anderen Seite ist er mindestens ein Gelegenheitskonsument, das ist unstrittig.
Jetzt stellt sich die Frage nach der Rechtsgrundlage für den Entzug des Führerausweises. Es hat keinen Verstoß gegen die SVO gegeben, es handelt sich also um einen "Sicherheitsentzug", es wird angenommen, dass Moondriver aus körperlichen, psychischen oder charakterlichen Gründen nicht in der Lage ist, als Fahrzeuglenker am Straßenverkehr teilzunehmen.
Gelegentlicher Konsum von Rauschmitteln (Hasch ist zwar länger im Blut nachzuweisen als Alkohol, ist aber nicht gefährlicher) scheint dafür eine sehr dünne Basis zu bieten - eben gerade weil ihm ja nie "Fahren unter Drogeneinfluss" nachgewiesen wurde. Das stellt einen eklatanten Bruch des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dar, weil Millionen Schweizer Autofahrer gelegentlich Rauschmittel konsumieren. Bekommt jemand den Führerausweis entzogen, weil er fünf Flaschen Wodka oder drei Kisten Wein in der Wohnung hat? Von der Rauschwirkung her ist das mehr als 30g Cannabis. Rechtfertigt der bloße Besitz und der gelegentliche Gebrauch von Rauschmitteln einen so tiefen Einschnitt in das Leben eines Menschen wenn ihm weder eine Straftat noch ein Verstoß gegen die SVO zur Last gelegt werden können? In einem richtigen Rechtsstaat wohl eher nicht.
Trotzdem befindet sich das Strassenverkehrsamt formaljuristisch erstmal auf der sicheren Seite. Es handelt sich um keine Strafe (der Grundsatz "nulla poena sine lege" greift also nicht, auch nicht die Widerrechtlichtlichkeit der Hausdurchsuchung - einen Grundsatz wie die "Vergiftung der Beweiskette" gibt es zwar im angelsächsischen, nicht aber im kontinentaleuropäischen Recht), sondern um eine Administrativmaßnahme, die anscheinend nicht mit empirischer Evidenz begründet werden muss - das ist der eigentliche Skandal.
Das Amt befindet sich jetzt aber in einem Dilemma: Gibt es zu, widerrechtlich gehandelt zu haben, ist es schadensersatzpflichtig. Daher kehrt man einfach die Beweislast um: Moondriver soll nachweisen, dass er keine Drogen konsumiert obwohl das ohne Fahrerlaubnis völlig irrelevant wäre.
Ich glaube nicht, dass irgendein Weg an den Urintests und dem psychologischen Gutachten vorbei führt. Wenn du den Ausweis für deine Arbeit brauchst, wird es dich weitaus mehr kosten, diese Tests nicht zu machen, als die vielleicht 2000 Stutz, die dich das Verfahren jetzt noch kosten wird.
Gerichtlich wirst du kaum gegen eine Behörde gewinnen können, wenn nicht direkt ein Gesetz verletzt wurde. Das war hier auch nicht der Fall, hier wurden einfach nur Kompetenzen exzessiv gebraucht und dagegen ist in der Schweiz wohl kaum ein Kraut gewachsen. Ich habe mich schon in einem anderen Thread einmal abschätzig über das Schweizer Konzept des Rechtsstaates geäußert und dafür Einiges an Kritik eingesteckt.
Es ist nun einmal so, dass Schweizer Behörden normalerweise korrekt entscheiden und solange jemand selbst von einer willkürlichen Entscheidung ohne echte Rechtsmittel betroffen ist, interessiert er sich nicht für das Fehlen eines vollständigen Rechtswegs. Daher wird sich an dieser Situation in absehbarer Zeit auch nichts ändern. -
So, wie ich das verstehe geht es hier gar nicht um Drogenkonsum, sondern um Rechtsstaatlichkeit und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Genau das meine ich dabei! DANKE
Mir geht es dabei gar nicht um Drogenpolitik oder die Abschaffung merkwürdiger Opiatgesetzte aus den frühen 19 Jahrhundert! Obwohl die Schweiz einmal durch Ihre Hanfbauern einen sehr guten Ruf besessen hatte.
Als ich mich aus Kostengründen mit meinen Fall beschäftigt habe und hier und da nach Rat und Tips fragte ist mir aufgefallen... wenn richtige Verbrechen und schlimme Straftaten genauso intensiv verfolgt werden würden wie es bei mir der Fall war könnte der Bürger doch wohl besser schlafen
Zumal sich die Kantonspolizei dabei nicht mal Ihrer Funktion entsprechend verhalten hatte!!!
Und das von der Polizeigewerkschaft des Kantons Aargau schnell unter den Tisch gekehrt wurde., aber es ist ja bestimmt jeden recht wenn die Wahrheitspflicht eines Polizisten gegenüber den Bürger gerne so hingebogen wird wie man es grade braucht!
Ne gute Frage wäre es auch ,, Ist es im Rechtsstaat okay das ein Beamter im Dienst seine Wahrheitspflicht missachtet um damit dann ein Erfolg zu erzielen? Und dieser Erfolg rechtfertigt dann auch sein Vorgehen? ,, hmmmm diese Tendenz find ich sehr sehr bedenklich!!!
Ich betone dabei nochmals was das alles gekostet hat???
Jeder gutgläubige Steuerzahler müsste Aufschreinen wenn eine Übertretung bis vors Obergericht läuft und dabei Kosten verursacht die nicht mehr verhältnismässig sind!
Zuletzt dann noch die Behörde!
Die zwar Kenntnis hat von der Unsauberen Ermittlungstätigkeit aber anscheinend Ihre Verordnungen und Gesetzte lieber abspult als ihren Bürger in Schutz zunehmen und vor weiteren Schaden zu schützen!
Sie drehen lieber den Spiess um und argumentieren so als müsse man die Gesellschaft vor mir schützen...find ich Paradox!!!
Was mich dabei aber am meisten bedrückt!!!
Das es einer Behörde einzig und allein ausreicht Kenntnis davon bekommen zuhaben ohne Bezug auf eine Beweiskette ...und Ihnen danach der gesamte Ausgang eines Verfahrens egal ist!!!
Da muss sich doch jeder Fragen ,, Wieso hat diese Behörde solche Macht über mein /dein Leben??? ,,...
Das würde ja bedeuten das man einen Lösungsweg gefunden hat um seinen ungeliebten Nachbarn das Leben zu versauen...hmmmm bedenklich bedenklich! -
Moondriver1977
Das Strassenverkehrsamt scheint auf Grund von falschen und rechtswiedrig beschaffenen Beweisen durch eine andere Behörde (Polizei) eine Verfügung erlassen zu haben. Du hast sie nicht angefochten. Sie ist somit rechtskräftig. Das Amt kann nun nicht einfach sagen: „Ach – Entschuldigen Sie! Wir haben uns geirrt!“ Das wäre ein willkürlicher Entscheid.
Ich füge dir zwei Links an, die dir vielleicht ein bisschen weiter helfen:
http://www.rechts-verweigerung.ch/rechtsbehelfe
den folgenden wirst du kennen:
https://www.ag.ch/de/dvi/stras…cherungsentzuege/sicherun
und noch den für @alle:
http://www.strassenverkehrsamt.ch/
Aber auch ich bin der Meinung, dass du wahrschenlich besser einen Anwalt aufsuchst. Du solltest alle Unterlagen zusammensuchen, auch deine vielen Briefe an die Ämter, den die könnten in einer Wiederaufnahme des Verfahrens wiederum als Beweise gegen dich verwendet werden.
Schriftlicher Verkehr mit Behörden sollte man immer auf ein Minimum beschränken. Er bringt nichts und kann zum Boomrang für den Schreibenden werden – die Empfänger müssen für zusätzliche Verfahrenskosten wegen Fehlentscheidungen nicht selber aufkommen. Sie müssen auch nicht mehr arbeiten. Sie werden höchstens mit der anderen Arbeit in Verzug kommen und bei der vorgesetzten Behörde mehr Stellenprozente beantragen. Was wiederum als Beweis für die Wichtigkeit und Unentbehrlichkeit ihrer Arbeit dient.
Den Anwalt (oder dich selber) solltest du klar und deutlich fragen:
- Kann ich Recht bekommen?
Dass das Ganze unsauber gelaufen ist und du recht hast, weisst du selber.
- Wie lang wird es dauern?
Da wird er – falls er man Fall interessiert ist – wahrscheinlich den Unschuld-Engel spielen.
- Was wird es Kosten?
Auch da wird er sich nicht verbindlich äussern.
- Was geschieht, falls ich eines Tages nach Deutschland zurückkehre? Bekomme ich den Deutschen Ausweis zurück und gilt das Fahrverbot nur für die Schweiz?
- Wie lange kann ich ohne Ausweis sein bis ich die Fahrprüfung wiederholen muss?
- Soll ich besser den vom Strassenverkehrsamt geforderten Weg gehen?
- ..... und die Frage des Schadenersatzes!
Ich wünsche dir viel Glück und dass du den für dich richtigen Weg findest.
C-O-R-A -
- Aus einer Mücke wird ein Elefant (gemacht) -
Hallo zusammen
Ich finde das Ganze mit dem Strassenverkehrsamt eine sehr interessante Sache. Ich bin in der beinahe gleichen Situation zur Zeit. Im Ausgang hat die Polizei in meinem Portmonaie eine Ritalin Tablette gefunden. Ich habe seit Jahren ADS und konsumiere höchst selten ein Ritalin. Allerdings ohne Rezept.
Nun hat diese eine Tablette gereicht damit die gute Frau Munira Haag (bekannt aus dem aktuellen Artikel: www.beobachter.ch/justiz-behoerde/gesetze-recht/artikel/cannabis_bei-verdacht-ist-das-billett-weg/ ) von den Verkehrsmedizinischen Diensten Zürich, mir ein Drogenproblem unterstellt.
Diese Aussage wiederum hat dem Strassenverkehrsamt gereicht um meinen Fahrausweis per sofort ein zu ziehen.
Da Ich im Hinterland wohne, mit miesen ÖV-Verbindungen , und temporär arbeite, hiess das für mich die sofortige Arbeitslosigkeit. Auch dürfte Ich beim RAV auf Grund meiner sehr eingeschränkten Mobilität grosse Mühe haben.
Konkret heisst das: Ich habe kein Einkommen und keine Ersparnisse, sollte aber Miete, Krankenkasse und Steuern bezahlen. Auf gut Deutsch: Ich bin ein normaler, junger und arbeitswilliger Mann am Rande des Ruins. Ich sehe mich bereits ohne Wohnung und ohne Auto beim Sozialamt anklopfen.
Für Alle die mein Verhalten etwas melodramatisch finden, habe ich folgende Rechnung zusammengestellt:
Vom Strassenverkehrsamt weiss Ich, dass das ganze Abklärungsprozedere wenn es super und einwandfrei läuft, 2000.- CHF kostet und 8 Wochen Fahrausweisentzug bedeutet.
Da Ich aber zum einen Realist bin und zum anderen, mich zusätzlich noch schlau gemacht habe, weiss Ich dass es nicht so glimpflich ablaufen wird.
Da kommen garantiert noch Urinproben für die nächsten 6 Monate dazu (12x 400.- = 4800.- CHF).
Des weiteren bin Ich mir sehr sicher dass Ich einen Anwalt brauchen werde. Hier rechne Ich mit einem Minimum von 4 Stunden (4x 250.- = 1000.-CHF)
Wenn Ich dann noch zusätzlich Steuern, Miete und Krankenkasse für 2 Monate (2x 2500.- = 5000.- CHF )dazurechne, rutsche Ich ganz gewaltig in die Miesen.
Das Sind grobgeschätzt 12'800.- CHF die Ich bezahlen muss ohne Einkommen. Das heisst Ich verliere mich in den Schulden. Und wenns dann richtig blöd läuft, sind das Auto und die Wohnung auch weg.
Eine wirkliche Chance da wieder raus zu kommen sehe Ich nicht, da es ja hinlänglich bekannt ist dass man ohne Geld, hier zu lande schon lange nicht mehr zu seinem Recht (Anwalt) kommt.
Meine Wut richtet sich derzeit gegen die Verkehrsmedizinischen Dienste Zürich und gegen das Strassenverkehrsamt, da diese trotz des Wissens um meine Krankheit und persönliche Situation eine solch verhältnisblödsinnige und unverantwortbare Konsequenz gezogen haben. Stinksauer macht mich auch, dass diese Massnahme ohne Vorankündigung oder vorgängige Kontaktaufnahme mit mir, eingeleitet wurde.
Des weiteren macht mich das Gefühl der Ohnmacht gegenüber unserem System rasend. Kein Amt und keine Stelle fühlt sich verantwortlich. Es gibt keinen konkreten Ansprechpartner. Das Schweizerische Recht auf 30 Tage Einspruch wurde ausgehebelt und ohne Anwalt hat man schon mal gar nichts zu melden. Hat man kein Geld für einen Anwalt, ist man der ganzen Maschinerie schutzlos ausgeliefert und die verschiedenen Ämter und Behörden können machen was sie wollen (In der letzten Printausgabe hat der Beobachter auch darüber berichtet).
Das ist in meinen Augen kein Rechtssystem mehr!
Stinkwütende Grüsse
Jönu -
Im Ausgang hat die Polizei in meinem Portmonaie eine Ritalin Tablette gefunden. Ich habe seit Jahren ADS und konsumiere höchst selten ein Ritalin. Allerdings ohne Rezept.
Da haben Sie tatsächlich ein Problem... Also an ihrer Stelle würde ich den Fall sofort ihrer Verkehrsrechtschutzversicherung melden. (Sie haben doch hoffentlich so etwas. Als Autofahrer ist das schon beinahe zwingend). Die stellt ihnen dann einen geeigneten Anwalt.
Ritalin gilt gemäss schweizerischem Arzneimittelkompendium als Betäubungsmittel, unterliegt also relativ scharfen Abgabebedingungen. Das weiss sowohl ihr Hausarzt wie auch die Apotheke, bei der Sie ihre Medikamente beziehen. Ihre Aussage "ohne Rezept" kann also nicht stimmen, Ritalin bekommt man nirgendwo ohne Rezept.
Bei ihrer Situation brauchen Sie zwingend eine Bestätigung ihres Hausarztes, dass sie Ritalin benötigen und er ihnen dieses verschrieben hat und in welcher Menge Sie das Medikament nehmen sollen und vor allem!!!, dass ihre Fahrfähigkeit durch die Einnahme von Ritalin nicht eingeschränkt ist.
Das kann mitunter schwierig sein, denn im Arzneimittelkompendium steht auch:
Zitat:
Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit und auf das Bedienen von Maschinen
Ritalin kann Schläfrigkeit, verschwommenes Sehen, Halluzinationen oder andere Nebenwirkungen des ZNS verursachen. Patienten, die solche Nebenwirkungen entwickeln, sollten das Lenken von Fahrzeugen, Bedienen von Maschinen oder andere potentiell gefährliche Aktivitäten unterlassen.
Zitat Ende
Also "kann", "muss" aber nicht. Da kommt es dann ganz genau darauf an, was ihr Arzt schreibt!
Mit diesen Unterlagen ausgestattet, hat ihr von der Rechtsschutzversicherung gestellter Anwalt gute Chancen, das Strassenverkehrsamt (bzw. das Amt für Administrativmassnahmen) zu überzeugen, dass Sie ihren Fahrausweis bald wieder bekommen.
Sollten Sie hingegen das Ritalin bei sogenannten "guten Kollegen" über die Gasse beschafft haben, sehe ich leider etwas schwarz für Sie, denn in diesem Fall dürfte ihr Hausarzt kaum für Sie die Kohlen aus dem Feuer holen wollen.
Ich wünsche viel Erfolg! -
bei mir ist dies gerade am anfang! ich habe mich angemeldet für die Prüfung und nun kam der Brief ich muss Ups abgeben sowie zum begutachtet für 1600.- weil ich angeblich ausgesagt hatte mehrmals wöchentlich Gras zu rauchen., was ich nie gesagt hatte! Dazu kommt Psychotropischer mischkonsum nur aus dem Grund, weil ich ein Glas wein hatte am Nachmittag und am Abend bei der Kontrolle 0.08 promille also weniger als von einem Bier und positiv auf marijuana getestet wurde.. nun heisst es ich müsse gegen die Polizei vorgehen, nach diesem Beitrag bezweifle ich jedoch sehr, das ich es überhaupt noch schaffe.. Die Polizei kann man nicht mehr ernst nehmen von überall hört man immer wieder wie soe Lügen und Personen unschuldig bestraft werden. einfach lächerlich
-
Via Secura sei Dank! Kam es vors Volk? Schade!