Unser Vermieter verlangt von uns eine Entschädigung weil der neue Mieter angeblich 8 Stunden die Küche nachreinigen musste.
Die Wohnungsabgabe wurde mit dem Vermieter zusammen durchgeführt und in einem Abgabeprotokoll festgehalten.
Der Vermieter hatte bei der Abgabe die Sauberkeit akzeptiert und weder mündlich noch im Protokoll irgendwelche Forderungen zur Nachreinigung geltend gemacht. Nun sagt der Vermieter aber ihm bei der Abnahme durch die schlechten Lichteinflüsse die Verunreinigungen entgangen sind und der neue Mieter 12 Stunden aufgewendet hat um die Verunreinigungen zu beseitigen. Nun verlangt der Vermieter eine Entschädigung von 200.- zu seinen Gunsten. Muss ich das so hinnehmen? Gibt es dazu gesetzliche Grundlagen?
Kosten für Nachreinigung nach Wohnungsabgabe
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Wenn Sie ein vom Vermieter oder der Hausverwaltung unterschriebenes Wohnungsabgabeprotokoll haben, in dem die Sauberkeit nicht beanstandet wurde, dann kann der Vermieter hinterher nicht beweisen, dass es bei der Abgabe nicht sauber genug war. Es reicht nicht aus, wenn der neue Mieter eine andere Meinung über die Sauberkeit hat als der Vermieter sie beim Unterzeichnen des Wohnungsabgabeprotokolls hatte. Zudem hat nicht der Vermieter die Wohnung nachher gereinigt, sonder der neue Mieter. Ihre Verpflichtung eine saubere Wohnung zu hinterlassen war gegenüber dem Vermieter und nicht gegenüber dem neuen Mieter. Wenn der Vermieter im Protokoll zufrieden war, ist das nun das Problem des neuen Mieters, aber nicht ihr Problem.
Sagen Sie dem Vermieter, dass ein unterzeichnetes Wohnungsabgabeprotokoll gibt, das keine Mängel hinsichtlich der Sauberkeit aufweist. Sagen Sie dem Vermieter, dass sie deshalb jegliche Nachforderung ablehnen und, dass es Sache des Neumieters ist die Wohnung zu seiner sbukektiven Zufriedenheit zu putzen, wenn er eine andere Meinung über die Sauberkeit hat als sie der Vermieter im Wohnungsabgabeprotokoll hatte. -
Ich denke der Vermieter hat es auf sogenannte versteckte Mängel abgesehen ("durch die schlechten Lichteinflüsse die Verunreinigungen entgangen").
Da wird er es aber schwer haben, das durchzubringen rsp. zu beweisen.
Der Hauseigentümerverband Zürich z.B. rät Vermietern, Wohnungsabnahmen nur bei guten Lichtverhältnissen durchzuführen:
http://www.hev-zuerich.ch/der_…2010/ms-art-201002-11.htm -
Danke für die hilfreichen Antworten. Ich dachte auch, dass der Vermieter das bei übungsgemässer Untersuchung hätte erkennen müssen. Habe dazu auch den Artikel 267a im OR gefunden. Da mir auch keine Nachfrist gewährt worden ist, konnte ich auch nicht erneut das beauftragte Putzinstitut wegen der Abnahmegarantie beiziehen. Ausserdem finde ich insgesamt 12 Stunden für eine Nachreinigung von einigen Flecken sehr viel.