Was darf ein Beistand und was darf er nicht?

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  • Diese hohen Telefonschulden sind folgendermassen entstanden: Dieser IV-Rentner hat nur eine Sehschärfe von 30 %. Er hat im Internet „etwas“ gefunden wo er glaubte, diese Site könnte Kostenpflichtig sein. Danach hat er seiner Lebenspartnerin gesagt sie solle lesen was da geschrieben stehe und sie hat nichts verdächtiges gefunden. Danach glaubten beide, sie würden vor der Webcam sitzen und das würde nichts kosten.

    Der Berufsbeistand hat, nachdem er diese Rechnungen gesehen hat die 0901 Nummern sofort bei der Swisscom sperren lassen.

    Weil diese IV-Rentner mit ihren Nerven fix und fertig waren und beide den Hausarzt aufsuchen mussten –ein Platz in einer Klinik war für den IV-Rentner bereits reserviert- hatte ich mich kurzfristig entschlossen ihnen auch finanziell zu helfen. Über die Zahlung vom Mann wo ebenfalls 3‘000 Franken an diese Telefonrechnungen bezahlt hat äussere ich mich nicht mehr, weil mit dieser hohen Zahlung eine zweite vorgesehene Strafklage gegen ihn vom Tisch gewischt worden ist.



    Wer jemandem mit sovielen Gebrechen einen Laptop kauft und auch noch installiert, soll auch für die daraus resultierenden Kosten aufkommen, vor allem, wenn sie ja anscheinend kein Geld für Heizung und Essen haben. Die brauchen nun bestimmt kein Internat........

  • Wer jemandem mit sovielen Gebrechen einen Laptop kauft und auch noch installiert, soll auch für die daraus resultierenden Kosten aufkommen, vor allem, wenn sie ja anscheinend kein Geld für Heizung und Essen haben. Die brauchen nun bestimmt kein Internat........



    Und am Besten auch kein Telefon denn es könnten ja Werbeanrufe kommen. Und kein TV denn die zwei könnten ja dank der Werbung etwas Unnützes kaufen. Und ja keine Zeitung abonnieren. Da hat es ja auch Werbung und Abzockinserate drin.

    Die Klingel an der Wohnungstür sollten sie auch ausser Betrieb nehmen. Es könnte ja jemand vorbei kommen um etwas zu verkaufen.

    Was für einen Stuss die Frau Nxxxr zusammenschreibt wenn sie sonst nichts zu tun hat.

  • Richtig, Sozialversicherungsberater, Snoopy vermutete lediglich, es handle sich um eine Vertretungsbeistandschaft. Die Art und die Details der beistandschaftlichen Massnahmen sind nicht bekannt.

    Hoffentlich liess der Berufsbeistand nicht nur die 0901 Nummern sperren, sondern sämtliche 090x-er.

    Der horrend hohe Rechnungsbetrag, welcher im Zusammenhang mit 09xx Nummern zustande gekommen ist, verursacht durch geistig/psychisch beeinträchtigte Menschen ohne Vermögen und zudem finanziell sehr schlecht gestellt und abhängig von IV-Rente usw., hätte nie so überwiesen werden dürfen! Man hätte die Schlichtungsstelle für Telekommunikation Ombudscom

    http://www.ombudscom.ch/ueber-…ungsstelle-kommunikation2

    einschalten und um Rat fragen können. Fallbeispiele (s. Link weiter unten) zeigen, dass es nicht auswegslos gewesen wäre, zumindest eine Reduktion - wenn nicht sogar Nachlass der Kosten der Mehrwertdienstnummern aufgrund der geistigen/psychischen Beeinträchtigung der beiden Leute, zu erreichen

    http://www.ombudscom.ch/fallbeispiele/0900-nummer2

    Es ist mir nach wie vor schleierhaft, wieso der inzwischen abgesetzte Beistand die Rechnungen punkto Mehrwertdienstnummern nicht hinterfragt hat. Wer weiss, ob es dafür nicht irgendeinen Grund gibt. Denn die Geschichte, welche die beiden Betroffenen erzählt haben über die Entstehung der Kosten, will mir nicht so recht einleuchten. - Eigentlich müsste so oder so dieser Beistand haftbar gemacht werden, weil er ganz eindeutig seine Sorgfaltspflicht grob verletzt hat.

    Hier können übrigens die Adressen der Besitzer der einzelnen Mehrwertdienstnummern nachgeschaut werden

    https://www.eofcom.admin.ch/eo…rchEofcom_InaAllocated.do

    - Es ist zu wünschen, dass wenigstens ein Teil des Geldes "gerettet" werden kann.

    Gruss

    Regentropfen

  • An Frau Nxxxx und an Alle

    Erstens habe ich nirgend von einem Laptop geschrieben sondern beide haben einen PC und wer so viele Gebrechen hat braucht ein Fenster wo er oder sie per Skype mit seinen Familienangehörigen auch ins Ausland gratis kommunizieren kann. Diese IV-Rentnerin ist eine Ausländerin, mehr will ich dazu nicht schreiben, sonst kommt wieder der Ausländerhass in diesem Forum hoch.

    Zuwenig Geld Zum Essen hatten sie, weil ihnen ihr Beistand nur 300 Franken pro Monat Haushaltungsgeld gegeben hat obschon ihre Renten pro Monat inkl. EL und Hilflosenentschädigung 5‘200 Franken betragen und das bei einem Mietzins von blosss 650 Franken. Einsicht oder Zugriff auf ihre Konten hatten beide nicht und die Rechnungen musste der Beistand bezahlen, hat er aber nicht regelmässig. Um ihr Haushaltungsgeld aufzubessern haben sie einen Teil von ihrer Scheune für 150 Franken pro Monat untervermietet. Als ihr Beistand den Mietzins für die Scheune nicht mehr bezahlte, wurde ihnen diese gekündigt und somit vielen auch die zusätzlichen 150 Franken weg.

    Dass laufende Rechnungen wie z.B. Mietzinse, Telefonkosten, Stromkosten, KK-Prämien, Holzeinkäufe zum Heizen für den Winter etc. etc. von ihren Renten nicht immer bezahlt wurden konnten sie nicht wissen, weil ihnen der Beistand trotz mehrmaliger Aufforderung keine Einsicht in die Buchhaltung gewährte. Das waren die Gründe, weshalb ich bei der KESB seine sofortige Entlassung von ihrem Beistand gefordert habe. Das waren auch die Gründe weshalb ich der KESB-Sarganserland mit Klagen und Folgen für dieses Amt gedroht habe, als sie diesem Beistand trotz meinen mehrmaligen Aufforderung nicht explizit die Vollmacht über die Konten von diesen zwei IV-Rentner entziehen wollten und dass sie ihn erst auf Ende Jahr absetzen wollten. Als mir die Vizepräsidentin von diesem Amt auch noch frech geworden ist habe ich mich bei diesem Amt beschwert und sie aufgefordert in Zukunft bei den Fakten zu bleiben.

    Dass zwei Personen mit Haustieren und einem Haushaltungsgeld von 300 Franken kein Geld sparen können um Holz für den Winter einzukaufen sollte auch Fran Nxxxx klar sein.

    Schulden und Beitreibungen haben sie, weil ihr Beistand laufende Rechnungen nicht bezahlte und Geld von ihnen veruntreute. Wie hoch die Schadensumme ist weiss ich noch nicht genau aber auf Grund der Informationen wo ich derzeit habe handelt es sich hier um einen Betrag von ca. 20‘000 Franken. Wenn man bedenkt, dass dieser Beistand erst seit ca. anderthalb Jahren im Amt ist und dass es sich hier um kleine IV-Renten handelt ist das eine riesengrosse Summe die er veruntreut hat.

    Dass Frau Nxxxx hier schon wieder mit einem neuen Nik über zwei behinderte Menschen herzieht –die in die Schulden geraten sind weil ihr Beistand auf gut Deuscht gesagt Geld von ihnen gestohlen hat- ist unterste Schublade.

    Es ist unglaublich, dass ich in den Beo-Foren nicht einmal einen Thread eröffnen kann um nach Tipps für Hilfesuchende zu fragen, ohne dass ich danach in anderen Threads von der Userin C-O-R-A und ihrer Freundin Frau Nxxxx –die am Laufmeter ein neues Pseudonym benutzt weil das Beo-Foranteam ihr diese ebenso am Laufmeter wegen Ehrverletzungen deaktiviert- durch den Dreck gezogen werde. So behauptet zum Beispiel C-O-R-A in einem Thread wo sie mich versuchte schlecht zu reden, sie würde meine Beiträge gar nicht mehr lesen und handkehrum eröffnet sie einen neuen Thread wo sie offensichtlich mit Angaben von mir aus diesem Thread weiterhin versuchen will mich lächerlich zu machen.

    Wenn das Schule macht, wird in den Beo-Foren nur noch gestritten und die anständigen Unser und Userinnen werden sich hier allesamt verabschieden.

    Dass ich hier in diesem Forum weiterschreiben obschon ich mich bis auf Weiteres abgemeldet habe liegt darin, dass ich es nicht zulassen kann, wenn auf Grund von meinem Thread neue eröffnet werden, wie z.B. von C-O-R-A mit dem Versuch mich lächerlich zu machen oder so wie hier Frau Nxxxx Postings schreibt mit dem Versuch diese zwei behinderten Menschen in den Dreck zu ziehen. Auf Grund von dieser Geschichte hier ist hier meine Anonymität sowie auch die von den Betroffenen zwei IV-Rentner nicht mehr zu 100% gewährleistet und aus diesem Grund werde ich mich gegen jeden Versuch diese zwei behinderten Personen schlecht zu reden mit ALLEN legalen Mittel zur Wehr setzen.

    Gut finden würde ich, wenn aus diesem abgelegenen und kleinen Bergdorf hier jemand mitlesen würde damit die Einwohner nachher wüssten wieso sie im Dorflanden 1‘500 Franken Lebensmittel-Schulden machen mussten, wieso das Holz nicht bezahlt wurde, weieso ihnen die Scheune gekündigt worden ist und vor allem das sie wüssten, dass diese zwei Personen nicht faule Säcke sind die von ihrem Sozialamt leben, sondern das beide zu Recht IV-Rentner sind und dass sie von ihrem abgesetzten Beistand betrogen worden sind. Weil in diesem Dorf niemand weiss was wirklich in diesem Haus abläuft versuchen einige sie aus dem Dorf rauszuekeln. So haben ihnen z.B. ein paar Dorfbewohner in der Nacht erst kürzlich mit Brennholz wo sie vor dem Haus lagern den Hauseingang „zugemauert“. Das ist kein Spass mehr weil alle wissen, dass der Mann wo dort wohnt behindert ist und dass er nur eine Hand hat. Sie wissen wer es wahr, die Polizei hat einen Rapport aufgenommen aber ich habe ihnen abgeraten eine Klage einzureichen, weil sonst alles nur noch schlimmer werden würde.

    Ich persönlich unternehme in Sachen Rückforderungen für diese hohen Telefonkosten nichts obschon ich mein Geld wieder zurückhaben möchte. Jetzt liegt die Verantwortung das Richtige zu tun bei den Behörden, ihrem Berufsbeistand und dem privaten Anwalt.

  • Hallo zusammen

    Heute Abend wurde mir vom neuen Berufsbeistand von diesen zwei IV-Rentner offiziell bestätigt, dass der abgesetzte Beistand heute auf dem Amt der KESB Sarganserland zugegeben hat, dass er ca. 20‘000 Franken von diesen zwei IV-Rentner veruntreut hat.

    Vermutlich wird die Gemeinde Pfäffers/SG, die diesen Beistand ohne zu prüfen eingestellt hat oder deren Haftpflichtversicherung für diesen Schaden aufkommen müssen.

    Ebenso haben mich diese zwei IV-Rentner heute Abend telefonisch angerufen und mir gesagt, die Swisscom habe ihnen geschrieben, dass sie die Leitungen nur aufschalten wenn sie eine Kaution von 2‘000 Franken hinterlegen.

    Selbstverständlich werde ich diesen Rentnern finanziell auch weiterhin helfen und morgen diese 2‘000 Franken auf die KESB-Sarganserland vorbeibringen.

    Ich hoffe, dass das Foren-Team die letzten zwei Beiträge von Frau Noser mit ihrem neuen Nick IV-Bezüger löschen wird.

    Sobald ich mehr weiss, melde ich mich hier wieder.

    Lg. Snoopy44

  • Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

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    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

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    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

  • Hallo zusammen

    Nach einem längeren Auslandaufenthalt in einem Land wo es mal Strom und mal keinen gibt, genau dasselbe mit den Internetverbindungen, melde ich mich hier wieder mit Neuigkeiten in Sachen von diesen zwei Verbeiständeten IV-Rentner und deren abgesetztem Beistand.

    In der Zwischenzeit hat sich einiges getan. Der neue Berufsbeistand von der KESB Sarganserland hat viel für diese zwei IV-Rentner getan und viel erreicht. So wurden z .B. in diesem alten Bauernhaus sämtliche elektrische Leitungen neu installiert und sie erhalten auch genügend Haushaltungsgeld und höhere Beiträge für die Nebenkosten.

    In der Zwischenzeit hat der abgesetzte Beistand im Amt der KESB-Sarganserland sogar zugegeben, dass er nicht 20‘000 Franken sondern rund 40‘000 Franken von den Bankkonten von diesen zwei IV-Rentner für seine persönliche Zwecke abgehoben und ausgegeben hat.

    Die Kinder und Erwachsenenschutzbehörde Sarganserland hat Strafantrag gegen diesen abgesetzten nebenamtlichen Beistand gestellt und nachfolgendes beantragt.

    Zitat Anfang

    1. Gegen B.B, geb. XX.XX.XX, sei ein Straferfahren wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung gemäss Art. 138 Ziff 2 i.V m. Art.49 Abs 1 StGB durchzuführen.

    2. Der Beschuldigte sei wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung nach Art. 138 Ziff 2 i.Vm Art 49 Abs 1 StGB schuldig zu sprechen.

    3. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschuldigten,

    Nachfolgend ein kleiner Auszug aus 5 A4 Blätter über die auführliche Begründung von diesem Strafantrag:

    8. Nachdem XX (Name der IV-Rentnerin) und XX (Name vom IV-Rentner) mit E-Mail vom 29 August 2013 ihre Zufriedenheit über die Mandatsführung durch XX (Name vom Beistand) äusserten, wendete sich XX (mein Name) im September 2013 mehrmals per E-Mail an die KESB Sarganserland und stellte Antrag auf Absetzung von XX als Beistand von XX und XX. Als Begründung führte er im Wesentlichen aus, dass XX den beiden Verbeiständeten zu wenig Haushaltungsgeld ausbezahle und damit ihre Menschenwürde verletzen würde.

    Beweis: E-Mailnachrichten (act. 23.25.27)

    10. …………….. Eine Prüfung der vom Beistand eigereichten Rechnungen und den Bankauszügen durch das Revisorat der KESB Sarganserland ergab, dass die Buchhaltung ungenügend und mangelhaft geführt wurde. Für Bargeldbezüge in der Höhe von CHF 46‘498.27 im Zeitraum vom 16. Mai 2012 bis 3. Oktober 2013 liegen weder Belege noch Hinweise vor, wofür das Geld verwendet wurde.

    11. Im Rahmen der Überprüfung der Mandatsführung durch XX wurde dieser am 11. November 2013 angehört. Dabei gestand er ein, rund CHF 40‘000.000 aus dem Vermögen von XX und XX für eigene Zwecke verwendet zu haben. ……………….. Zitat Ende

    Sobald ein Gerichtsurteil in dieser Sache auf meinem Tisch liegt melde ich mich hier wieder.

    Freundliche Grüsse an ALLE

    Snopy44

  • Hallo Lark

    Danke für die netten Worte und es ist so wie du schreibst, ich habe uneigennützig gehandelt und viel freie Zeit und auch privates Geld eingesetzt um diesen Machenschaften trotz vielen Widerwärtigkeiten die ich von ein par Personen einstecken musste ein schnelles Ende zu setzen.

    Freundliche Grüsse und einen schönen Valentinstag

    Lg. Snoopy44

  • Hallo Barbara_Mustermann

    Nein der abgesetzte Beistand kann das veruntreute Geld nicht zurückbezahlen. Er ist AHV-Rentner mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen und es laufen –sofern meine persönlichen Abklärungen richtig sind- seit mehr als 30 Jahren Betreibungen gegen ihn.

    Auf dem Amt der KESB hat er behauptet, der IV-Rentner habe ihm bewilligt Geld für persönliche Zwecke von seinem Konto abzuheben. Hier ist noch anzumerken dass er die Hilfe die er hätte leisten sollen nicht gratis hätte machen müssen. Die Vormundschaftsbehörde Pfäffers teilte ihm mit Schreiben vom 27. Juni 2012 mit, dass er für die Führung der Beistandsmandate für das Jahr 2012 eine Entschädigung in der Höhe von CHF 3‘900 inkl. Spesen geltend machen könne.

    Haftbar für diese rund 46‘000 veruntreute Franken ist nach meinem Rechtsempfinden die Gemeinde Pfäffer SG, weil sie diesen Beistand ohne zu prüfen eingestellt hat.

    Da die beiden IV-Rentner jetzt unentgeltlich anwaltlich vertreten sind unternehme ich persönlich in dieser Sache zur Zeit nichts mehr. Ich werde aber im Hintergrund die ganze Sache akribisch genau verfolgen und wenn ich es für notwendig erachte auch wieder tätig werden.

    Diese zwei IV-Rentner haben heute Schulden von ca. 34‘000 Franken weil der abgesetzte Beistand laufende Rechnungen nicht bezahlt hat. Sobald sie das Geld wo ihnen gestohlen worden ist zurückerhalten sind beide schuldenfrei und danach können sie einen Neuanfang beginnen.

    Dir und allen die hier mitlesen und mitschreiben wünsche ich einen schönen Valentinstag.

    Snoopy44

  • Hallo zusammen

    In der Zwischenzeit liegt ein rechtsgültiges Urteil gegen diesen Beistand vor. Auch vor Gericht hat er zugegeben, dass er ca. 40'000 Franken von den Konten von diesen zwei IV-Rentner für seine persönlichen Zecke abgehoben und mit diesem Geld unter anderem für sich einen grossen und einen kleinen Fotoapparat sowie ein Elektrovelo etc. gekauft hat.

    Er wurde wegen Veruntreuung zu 180 Tagessätzen â 90 Franken (Total 16'200 Franken) bedingt auf zwei Jahre verurteilt. Sofort bezahlen muss er eine Busse von 3'200 Franken plus die Gerichtskosten.

    Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Gemeinde Päffers ihn bloss auf Grund von einem guten Teilzeitarbeitszeugniss der letzten 1 1/2 Jahre -bevor er als Beistand dieses Amt übernahm- eingestellt hat. Aus meiner Sicht war das unverantwortlich und jetzt muss die KESB-Sarganserland und nicht zuletzt diese zwei IV-Rentner diesen Mist ausbaden.

    Im Jahre 2012 war er bei der Gemeinde Pfäffers angestellt und in dieser Zeit hat er ca. 20'000 Franken von diesen zwei Rentner veruntreut. Ab dem 1.1.2013 war die KESB-Sarganserland zuständig und in dieser Zeit hat er ca. 26'000 Franken veruntreut.

    Jetzt laufen Verhandlungen zwischen ihrem Anwalt auf der einen Seite und der Gemeinde Päffers und der KESB-Sarganserland auf der andren Seite wo versucht wird aussergerichtlich eine Einigung für den angerichteten Schaden zu erzielen.

    Ich persönlich kann nur allen die eine Hilfe benötigen empfehlen niemals einen Beistand oder eine Beiständin aus ihrem Familien- oder Bekanntenkreis zu nehmen. Sobald ein Amt zuständig ist hat man die Sicherheit das alles Geld ordnungsgemäss verwaltet wird und dass bei Betrug oder Veruntreuung später eine Gemeinde oder ein Kanton für den angerichteten Schaden aufkommen muss.

    Snoopy44

  • Haben Sie sich bei der Staatsanwaltschaft erkundigt, ob vom veruntreuten Geld noch Geld auf Bankkonten übrig ist? Haben Sie sich erkundigt, ob dieses Geld bzw. die aus dem veruntreuten Geld gekauften grossen und kleinen Fotoapparate und das Elektrovelo etc. von der Staatsanwaltschaft eingezogen wurden? Dann könnte dieses eingezogene Vermögen bzw. diese Gegenstände verwendet werden und die Opfer der Straftat zu entschädigen. Die Staatsanwaltschaft wird Ihnen aber wahrscheinlich nur eine Auskunft geben, wenn Sie von den Opfern der Straftat eine Vollmacht haben, welche Sie ermächtigt Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft zu vertreten.

    Die AHV-Rente und die Ergänzungsleistungen und der gewöhnliche Hausrat des Straftäters sind zwar gemäss dem Bundesgesetz über die Schuldbetreibung und den Konkurs (SchKG) unpfändbar, aber anderes Einkommen (z.B. Zinserträge, eine Pensionskassenrente, etc.) ist zum Teil pfändbar, solange dem Straftäter noch das betreibungsrechtliche Existenzminimum überbleibt. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass Geld auf Bankkonten unpfändbar ist.

    Es ist zu hoffen, dass die Gemeinde den Schaden bezahlt und, dass es nicht notwendig ist diesen Anspruch durch eine Staatshaftungsklage durchzusetzen. Meiner Meinung nach sollte vor der Ernennung einer Person, die fremdes Vermögen verwalten soll, ein Betreibungsauszug und ein Strafregisterauszug eingeholt werden. Die meisten Banken verlangen einen Strafregisterauszug oder einen Betreibungsauszug bevor Sie bei der Bank einen neuen Mitarbeiter einstellen, weil auch Bankmitarbeiter oft die Möglichkeit haben Geld von Bankkonten und Wertschriftendepots von Kunden zu überweisen und Geld veruntreuen könnten.

    Klagen aus Staatshaftung sind oft nur mühsam durchzusetzen. Auch Mitarbeiter von Behörden und Behörden möchten oft ihre Fehler nicht zugeben und nicht für Schäden haften, welche Sie anderen Menschen zugefügt haben. Ich habe mit vielen Fällen zu tun, wo Mitarbeiter von diversen Behörden in diversen Kantonen zahlreiche Fehler im Bereich Ergänzungsleistungen zur AHV/IV oder im Bereich Arbeitslosenversicherung gemacht haben.

    In einem Fall, in dem ich nicht als Vertreter tätig bin, hat ein Beistand es anscheinend über längere Zeit unterlassen ein Haus zu vermieten, nachdem die Rentnerin ins Pflegeheim musste und dadurch der Rentnerin bzw. deren Erben einen Schaden zugefügt. Dort läuft anscheinend noch eine Staatshaftungsklage gegen die Gemeinde, welche den Beistand ernannt hat und dessen Tätigkeit sie hätte überwachen sollen.

  • Hallo Sozialversicherungsberater

    Sorry dass ich erst jetzt antworte aber ich bin zur Zeit auf einem andern Kontinent in den Ferien und hier habe ich nicht immer eine Internetverbindung so wie wir das bei uns in der Schweiz gewöhnt sind.



    Haben Sie sich bei der Staatsanwaltschaft erkundigt, ob vom veruntreuten Geld noch Geld auf Bankkonten übrig ist? Haben Sie sich erkundigt, ob dieses Geld bzw. die aus dem veruntreuten Geld gekauften grossen und kleinen Fotoapparate und das Elektrovelo etc. von der Staatsanwaltschaft eingezogen wurden? Dann könnte dieses eingezogene Vermögen bzw. diese Gegenstände verwendet werden und die Opfer der Straftat zu entschädigen. Die Staatsanwaltschaft wird Ihnen aber wahrscheinlich nur eine Auskunft geben, wenn Sie von den Opfern der Straftat eine Vollmacht haben, welche Sie ermächtigt Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft zu vertreten.



    Nein weder ich noch der Rechtsanwalt von diesen zwei IV-Rentner haben bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt ob noch Geld auf den Bankkonto übrig ist und uns auch nicht erkundigt ob irgendetwas -Sachwerte oder Vermögenswerte -eingezogen worden ist, weil die Staatsanwaltschaft aus meiner Sicht in dieser Sache nicht zuständig ist. Durch die Verurteilung von diesem Straftäter ist die Sache bei der Staatsanwaltschaft abgeschlossen.



    Die AHV-Rente und die Ergänzungsleistungen und der gewöhnliche Hausrat des Straftäters sind zwar gemäss dem Bundesgesetz über die Schuldbetreibung und den Konkurs (SchKG) unpfändbar, aber anderes Einkommen (z.B. Zinserträge, eine Pensionskassenrente, etc.) ist zum Teil pfändbar, solange dem Straftäter noch das betreibungsrechtliche Existenzminimum überbleibt. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass Geld auf Bankkonten unpfändbar ist.



    Ich bin mir ganz sicher, dass bei diesem Beistand absolut nichts zu holen ist weil er schon seit vielen Jahren für andere Schulden erfolglos betrieben wird.



    Es ist zu hoffen, dass die Gemeinde den Schaden bezahlt und, dass es nicht notwendig ist diesen Anspruch durch eine Staatshaftungsklage durchzusetzen. Meiner Meinung nach sollte vor der Ernennung einer Person, die fremdes Vermögen verwalten soll, ein Betreibungsauszug und ein Strafregisterauszug eingeholt werden. Die meisten Banken verlangen einen Strafregisterauszug oder einen Betreibungsauszug bevor Sie bei der Bank einen neuen Mitarbeiter einstellen, weil auch Bankmitarbeiter oft die Möglichkeit haben Geld von Bankkonten und Wertschriftendepots von Kunden zu überweisen und Geld veruntreuen könnten.



    Genau so ist es und die Gemeinde Pfäffers hat hier absolut unverantwortlich gehandelt als sie diesen nebenamtlichen Beistand eingestellt hat. Aus einem Protokoll vom zuständigen Sachbearbeiter dieser Gemeinde geht sogar hervor, dass er der Meinung war, dass in dieser Sache erst Ruhe einkehren würde, wenn ich mich raushalten würde.

    Auch die KESB-Sarganserland hat schon im Jahre 2012 unverantwortlich gehandelt. Schon damals stellte ich einen Antrag diesen Beistand abzusetzen woraufhin mir der Leiter von diesem Amt am Telefon sehr frech geworden ist und mir später in einem Brief mitteilte, das Amt hätte alles kontrolliert und es sei alle i.O. Das Schreiben ist so abgefasst als ob ich noch froh sein müsste, dass ich die Kosten für diese Untersuchung nicht persönlich tragen müsste.

    Bei meinem zweiten Antrag im Jahre 2013 an die KESB-Sarganserland in dem es darum ging diesen Beistand abzusetzen hat mir die Stellvertreterin der KESB-Sarganserland in einem geharnischten Schreiben mitgeteilt, ich solle bei den Fakten bleiben. Erst als ich ihr drohte, wenn sie diesem Beistand nicht per sofort die Kontovollmachten von diesen zwei IV-Rentner entziehe, werde das Folgen für Sie und ihr Amt haben hat das Amt reagier und ihm die Vollmacht entzogen und die Buchprüfung durchgeführt.



    Klagen aus Staatshaftung sind oft nur mühsam durchzusetzen. Auch Mitarbeiter von Behörden und Behörden möchten oft ihre Fehler nicht zugeben und nicht für Schäden haften, welche Sie anderen Menschen zugefügt haben. Ich habe mit vielen Fällen zu tun, wo Mitarbeiter von diversen Behörden in diversen Kantonen zahlreiche Fehler im Bereich Ergänzungsleistungen zur AHV/IV oder im Bereich Arbeitslosenversicherung gemacht haben.



    Ich persönlich sehe das anderes und möchte hier einen Vergleich ziehen. Wenn ich z.B. bei einer Firma etwas kaufe und den Betrag für die Ware bezahle, der Buchhalter diesen Betrag aber veruntreut, dann muss diese Firma den Schaden tragen und versuchen das Geld bei ihrem Buchhalter einzutreiben und ganz bestimmt nicht ich.

    Genau so ist es in diesem Fall mit diesen zwei IV-Rentner auf der einen Seite und der Gemeinde Pfäffers und der KESB-Sarganserland auf der andren Seite. Diese zwei IV-Rentner wurden im Jahre 2012 von der zuständigen Gemeinde bevormundet und jetzt kann sich diese Gemeinde sowie auch das Amt der KESB nicht aus der Verantwortung stehlen. Es darf nicht sein, dass Mitarbeiter von einem Amt Geld veruntreuen und die Geschädigten danach das Geld bei ihm statt beim Amt eintreiben müssen.



    In einem Fall, in dem ich nicht als Vertreter tätig bin, hat ein Beistand es anscheinend über längere Zeit unterlassen ein Haus zu vermieten, nachdem die Rentnerin ins Pflegeheim musste und dadurch der Rentnerin bzw. deren Erben einen Schaden zugefügt. Dort läuft anscheinend noch eine Staatshaftungsklage gegen die Gemeinde, welche den Beistand ernannt hat und dessen Tätigkeit sie hätte überwachen sollen.



    Auch hier ist die Sache für mich klar, diese Gemeinde wird mit Sicherheit für diesen Schaden aufkommen müssen.

  • @snoopy 44

    Ich verfolge diesen Thread von Anfang an und bewundere Sie für ihren Einsatz! So etwas nennt man Zivilcourage!

    Dass es auch anders gehen kann mit Beiständen hat die private Beiständin meines verstorbenen Vaters gezeigt, welcher infolge zunehmender Demenz nicht mehr in der Lage war, seine Finanzgeschäfte ordnungsgemäss abzuwickeln.

    Diese Frau hat sich in rührender Weise um meinen Vater gekümmert, später auch den Umzug ins Pflegeheim und die Räumung der bisherigen Wohnung organisiert und immer alles perfekt dokumentiert und gegenüber der Gemeinde Rechenschaft abgelegt, und dies zu einem Tarif, für den kein Rechtsanwalt auch nur einen Finger krumm machen würde. (Privatbeistände werden von der Pro Senectute in einem Kurs ausgebildet und von der Vormundschaftsbehörde der Gemeinde in ihr Amt eingesetzt, heute wohl von der neuen KESB.) Der Kontakt mit dieser Frau war immer sehr herzlich und mir als Sohn gegenüber immer sehr offen, obwohl ich die Kontovollmachten meines Vaters an Sie abgetreten habe. Zu dieser Zeit war ich gesundheitlich nicht in der Lage, meinen Vater logistisch zu unterstützen und war deshalb für die Hilfe der Privatbeiständin sehr dankbar.

    Ich wünsche ihnen bzw. den beiden Betreuten in ihrem Fall viel Erfolg bei der Staatshaftungsklage!

    Freundliche Grüsse, Rolf

  • Hallo Rolf.

    Danke für das Kompliment und vor allem danke für deinen Beitrag zu diesem Thema. Es freut mich zu lesen, dass es auch noch Gemeinden gibt die verantwortungsvoll mit Hilfesuchenden umgehen wenn diese Hilfe brauchen resp. wenn diese verbeiständet werden oder verbeiständet werden müssen. Ich verstehe nicht all zu viel von diesem Thema aber ich persönlich habe jetzt schon mit zwei Gemeinden schlechte Erfahrungen gemacht.

    Dieser Beistand um den es in meinem Thread hier geht war mir auf den ersten Blick sehr unsympathisch und als wir eine Stunde später im Pizolpark in Sargans zusammen mit den Verbeiständeten zwei Personen PC's einkauften war bei mir der Eindruck entstanden, dass dieser Mann nicht ganz klar im Kopf sein kann. Wie ich weiter oben schon erwähnt habe, hatte ich kurz danach eine Beschwerde gegen ihn eingereicht mit dem Antrag ihn zu entlassen, worauf mir die Rechtsabteilung von dieser Gemeinde einen Untersuchungsbericht zukommen lies in dem aus ihrer Sicht alles OK sei und aus dem ich aus meiner Sicht so richtig runtergeputzt worden bin. Hätte diese Gemeinde meine damalige Beschwerde ernst genommen wäre dieser hohe finanzielle Schaden nicht entstanden.

    Dasselbe gilt für die KESB-Sarganserland. Auch dort ist mir der Präsident von dieser Organisation vor einem Jahr am Telefon frech geworden und tat so als ob mit diesem Beistand alles in bester Ordnung wäre. Dasselbe hab ich in diesem Jahr mit der Vizepräsidentin von disem Amt in einem E-Mail erfahren müssen und die KESB hat erst richtig reagiert als ich ihnen geschrieben habe, das sei kein Schutzamt mehr sondern ein Schmutzamt und wenn sie diesem Beistand nicht per sofort die Kontovollmachten von diesen zwei IV-Rentner entziehen werde das Folgen für sie haben.

    Gemeinden wie z.B. die Gemeinde Pfäffers haben es aus meiner rein persönlichen Sicht heute zu verantworten, dass seit dem 1.1.2013 bei uns in der Schweiz keine Gemeindebehörde mehr jemand verbeiständen, in ein Heim einweisen etc. darf. Jetzt müssen alle Gemeinden nur noch an die KESB die Kosten für die Verbeiständeten (vormals der Bevormundeten) bezahlen und zu sagen haben sie nichts mehr. Eine Gemeinde wollte das nicht wahrhaben und ist bis vor Bundesgericht mit einer Beschwerde gelangt und hat den Prozess verloren.

    Bis in drei Jahren müssen alle bisher bevormundeten Personen nach neuem Recht in die Beistandschaft überführt werden und ich finde das gut so, weil ich mit dem Berufsbeistand der KESB-Sarganserland nur gute Erfahrungen gemacht habe. Menschen die verbeiständet werden haben in der Regel Schulden und da braucht es unter vielem anderen auch ein Fachwissen im Schuld- und Betreibungswesen. Aus finanziellen Gründen konnten viele Gemeinden keine Fachpersonen einstellen und was ein Laie anrichten kann -nicht nur an finanziellem Schaden- kann man in diesem Thread nachlesen.

    Dir und allen die hier mitschreiben und mitlesen wünsche ich morgen einen schönen 1.August und vergisst nicht eure Häuser und Wohnungen mit der Schweizerfahne zu beflaggen und so wie ich ein par Servelas auf den heissen Grill zu legen.

  • Hallo liebe Beo-Forengemeinde

    Lange ist es her, seit ich in diesem Forum das letzte mal gepostet habe. Der Grund liegt darin, dass mir das Beo-Forenteam kurz nacheinander drei Beiträge in zwei anderen Thread wo ich mitgeschrieben habe gelöscht hat, weil ich angeblich gegen die Forenrichtlinien verstossen habe. Darauf hin habe ich mich beim Foren-Team schriftlich abgemeldet. Ich habe keine Lust meine Zeit zu opfern um mir vom Forenteam Beiträge löschen zu lassen.

    Der Grund weshalb ich mich jetzt trotzdem hier in meinem Thread nochmals kurz melde liegt darin, dass ich mich all jenen die hier mitgeschrieben und mitgelesen gegenüber verpflichtet fühle zu informieren, wie diese Sache mit diesem Beistand, der seine Mündel betrogen und bestohlen hat ausgegangen ist..

    Die gesamte Schadensumme (veruntreute Gelder) von diesem Beistand beträgt etwas mehr als 42'000 Franken.

    Für die gesamte Schadensumme inkl. Zins und Zinseszinsen im gesamt Betrag von 46'200 Franken ist die Gemeinde Pfäfers, die diesen Beistand eingestellt hatte aufgekommen.

    Dieser Betrag wurde kurz vor Weihnachten 2014 von der Gemeinde Pfäfers vollumfänglich auf das Konto vom neunen Beistand einbezahlt und inzwischen wurden aus diesem Geld sämtliche Schulden von diesen zwei bestohlenen Personen bezahlt.

    Ich persönlich hatte diesen zwei IV-Rentnern mit Total 5'660.-- Franken Nothilfe geleistet und dieser Betrag wurde mir gestern von ihrem neunen Beistand auf mein Konto überwiesen.

    An diesem ganz speziellen Fall zeigt es sich, dass das alte System mit den früheren Bevomundungen durch die Gemeinden nicht funktioniert hat.

    Wenn ich von der Leiterin der KESB-Sarganserland absehe -die mir frech geworden ist als ich die Absetzung von diesem unfähigen Beistand beantragt hatte- habe ich mit diesem Amt, vor allem mit dem Leiter der Berufsbeistände, nur gute und positive Erfahrungen gemacht.

    Hiermit verabschiede ich mich endgültig aus diesem Forum und ich wünsche allen die hier mitgelesen und/oder mitgeschrieben haben vom Guten nur das Beste auf ihrem Lebensweg.

    snoopy44



  • Der Grund weshalb ich mich jetzt trotzdem hier in meinem Thread nochmals kurz melde liegt darin, dass ich mich all jenen die hier mitgeschrieben und mitgelesen gegenüber verpflichtet fühle zu informieren, wie diese Sache mit diesem Beistand, der seine Mündel betrogen und bestohlen hat ausgegangen ist..



    Vielen Dank für Ihren Beitrag wie dieser Fall ausgegangen ist. Es ist wichtig Beispiele aus der Praxis zu erfahren, was schief laufen kann, aber auch, was wenn man wie Sie hartnäckig Misstände anzeigt wie es nach dem Übergang von den Fürsorgebehörden der Gemeinden zu den für mehrere Gemeinden zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) in der Praxis läuft.



    Die gesamte Schadensumme (veruntreute Gelder) von diesem Beistand beträgt etwas mehr als 42'000 Franken.

    Für die gesamte Schadensumme inkl. Zins und Zinseszinsen im gesamt Betrag von 46'200 Franken ist die Gemeinde Pfäfers, die diesen Beistand eingestellt hatte aufgekommen.

    Dieser Betrag wurde kurz vor Weihnachten 2014 von der Gemeinde Pfäfers vollumfänglich auf das Konto vom neunen Beistand einbezahlt und inzwischen wurden aus diesem Geld sämtliche Schulden von diesen zwei bestohlenen Personen bezahlt.

    Ich persönlich hatte diesen zwei IV-Rentnern mit Total 5'660.-- Franken Nothilfe geleistet und dieser Betrag wurde mir gestern von ihrem neunen Beistand auf mein Konto überwiesen.



    Das sind sehr gut Nachrichten für die betroffenen IV-Rentner. Sie können stolz auf Ihren Einsatz sein. Ohne Ihren hartnäckigen Einsatz, wäre der Schaden wohl nicht von der Gemeinde zurückerstattet worden und der Beistand wäre womöglich noch längere Zeit im Amt gewesen und hätten noch weiteren Schaden verursacht.



    An diesem ganz speziellen Fall zeigt es sich, dass das alte System mit den früheren Bevomundungen durch die Gemeinden nicht funktioniert hat.



    Zumindest in diesem Fall hat es sich gezeigt, dass die Fürsorgebehörde nicht in der Lage war korrekt einen Beistand vor dessen Ernennung auf dessen Eignung zu überprüfen und diesen so zu überwachen, dass er bei Problemen so schnell wie möglich abgesetzt werden kann.



    Wenn ich von der Leiterin der KESB-Sarganserland absehe -die mir frech geworden ist als ich die Absetzung von diesem unfähigen Beistand beantragt hatte- habe ich mit diesem Amt, vor allem mit dem Leiter der Berufsbeistände, nur gute und positive Erfahrungen gemacht.



    Es freut mich zu hören, dass der Leiter der Berufsbeistände dort anscheinend kompetent ist.

  • Hallo snoopy44

    Ende gut alles gut.... Dank dem, dass du dran geblieben bist, hat sich für die Beiden alles zum Guten gewendet. Vielen Dank für deinen Bericht und veilleicht überlegst du es dir ja und schreibst doch noch ab und zu etwas in diesem Forum.

    LG Barbara_Mustermann

  • @ Snoopy 44

    Ich verfolge diesen Thread praktisch von Beginn im Jahre 2013 an und bin ebenfalls froh, dass man hier sagen kann: "Ente gut, alles gut..."

    So etwas durchzuziehen, dazu gehört schon eine gute Portion Rückgrat.

    Es wäre übrigens noch interessant zu wissen, wie denn dieser betrügerische Beistand heisst, damit alle, welche gegebenenfalls mit ihm in Berührung kommen könnten, gewarnt seien. Vielleicht lässt sich das ja noch nachtragen in diesem Thread. Wer alte Leute betrügt, der gehört angeprangert, es kann ja nicht sein, dass am Schluss die Gemeinde Pfäfers bzw. deren Steuerzahler für die kriminellen Machenschaften eines Einzelnen aufkommen müssen.

    Euer Eidgenoss