iv-somatische abklärung

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  • Ich leidw an schweren depressionen,habe seit zig jahren chronische schmerzen und bin bezügerin einer halben rente.nun wurde ich wegen morbus bechterew somatisch abgeklärt es ist soweit das ich mich manchmal kaum mehr bewegen kann,immer grausame schmerzen im kreuz,hüfte,leiste bis zum grossen zeh habe auch die archillissehne ist gekürzt nun gut die abklärung lief gut der arzt war freundlich und sagte mir er wisse nicht ob es für eine ganze rente reiche da die iv strenger sei doch mit dem psychischen beschwerden denke er schon.doch die iv schrieb meinem psychyater nochmals eine anfrage ob sich mein zustand in psychischer hinsicht seit 2007verändert habe die antwort war nein jedoch. Nicht das es besser wäre sondern mit der meinung das es mir meine psChische situation nicht erlaube arbeiten zu gehen schöne fangfrage...ich habe schon so viele schwere operationen usw.gehabt so oft mit dem tod vor augen im spital gelegen(das letzte mal mit einem darmverschluss m.komplikationen habe im spotal staphylokokken aufgelesen,mehr als 30kg an gewicht verloren....usw.)doch mir gibt man mit 50j.nur eine halbe rente was mache ich falsch

  • Warum sucht sich die IV Glarus wohl gerade einen Gutachter ohne FMH aus? Dank dem Internet habe ich folgendes rausgefunden über meinen Gutachter und via Mail an die nötigsten Stellen geschickt, ich kopiere:

    Das musste noch sein, es erstaunt auch nicht, dass dieser Liesch in der heutigen Zeit keine Mail-Adresse bekannt gibt, warum wohl? Jeder normale Arzt hat FMH – aber dieser prachtvolle Liesch aus Chur natürlich nicht (siehe http://www.doctorfmh.ch/f39/zp…iatrie_und_Psychotherapie).

    Aber ER hat die Frechheit, die Diagnosen aller anderen langjährig erfahrenen Aerzte mit FMH zu Gunsten der IV als falsch zu beurteilen, um neue lukrative Aufträge zu erhalten. Warum wohl wählt die IV Glarus gerade so einen Gutachter? Das kann sich jeder nur einigermassen normale Mensch denken.

    Wegen solch geldgierigen Idioten werden Menschen beinahe in den Suizid getrieben………… bravo!!

    Das Internet bringt alles zutage, Gott sei Dank.

    Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH

    Die FMH ist der Berufsverband der Schweizer Ärzteschaft und die Dachorganisation der kantonalen und fachspezifischen Ärztegesellschaften. Ihr gehören über 36'000 Mitglieder an – was gut 95% der berufstätigen Ärztinnen und Ärzten der Schweiz entspricht.

    Als zentrale Akteurin im Gesundheitswesen setzt sich die FMH für ein qualitativ hochstehendes und finanzierbares Gesundheitssystem ein, auf das sich die Bevölkerung der Schweiz heute und auch in Zukunft verlassen kann. Sie engagiert sich auf politischer Ebene für eine nachhaltige medizinische Versorgung, die sich durch Qualität und Wirtschaftlichkeit auszeichnet. Und sie vertritt als Standesorganisation die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Behörden und Öffentlichkeit.

    Das Tätigkeitsspektrum der FMH ist breit, es trägt den Bedürfnissen des gesamten Berufstands Rechnung. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen das Reglementieren und Überwachen der ärztlichen Weiterbildung – die FMH hat dafür das Schweizerische Institut für ärztliche Weiterbildung und Fortbildung SIWF geschaffen. Als Berufsverband beteiligt sich die FMH auch massgeblich an der Gestaltung und Pflege der Tarifstrukturen, erarbeitet wichtige Grundlagen in der Versorgungsforschung und übernimmt eine proaktive Rolle in der medizinischen Qualitätssicherung. Sie engagiert sich zudem stark im Bereich der Prävention und der Gesundheitsförderung.

    Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der FMH ist ein eidgenössisches oder gleichwertiges Arztdiplom. Ordentliche Mitglieder erwerben gleichzeitig die Mitgliedschaft in einer der Basisorganisationen. Diese umfassen 24 kantonale Ärztegesellschaften, der Verein der leitenden Spitalärzte der Schweiz (VLSS) und der Verband der Schweizer Assistenz- und Oberärzte/-ärztinnen (VSAO).

  • Wo ist das Problem mit einer halben Rente der IV?

    Sie beantragen einfach Ergänzungsleistungen zur IV-Rente und können wenn Sie jeden Monat zehn bis zwölf erfolglose Bewerbungen auf offene Stellen nachweisen verhindern, dass Ihnen die Ergänzungsleistungen zur IV durch Anrechnung eines fiktiven Erwerbseinkommens aus der verbleibenden 50 %

    Resterwerbsfähigkeit gekürzt werden.

    Die Ergänzungsleistungen zur IV und die IV-Rente liegen insgesamt deutlich über dem Niveau der Sozialhilfe. Davon lässt es sich anständig leben.

    Ausser, dass Sie jeden Monat Bewerbungen schreiben müssen, sollte die halbe IV-Rente kein Riesenproblem sein.

  • Sozialversicherungsberater

    Sie haben ja wirklich gutes Fachwissen, was die Paragraphen betr. IV/AHV betrifft, aber Sie kommen sehr arrogant rüber, das muss ich Ihnen nun mal offen schreiben, tut mir leid.

    Egal was Sie von mir denken. Ihre Antworten sind immer so kalt und gefühlslos. Man merkt, dass es Ihnen gesundheitlich sehr gut geht und Sie auch ein entsprechendes hohes Einkommen haben müssen.

    Anders kann es nicht sein, weshalb sie uns kranken Menschen immer mit so Tipps kommen, als wäre das die einfachste und selbstverständlichste Sache der Welt. Nicht jeder hat die Kraft und Zeit bzw. die Fähigkeit, sich im Dschungel der Gesetze so auszukennen, wie Sie.

    Und m.E. tun Sie das von Berufes wegen - anders ist es gar nicht möglich, dass jemand sich Zeit nimmt, kostenlos immer auf solche Fragen kompetent zu antworten - was das Sachliche betrifft.

    Kleines Beispiel: Sie kennen sich was Depressionen betrifft überhaupt nicht aus - würden Sie das nämlich, wären Ihre Antworten menschlicher.

    Es braucht aber jemand, der sachlich und menschlich antwortet hier - schliesslich geht es um grauenhafte Schicksale.

    .

  • Erneute Antwort vom Forum für IV-Geschädigte, Autor Jackman

    http://iv-geschaedigte.forumprofi.de/viewtopic.php?p=505#505

    Neuer BeitragVerfasst am: Mo 24 Jun, 2013 12:53 Titel: Menschenrechtsverletzung Antworten mit Zitat

    Marnos hat Folgendes geschrieben:

    Gutachter kritisieren Urteil

    des Bundesgerichts für Schmerzpatienten

    http://www.tagesanzeiger.ch/ip…zpatienten/story/15999807

    Hallo Marnos

    Vielen Dank für den Link, der mir bereits seit seiner Aktualität bekannt ist. Doch gerne möchte ich auf einige Aspekte hinweisen, welche durch kompetente Fachpersonen festgestellt und festgehalten wurden.

    >>Der renommierte Staatsrechtler Jörg Paul Müller fordert eine Praxisänderung bei der IV-Revision 6a. Die drohende Aberkennung der IV-Renten von 17'000 Schmerzpatienten verletze die Menschenrechte.
    Dieser Artikel erschien bereits im Dezember letzten Jahres und bis heute ist in dieser unwürdigen Sache praktisch nichts geschehen, ausser das verschiedene Medien hin und wieder einen krasen Fall publizieren, welcher aber nur Empörung und Entsetzen auslöst, dennoch aber ohne Folgen bleibt.

    Ohne Folgen deshalb, weil wie im Fall der Frau Isler offensichtlich wurde, mit welcher Arroganz und falschen Tönen die IV die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu ihrem Vorteil vergewaltigt, um ihre vom Stimmvolk legalisierte Handlung zu rechtfertigen.

    Daneben hätte mich sehr interessiert, wieviele dieser Menschen, welche sich über solche Fälle in verschiedenen Foren darüber empören oder ihr Entsetzen kundtun, bei der Abstimmung zu dieser IV-Vorlage zugestimmt haben und nun erkennen müssen, wohin dieses Boot driftet.

    Wenn also der Bestand der Menschenrechtsverletzung gegeben ist, so frage ich mich, warum in Gottes Namen versucht keiner diesen Zustand vor dem Gerichtshof für Menschenrechte vorzutragen?

    Sicher, es ist zwar ein Fall hängig in Strassburg, doch geht es um einen einzelnen Fall, welcher zwar die ganze Korruption der IV-Machenschaften aufdeckt, aber wohl dennoch nicht präjudiziell für alle unwürdigen Fälle herangezogen werden könnte.

    Dennoch aber könnte die Hoffnung bestehen, das dieser eine Fall massgebend sein könnte für alle Fälle, in der die IV mit getürkten Gutachten die IV - Berechtigungen entzogen hat.

    Ob der Fall noch hängig ist oder bereits bearbeitet wurde, entzieht sich bedauerlicherweise meiner Kenntnis, da ich im Internet nicht so flexibel bin wie heutige Generationen und daher auf mediale Meldungen oder Artikel angewiesen.

    Doch zurück zu den Menschenrechtsverletzungen.

    die Schweiz trägt nach eigenem Bekunden eine humanitäre Tradition, welche sie u.a. mit der Aufstockung der expliziten Entwicklungshilfegelder unterstreicht und mit dem Sitz der Menschenrechtskonventionen in Genf auch einen Standort bietet.

    Doch diese Tradition hat entweder Flecken oder ist eine falsche Kulisse, um der Weltöffentlichkeit einen falschen Spiegel vorhalten zu können. Den Beweis für dieses falsche Schauspiel belegt eine Abstimmung, welche ich wie folgt zitieren möchte vom Sonderkurier im Beobachterforum (da war dieser Sonderkurier schneller, als ich, klar, Sonderkurier!Wink)

    >>Dass 68 Stimmen des Nationalrats gegen die am 21.06.2013 erfolgte Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) votierten, zeigt die bedenkliche und unverändert menschenrechtsverachtende Gesinnung eines grossen Teils in unserem Parlament.
    Dieses Verhalten gegenüber Behinderten und Kranken zeigt in klarer Offenheit die Einstellung der Politiker, mit welch arroganter Haltung sie diese Schwachen der Gesellschaft diskriminieren und bewusst auszugrenzen versuchen.

    Diese Halltung bestätigt meine These der modernen Selektion, obwohl ich diesen Begriff an sich nicht gerne verwende, aber keine vergleichbare Bedeutung finde, die diesen Umstand zutreffend beschreibt.

    Dieser Begriff erinnert zu sehr an die braune Vergangenheit, wo man neben der Judenverfolgung ganz offensichtlich sich auch jene der Gesellschaft entledigte, die durch Krankheit und Behinderungen kein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft mehr darstellen konnten und durften.

    Es hat sich seit diesem dunklen Kapitel in Europa sehr viel bewegt und verändert, das viele Länder diesen Teil ihrer Gesellschaft anders behandeln und versuchen, sie als vollwertige Mitglieder in ihre Gesellschaft zu integrieren.

    Doch anders als unsere Nachbarn, scheint es in der Schweiz auf sozialer Ebene nicht viele Veränderungen gegeben zu haben, im Gegenteil, die mittelalterlichen moralischen Vorstellungen erleben heute mehr denn je eine Renaissance und führen zu einer unzeitgemässigen Werte- und Moralvorstellung, in der nur der finanzielle Aspekt in den Vordergrund rückt.

    Die Beispiele der Verdingkinder, der Zwangsterilisierten und anderer Fälle der Vergangenheit zeugen von einer moralischen Mentalität, welche überdauert hat und heute lediglich in moderner und angepasster Form noch seine Verwendung findet.

    Die zähe Form, sich über dieses begangene Unrecht zu entschuldigen zeugt von der falschen Moral und die zögerliche Ablehnung finanzieller Entschädigungen dieser zu Unrecht behandelten Menschen beweisst in klarer Offenheit der Profitsucht, das die Moralvorstellung der Schweiz über Geldeswerte definiert wird, wobei nicht ungeachtet bleiben sollte, das man von diesen armen Menschen aber zuvor profitierte.

    So ist es auch mit den heutigen IV-Rentnern, welche ihre Krankheiten oder Behinderungen ja nicht als Wunschgeschenk unterm Tannenbaum zu hoffen gedachten, sondern sich diese Beeinträchtigungen als Schicksal in deren / unseren Leben einmischte, als Folge eines Arbeitsunfalles, anderen Unfall oder vielleicht erblicher Krankheitsverlauf oder ähnlichem Schicksal. Wie auch immer dieses Schicksal entstand, es war alles andere, als ein Wunsch und dennoch galt und gilt es, mit dieser Beeinträchtigung zu leben.

    Doch diese Form der Beeinträchtigung fordert seinen Tribut, welchen man zuvor in seinem gesunden Leben durch soziale Beiträge abgesichert hat, oder zumindest glaubte, abgesichert zu haben.

    Keiner dieser Betroffenen hat diesen Weg freiwillig gewählt und kein Gesunder kann ermessen, welches Leid es erfordert, mit solchen Beeinträchtigungen seinen Alltag zu meistern. Das Schicksal kann überall und zu jeder Zeit zuschlagen, auch bei all Jenen, die dafür waren und heute noch sind, diesen "Schmarotzern" die Leistungen zu kürzen wo es nur geht.

    Wie bei der AHV verstehen sich die Sozialbeiträge der IV als solidarische Haftung, wenn ein Mitglied unserer Gesellschaft nicht mehr aus eigenem Antrieb in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten.

    Die Gründe hierfür sind manigfaltig und oft nicht erkennbar. Viele Behinderte oder Kranke haben Schmerzen oder Gebrechen, die für Aussenstehende optisch nicht wahrgenommen werden und so zu Vorurteilen führt, die ungerecht und anmassend sind, aber doch Grund genug liefern, um gegen unsinnige Revisionen oder Abstimmungen zu votieren, weil durch falsche Propaganda bewusst und irreführend polarisiert wurde.

    Viele Medien, die heute solche Fälle wie jene der Frau Isler publizieren, haben früher dafür gesorgt, das man zugunsten solcher Profilierungsneurosen in der Politik entscheidet und für deren Initiativen stimmte.

    Von einer moralischen Kehrtwende kann man kaum sprechen, weil sich dazu zu wenig bewegt. Eine Kehrtwende kann nur auf politischer Ebene erreicht werden, doch dafür haben Betroffene eben wie bereits schon mehrfach erwähnt einfach keine starke Lobby.

    Die Tatsache, das einige Rechtsprofessoren die Menschenrechtsverletzungen offenbarten, ohne das sich aber in diese Richtung etwas bewegte, zeugt eben von der macht der IV und deren Hintermännern und Verantwortlichen, welche hauptsächlich in Bern zu finden sein dürften.

    Die humanitäre Tradition der Schweiz ist ein falscher Lack, welcher auch in Zukunft nicht abblättern dürfte, solange die Problematik nicht vereinheitlich und konzentriert mit gesetzlichen Standards angegangen wird und solange es dubiose Abklärungsinstitute gibt, welche das in ihren Berichten schreibt, was die IV verlangt.

    Um diesen Saustall aufzuräumen, braucht es kompetente Personen, welche sich auskennen und gewillt sind, einen Massnahmekatalog zu erstellen (habe ich bereits mal publiziert), nach dem man Veränderungen erreichen könnte, oder zumindest die Abklärungen fairer gestalten könnte.

    Über einzelne Fälle zu reden, hilft vielleicht dem Betroffenen viel, ändert dennoch aber wenig am gesamten Zustand. Was wir brauchen sthet als Überschrift in diesem Thread, doch bis dahin ist ein langer Weg.

    Viel Glück auf allen Wegen in möglichst guter gesundheitlicher Verfassung.

    Gruss JM

    _________________

    "Humanität besteht darin, dass niemals ein Mensch einem Zweck geopfert wird." (Albert Schweitzer)

  • @Sozialversichrungsberater

    Ich wollte sie mit obigem Posting nicht beleidigen - ich wollte nur klarstellen - dass Ihre Art und kranken Menschen noch mehr bewusst macht - wie unfhähig wir sind in gewissen Sachen - das war lediglich der Zweck.

    Mir ging es jedenfalls immer so. Es gab oft Dinge, die ich nicht gerne hörte, aber wenn ich dann darüber nachgedacht habe und mir eingestehen konnte - ja, eigentlich stimmt das - konnte ich daraus lernen.

    Aber es ist mir auch klar, dass nicht jeder mit Kritik umgehen kann *seufz*.

    Schönen Tag Ihnen trotz allem.

  • Selbstbestimmung für Personen mit Behinderung ·

    797 gefällt das vor 3 Stunden in der Nähe von Zürich ·hat folgendes auf FB veröffentlicht:

    Die päusBonoG-Richtlinie wird vom Bundesgericht hier nun plötzlich wieder ein wenig relativiert. Womöglich liegt das daran, dass es bedeutend schwieriger ist, die Leute gegen Krebspatienten aufzuhetzen, als gegen Betroffene des Schleudertraumas. Das Bundesgericht sollte vielleicht etwas weniger Politik und dafür etwas mehr Rechtsprechung betreiben



    IV-Stelle des Kantons Aargau muss Krebskrankem Rente zahlen

    Wer nach einer Krebsbehandlung wegen Erschöpfung längerfristig arbeitsunfähig wird, hat in der Regel Anspruch auf eine IV-Rente.


    Wer nach einer Krebsbehandlung wegen Erschöpfung längerfristig arbeitsunfähig wird, hat in der Regel Anspruch auf eine IV-Rente.

    Wer nach einer Krebsbehandlung wegen Erschöpfung längerfristig arbeitsunfähig wird, hat in der Regel Anspruch auf eine IV-Rente. Der Fall betrifft einen 59-Jährigen, der sich 2008 wegen einer Krebserkrankung einer Operation unterziehen musste.

    http://www.aargauerzeitung.ch/…em-rente-zahlen-126846062



  • Die päusBonoG-Richtlinie wird vom Bundesgericht hier nun plötzlich wieder ein wenig relativiert. Womöglich liegt das daran, dass es bedeutend schwieriger ist, die Leute gegen Krebspatienten aufzuhetzen, als gegen Betroffene des Schleudertraumas. Das Bundesgericht sollte vielleicht etwas weniger Politik und dafür etwas mehr Rechtsprechung betreiben



    IV-Stelle des Kantons Aargau muss Krebskrankem Rente zahlen

    Wer nach einer Krebsbehandlung wegen Erschöpfung längerfristig arbeitsunfähig wird, hat in der Regel Anspruch auf eine IV-Rente.


    Wer nach einer Krebsbehandlung wegen Erschöpfung längerfristig arbeitsunfähig wird, hat in der Regel Anspruch auf eine IV-Rente.

    Wer nach einer Krebsbehandlung wegen Erschöpfung längerfristig arbeitsunfähig wird, hat in der Regel Anspruch auf eine IV-Rente. Der Fall betrifft einen 59-Jährigen, der sich 2008 wegen einer Krebserkrankung einer Operation unterziehen musste.

    http://www.aargauerzeitung.ch/…em-rente-zahlen-126846062



    Das Urteil des Bundesgerichts kann unter der Urteilsnummer 8C_32/2013 auf http://www.bger.ch unter Rechtsprechung (gratis) und dann Weitere Urteile ab 2000 durch Eingeben der 8C_32/2013 im Suchfeld gefunden werden.

  • Erneut eine Meldung auf Facebook, gut kommt langsam alles ans Tageslicht!!



    päusBonoG = pathogenetisch-ätiologisch unklare syndromale Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage.

    PÄUSBONOG-Lotto



    ivinfo.wordpress.com



    Bei der Diskussion zur IV-Revision 6a wollte die Mehrheit des Parlaments auf überhaupt gar keinen Fall festlegen, welche Diagnosen unter den abenteuerlichen Begriff der nicht (mehr) rentenberechtig...


    http://ivinfo.wordpress.com/2013/07/04/pausbonog-lotto/

  • Heute wieder im Beobachter online:



    Genau dazu gehöre ich auch. Ich muss täglich zu den Antidepressiva je nach Wetter zig Ponstan schlucken, um meine Schmerzen im Bein, Kiefer, Nacken und anderweitig zu ertragen, einschlafen geht schon gar nicht mehr, dann spüre ich die Schmerzen erst recht, vor allem im Bein.


    Dies wiederum führt dazu, dass ich Magenprobleme bekomme, dafür wieder Esoméprazole Spirig 40 schlucken muss (für Regentropfen) - weil ich u .a. auch nicht mehr richtig essen/beissen kann mit meinem kaputten Kiefer und den blöden Implantaten - CHF 30.000.-- im Jahre 2010 für nichts und wieder nichts rausgeschmissenes Geld - aber ich musste das machen lassen - hätte im Mai zur Kontrolle müssen - habe diese abgesagt, da ich diese evtl. nicht bezahlen mehr kann in meiner ungeklärten Situation - kostet jedesmal über CHF 1.000.-- mit Röntgen etc. -



    dass ich immer eine grössere Wut auf diese blöde IV bekomme, erstaunt nicht.


    Auf zig Anfragen, ob ich an diese CHF 30.000.-- maximal CHF 3.000.-- bekommen würde - was mir gem. Recherche zustünde - gibt es einfach NIE eine Antwort. Dieser Fakt ist bei der Pro Infirmis auch noch offen, aber eines nach dem anderen. Dann kommen die bestimmt wieder mit "Verjährung" - diesbezüglich sind ja die Behörden top.

    Ich frage mich - ob das rechtens war

    Sozialversicherungsberater



    dass man mir im Jahre 2013 diese NICHT eingereichten Steuerbelege seitens dem Sozialamt Zürich überhaupt hat nachbelasten dürfen - das hat ja die Frist von 5 Jahren auch teilweise überschritten, mit Zins und Zinseszinsen :(

    Aber eben - wenn es zu Gunsten vom Staat geht, wird man NIE informiert.

    Dass ich mich betr. der Rente teilweise geirrt habe, war ein Glücksfall für mich - ich wurde hier von snoopy44 so in dieser Angelegenheit torpediert, dass mir das keine Ruhe gelassen und ich es klären musste und da die Ausgleichskassen so arbeiten wie die Privatwirtschaft - wenigstens dort wo ich früher tätig war - ist diese Angelegenheit nun endgültig vom Tisch - noch besser - ich habe die Fakten schwarz-auf-weiss für mein File.



    Irren ist menschlich - das hat mit Lügen nichts zu tun - ich hätte ja nicht öffentlich dazu stehen müssen, dass ich falsch gelegen habe.



    Aber so bin ich - im Gegensatz zu gewissen Usern hier - ich denke mir meine Sache und schreibe es besser nicht - kann ich zu meinen Fehlern stehen, wenn ich sie gemacht habe.

    Invalidenversicherung

    «Der Schmerz 
geht niemals weg»

    http://www.beobachter.ch/geld-…schmerz-geht-niemals-weg/

    Seit einem Unfall im Mutter-Kind-Turnen hat Iris Spycher unerträgliche Schmerzen. Laut Justiz ist sie trotzdem arbeitsfähig. Ihre Geschichte könnte die laufende IV-Revision auf den Kopf stellen.