Sehr geehrten Damen und Herren
Ich habe ein kleines Verständigungsproblem, dass ich gerne für mich und für meinen Arbeitgeber lösen möchte.
Wir haben kein GAV, sondern ein Normalarbeitsvertrag. In unseren Arbeitsreglement steht, dass wir ab dem ersten Tag "nur" 80% des Lohnes erhalten bei Krankheit.
Eine Krankentagversicherung besteht für 80% des Lohnes.
Dennoch dachte ich, dass hier zwingend diese Berner Skala zum Einsatz kommt. Dh. für mich, dass mein Arbeitgeber im 1 Dienstjahr bis 3 Wochen lang, den Lohn zu 100% zahlt.
Bis Heute wurde wenn jemand 1-3 Tagen Krank war, den Lohn auf 80% Reduziert. Auch wenn er mehrere Dienstjahre hatte.
Link zu OR und Berner Skala
http://www.seco.admin.ch/theme…0420/04667/04679/?lang=de
Kann mich jemand aufklären? Verstehe ich da was falsches?
Vielen Dank für eure Antwort.
Lohnfortzahlung bei Krankheit
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Hallo pocoloco
Ich bin auch der Ansicht, dass die Berner Skala zur Anwendung kommt und der AG den Lohn zu 100% zahlen muss.
Auf was beruft sich den der AG?
LG Barbara_Mustermann -
Ich habe ein kleines Verständigungsproblem, dass ich gerne für mich und für meinen Arbeitgeber lösen möchte.
Wir haben kein GAV, sondern ein Normalarbeitsvertrag. In unseren Arbeitsreglement steht, dass wir ab dem ersten Tag "nur" 80% des Lohnes erhalten bei Krankheit.
Eine Krankentagversicherung besteht für 80% des Lohnes.
Dennoch dachte ich, dass hier zwingend diese Berner Skala zum Einsatz kommt. Dh. für mich, dass mein Arbeitgeber im 1 Dienstjahr bis 3 Wochen lang, den Lohn zu 100% zahlt.
Bis Heute wurde wenn jemand 1-3 Tagen Krank war, den Lohn auf 80% Reduziert. Auch wenn er mehrere Dienstjahre hatte.
Link zu OR und Berner Skala
http://www.seco.admin.ch/theme…0420/04667/04679/?lang=de
Ich stimme Barbara_Mustermann nicht zu. Ob die Berner Skala oder die Regelung im Arbeitsreglement zur Anwendung kommt, hängt davon ab, was im Arbeitsreglement steht und hängt davon ab, in welchem Kanton der Arbeitsplatz ist.
Wie Sie in dem von Ihnen angegebenen Link auf die Seite des SECO sehen können, wird dort auf Artikel 342a OR (Obligationenrecht) verwiesen.
Artikel 324a Absatz 1 OR sagt zwar grundsätzlich: "Wird der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes, ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert, so hat ihm der Arbeitgeber für eine beschränkte Zeit den darauf entfallenden Lohn zu entrichten, samt einer angemessenen Vergütung für ausfallenden Naturallohn, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen ist."
Artikel 324a Absatz 4 OR hält aber fest: "Durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag kann eine von den vorstehenden Bestimmungen abweichende Regelung getroffen werden, wenn sie für den Arbeitnehmer mindestens gleichwertig ist."
http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19110009/index.html
Sie haben erwähnt, dass eine Krankentaggeldversicherung besteht, welche 80 % des Lohns bezahlt. Sie haben nicht angegeben, was im Arbeitsreglement steht für maximal wie viele Tage bei Krankheit 80 % des Lohns bezahlt werden und ob der Arbeitgeber die ganze Prämie für die Krankentaggeldversicherung bezahlt oder zumindest die Hälfte der Prämie bezahlt. Zudem haben Sie nicht angegeben, in welchem Kanton Ihr Arbeitsplatz ist. Sie haben angegeben, dass Sie im ersten Dienstjahr bei Ihrem Arbeitgeber sind.
Auf der Seite des SECO wird erläutert, dass Taggelder von 80% des Lohnes während 720 Tagen als gleichwertig gelten wie die gesetzliche Lohnfortzahlung, welche zwar 100% Lohn vorsieht, jedoch für eine viel kürzere Zeitspanne. Für die Gleichwertigkeit ist ferner vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Versicherungsprämie bezahlt. Jedoch: Die Gleichwertigkeit wird allgemein beurteilt; es kommt also nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer im einzelnen Krankheitsfall besser fährt.
Die gesetzliche Lohnfortzahlung wird von den Gerichten unterschiedlich interpretiert. Wenn Ihr Arbeitsplatz in den Kantonen, Bern, Aargau, Obwalden, St. Gallen oder in den Westschweizer Kantonen liegt, kommt die Berner Skala zur Anwendung, welche für einen Arbeitnehmer im ersten Dienstjahr eine Lohnfortzahlungspflicht von 3 Wochen vorsieht. Wenn Ihr Arbeitsplatz in den Kantonen Basel-Stadt oder Basel-Land liegt, kommt die Basler Skala zur Anwendung. Wenn Ihr Arbeitsplatz in den Kantonen Zürich oder Graubünden liegt, kommt die Zürcher Skala zur Anwendung. Da alle drei Skalen für Arbeitnehmer im ersten Dienstjahr eine Lohnfortzahlungspflicht von drei Wochen vorsehen, spielt es keine Rolle in welchem Kanton Ihr Arbeitsplatz liegt. Es kommt in Ihrem Fall nur darauf an, ob im Arbeitsreglement für Arbeitnehmer im ersten Dienstjahr (falls dort nach Dienstjahren unterschieden wird) eine längere Lohnfortzahlungspflicht von 80 % des Lohns für mehr als drei Wochen besteht und ob der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämie für die Krankentaggeldversicherung bezahlt. Wenn beides der Fall ist, dann gilt die 80 % Lohnfortzahlung für eine längere Zeit als die drei Wochen wahrscheinlich als "für den Arbeitnehmer mindestens gleichwertig" im Sinne von Artikel 324a Absatz 4 OR. Definitiv entscheiden, ob das mindestens gleichwertig ist, kann im Streitfall nur das zuständige Gericht. -
Guten Abend
Vielen Dank für eure Antworten.
Hier noch eine ergänzende Antwort:
Ich Zitiere:
Sie haben nicht angegeben, was im Arbeitsreglement steht für maximal wie viele Tage bei Krankheit 80 % des Lohns bezahlt werden
-->es sind 720Tagen
und ob der Arbeitgeber die ganze Prämie für die Krankentaggeldversicherung bezahlt
--> halb/halb
Zudem haben Sie nicht angegeben, in welchem Kanton Ihr Arbeitsplatz ist.
--> Kanton Bern
Es steht im Betriebsreglement, dass nur 80% bezahlt wird.
Gruss
pocoloco -
Gemäss den Angaben auf der Website des SECO gilt die Regelung im Arbeitsreglement als gleichwertig für den Arbeitnehmer gemäss Artikel 324a Absatz 4 OR. Somit kommt gemäss Artikel 324a Absatz 4 OR diese gleichwertige Regelung aus dem Arbeitsreglement und nicht die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht gemäss Artikel 324a Absatz 1 OR, welche bei einem Arbeitsort im Kanton Bern nach der Berner Skala bemessen wird, zur Anwendung.
Also erhält jemand bei Ihrem Arbeitgeber auch wenn er nur 1 bis 3 Tage krank ist nur 80 % des Lohns, egal ob er im ersten Dienstjahr ist oder bereits mehrere Dienstjahre hinter sich hat.
Alles klar? Das ergibt sich aus Artikel 324a OR und aus den Angaben auf der Webseite des SECO. -
Hallo
ja, für mich ist es jetzt klar.
nochmals, vielen Dank für die Aufklärung.
LG
pocoloco