Hallo Barbara_Mustermann
Danke für deine Antwort. Es war für mich ein sehr steiniger Weg, bis ich die KESB dazu bewegen konnte, diesen Beistand fristlos zu entlassen. Ich bin von diesem Amt anfänglich sehr enttäuscht worden, weil sie nach der Besprechung mit meinen Schützlingen ihrem Beistand erst auf Ende von diesem Jahr kündigen wollten. Danach habe ich der KESB von dieser Region ganz gehörig deutsch und deutlich meine Meinungen per E-Mails mitgeteilt und erst danach waren sie bereit, ihm die Vollmacht über die Bankkonten von seinem Mündel per sofort zu entziehen und ihn ebenso per sofort aus dem Amt zu entlassen. Mein Aufwand und mein Ärger in dieser Zeit ist unbeschreibbar.
Nachfolgend ein Auszug aus einem E-Mail von mir an die KESB
Sehr geehrte Damen und Herren
Gestern Abend war ich in (Wohnort von meinen Schützlingen) bei X.X und X.X um beiden Geld für Lebensmitteleinkäufe zu bringen. Selbstverständlich habe ich ihnen 100 Franken geschenkt und …..
(mein Schützling) hat mir gesagt, dass am Sonntag ihre Mutter B. B. (ihren Beistand ) telefonisch angerufen habe um ihm zu sagen, er müsse ihr und X (ebenfalls seinem Mündel) sofort Geld zum Einkaufen von Lebensmittel geben. B. B. habe ihr nach einem kurzen Gespräch einfach das Telefon abgehängt. Allerdings hat er ihnen danach per Briefpost 100 Franken gesendet, die gestern bei X und X eingetroffen sind. Das einzige wo er bisher gelernt hat ist, dass er eine Quittung für dieses Geld verlangte, die ich am Abend in X unterzeichnet von X in den Post-Briefkasten an der (Strasse und Ort) gelegt habe.
B. B. hat X (mein Schützling) telefonisch angerufen –X (seine Lebenspartnerin) stand daneben und hat alles mitgehört- dass er am 7.10.2013 das Haushaltungsgeld nicht nach (Ortschaft) bringe. Entweder er komme an diesem Tag alleine nach (Ortschaft in Zürich) wo er es ihm persönlich überreiche und wenn er nicht komme, gebe er das Geld seiner Mutter, die in (Ortschaft in Zürich) wohnt. X (seine Lebenspartnerin) dürfe nicht mitkommen, die schmeisse das Geld sowieso zum Fenster raus!!!
Jetzt haben Sie meine Damen und Herren dafür zu sorgen, dass B. B ihnen das Geld nach (Ortschaft) bringt bevor er mit seiner Frau und den Bankkarten von X und X nach Russland in die Ferien fliegt.
Sie meine Damen und Herren vom KESB-xxxx sind mitverantwortlich, dass B. B. seine Mündel weiterhin erniedrigen und schikanieren kann und das wird Folgen für euer Amt haben.
Ein Amt das wissentlich zulässt, dass ein Beistand, der nachweisbar 4‘000 Franken veruntreut hat –Geld von Herrn X auf dem Konto von X (seinem Mündel) und diesem die Vollmacht über die Konten von seinen Mündel auch weiterhin bis Ende von diesem Jahr lassen will handelt unverantwortlich.
So wie euer Amt verwaltet wird ist das keine Schutzbehörde mehr sondern eine „Schmutzbehörde“ und jetzt könnt ihr.......Mein Anwalt wird sich freuen über so viel Arbeit..........................
Hier möchte ich noch für alle die hier mitlesen erwähnen, dass dieser Beistand letzten Monat eine Frau aus Russland geheiratet hat die er bloss per Skype kennen gelernt hat und bis kurz vor der Heirat noch nie in seinem Leben zum kennen lernen persönlich getroffen hat.
Dass diese Frau in Russland eine Anwaltskanzlei und ein Haus besitzt und dass er geheiratet hat, hat er seinen Mündel verboten zu sagen.
Vergessen hat er aber, dass ich dabei war, als er ihnen das sagte.
Da er ein AHV-Rentner mit Anspruch auf EL ist und ich nicht glaube, dass er gratis als Beistand gearbeitet hat, -und somit zu hohe EL bezogen haben könnte- habe ich die SVA von seinem Wohnkanton sowie auch die Steuerbehörden in dieser Sache bereits informiert.
lg. snoopy44
Was darf ein Beistand und was darf er nicht?
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Da er ein AHV-Rentner mit Anspruch auf EL ist und ich nicht glaube, dass er gratis als Beistand gearbeitet hat, -und somit zu hohe EL bezogen haben könnte- habe ich die SVA von seinem Wohnkanton sowie auch die Steuerbehörden in dieser Sache bereits informiert.
Ich finde es bewundernswert, dass Sie sich für Ihre Bekannten so eingesetzt haben und, dass Sie nachdem Sie der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Druck gemacht haben auch erfolgreich waren.
Wenn der nun abgesetzte Beistand AHV-Rentner mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV hat und er tatsächlich Geld veruntreut hat, könnte es schwer werden dieses Geld wieder vom ehemaligen Beistand einzutreiben. Denn sowohl die AHV-Renten als auch die Ergänzungsleistungen der AHV sind unpfändbar. Wenn der ehemalige Beistand also nicht ein höheres Vermögen hat, gibt es nichts, was man bei ihm pfänden kann.
Wenn man allerdings der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde nachweisen kann, dass diese Ihre Amtspflichten bei der Ernennung und Beaufsichtigung des Beistands verletzt hat, könnte man den Schaden durch eine Staatshaftungsklage bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eintreiben.
Machen Sie also weiterhin Druck auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, dass so schnell wie möglich überprüft wird was der Kontostand war als er als Beistand ernannt wurde, wie viel Geld seitdem auf dieses Konto an Renten und Ergänzungsleistungen, Zinsen und Rückerstattungen von der Krankenkasse überwiesen wurde, wie viel Geld er wofür von diesem Konto ausgegeben hat und wie hoch der Kontostand war als er als Beistand abgesetzt wurde. Hatten Sie schon Einsicht in die Bankkontobelege und in die Rechnungen, welche Ihre Schützlinge üblicherweise bezahlen müssen? An und für sich sollten Ihre Bekannten und Sie wenn Ihre Bekannten Ihnen eine Vertretungsvollmacht für die Akteneinsicht geben ein Recht auf Einsicht in die Akten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde haben. Dann könnte man schauen ob es Gesprächsnotizen/Protokolle aus Gesprächen mit dem Beistand gab, wann welche Schreiben an den Beistand gingen, wann welche Dokumente vom Beistand bei der Behörden eingingen und so weiter.
Wahrscheinlich gibt es beim ehemaligen Beistand nichts zu pfänden, aber sie könnten zumindest versuchen ihn dazu zu bringen, dass er quasi "freiwillig" alles Geld zurückbezahlt, das vom Konto der Schützlinge abgehoben wurde und nicht nachweislich für die Bedürfnisse der Schützlinge verwendet wurde. -
snoopy44 ich finde es grossartig wie Du dich für diese Leute einsetzt. Gäbe es nur mehr solche engagierte Zeitgenossen wie dich.
lg
lark -
Hallo lark
Danke für das Kompliment, das hat mir gut getan.
lg. snoopy44 -
Hallo Sozialversicherungsberater
Danke für deine Antwort. Nachfolgend kopiere ich hier ein Schreiben ein, das ich an die KESB am 30.09.13 gesendet habe worauf diese den Beistand per sofort entlassen hat.
Sehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrter Herr XY
Auf Grund vom Schweizerisches Zivilgesetzbuch Art. 423 bin ich befugt einen rechtsgültigen Antrag auf sofortige Entlassung von Herr B. B. als Beistand von (Name der IV-Rentnerin) und (Name vom IV-Rentner) zu stellen und sie sind von Amtes wegen verpflichtet diesen zu prüfen und mir schriftlich zu antworten.
Die Gründe für diesen von mir heute wiederholten Antrag habe ich ihnen in mehreren E-Mails bereits schon erfolglos im letzten wie auch in diesem Jahr mittgeteilt. Nachfolgend trotzdem nochmals eine kurze Begründung zu meinem nochmaligen Antrag:
Wie Sie in der Beilage lesen können, haben mich X und X darum gebeten, einen Antrag (Kündigung) z.H. KESB um aus der Beistandschaft entlassen zu werden für sie aufzustellen. Ich weiss nicht genau was gestern zwischen Ihnen auf der einen Seite und Frau X sowie Herr X auf der anderen Seite besprochen worden ist.
Auf Grund der bisherigen Angaben die ich von X und X erhalten haben und welche ich Ihnen zum Teil bereits schon im letzten Jahr per E-Mails schriftlich mittgeteilt habe, hätten sie nach meinem Rechtsempfinden Herrn B. gestern in ihrem Büro fristlos entlassen müssen.
Wie es gesetzlich rechtlich aussieht wird demnächst ein Gericht entscheiden müssen, sofern sie weiterhin an Herrn B. als Beistand von X und X festhalten.
Den E-Mail, den X und X an sie gesendet haben, dass sie B. B. als Beistand behalten wollen –so hat mir X und X mitgeteilt- ist ungültig und wird hiermit von mir im Auftrag von X und X wiederrufen. Herr B. hatte via Skype beide „eingeschüchtert“ und ihnen gesagt was sie schreiben müssen und weil sie Angst vor ihm haben, haben beide diese Angaben unterschrieben.
X und X haben Anrecht auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand und wenn sie es weiterhin nicht für notwendig erachten mich zu informieren, was auf Grund von meinen Anträgen als Handwerker bisher unternommen worden ist oder unternommen wird, werde ich X und X gem. ihrem Wunsch zu einem Anwalt begleiten, der dafür sorgt, dass Herr B. als Beistand sofort entlassen werden muss, bevor er weiteren psychischen und finanziellen Schaden an X und X anrichten kann.
Herr B. hat seine Schützlingen aus meiner ganz persönlichen Sicht auf eine menschenverachtende Art und Weise unterdrückt und ihnen jegliches Selbstbestimmungs- und Mitbestimmungsrecht wiederrechtlich entzogen. So zum Beispiel u.a. beim Einkauf von ihren PC’s wo er sogar noch Geld von der kleinen IV-Rente X zum Fenster rausgeschmissen hat, bloss weil er keine Lust mehr hatte, mit uns in (Ortschaft) nach preisgünstigeren PC’s Ausschau zu halten. Um mich davon abzuhalten weiterhin gegen seine Entlassung als Beistand einzusetzen droht er mir via X und X mit Ehrverletzungsklagen denen ich gelassen entgegensehe. Wir leben in einer Demokratie und die Wahrheit darf man Gott sei Dank bei uns immer noch ungestraft sagen! Selbstverständlich werde ich eine Gegenklage einreichen sowie eine Klage wegen Irreführung der Rechtspflege.
Das aller schlimmste aber ist, dass er ihnen bisher pro Monat bloss 300 Franken plus 120 Franken die sie aus der Untervermietung von ihrer Scheune erhalten haben als Haushaltungsgeld für zwei Personen, einen Hunde und (Anzahl Katzen) ausbezahlt hat. Das hat dazu geführt, dass beide um Geld und um Lebensmittel bei ihren Eltern und in ihrem Freundeskreis betteln mussten. Auch ich und meine Wohnpartnerin haben X und X mindestens einmal pro Monat die Lebensmittel- und Tierfuttereinkäufe bezahlt, weil uns beide sehr leid getan haben!!!
Alle die selber Lebensmittel für einen Zweipersonen-Haushalt auch ohne Tierfutter für (Anzahl Tiere) einkaufen müssen wissen, dass man mit so wenig Geld nicht leben kann. Das weiss auch Herr B. und weil er ihnen das Haushaltungsgeld ohne Quittung ausbezahlt hat ist mein Verdacht aus meiner Sicht begründet, dass er evtl. mehr Geld bei den Ausgaben für seine Mündel in seine Buchhaltung eingetragen hat, als er ihnen ausbezahlte. Das wusste ihr Amt auf Grund von meiner damaligen Beschwerde schon im letzten Jahr und sie haben bis heute nichts dagegen unternommen.
Hinzu kommt unter vielem anderen, dass er Geld wo Herr S. auf das Konto von Roger einbezahlt hat um die Stromleitungen in ihrem Miethaus zu reparieren zum Teil veruntreut und zum Teil zweckentfremdet hat und es ihm nicht zurückbezahlen will oder nicht zurückbezahlen kann.
Ebenso hinzu kommt, dass er den Ruf von X und X in ihrer Wohngemeinde durch nicht bezahlen von Rechnungen schwer beschädigt hat. So z.B. die Lebensmittelrechnungen im Dorfladen und den Mietzins an Herr L. für die Scheune.
Ich war am Montag dieser Woche per Zufall in (Wohnort von X u. X) anwesend –weil meine Wohnpartnerin und ich, X und ihre Mutter sowie X schon eine Woche vorher eingeladen hatten um an diesem Tag mit uns ins (Ausflugsort) zum Mittagessen zu fahren- als Herr L, der Vermieter von der Scheune im Beisein von Frau F. (Betreuerin von X), X eröffnete, dass er ihm den Mietvertrag für die Scheune per sofort kündige, weil zwei Mietzinse (Fr. 720 Franken) ausstehend seien. Die schriftliche Kündigung werde er in den nächsten paar Tagen eingeschrieben per Post erhalten. Als Herr L. sich von uns verabschiedet hat, ist im X mit Tränen in den Augen um den Hals gefallen und hat ihn gebeten, diese Kündigung zurückzunehmen, aber Herr L. hat gesagt er halte an dieser fest und er hoffe, dass sie trotzdem Kollegen bleiben. (Ortschafr) ist ein kleines Dorf und so etwas spricht sich wie ein Lauffeuer unter den Einwohner und Einwohnerinnen um! Dieser unermessliche Schaden lässt sich nie mehr gut machen und verantwortlich dafür ist ihr Beistand Herr B.
X und X fehlen in finanzieller Sicht jegliche Unterstüzung. Als Frau F. (Betreuerin) am Montag in (Ortschaft) im Wohnzimmer anfing uns zu erklären was Herr B. alles richtig gemacht hat obschon das Thema am Tisch die Kündigung von der Scheune betraf und ich sie darauf hinweisen wollte, hat sie mir vor allen sehr giftig geantwortet, ich würde sie nicht aussprechen lassen, ich würde ihr ständig ins Wort fallen. Frau F. war auch anwesend an der Sitzung mit Herrn B. wo „beschlossen“ wurde, dass X und X statt die von mir geforderten 1’780 Franken Haushaltungsgeld pro Monat (das betreibungsrechtliche Existenzminimum) neu mehr Haushaltungsgeld als bisher erhalten aber auch neu nur bloss 1‘000 Franken erhalten. Weder Frau F. noch der Psychiater haben den Mut gehabt Herrn B. zu sagen, dass das zu wenig Geld ist. Wer in solchen Sachen schweigt macht sich mitschuldig am Elend von den Betroffenen Menschen!!!!
X. hat seinen Beistand Herr B. erfolglos schon im letzten Jahr und ebenso erfolglos auch in diesem Jahr mehrmals dazu aufgefordert ihm Kopien von seinen Bankauszügen und seinen bezahlten Rechnungen auszuhändigen oder ihm zumindest Einsicht über seine Einnahmen und Ausgaben zu zeigen. Es kann doch nicht sein, dass ein Beistand seinem Mündel sagen darf, wenn er Einsicht in seine Buchhaltung haben möchte, dann müsse er eine Tagesreise auf sich nehmen und zu ihm nach (Ortscahft) kommen. Auch das habe ich Ihnen bereits schon mitgeteilt und auch hier haben sie bis heute nichts unternommen, obschon er gem. dem Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (Stand am 1. Juli 2013) dazu verpflichtet gewesen wäre, ihm Kopien auszuhändigen:
Art. 410
III. Rechnung
2 Der Beistand oder die Beiständin erläutert der betroffenen Person die Rechnung und gibt ihr auf Verlangen eine Kopie
Art. 411
E. Berichterstattung
1 Der Beistand oder die Beiständin erstattet der Erwachsenenschutzbehörde so oft wie nötig, mindestens aber alle zwei Jahre, einen Bericht über die Lage der betroffenen Person und die Ausübung der Beistandschaft.
2 Der Beistand oder die Beiständin zieht bei der Erstellung des Berichts die betroffene Person, soweit tunlich, bei und gibt ihr auf Verlangen eine Kopie
Art. 423
II. Übrige Fälle
1 Die Erwachsenenschutzbehörde entlässt den Beistand oder die Beiständin, wenn:
1.die Eignung für die Aufgaben nicht mehr besteht; 2.ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt.
2 Die Entlassung kann von der betroffenen oder einer ihr nahestehenden Person beantragt werden.
Art. 425
D. Schlussbericht und Schlussrechnung
1 Endet das Amt, so erstattet der Beistand oder die Beiständin der Erwachsenenschutzbehörde den Schlussbericht und reicht gegebenenfalls die Schlussrechnung ein. Die Erwachsenenschutzbehörde kann den Berufsbeistand oder die Berufsbeiständin von dieser Pflicht entbinden, wenn das Arbeitsverhältnis endet.
2 Die Erwachsenenschutzbehörde prüft und genehmigt den Schlussbericht und die Schlussrechnung auf die gleiche Weise wie die periodischen Berichte und Rechnungen.
3 Sie stellt den Schlussbericht und die Schlussrechnung der betroffenen Person oder deren Erben und gegebenenfalls der neuen Beiständin oder dem neuen Beistand zu und weist diese Personen gleichzeitig auf die Bestimmungen über die Verantwortlichkeit hin.
4 Sie teilt ihnen zudem mit, ob sie den Beistand oder die Beiständin entlastet oder die Genehmigung des Schlussberichts oder der Schlussrechnung verweigert hat.
Sollten sie auch diesen wiederholten Antrag von mir auf eine sofortige Amtsenthebung von Herrn B. als Beistand von X und X ablehnen –den ich hier im Auftrag von X und X stelle- ersuche ich sie höflich, mir oder Frau X und Her X das schriftlich mitzuteilen, damit wir sofort und nicht erst im Dezember weitere vorgesehene Schritte durch einen Anwalt prüfen lassen können.
Sollten Sie Herrn B. nicht per sofort die Bankkonten von X und X sperren lassen, werde ich Klage gegen ihr Amt einreichen.
Auf Grund von diesem Schreiben wurde Herr B. danach fristlos entlassen.
Eine Vollmacht um Akteneinsicht von X und X brauche ich nicht. Ihr neuer Berufsbeistand ist sehr kooperativ und gibt mir problemlos jede gewünschte Auskunft. So hat er mir z.B. bereits von einer Bank wo er die Auszüge bereits schon erhalten hat eine Kopie gegeben woraus ersichtlich ist, dass der entlassene Beistand am 15.03.2013 das Freizügigkeitskonto von der IV-Rentnerin im Betrag von Fr. 13‘665 (nicht wie ich weiter oben geschrieben habe 13‘688.75) aufgelöst hat und dass er kurz danach am 18.03.2013 Bargeld von ihrem Konto im Betrag von 12‘200 Franken abgehoben hat.
Auf dem Amt der KESB habe B.B ohne jeglichen Beweis zu erbringen behauptet, mit den ca. 34‘000 Franken aus dem Freizügigkeitskonto und den Nachzahlungen von EL von dieser IV-Rentnerin habe er Schulden von ihrem Lebenspartner abbezahlt, weil dieser eine Zeit lang sie finanziell unterstütz habe. Das war rechtswidrig und diese Geld werde ich für diese Frau nötigenfalls durch eine Zivilklage bei B.B oder nötigenfalls bei den Behörden zurück verlangen.
Ich hatte es mit einer ganzen Mafia zu tun, vor allem mit den Eltern von meinem Schützling und einem Freund von diesen, die ihn finanziell zwar unterstützen aber gegen seine Wohnpartnerin sind. So hat z.B. der Vater und sein Freund zu meinem Schützling gesagt, ihnen sei es egal wenn seine Lebenspartnerin verrecke. Alle drei sind enge Freunde von diesem ehemaligen Beistand. Hier könnte ich ein Buch darüber schreiben. Wenn so viele Menschen ein Amt unterstützen darf man sich nicht wundern, wenn dieses nicht einfach auf ein paar Schreiben von einem aussenstehenden wie mir explizit reagiert und einen Beistand absetzt.
Weitere Informationen erhalte ich am 16.10.13 im Büro der KESB. -
Hallo Snoopy
So, nun möchte auch ich dir herzlich gratulieren zu deinem Erfolg! Das nenn' ich Zivilcourage vom Feinsten. Menschen mit solchen Beeinträchtigungen wie die beiden stehen nämlich auf total verlorenem Posten und sind einem Beistand hilflos ausgeliefert. Ein Glück für die Menschheit, dass es Leute wie dich gibt, die mutig kämpfen für die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft - falls diesen von der Gesellschaft überhaupt noch ein Platz darin zugestanden wird.
Ich wünsche dir weiterhin viel Biss in der Angelegenheit - und hoffe natürlich, dass sie möglichste ein gutes Ende nehmen wird, indem die Täter zur Rechenschaft gezogen werden ohne Wenn und Aber und mit allen Konsequenzen.
Gruss
Regentropfen -
Ich rate Ihnen sich für das Gespräch am 16. Oktober 2013 bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gut vorzubereiten. Gehen Sie dort mit Kopien der Bankunterlagen und sonstigen Unterlagen und mit einer Liste von Fragen, welche Sie vorbereitet haben hin.
Wenn die KESB nicht von allein über die für Sie noch offenen Fragen berichtet, haken Sie nach und stellen Sie Ihre Fragen. Wenn die behaupten irgendetwas wäre klar und Sie sind nicht der Meinung dann fragen Sie nach wo für eine Ausgabe oder für das Bestehen einer Schuld der Beleg ist.
Wenn irgendjemand behauptet es wären Schulden zurückbezahlt worden, dann sollen die mit Belegen nachweisen, dass tatsächlich eine Schuld bestanden hat. Sollten tatsächlich ohne schriftlichen Darlehensvertrag Darlehen gegeben worden sein, so kann man nachfragen wofür das geliehene Geld damals verwendet worden ist und wo der Beleg für diese Ausgabe ist. Wenn die Schulden aus keinem Darlehen, sondern aus der Lieferung einer Ware oder der Erbringung einer Dienstleistung stammen, sollte es dafür eine Rechnung als Beleg geben. Man kann dann die Bankbelege durchsuchen und schauen ob der Rechnungsbetrag nicht schon seit dem Rechnungsdatum bezahlt wurde, so dass die Rechnung wirklich noch offen und wirklich noch als Schuld vorhanden war.
Ausser den Schützlingen Haushaltsgeld zu geben (und auch das nur wenn diese beiden keinen Zugriff auf ein Bankkonto haben) sollten keine grösseren Beträge in bar und ohne Rechnung oder Vertrag bezahlt worden. Und dafür sollte es Quittungen Ihrer Schützlinge für den Erhalt von Bargeld geben.
Alle Belastungen auf dem Bankkonto für welche es keinen Vertrag (Mietvertrag, Krankenversicherungspolice) oder keine Rechnung oder keine Quittung Ihrer Schützlinge über den Erhalt von Bargeld gibt, sollten zurückgefordert werden. Und zur Erinnerung: Selbst wenn Schulden bestanden haben, so handelt ein Beistand wahrscheinlich nicht im Interesse der verbeiständeten Personen, wenn der deren Schulden bezahlt anstatt diesen Personen das betreibungsrechtliche Existenzminimum zukommen zu lassen. Wie hoch das betreibungsrechtliche Existenzminimum im Kanton St. Gallen ist, können Sie unter dem folgenden Link nachschauen:
http://www.gerichte.sg.ch/home…_Ex_minimum_Version08.pdf
Ist Ihnen inzwischen mit dem Treuhänder der Vermieterin gelungen die Heizkosten in die Nebenkosten im Mietvertrag als Akontozahlung oder als Pauschale einzubauen sodass der finanzielle Engpass wegen der nicht über die Ergänzungsleistungen erstatteten Heizkosten weg ist? -
Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, wie wichtig es ist, gut vorbereitet und gut dokumentiert in einer solchen Sitzung aufzutreten. Zusätzliche "heisse Tipps", wie hier von Sozialversicherungsberater vermittelt, sind ergänzend sehr wertvoll. Vielen Dank, Sozialversicherungsberater!
Gruss
Regentropfen -
snoopy44: Schauen Sie sich zur Vorbereitung auch einmal den Artikel 158 des Strafgesetzbuchs über ungetreue Geschäftsbesorgung an.
http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19370083/index.html
Das könnte je nachdem was man nachweisen kann, ein Thema für Ihre Schützlinge bzw. für KESB werden. -
Hallo Sozialversicherungsberater und ein herzliches Hallo an alle die hier mitschreiben und mitlesen
Die Artikel Art. 138 sowie den von ihnen genannten Art. 158 aus dem Schweizerischen Strafgesetzbuch kenne ich aus einer früheren Lebenserfahrung, als ich schon mal einen Beistand von einem Schützling von mir nach Nivada geschickt habe.
Im Moment ist es so, dass mir nichts anders übrig bleibt als mich in Geduld zu üben. Von drei verschieden Banken besitze ich erst einen einzigen Bankauszug, den ich letzte Woche während der Sitzung mit dem neuen Berufsbeistand –der gleichzeitig Abteilungsleiter in der KESB ist- von meinen Schützlingen erhalten habe. Aus diesem geht z.B. hervor, dass B.B. allein in der Zeit vom 07.03.13 bis 27.03.13 von diesem Konto das meinem Schützling der IV-Rentnerin X.X. gehört 15‘700 Franken Bargeld bezogen hat. Das und vieles andere macht mich misstrauischer gegen ihren ehemaligen Beistand als ich es ohnehin schon war.
Weder der Berufsbeistand noch ich besitzen zur Zeit Rechnungsbelege oder Quittungen von bezahlten Rechnungen etc. etc. Die Vizepräsidentin von der KESB hat mir auf diverse Fragen erst am 3.10.13 schriftlich mitgeteilt, sie dürfe mir während dem laufenden Verfahren keine Auskunft erteilen.
Danach habe ich ihr geantwortet: Danke für Ihr Schreiben von gestern den 3.10.2013 das mir heute die Post zugestellt hat. Diesen Schnee von gestern (weil ich am selben Tag die Verfügung erhalten habe) hätten Sie mir schon vor einem Monat zustellen können, dann hätte ich Ihnen nicht geschrieben: So wie euer Amt seit einem Jahr verwaltet wird ist das keine Schutzbehörde mehr sondern eine „Schmutzbehörde“…….
Beim Ersten Termin im Amt der KESB von dieser Woche ging es darum, Regeln sowie ein Budget für meine Schützlinge bis Ende Jahr zu erstellen. Alle meine Forderungen wurden vom Berufsbeistand erfüllt. Sie erhalten ab sofort netto 1‘800 Franken Haushaltungsgeld inkl. Tierfutter und es dürfen zur Zeit keine alte Schulden mehr zurückbezahlt werden. Das war ein voller Erfolg für mich und vor allem eine grosse finanzielle Erleichterung für meine Schützlinge. Allerdings konnte er ihnen bloss 400 Franken für eine Woche geben –die restlichen 1‘400 Franken für einen Monat erhalten sie nächste Woche- weil bloss noch knapp 1‘000 Franken auf ihren Konti waren!!!
Als wir danach auf dem Parkplatz bei meinem Auto waren habe ich an @Regentropfen gedacht. Sie hat mir mal geschrieben, ich solle mir selber auf die Schulter klopfen und genau das habe ich getan und zu mir selber gesagt: gut gemacht snoopy44
Meinen nächsten Termin am 16.10.13 zusammen mit meinen Schützlinge im Büro der KESB habe ich wieder mit dem Berufsbeistand der zugleich dort Abteilungsleiter ist. Welche neue Unterlagen er uns zeigen kann, weiss ich heute noch nicht, aber ich gehe davon aus, dass er uns evtl. neue Bankauszüge überreichen wird.
Weil der abgesetzte Beistand zusammen mit seiner Frau aus Russland am 8.10.13 in ihr Heimatland in die Flitterwochen geflogen ist, hat ihm die KESB bis am 31.11.13 Zeit gelassen um sämtliche Unterlagen sowie eine Abschlussrechnung bei diesem Amt eizureichen.
Erst danach kann dieses Amt seine Buchhaltung prüfen und somit kann es Ende Jahr werden, bis ich die ersten Unterlagen und eine provisorische Verfügung von diesem Amt erhalte. Jetzt eilt die ganze Sache auch für meine Schützlinge nicht mehr. Sie haben jetzt ein grosses Selbstbestimmungsrecht, genug Haushaltungsgeld und dieses wird ihnen in Zukunft direkt auf ihre von mir neu beantragten PostFinace Konti mit Karten wo sie auch an ihrem Wohnort auf der Post Bargeld beziehen können zugestellt und nicht mehr so wie bis anhin in 20-ziger Noten ohne Quittung bar auf die Hand.
Mit den Heiznebenkosten lässt sich nichts machen. Der Kanton St. Gallen bezahlt für Einfamilienhäuser bloss 840 Franken pro Jahr. Aber die Nebenkosten bestehen nicht nur aus Heizkosten und jetzt muss ihr neuer Beistand dafür sorgen, dass man diese in den Mietzins integrieren kann. Und meine Schützlinge dürfen nicht mehr so wie bis anhin selbst bei „warmem“ Wetter heizen. Das Problem ist, diese Frau ist schizophren und wenn ihr Lebenspartner am Morgen drei Buchenspälte Holz in den Ofen legt, diese danach sechs weiter nachschiebt. Sie hat mir jetzt aber versprochen, dass sie das in Zukunft nicht mehr tun wird. Am Montag hat sie den nächsten Termin bei ihrem Psychiater und da dieser sie gebeten hat, dass ich mitkomme, spreche ich mit ihm über dieses Problem.
Dieser Psychiater hat mir zwei sehr nette E-Mails gesendet, von denen ich einen Ausschnitt hier reinkopiere:
Sehr geehrter (snoopy44)
es tut mir aufrichtig leid, dass ich die Situation falsch eingeschätzt habe. Ich hätte nie gedacht, dass der Beistand so unzuverlässig und möglicherweise auch veruntreuend den beiden gegenüber sich verhalten könnte. Da sie (Name vom ehemaligen Beistand) selbst ausgewählt hatten und wie mir schien, in einem freundschaftlichen Verhältnis standen, wiegt dieser Vertrauensbruch umso schwerer. Für F. (Betreuerin) wie auch für mich erschien dies undenkbar und wir kennen uns auch nicht so gut im Sozialrecht aus, so dass wir zu lange beschwichtigend waren.
Somit möchte ich mich besonders für ihr Engagement bedanken.
Ich hoffe, dass wir für die Zukunft gemeinsam ein gute Lösung finden, wie die finanziellen Angelegenheiten, Mietangelegenheiten etc.. geordnet und übersichtlich erledigt werden können. …..usw
Ich finde es grossartig, mit welcher Energie und Geduld sie trotz der vielen Widerstände die Intressen von X.X und Herr X.X vertreten…..usw
Soviel Lob und das von einem leitenden Klinikarzt nach dem ich ihn in meinem Schreiban an die KESB kritisiert habe, hätte ich niemals erwartet
Sobald ich etwas Neues etwas Wichtiges in dieser Sache erfahre melde ich mich wieder in diesem Thread.
Ich danke allen fürs mitschreiben, die guten Tipps, allen fürs mitlesen und wünsche euch allen ein schönes Wochenende.
lg. snoopy44 -
Im Moment ist es so, dass mir nichts anders übrig bleibt als mich in Geduld zu üben. Von drei verschieden Banken besitze ich erst einen einzigen Bankauszug, den ich letzte Woche während der Sitzung mit dem neuen Berufsbeistand –der gleichzeitig Abteilungsleiter in der KESB ist- von meinen Schützlingen erhalten habe.
Wenn der nun eingesetzte Berufsbeistand gleichzeitig Abteilungsleiter in der KESB und damit der Behörde ist, welche den alten abgesetzten Beistand ernannt hat und für die Aufsicht über diesen Beistand verantwortlich war, könnte es einen Interessenkonflikt geben. Denn dann könnte der neue Beistand ein Interesse daran haben die KESB zu schützen und nicht dafür zu sorgen zu klären was der abgesetzte Beistand falsch gemacht hat und ob die KESB ihre Aufsichtspflicht verletzt hat und schadenersatzpflichtig wird. Auf der anderen Seite ist es positiv, dass er Abteilungsleiter bei der KESB ist, da dann immerhin die Chance besteht, dass er sich im Erwachsenenschutzrecht auskennt.
Aus diesem geht z.B. hervor, dass B.B. allein in der Zeit vom 07.03.13 bis 27.03.13 von diesem Konto das meinem Schützling der IV-Rentnerin X.X. gehört 15‘700 Franken Bargeld bezogen hat. Das und vieles andere macht mich misstrauischer gegen ihren ehemaligen Beistand als ich es ohnehin schon war.
Hier ist die Frage, ob die Bank wusste, dass die wirtschaftliche Berechtigte an diesem Konto verbeiständet war und, dass die Person mit Unterschriftsberechtigung auf dem Konto ein Beistand war. Die Bank könnte Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, wenn sie bei einem auffällig hohen Bargeldbezug nicht nachgefragt hat was der Grund für diesen hohen Bargeldbezug ist und keine plausible Antwort erhalten hat, warum das unbedingt in Bargeld und nicht per Banküberweisung geht.
Weder der Berufsbeistand noch ich besitzen zur Zeit Rechnungsbelege oder Quittungen von bezahlten Rechnungen etc. etc. Die Vizepräsidentin von der KESB hat mir auf diverse Fragen erst am 3.10.13 schriftlich mitgeteilt, sie dürfe mir während dem laufenden Verfahren keine Auskunft erteilen.
Die Bankbelege für die Vergangenheit könnte sich jede Person, welche eine Unterschriftsvollmacht oder eine Informationsvollmacht für die Bankkonten hat auch inzwischen direkt bei der Bank organisieren. Es ist fraglich, ob man riskieren möchte, dass inzwischen eineinhalb Monate vergehen und der abgesetzte Beistand vielleicht sein privates Vermögen beiseiteschafft damit man es nicht mehr eintreiben kann oder sich gar nach Russland absetzt.
Ich rate Ihnen sich grundsätzlich nie einfach mit Ausreden, dass irgendjemand ihnen keine Auskunft erteilen darf abspeisen zu lassen. Fragen Sie in einem solchen Fall immer nach, auf Grund welches Artikels in welchem Gesetz Sie angeblich kein Recht auf Auskunft oder Akteneinsicht hat und welche Person statt Ihnen denn das Recht auf Auskunft oder Akteneinsicht hätte.
Anbei ein Link auf das kantonale St. Galler Gesetz über die KESB:
http://www.gallex.ch/gallex/9/fs912.5.html
Für Sie dürfte insbesondere Artikel 9 über die Schadenersatzansprüche und Artikel 10 über das im Verfahren anwendbare Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege interessant sein.
Anbei ein Link zum st. galler Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege
http://www.gallex.ch/gallex/9/fs912.5.html
Dort dürfte Artikel 16 über die Akteneinsicht interessant sein.
Ich weiss ja nicht welche Art von Beistandschaft besteht und ob diese so weit geht, dass die Schützlinge nicht mehr als prozessfähig gelten und nicht als fähig gelten einer anderen Person wie zum Beispiel Ihnen eine Vollmacht zu erteilen Sie zum Vertreter zu ernenne, was die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen die KESB, die Akteneinsicht bei der KESB, eines zivilrechtlichen Schadenersatzanspruchs gegen den ehemaligen Beistand und der Vertretung der Opfer in einem allfälligen Strafverfahren gegen den ehemaligen Beistand anbelangt. Wenn Sie eine Vertretungsvollmacht für bestimmte Angelegenheiten haben, haben Sie auch ein Recht auf Akteneinsicht. Wenn die Schützlinge nicht als dazu fähig gelten, dann kann Ihnen der neue Beistand eine solche Vollmacht erteilen. -
Ich hab Vergleichbares (im kleineren Rahmen) miterlebt, bin selbst private ehrenamtliche Beiständin von Verwandten, weil ich den Fachbeiständen der Behörden nicht vertraue, hab einfach zu viel Negatives erlebt, dass ich dies einem Verwandten zumuten könnte, obwohl ich damit eigentlich auch überlastet bin neben meinem Beruf. Aber es gäbe mehr Arbeit, den Fachbeiständen ständig auf die Finger schauen und klopfen zu müssen. Dann regle ich lieber alles selbst korrekt und sauber und in steter Absprache meiner Schützlinge. Druck machen bei den Behörden ist leider absolut notwendig, da wird nichts freiwillig gemacht. Muss aber sagen, dass es auch korrekte Beamte gibt, die machen vieles wett und helfen auch gerne weiter mit ihrem Wissen.
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Liebe Forumsgemeinde
Kann mir jemand sagen, wo ich eine Ehrverletzungsklage einreichen kann. Stimmt es –wie ich im Netz gelesen habe- dass ich diese bei der Polizei vom Wohnort des Angeklagten einreichen muss oder muss ich diese evtl. beim Friedensrichter von seinem Wohnort einreichen?
Der Grund für diese Klage ist folgende:
Als meine Schützlinge bei einem Freund von ihrem ehemaligen Beistand letzte Woche auf Besuche waren, hat er zu ihnen gesagt, sie sollen den Kontakt zu mir abbrechen, ich sei verlogen.
Daraufhin habe ich im per E-Mail folgendes geschrieben:
„Am Donnerstagabend, den 10.10.2013 haben Sie bei Ihnen zu Hause an der (Strasse), in 8154 Oberglatt/ZH zu engen Bekannten von mir -Frau X. X und Herr X.X, beide Wohnhaft an der (Strasse und Hausnummer) in (Wohnort und Kanton) gesagt, sie sollen den Kontakt zu mir abbrechen, ich sei verlogen.
Hiermit ersuche ich Sie höflich, sich bei mir dafür schriftlich mit Kopie an X.X und X.X zu entschuldigen, sonst werde ich fristgerecht unter Kosten- und Entschädigungsfolgen eine Ehrverletzungsklage gegen Sie einreichen.
Ich bitte Sie höflich um Kenntnisnahme“
Heute hat er mir per E-Mail geantwortet:
„Wenn Sie nicht aufhören mich mit Lügen zu belästigen werde ich Sie über meinen Anwalt verklagen:“
Der Krach zwischen uns ist auf Grund von nachfolgenden zwei E-Mails wo ich nachfolgend hier rein kopiere–wo ich alles beweisen kann was ich geschrieben habe- entstanden:
25.08,2013 E-Mail an ihren in der Zwischenzeit abgesetzten Beistand mit Kopie an seinen Freund und an meine Schützlinge:
Werter B.B
Um gleich am Anfang richtig zu stellen, dass ich Dich nicht als Beistand von X und X angreife weil ich dieses Amt übernehmen möchte, will ich Dir folgendes sagen: X und X wollten mich als Beistand, bevor sie Dich gefragt haben, ob Du dieses Amt übernehmen möchtest. Ich habe das abgelehnt weil ich in meinem Alter meine Tätigkeiten abbauen und nicht aufbauen wollte. Zudem war und bin ich bereits Beistand von X und ich wollte und will auch in Zukunft keine weitere Verpflichtungen mehr eingehen………………
Wenn jemand feststellt, dass behinderten Menschen unter dem Existenzminimum leben weil ihr Beistand das so will und sich Behinderte nicht selber wehren können, dann ist es eine Bürgerpflicht diesen Menschen zu helfen und ich tue nichts anderes als diese Pflicht wahrnehmen……………
Auch deine Beratungen so wie auch die Beratungen von (den Eltern von meinem Schützling) betreffs dem Haus von Ueli (gegen den ich eine Klage einreiche) kann ich nicht nachvollziehen. Dieser Mann versucht X und X mit euren Unterstützungen zu betrügen. Er verspricht ihnen, sie müssen ihm keinen Hauszins bezahlen und er würde ihnen alle Schulden bezahlen. Dieser Mann ist ganz bestimmt nicht so blöd und würde Dir sagen, Bruno ab sofort muss der Kanton St. Gallen für X und X via EL keinen Mietzins mehr bezahlen, weil ich ihnen diesen schenke.
Im weiteren sagt er, er würde dieses Haus nach seinem Tod auf X und X überschreiben oder das vielleicht schon in nächster Zukunft machen. Ueli kann nicht so blöd sein und ein Haus kaufen, dafür Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren bezahlen um es kurz danach auf (meine Schützlinge) umzuschreiben und dieselben Gebühren ein zweites Mal zu bezahlen. Er will sie übers Ohr hauen und eine WG mit ihnen Gründen damit er im Alter von X gepflegt wird.
Ueli nutzt ( Name der IV-Rentnerin die schizophren ist) aus, ich weiss das (…..) und verspricht ihr dafür später das Haus zu vererben, mehr will ich dazu nicht sagen!!!
Hinzu kommt, dass Ueli im Beisein von X zu X sagt er sei ein Krüppel, er könne nichts und er sei nichts und Du weisst das! Dass du als Beistand von X und X einen solchen Mann unterstützt damit er sein Haus vermieten kann ist untere Schublade und auch dieses Sache werde ich in öffentlichen Leserbriefen publizieren, wenn du und Ueli nicht sofort aufhören Druck auf sie aus zu üben, bis sie wieder ihren eigenen Willen in sein Haus einziehen.
Ausreden wie, X ist einverstanden dass man ihn und X unter das Existenzminimum setzt damit er Schulden abbezahlen kann akzeptiere ich nicht. Es darf nicht sein, dass ein Beistand seinen Schützling dermassen falsch informiert, dass er aus finanziellen Gründen nicht einmal mehr auswärts einen Kaffee trinken kann und seelisch zu Grunde geht. Das gleiche giltet auch für X. Es darf auch nicht sein, dass X bei Dir ein paar Franken betteln, die ihr gehören und auf die sie ein Anrecht hat um damit ihren Kindern ab und zu eine Kleinigkeit bei ihren Besuchen in Basel zu schenken. Weisst Du wie sie sich fühlt, wenn sie sogar bei Dir Geld betteln muss das ihr gehört, damit sie ihren Kindern wenigstens auf Weihnachten oder zu ihren Geburtstagen ein kleines Geschenkli machen kann. Nein das weisst du nicht und es ist Zeit, dass ich Dir das ganz unverblümt mal alles geschrieben habe.
Bisher hast Du als Beistand X und X pro Monat bloss ein paar Franken für ihre Lebenskosten bezahlt und von diesem Geld mussten sie beim Essen sparen, damit sie auch noch ihre vielen Tiere füttern konnten. Nach meinem letzten E-Mail an Dich willst Du ihnen jetzt neu je 500 Franken bezahlen und glaubst, das würde reichen. Wenn Dir persönlich pro Monat 500 Franken reichen um damit Nahrungsmittel etc. zu kaufen ist das deine ganz persönliche Sache die weder mich noch sonst jemand etwas angeht. Wenn Du aber als Beistand zwei behinderten Menschen so wenig Geld geben willst, dann geht das mich und alle die sich für Behinderte einsetzen mehr als nur etwas an. Bruno, so wie du mit behinderten Menschen umgehst geht gar nicht, das ist inakzeptabel. Ich habe deshalb X und X gestern, als ich für sie Tierfutter einkaufen gegangen bin gesagt, dass wenn sie sich gegen Dich zur Wehr setzen möchten begleite ich sie zu meinem Anwalt, damit er eine Klage gegen dich einreicht.
9.10.2013 E-Mail an die Eltern von meinem Schützling und ihren Freund gegen den ich Klage einreiche
Sehr geehrte Frau XX, sehr geehrter XX
Gestern war ich als privater Berater mit X und X im Amt der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons St. Gallen und dort haben sie uns mitgeteilt, dass Bruno B. das Freizügigkeitskonto von X bei der Bank Zimmerberg am 15.03.2013 im Betrag von 13‘688.75 Franken aufgelöst hat. Ebenso haben Sie uns dort mitgeteilt, dass X im Oktober 2012 Rückwirkend 20‘294 Franken an Ergänzungsleistungen nachbezahlt worden sind. Das gibt ein Total von 33‘982 Franken. Fragt mal euren Freund Bruno B:, was er mit diesem Geld gemacht hat.
Er behauptet bei der KESB-Sarganserland, er hätte mit diesem Geld Schulden von eurem Sohn X zurückbezahlt!!!
Hätte Bruno B. mit diesem Geld Schulden von X zurückbezahlt, wäre sie heute schuldenfrei.
Im weitern Teile ich Ihnen mit, dass es inakzeptabel ist wie Sie Frau X und Sie Herr X mit (der Lebenspartnerin von ihrem Sohn) umgehen. Gestern Abend hat mir X im Beisein von X erzählt, X habe seinen Vater im Spital angerufen und ihn gefragt wie es ihm gehe. Sein Vater habe am Telefon zu ihm gesagt, er solle nach Horgen gehen um Tomaten und Gemüse abzuholen aber ohne X, ihm sei es egal wenn sie verrecke. X hat dem nicht widersprochen und somit muss das wahr sein, was X mir gesagt hat.
Dieses Wort, es sei ihm egal wenn Maria verrecke hat auch schon Hans Ulrich (gegen den ich die Ehrverletzungsklage einreiche) zu X gesagt. Sie Frau X und Sie Herr X gehen genauso menschenverachtend mit X um wie Herr (Ueli) und Herr B, und dem werde ich ein Ende setzen.
Wisst ihr was (ihr Sohn) ab und zu mal gekocht hat weil er und X kein Geld hatten um Lebensmittel einzukaufen weil ihnen der Beistand –euer Freund- Bruno B. bloss 300 Franken pro Monat Haushaltungsgeld gab? X hat beim Metzger in X Hundeknochen per Kilo für einen Franken gekauft und zu Hause mit diesen eine Gemüse-Knochensuppe gekocht. Welche Frau ausser X würde so etwas essen? Seid froh dass euer Sohn eine so liebe Lebenspartnerin hat und hört auf sie überall schlecht zu reden.
Wenn es euer Anstand nicht zulässt in Zukunft menschlicher mit X umzugehen werde ich eine Klage vor Gericht einreichen und die ganze Sache in den Medien veröffentlichen.
Mit Eltern die sich nicht einmal für Ihren eigenen behinderten Sohn einsetzen wenn jemand zu ihm sagt –wie z.B. (gegen Ueli gegen den ich die Klage einreiche)- er sei ein Krüppel habe ich keine Achtung mehr.
Ich bitte Sie höflich um Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
xxxx
Jetzt hoffe ich, auf eine Antwort wo ich die Strafklage einreichen kann und ich muss mich beeilen, denn um 14 Uhr habe ich einen Termine zumsammen mit meinen Schützlingen bei der KESB in einem anderen Wohnkanton als ich wohne.
lg. an alle snoopy44 -
Liebe Forumsgemeinde
Kann mir jemand sagen, wo ich eine Ehrverletzungsklage einreichen kann. Stimmt es –wie ich im Netz gelesen habe- dass ich diese bei der Polizei vom Wohnort des Angeklagten einreichen muss oder muss ich diese evtl. beim Friedensrichter von seinem Wohnort einreichen?
Ich empfehle zuerst einmal an die frische Luft zu gehen, dort ein wenig zu spazieren und die Herbstsonne zu geniessen.
Wenn Sie dann hoffentlich etwas entspannter sind und der Ärger vielleicht schon ein wenig verraucht ist, sollten Sie sich überlegen ob eine zivilrechtliche und/oder eine strafrechtliche Ehrverletzungsklage den Aufwand Ihrer Zeit wirklich wert ist und ob es nicht wichtigere Dinge zu erledigen gäbe.
Ich halte es für wichtiger sich darum zu kümmern, dass der neue Beistand und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sorgfältig und rasch die Lage der verbeiständeten Personen verbessern, sodass
1) über Verhandlungen mit dem Treuhänder der Vermieterin die Heizkosten in die Nebenkosten integriert werden und der neue Mietvertrag bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen eingereicht wird und dadurch das Einkommen der verbeiständeten Personen durch eine Erhöhung der Ergänzungsleistungen zur IV-Rente steigt
2) rasch überprüft wird, ob und wie viel Geld vom ehemaligen Beistand eventuell veruntreut wurde und dieses so rasch wie möglich eingetrieben wird
3) wenn sich das nicht mit 2) beisst und das Geld vorsätzlich oder eventualvorsätzlich veruntreut wurde, eine Strafanzeige gegen den ehemaligen Beistand eingereicht wird.
Ich halte es für das wichtigste, dass Ihnen bisher die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde geglaubt hat und den ehemaligen Beistand abgesetzt hat und von diesem nun einen Rechenschaftsbericht verlangt was mit dem Geld passiert ist. Ob Sie jemand als Lügner bezeichnet ist nur dann wichtig, wenn Sie oder die verbeiständeten Personen falls Ihnen dann Dritte wegen dem Vorwurf der Lüge nicht glauben irgendeinen Schaden erleiden.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie sich den Aufwand immer noch antun wollen und, dass sich das lohnt, geben ich Ihnen gerne weitere Ratschläge und gebe Ihnen die jeweiligen Rechtsgrundlagen an. Die Verjährungsfrist für eine strafrechtliche Klage bei Vergehen gegen die Ehre beträgt vier Jahre (Artikel 178 Absatz 1 Strafgesetzbuch). Sie haben also noch viel Zeit sich das mit der Strafklage noch einmal zu überlegen. -
Ich empfehle zuerst einmal an die frische Luft zu gehen, dort ein wenig zu spazieren und die Herbstsonne zu geniessen
Wer keine Ehre hat, kann man nicht in seiner Ehre verletzen. Ich habe eine Ehre und diese werde ich verteidigen, weil mich mindestens 3'000 Personen auf Grund von meiner früheren beruflichen Tätigkeit die ich ausgeübt habe persönlich kennen. Da brauche ich keine Empfehlung, ich solle die Herbstsonne geniessen.
Wenn Sie dann hoffentlich etwas entspannter sind und der Ärger vielleicht schon ein wenig verraucht ist, sollten Sie sich überlegen ob eine zivilrechtliche und/oder eine strafrechtliche Ehrverletzungsklage den Aufwand Ihrer Zeit wirklich wert ist und ob es nicht wichtigere Dinge zu erledigen gäbe.
Auch hier keine konkrete Antwort auf meine Fragen.
Der Aufwand ist es mir wert, diesem Mann muss endlich mal jemand das Maul stopfen. Zu meinen engen Bekannten die beide behindert sind hat er gesagt, man sollte alle Behinderten abtreiben weil diese den Staat viel Geld kosten. Zum IV-Rentner hat er gesagt er sei ein Krüppel und als seine Lebenspartnerin in der Klinik war und er ihm das mitteilte hat er zu ihm gesagt, das sei ihm egal, von ihm aus könne sie dort verrecken.
Meine Pflicht ist jetzt, diese IV-Rentner zu überzeugen, dass dieser Mann -ein Freund der Familie- sie masslos anlügt. Er verspricht ihnen sein Haus zu schenken, es ihnen in nächster Zeit zu überschreiben oder nach seinem Tod zu vererben, damit er diese schizophrene Frau ausnützen kann.
Ich halte es für wichtiger sich darum zu kümmern, dass der neue Beistand und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sorgfältig und rasch die Lage der verbeiständeten Personen verbessern, sodass
1) über Verhandlungen mit dem Treuhänder der Vermieterin die Heizkosten in die Nebenkosten integriert werden und der neue Mietvertrag bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen eingereicht wird und dadurch das Einkommen der verbeiständeten Personen durch eine Erhöhung der Ergänzungsleistungen zur IV-Rente steigt
2) rasch überprüft wird, ob und wie viel Geld vom ehemaligen Beistand eventuell veruntreut wurde und dieses so rasch wie möglich eingetrieben wird
3) wenn sich das nicht mit 2) beisst und das Geld vorsätzlich oder eventualvorsätzlich veruntreut wurde, eine Strafanzeige gegen den ehemaligen Beistand eingereicht wird.
Ich habe hier in diesem Thread geschrieben, dass meine Schützlinge jetzt einen Berufsbeistand haben der sehr kompetent ist, alle meine Forderungen erfüllt hat und jetzt bin ich doch nicht so blöd und sage ihm noch zusätzlich am Laufmeter was er zu tun hat, weil er seine Sache aus meiner Sicht sehr gut macht.
Er kann doch jetzt nicht diesen ehemaligen Beistand aus den Flitterwochen in Russland zurückberufen, damit er ihm die Rechnungskopien von den Rechnungen die er bezahlt oder nicht bezahlt hat aushändigt. Und ohne diese Belege kann man gar nichts prüfen.
Zudem müssen diese Belege vorgängig von den Behörden geprüft werden und erst danach werden ihm diese zusammen mit dem Schlussbericht zugestellt.
Ich halte es für das wichtigste, dass Ihnen bisher die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde geglaubt hat und den ehemaligen Beistand abgesetzt hat und von diesem nun einen Rechenschaftsbericht verlangt was mit dem Geld passiert ist. Ob Sie jemand als Lügner bezeichnet ist nur dann wichtig, wenn Sie oder die verbeiständeten Personen falls Ihnen dann Dritte wegen dem Vorwurf der Lüge nicht glauben irgendeinen Schaden erleiden.
Die KESB haben mir nicht einfach so zum hohlen Bauch heraus geglaubt. Alles was ich ihnen mitteilte haben sie geprüft und für richtig befunden. Leider waren meine Angaben nur die Spitze vom Eisberg.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie sich den Aufwand immer noch antun wollen und, dass sich das lohnt, geben ich Ihnen gerne weitere Ratschläge und gebe Ihnen die jeweiligen Rechtsgrundlagen an. Die Verjährungsfrist für eine strafrechtliche Klage bei Vergehen gegen die Ehre beträgt vier Jahre (Artikel 178 Absatz 1 Strafgesetzbuch). Sie haben also noch viel Zeit sich das mit der Strafklage noch einmal zu überlegen.
Ich habe eine Frage gestellt, die mir Niemand beantwortet hat und jetzt mache ich das, was ich im Netz gelesen habe. Ich mache eine Anzeige bei der Polizei an seinem Wohnort. -
@Alle
Gestern war ich mit meinen Schützlingen bei der KESB. Der Berufsbeistand von meinen Schützlingen hat uns mitgeteilt, dass er alle Gläubiger angeschrieben hat. Dabei habe sich herausgestellt, dass der Stromanbieter ihnen diese Woche den Strom abgestellt hätte, weil bei ihm Strom-Schulden im Betrag von 4'000 Franken offen sind.
Ohne meinen Antrag ihren fürheren Beistand abzusetzen und ohne ihren neuen Berufsbeistand würden diese Menschen jetzt eine Zeit lang ohne Strom zum kochen, ohne Licht, ohne Telefon und ohne Internet in ihrer Bruchbude leben müssen, währen ihr Beistand in Russland die Flitterwochen geniessen würde. -
Ich habe eine Frage gestellt, die mir Niemand beantwortet hat und jetzt mache ich das, was ich im Netz gelesen habe. Ich mache eine Anzeige bei der Polizei an seinem Wohnort.
Ich habe Ihnen angeboten diese Frage zu beantworten, aber empfohlen zuerst noch einmal darüber nachzudenken. Abgesehen davon kenne ich diesen Herrn, der Sie und die Rentner beleidigt hat nicht und kann somit nicht näher beurteilen wie ernst die Sache war und welche Nachteile wegen den Beleidigungen drohen.
Der Vollständigkeit halber gebe ich die Rechtsgrundlagen an, falls Sie diese im Laufe des Verfahrens noch einmal brauchen. Die strafrechtlichen Regeln zu den Ehrverletzungen finden sie in den Artikel 173 bis 178 Strafgesetzbuch auf den Seiten 69 bis 71 im folgenden Dokument (Art. 173 StGB Üble Nachrede, Art. 174 StGB Verleumdung, Art. 177 StGB Beschimpfung).
http://www.admin.ch/opc/de/cla…83/201307010000/311.0.pdf
Verstösse gegen Artikel 173 StGB, Artikel 174 StGB und Artikel 177 StGB werden nur auf Antrag des Opfers bestraft. Wenn Sie das Opfer sind konnten Sie gemäss Artikel 30 Absatz 1 StGB den Antrag stellen. Wenn es Opfer gibt, welche unter Vormundschaft oder unter umfassender Beistandschaft stehen, steht das Antragsrecht gemäss Artikel 30 Absatz 2 StGB auch der Erwachsenenschutzbehörde zu. Sie haben gemäss Artikel 31 StGB drei Monate Zeit um den Antrag zu stellen.
Die Polizei gehört gemäss Artikel 12 Buchstabe a Strafprozessordnung zu den Strafverfolgungsbehörden. Die Polizei ermittelt gemäss Artikel 15 Absatz 2 StPO Straftaten auf Anzeige von Privaten. Sie waren gemäss Artikel 301 Absatz 1 StPO berechtigt eine Straftat bei der Polizei als eine der Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. Da es sich um Straftaten handelt, welche nur auf Antrag verfolgt werden, haben Sie gemäss Artikel 303 StPO nun das Nötige getan damit ein Vorverfahren eingeleitet wird. Gemäss Artikel 31 Absatz 1 StPO sind für die Verfolgung und Beurteilung einer Straftat die Behörden des Ortes zuständig, an dem die Tat verübt worden ist.
http://www.admin.ch/opc/de/cla…19/201305010000/312.0.pdf
Es gibt zusätzlich zum strafrechtlichen Antrag auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage.
Einen Überblick finden Sie hier:
https://www.unifr.ch/lman/down…t_pdf/bt-skript2007_9.pdf
http://www.rwi.uzh.ch/lehrefor…rsoenlichkeitsschutz2.pdf
Die zivilrechtlichen Bestimmungen zum Persönlichkeitsschutz finden Sie im Zivilgesetzbuch (ZGB) in den Artikeln 28 und folgende:
http://www.admin.ch/opc/de/cla…0042/201307010000/210.pdf -
Hallo Sozialversicherungsberater
Danke, danke viel Mal für diese Infos. Sobald ich Zeit finde, werde ich diese Gesetzesartikel ganz genau durchlesen, denn so wie die Sache heute aussieht werde ich den einen oder anderen ganz bestimmt noch benötigen.
Um Ruhe in diese Ehrverletzung wo noch eine Bedrohung hinzu gekommen ist hineinzubringen, habe ich heute an diesen Herrn nachfolgenden E-Mail geschrieben:
Sehr geehrter Herr XXXXX
X und X haben mir mittgeteilt, dass Sie den Kontakt zu beiden abbrechen wollen und ihnen vorgeworfen sie seien Waschweiber. Somit haben Sie bestätigt, dass beide mir die Wahrheit gesagt haben.
Sie haben zu X und X gesagt, ich sei verlogen und Sie werden mir eine runterhauen wenn ich Ihnen begegne und sie sollen den Kontakt zu mir abbrechen.
X und X sind keine Waschweiber. Wenn man den Kontakt zu Jemand abbrechen möchte oder abbrechen will, dann muss man das begründen. Man kann doch nicht einfach so Grundlos zu Jemand mit dem man jahrelang befreundet war sagen, mit dir will ich in Zukunft nichts mehr zu tun haben.
Aus diesem und nur aus diesem Grund haben X und X mir das alles gesagt und zugleich wollten mich beide warnen, damit ich Ihnen aus dem Weg gehe, sollten wir uns durch Zufall mal in (Wohnor) begegnen. Es dürfte wohl klar sein, dass mich beide warnen, wenn Jemand droht, er werde mir eine runterhauen.
Wie mir X und X gesagt haben, werden Sie nach dem Tod von Ihrer Mutter in Ihr Haus nach (Ortschaft) umziehen. Somit sind Sie danach Nachbar von X und X und ich finde es schade, wenn sich Nachbarn streiten und sich nicht einmal mehr grüssen.
Ihre Drohung mir eine runterzuhauen nehme ich ernst und wenn immer möglich werde ich Ihnen aus dem Weg gehen, sollten wir uns durch Zufall mal begegnen. Ich bin gewohnt mich mit Worten und nicht mit den Fäusten zu wehren. Und dass ich verlogen bin, ist eine Lüge von Ihnen.
Aus diesen Gründen gebe ich Ihnen eine letzte Chance sich bei mir zu Entschuldigen und damit ich sicher bin, dass Sie es mit der Entschuldigung ernst meinen, müssen Sie an die nachfolgende Stiftung den Betrag von Fr. 500.—als Spende einbezahlen und mir eine Kopie von der Quittung über diese Spende zustellen.
Sollte ich innerhalb von 10 Tagen keine Entschuldigung und keine Quittungs-Kopie von ihrer Spende erhalten, werde ich danach bei der Polizei an Ihrem Wohnort definitiv eine Anzeige einreichen.
Die Spende als Entschuldigung muss einbezahlt werden an:
Die Hosang'sche Stiftung ist eine Institution, die aus dem Bündner Angebot an Beschäftigungsmöglichkeiten und Wohnformen für Menschen mit Behinderung nicht wegzudenken ist.
Hosang'sche Stiftung Plankis
Graubündner Kantonalbank, Chur, Clearing 774
Konto: CK 163.832.702
IBAN: CH12 0077 4110 1638 3270 2
oder Postkonto 70-406-6
IBAN: CH04 0900 0000 7000 0406 6
Ich bitte Sie höflich um Kenntnisnahme
Freundliche Grüsse
(snoopy44) -
Hallo Sozialversicherungsberater
Danke, danke viel Mal für diese Infos. Sobald ich Zeit finde, werde ich diese Gesetzesartikel ganz genau durchlesen, denn so wie die Sache heute aussieht werde ich den einen oder anderen ganz bestimmt noch benötigen.
Um Ruhe in diese Ehrverletzung wo noch eine Bedrohung hinzu gekommen ist hineinzubringen, habe ich heute an diesen Herrn nachfolgenden E-Mail geschrieben:
Sehr geehrter Herr XXXXX
X und X haben mir mittgeteilt, dass Sie den Kontakt zu beiden abbrechen wollen und ihnen vorgeworfen sie seien Waschweiber. Somit haben Sie bestätigt, dass beide mir die Wahrheit gesagt haben.
Sie haben zu X und X gesagt, ich sei verlogen und Sie werden mir eine runterhauen wenn ich Ihnen begegne und sie sollen den Kontakt zu mir abbrechen.
X und X sind keine Waschweiber. Wenn man den Kontakt zu Jemand abbrechen möchte oder abbrechen will, dann muss man das begründen. Man kann doch nicht einfach so Grundlos zu Jemand mit dem man jahrelang befreundet war sagen, mit dir will ich in Zukunft nichts mehr zu tun haben.
Aus diesem und nur aus diesem Grund haben X und X mir das alles gesagt und zugleich wollten mich beide warnen, damit ich Ihnen aus dem Weg gehe, sollten wir uns durch Zufall mal in (Wohnor) begegnen. Es dürfte wohl klar sein, dass mich beide warnen, wenn Jemand droht, er werde mir eine runterhauen.
Wie mir X und X gesagt haben, werden Sie nach dem Tod von Ihrer Mutter in Ihr Haus nach (Ortschaft) umziehen. Somit sind Sie danach Nachbar von X und X und ich finde es schade, wenn sich Nachbarn streiten und sich nicht einmal mehr grüssen.
Ihre Drohung mir eine runterzuhauen nehme ich ernst und wenn immer möglich werde ich Ihnen aus dem Weg gehen, sollten wir uns durch Zufall mal begegnen. Ich bin gewohnt mich mit Worten und nicht mit den Fäusten zu wehren. Und dass ich verlogen bin, ist eine Lüge von Ihnen.
Aus diesen Gründen gebe ich Ihnen eine letzte Chance sich bei mir zu Entschuldigen und damit ich sicher bin, dass Sie es mit der Entschuldigung ernst meinen, müssen Sie an die nachfolgende Stiftung den Betrag von Fr. 500.—als Spende einbezahlen und mir eine Kopie von der Quittung über diese Spende zustellen.
Sollte ich innerhalb von 10 Tagen keine Entschuldigung und keine Quittungs-Kopie von ihrer Spende erhalten, werde ich danach bei der Polizei an Ihrem Wohnort definitiv eine Anzeige einreichen.
Die Spende als Entschuldigung muss einbezahlt werden an:
Die Hosang'sche Stiftung ist eine Institution, die aus dem Bündner Angebot an Beschäftigungsmöglichkeiten und Wohnformen für Menschen mit Behinderung nicht wegzudenken ist.
Hosang'sche Stiftung Plankis
Graubündner Kantonalbank, Chur, Clearing 774
Konto: CK 163.832.702
IBAN: CH12 0077 4110 1638 3270 2
oder Postkonto 70-406-6
IBAN: CH04 0900 0000 7000 0406 6
Ich bitte Sie höflich um Kenntnisnahme
Freundliche Grüsse
(snoopy44)
snoopy44
Und was ist denn das anderes als Zumüllen? Aber eben - hier kommt es immer drauf an, wer sowas tut. Auch Dein Freund der Sozialversicherungsanhimmler lässt Dich jetzt im Regen stehen.
Und mal ganz ehrlich - wenn ich von Dir so ein Schreiben bekommen hätte, wie diese Person, wäre dieses umgehend im Kübel gelandet. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass Dich sowas weiter bringt. Du scheinst keine Ahnung zu haben, was es bedeutet, gegen solches Unrecht vorzugehen. Die Polizei wird Dich damit abwimmeln, indem diese Dir sagen wird, es handle sich hier um eine zivilrechtliche Sache usw.usf.
Ausserdem kommt dann u.a. auch Aussage gegen Aussage. Da bringen Dir nicht mal A4-dicke File etwas, die das belegen. Nun, mir kanns egal sein. -
@ Cat_Mum alias Frau N. (Name von der Online-Redaktion anonymisiert)
Aus meiner Sicht ist es ein Unterschied ob ich mir meinen eigenen Thread zumülle –was du Müll nennst ist übrigens kein Müll sondern das sind Infos an interessierte und hilfsbereite User/innen die mir Tipps und Anregungen geben- als wenn ich, so wie du, anderen User/innen ihre Threads mit reinkopieren von Postings zumüllen würde, so wie du es machst. Was du und C-O-R-A in diesem Forum abziehen ist für Aussenstehende die hier nur ab und zu mal mitlesen oder mitschreiben nicht nachvollziehbar.
Der Sozialhilfeberater hat mich nicht im Stich gelassen, das ist eine leere Behauptung von dir, er hat mir ein paar wichtige Gesetzesartikel hier reinkopiert die ich mit Sicherheit noch gut gebrauchen kann.
Wer in der Schweiz Recht hat bekommt Recht und mich kann niemand abwimmeln wenn ich Recht habe. Ich kämpfe jetzt schon seit einem Jahr gegen einen Familien-Clan- und konnte ohne Anwalt meinen ersten Erfolg einfahren. Weitere Erfolge werden folgen und wenn ich Zeit finde, werde ich auch gegen deinen Bekannten Peter123 eine Klage einreichen!
@alle
Ich habe hier gute Tipps (zum Teil per PN) auf meine Fragen in diesem Thread erhalten. So z.B. von Regentropfen die mir geschrieben hat, wo ich die Klage für ein Absetzungsbegehren von diesem Beistand einreichen kann. Frau N. (Name von der Online-Redaktion anonymisiert) hat früher mal ein ähnliches Begehren durch einen Rechtsanwalt an die Behörden gestellt was sie viel Geld gekostet hat und ich habe mit Hilfe von euch ohne einen einzigen Franken auszugeben einen vollen Erfolg erreicht. Dieser Beistand wurde fristlos abgesetzt und ebenso fristlos wurden ihm sämtliche Kono-Vollmachten von seinen Mündel entzogen. Hätte ich diesen Antrag durch einen Rechtsanwalt gestellt, hätt mich das viel Geld gekostet. Unser Rechtstaat funktioniert, wenn man Recht hat und alles lückenlos beweisen kann was man an die Behörden schreibt bekommt man auch ohne Anwalt Recht und ich werde voraussichtlich noch weitere Klagen ohne Anwalt an die Behörden einreichen.
Hier muss ich allerdings zugeben, auf meinen ersten Antrag im letzten Jahr haben die Behörden schlampig reagiert und meine Absetzungsklage von diesem Beistand abgelehnt. Das kann diese Behörde im Nachhinein evtl. noch eine Menge Geld kosten, weil ich auch gegen diese eine Klage –ohne Anwalt- einreichen werde sofern sich mein Verdacht im Nachhinein beweisen lässt, dass die Nachzahlungen im Betrag von über 20‘000 Franken aus IV-Renten und Ergänzungsleistungen von dieser IV-Rentnerin von diesem Beistand veruntreut worden sind. Allerdings muss ich hier noch vorsichtig sein was ich schreibe weil mir noch sämtliche Ausgabenbelege von diesem Beistand fehlen. Was ich weiss ist, dass dieser Beistand dem IV-Rentner im letzten Oktober gesagt hat, er habe eine Überraschung für ihn, aber er dürfe das seiner Lebenspartnerin nicht sagen, sie erhalte mehr als 20‘000 Franken IV-Renten-Nachzahlungen. Einen Tag später hat er ihm gesagt, sie bekomme das Geld leider nicht.
Zum Nachdenken was hier in meinem Thread bisher geschrieben worden ist hat mich vor allem ein Posting von Barbara-Mustermann. Ihr Tipp kann mir noch hilfreich sein, wenn es darum geht, später Geld von den Behörden zurückzufordern. Man darf sich schon fragen, wieso haben die Behörden ohne irgendetwas zu prüfen diesen Mann als Beistand eingesetzt. Ich habe nachgeforscht und weiss jetzt, dass er seit 35 Jahren betrieben wird!!! Ich empfehle allen die einen Beistand benötigen, niemals jemand aus der eigenen Familie oder aus dem Freundeskreis zu nehmen, sondern sich nur durch einen Berufsbeistand vertreten zu lassen.
Eine grosse Mitschuld an diesem ganzen Debakel tragen aus meiner Sicht die Eltern von meinem Schützling –dem IV-Rentner- sowie ein Freund von dieser Familie gegen den ich die weiter oben erwähnte Ehrverletzungsklage einreichen werde. Hinzu kommen wird eine wesentlich schwer wiegender Klage gegen diesen Mann. Meine Vermutungen, dass etwas nicht stimmen kann, dass er meinen Schützlingen nicht einfach so ein Haus vererben oder schenken will haben sich bestätigt.
Leider fehlt mir die Zeit um in diesem Forum mehr zu schreiben. Allein diese Woche habe ich sehr viel Zeit für meine Schützlinge aufgewendet. Am Montag war ich mit ihnen beim Psychiater, am Mittwoch auf dem Amt bei der KESB und gestern war ich mit ihnen auf der Post um für beide ein PostFinace Konto zu eröffnen. Hinzu kommt, dass ich nicht in ihrem Kanton wohne und somit viel Zeit allein schon für die Autofahrt zu ihnen und wieder zu mir nach Hause zurück verwende. Ich wende sehr viel Zeit auf um Hilfesuchenden zu helfen und als Dankeschön werde ich in diesem Forum von Frau N. (Name von der Online-Redaktion anonymisiert) mit ihren vielen Nicks und der Userin C-O-R-A in rgelmässigen Abständen durch den Kakao gezogen.
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende
Lg snoppy44