Sozialhilfe trotz Wohnungsbesitz im Ausland ?

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  • Wir leben seit über zwanzig Jahren im Ausland. Da es da wo wir leben für die Kinder keine Zukunft gibt , werden wir im Jahre 2014 zurück in die Schweiz kommen damit meiner Tochter eine Lehre machen kann.

    Ich bin Schweizerin , mein Mann nicht . Beide 50+ . Wir wagen diesen Schritt trotz großer Angst keine Arbeit zu finden.

    Anfangen uns zu bewerben werden wir schon vor unserer Rückkehr in die Schweiz.

    Um uns ernähren zu können werden wir beide arbeiten müssen . Wir haben auch noch eine jüngere Tochter.

    Ich weiß , dass ich mich wenn das Geld nicht reicht in der Schweiz an das Sozialamt wenden kann.

    Aber wir besitzen eine Wohnung im Ausland.

    In der Wohnung werden unsere beiden erwachsenen Kinder wohnen bleiben. Deshalb , und auch weil sie unsere einzige Altersvorsorge ist möchten wir diese Wohnung nicht verkaufen.

    Ich möchte nun aber wissen ob wir Sozialhilfe bekommen würden

  • Sie haben höchstwahrscheinlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe, da der Wert der Eigentumswohnung im Ausland höchstwahrscheinlich über den paar tausend Franken liegt, welcher des Kanton als Vermögensfreibetrag gewährt. Wer Vermögen über dem Vermögensfreibetrag besitzt und in der Eigentumswohnung nicht selbst wohnt, von dem wird erwartet diese Eigentumswohnung zu verkaufen und davon seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Erst wenn dieses Vermögen bis zum Vermögensfreibetrag hinunter aufgebraucht ist, besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe, wenn Sie dann in der Schweiz leben.

    Wenn Sie allerdings in der Schweiz AHV-Beiträge (für die staatliche schweizerische Altersversicherung) einbezahlt haben (weil Sie einmal dort gearbeitet haben) oder dies freiwillig als Auslandsschweizer gemacht haben und das AHV-Mindestalter erreicht haben, können Sie Ergänzungsleistungen zur AHV-Rente für sich und ihren Mann beanspruchen. Bei den Ergänzungsleistungen gilt ein Vermögensfreibetrag von 60'000 Franken. Zudem können Sie zusätzlich noch eine Eigentumswohnung haben, wenn deren Verkehrswert abzüglich der Schulden maximal 112'500 Franken beträgt. Ein Anspruch besteht eventuell auch bei einem höheren Vermögen, je nachdem wie hoch ihre anerkannten Ausgaben als Ehepaar sind.

  • Wenn wir unsere Wohnung behalten können , dann werden Ergänzungleistungen zur Rente nicht nötig sein. Wir hatten beide ein paar Jahre AHV bezahlt vor dem Auswandern und wir haben auch im Ausland in die hier obligatorische Versicherung einbezahlt.

    Wir wollen nicht für immer in der Schweiz bleiben. Nur solange bis wir pensioniert werden. Danach wollen wir wieder in unsere Wohnung im Ausland zurückkehren.

    Wie ist es wenn wir die Sozialhilfe nur für eine kurze Zeit brauchen ? Ich habe vorallem Angst das Bewerbungen aus dem Ausland nicht berücksichtigt werden und es uns erst gelingen wird eine Arbeit zu finden wenn wir dann in der Schweiz sind. Leider ist das Leben in der Schweiz aber so teuer, dass unsere Ersparnisse sehr schnell aufgebraucht sein werden.

  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben um Anspruch auf Sozialhilfe oder um Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV-Rente zu haben. Es sind nur kürzere Auslandsaufenthalte für Ferien möglich. Sie müssen längere Auslandsaufenthalte melden und wenn man Ihnen darauf kommt stellt man die Auszahlung der Sozialhilfe oder der Ergänzungsleistungen zur AHV-Rente ein.

    Wenn Ihr Mann nicht Schweizer ist und er oder Sie schweizerische Sozialhilfe beziehen, könnte es Probleme geben, dass er zu Ihnen in die Schweiz ziehen kann. Schauen Sie sich den Artikel 42, Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe b und des Ausländergesetzes an (http://www.admin.ch/ch/d/sr/142_20/a42.html bzw. http://www.admin.ch/ch/d/sr/142_20/a51.html bzw. http://www.admin.ch/ch/d/sr/142_20/a63.html). Obwohl bei Artikel 63 AuG nicht steht, dass eine Aufenthaltsgenehmigung verloren geht, wenn eine dieser Bedingungen eintritt (vor dem Buchstabe c fehlt ein "oder"), geht aus den Erläuterungen zum Gesetz in der Botschaft an das Parlament hervor, dass es so gemeint ist, dass bereits eine einzelne dieser Bedingungen zu einem Verlust der Genehmigung fehlt (Erläuterungen zu Artikel 62 auf Seite 3809, da der Artikel 63 im Entwurf noch die Nummer 62 hatte, http://www.admin.ch/ch/d/ff/2002/3709.pdf).

    Ich raten Ihnen vorab mit den Schweizer Behörden abzuklären, ob Ihrem Mann eine Aufenthaltsbewilligung in er Schweiz erteilt wird bzw. er diese längerfristig behalten könnte, wenn er oder Sie Sozialhilfe beziehen. Haben Sie sich schon erkundigt was die Voraussetzungen wären damit Ihr Mann den Schweizer Pass bekommt?

    Für Sie könnten je nachdem in welchem Land Sie nun leben, wenn Sie dort gearbeitet haben auch die Artikel 8 bzw. 14 Absatz 3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes relevant sein, wenn Sie in die Schweiz ziehen (http://www.admin.ch/ch/d/sr/837_0/a8.html bzw. http://www.admin.ch/ch/d/sr/837_0/a14.html).

  • Ausversehen habe ich Zurücksetzen angeklickt, worauf nochmal mein Erster Beitrag veröffentlicht wurde. Hier nochmal was ich neu geschrieben hatte:

    Bis wir Rente bekommen dauert es noch 11 Jahre. In diesen elf Jahren wollen wir in der Schweiz leben und arbeiten. Ins Ausland werden wir nur für Ferien fahren , insofern wir uns das leisten können.

    Da die Stellensuche in unserem Alter und erst rech aus dem Ausland nicht einfach ist besteht die Möglichkeit das wir nicht von Anfang an arbeiten können.( Daran dass wir überhaupt keine Arbeit finden könnten möchte ich gar nicht denken.)

    Die Frage ist :

    Wenn wir keine Arbeit finden, können wir dann Sozialhilfe beantragen, obwohl wir im Ausland eine Wohnung besitzen ? [/bei meinen eigenen Recherchen habe ich folgendes gefunden:

    "Anspruch auf wiederkehrende Leistungen hat eine Person, wenn:

    a.ihre anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen;

    b.ihr liquidierbares Vermögen vorbehältlich des massgebenden Freibetrags verwertet worden ist."

    Ich frage nun , ist eine Wohnung im Ausland in der zwei erwachsene Kinder wohnen liquidierbares Vermögen ?

  • Grundsätzlich ist eine Eigentumswohnung, egal ob diese im In- und Ausland ist, ein liquidierbares Vermögen (d.h. Vermögen das verkauft werden kann). Sie werden wahrscheinlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Die Sozialhilfe könnte Ihnen Geld borgen und sich von Ihnen eine Hypothek auf die Wohnung als Sicherheit geben lassen und Sie dazu verpflichten die Wohnung innerhalb einer gewissen Frist zu verkaufen und dann die Sozialhilfe aus dem Verkaufserlös zurückzuzahlen. Wenn jemand in der Schweiz eine Eigentumswohnung hat und diese selbst bewohnt, wird das manchmal so gemacht.

    Ich gehe davon aus, dass Sie nach dem ausländischen Zivilrecht des Landes in dem Sie wohnen nicht verpflichtet sind für den Unterhalt von erwachsenen Kindern aufzukommen (in der Schweiz wäre das bei erwachsenen Kindern der Fall, wenn diese ihre Erstausbildung z.B. ein Studium noch nicht abgeschlossen haben). Deshalb werden Sie nicht argumentieren können, dass Sie die Wohnung nicht verkaufen können, da Sie verpflichtet sind für den Unterhalt der erwachsenen Kinder zu sorgen und diese in der Wohnung wohnen zu lassen. Abgesehen davon könnte man argumentieren, dass Sie auch dann die Wohnung verkaufen könnten und den Kindern einfach genug Geld geben damit diese irgendwo Miete bezahlen können um zu wohnen.

    Sozialhilferecht ist in der Schweiz in kantonalen Gesetzen geregelt. Für den Vollzug der kantonalen Sozialhilfegesetze sind die Gemeinden zuständig. Wenn Sie also eine Auskunft wollen, sollten Sie das Sozialamt jener Gemeinde fagen, in welche Sie ziehen möchten. Wenn Sie noch nicht wissen in welche Gemeinde Sie ziehen wollen, aber zumindest den Kanton wissen sollten Sie die kantonale Behörde welche für die Aufsicht im Bereich Sozialhilfe zuständig ist fragen (z.B. das kantonale Sozialamt des Kantons Zürich).

    Klären Sie zuerst ab ob Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung der Arbeitslosenversicherung haben und ob diese hoch genug wäre, damit ihr Mann keine Sozialhilfe braucht. Dann könnten Sie abklären ob Sie und ihr Mann Sozialhilfe bekommen könnten und ob Ihr Mann dann überhaupt eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz bekommt oder nicht.

    Für die Arbeitslosenentschädigung ist das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) bzw. eine von Ihnen bei der Anmeldung gewählte Arbeitslosenkasse zuständig. Für Aufenthaltsbewilligungen ist das kantonale Migrationsamt zuständig.

  • Liebe Familie Iasas

    Ich bin eine 57-jährige Auslandschweizerin und lebe nun schon wieder 4 Jahre in der Schweiz. Von meinem zweiten Heimatland haben mich Naturkatastrophen vertrieben. Trotz 2 abgeschlossenen Berufslehren und einer Weiterbildung, dich ich in der Schweiz gemacht habe, bin ich eine Langzeitarbeitslose, die inzwischen von der Sozialhilfe lebt. Die Progression der Pensionskassen, die uns ältere Arbeitnehmer betrifft, macht es uns unmöglich, erneut in der Arbeitswelt Fuss fassen zu können. Ich würde euch dringend abraten, in die Schweiz zurückzukommen.

    Freundliche Grüsse

    http://www.ausgesteuert.net



  • Liebe Familie Iasas

    Ich bin eine 57-jährige Auslandschweizerin und lebe nun schon wieder 4 Jahre in der Schweiz. Von meinem zweiten Heimatland haben mich Naturkatastrophen vertrieben. Trotz 2 abgeschlossenen Berufslehren und einer Weiterbildung, dich ich in der Schweiz gemacht habe, bin ich eine Langzeitarbeitslose, die inzwischen von der Sozialhilfe lebt. Die Progression der Pensionskassen, die uns ältere Arbeitnehmer betrifft, macht es uns unmöglich, erneut in der Arbeitswelt Fuss fassen zu können. Ich würde euch dringend abraten, in die Schweiz zurückzukommen.

    Freundliche Grüsse

    http://www.ausgesteuert.net



    Progression der Pensionskassen , was ist denn das wieder ?

    Ich werde googeln.

    In dem Land in dem wir leben, herrscht eine Jugendarbeitslosigkeit von 50% . Wegen der Kinder ist es unverantwortlich hier zu bleiben.

    In unserer Familie hat nur der Älteste eine Arbeit. Mein Mann ging mit seinem Geschäft Konkurs, Ich war all die Jahre Hausfrau und hatte im Geschäft mitgeholfen.

    Ich werde Notfalls auch alleine ohne meinen Mann zurückkehren , wenn er die Wohnung nicht Opfern will. Wenigstens solange bis meine Tochter Fuss gefasst hat.

    Danke aber für die Information, ich hatte Gehofft, dass sich hier auch Leute melden die so eine Rückwanderung schon gemacht haben.

    LG

    Im http://www.ausgesteuert.net werde ich jetzt noch lesen.

  • Liebe Familie Iasas

    Ich bin eine Rückwanderin, die durch Naturkatastophen gezwungen war, ihre Wahlheimat zu verlassen. Leider konnte ich in der Schweiz bis jetzt keine Arbeit finden. Die Progression der Pensionskassen erhöht im Alter die Sozialabgaben erheblich. Bis 34 Jahre bezahlt der Arbeitgeber und Arbeitnehmer 7% Sozialleistungen ein, ab 44 Jahren 10% und ab 55 Jahren 18%. Mit dieser Progression werden ältere Arbeitnehmer diskriminiert, da sie für den Arbeitgeber zu teuer sind. Falls sie wirklich versuchen, zurückzukommen, wünsche ich Ihnen viel Glück.

    Freundliche Grüsse



  • Befindet sich den die Eigentumswohnung in einem EU Land ?

    Wenn nicht scheint es kein Problem zu sein. Meist gibt es auch keine DB - Abkommen mit den meisten Ländern zwischen der Schweiz und Nicht - EU Ländern. Viele Länder ausserhalb der EU geben auch die Steuerdaten nicht bekannt.



    Ich nehme an Sie meinen mit DB-Abkommen im Zusammenhang mit der Bekanntgabe von Steuerdaten, ob zwischen der Schweiz und dem derzeitigen Wohnsitzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Die Schweiz hat ein sehr umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen, das auch viele Nicht-EU-Mitgliedstaaten umfasst.

    Ich weiss nicht wieso plötzlich das Thema Informationen von ausländischen Steuerämtern erwähnt wird und was dies mit dem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen zur AHV-Rente oder mit höheren Prämien für die berufliche Altersvorsorge im Alter zu tun haben sollte. Sowohl bei der Anmeldung zur Sozialhilfe als auch bei der Anmeldung für Ergänzungsleistungen zu einer AHV-Rente ist sämtliches Vermögen, einschliesslich Wohneigentum im Ausland anzugeben. Ein Verschweigen von Wohneigentum im Ausland wäre strafbar und würde zudem zu einer Pflicht zur Rückerstattung der zu Unrecht bezogenen Leistungen führen. Ein Verlegung des Hauptwohnsitzes in die Schweiz würde zudem zu einer unbeschränkten Steuerpflicht in der Schweiz führen. Auf der Steuererklärung in der Schweiz ist auch der Eigentmietwert einer Wohnung im Ausland und auch der Verkehrswert der Wohnung im Ausland anzuführen. Ein Nichtangeben würde zu Nachsteuern samt Verzugszinsen und einer Busse führen. Selbst wenn das Doppelbesteuerungsabkommen das Recht zur Besteuerung der Einkünfte (Eigenmietwert) und des Vermögens einer Immobilie im Ausland dem ausländischen Staat zuordnen sollte und diese von der Steuer in der Schweiz befreit werden sollte, so sehen die Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel einen Progressionsvorbehalt für den Steuersatz in der Schweiz vor (was indirekte Auswirkungen auf die Höhe der Schweizer Steuern hat) und befreien nicht von der Pflicht auf der Steuererklärung auch Immobilien im Ausland anzugeben.

    Das klingt jetzt zwar ein wenig technisch, aber es ist möglich, dass direkt oder indirekt Steuern wegen des Eigenmietwerts der Eigentumswohnung im Ausland bezahlt werden müssen, selbst wenn keine Mieteinnahmen mit dieser Wohnung erzielt werden.

    Als Sozialhilfebezieher kann man aber in der Schweiz beim Steueramt einen Antrag auf Erlass der Steuern stellen.

  • Wir leben in einem EU Land . Den Besitz verheimlichen würde ich nicht wagen .

    Wir überlegen uns jetzt die Wohnung an die Kinder oder an eines der Kinder zu überschreiben . Ich glaube kaum , dass man angeben muss , dass man mal eine Wohnung besessen hat . Und wenn doch , dann werden doch kaum meine Kinder gezwungen werden die Wohnung zu verkaufen in der sie wohnen um uns zu unterstützen.

    Hoffen wir nur , dass unsere Kinder uns dann auch wieder einziehen lassen wenn wir wieder zurückkommen.

    Danke für die guten Wünsche . Ich hoffe, dass wir in der Schweiz wenigsten bei Temporären Stellen eine Chance erhalten werden.

  • Bevor Du die Wohnung überschreibst würde ich durchaus die rechtliche Situation genauer betrachten. Selbstverständlich wird Deine finanzielle Situation genau überprüft. Wenn sich heraus stellt, dass Du innerhalt der letzten 10 Jahre Vermögen verschenkt oder vererbt hast, wird natürlich auf die Beschenkten zurück gegriffen.

    Mich erstaunt durchaus, dass Du es als Zumutung empfindest, wenn der Staat auf Dein Vermögen zurück greift resp. auf das Vermägen Deiner Kinder, handkehrum keine Hemmungen hast, auf die dummen Schweizer zurück zu greifen, wenn es Dir schlecht geht. Was haben wir Dir angetan, dass Deine Meinung von uns offenbar so schlecht ist?

  • @ Blacky

    Du bist also zurück gekommen und hattest erwartet, dass Du gleich einen Job findest, natürlich nur einen, der Deiner Ausbildung und Deiner Weiterbildung entspricht? Ich denke, das Leben lädt uns dazu ein, zu lernen und weiter zu kommen. In Deinem Fall könnte es ja sein, dass die jetztige Situation geeignet ist, Dich etwas vom hohen Ross herunter zu holen...

    Natürlich ist es auch in der Schweiz schwierig, in Deinem Alter einfach einen Job zu finden. Da wo Du gelebt hast, ist es offenbar unmöglich. Und zusätzlich scheint die Situation dort nicht so rosig zu sein, dass Du Dir viel Hoffnung machst. Vielleicht wäre da etwas mehr Dankbarkeit gegenüber Deinem Heimalland angezeigt? Immerhin bist Du hier wieder aufgenommen worden, obwohl Deine Meinung vermutlich nicht immer so toll war... Und wenn diese Undankbarkeit schon hier im Forum durchscheint, ist das vielleicht nicht ganz anders bei einer direkten Begegnung. So gesehen ist vielleicht nicht nur die Progression schuld an Deiner Misere, sondern ganz einfach Du selbst?

  • Ich halte die Schweizer eigentlich nicht für dumm , ich bin ja selbst eine Schweizerin .

    Ich und mein Mann haben übrigens bevor wir weg sind etwa 10 Jahre Steuern bezahlt in der Schweiz und werden auch wieder bezahlen wenn wir Arbeit finden.

    Die Immobilienpreise in Südeuropa sind total im Keller , ich glaube kaum, dass wir mit dem Erlös des Verkaufs der Wohnung in der Schweiz lange leben könnten .

  • Lieber Paolo

    Die Familie Iasas hat mit keinem Wort erwähnt, dass die Schweizer dumm sind und ich habe auch nicht durchsickern lassen, dass ich die Hilfe der Schweiz nicht zu schätzen weiss. Ich kenne immer mehr Auslandschweizer, die sich durch die weltweite Wirtschaftskrise nicht mehr halten können und gezwungen sind, zurückzukommen. Ich habe meine Situation sachlich dargestellt und suche natürlich weiterhin eine Arbeit. Meine Umschulung habe ich übrigens selber finanziert. Es kann nicht geleugnet werden, dass die Progression der Pensionskassen für uns ältere Arbeitnehmer ein Hindernis in der heutigen Arbeitswelt ist.

    Freundliche Grüsse

    Blacky

  • Hallo Paolo

    ich bin zufällig auf dieses Forum gestossen und der mit Schweizerfahne ist sofort aufgefallen, auch mit Text. Ein echter Moralprediger und natürlich Patriot. Gerne wäre er wahrscheinlich auch ausgewandert, aber der Mut ist nicht Jedem gegeben. Mit 263 Beiträgen ist er anscheinend allwissend, obwohl ich keinen Weiteren lesen möchte. Ein Forum sollte eigentlich "Austausch" sein um für alltägliche Probleme eine Lösung zu finden.

    Iasas und Blacky wünsche ich eine gute Zukunft.

    Wetti53

  • lustig :) Du wirfst mir vor, einfach Verschiedenes zu unterstellen, machst aber genau das. Und zwar von A bis Z in Deinem Beitrag.

    Zu den Fakten möchte ich mich nicht weiter äussern, nicht mal dazu, ob mein Beitrag meine persönlichen Ansichten wieder spiegelt oder einfach das, was ich so in meiner Umgebung wahrnehme. Ich gehe davon aus, dass sich Iasas ohnehin nicht davon beeinflussen lässt, sondern klug genug ist, die verschiedenen Meinungen wahrzunehmen und zu verstehen, dass ALLE davon einen Teil der Wahrheit wiederspiegeln. Je nach Gemeinde und Umfeld werden ihr sicher Steine in den Weg gelegt oder sie wird tatkräftig unterstützt.