Hallo Forum
Ich werde ab nächsten Monat von der Sozialhilfe überbrückungshalber unterstützt, da ich nach einer gescheiterten IV Wiedereingliederung nun in die Rentenprüfung komme und auf einen Entscheid warte.
Ich Wohne mit meiner Freundin zusammen und das noch keine 2 Jahre.
Ich habe nun die Berechnung erhalten in der wird 550.- Fr. für die Haushaltsführung abgezogen, diese müsse mir meine Freundin bezahlen da ich ja den ganzen Tag zuhause bin und somit den Haushalt machen soll.
Nun ist es so dass es bei mir gesundheitlich sehr schwankt. Ich war erst wieder vor ca. 1 Monat kurz davor wieder stationär in eine Klinik zu müssen. Bei uns war es also schon seit Anfang an so, dass meine Freundin, obwohl sie berufstätig ist, den Haushalt macht und ich sie halt dabei unterstütze so gut wie es mir halt möglich ist.
Nun bis anhin war das ja alles kein Problem, wir waren ja niemanden Rechenschaft schuldig. Nun ändert sich das aber. Das Sozialamt meinte wenn dem so ist müsste ich das Ärztlich bescheinigen. Mein Arzt allerdings sieht das nicht so wie ich und sagt er sehe es durchaus möglich dass ich eine Stunde am Tag den Haushalt machen kann. Naja grundsätzlich kann ich es ihm nicht verübeln seine Begründungen wieso er mir das zutraut… (Kurz gesagt er hatte eigentlich recht). Aber eben nur eigentlich, da mein Zustand sehr schwankt. Irgendwie hatte ich auch das Gefühl er meinte ich sage das jetzt nur so weil es jetzt um Geld geht. Es stimmt ich habe das früher wirklich nie angesprochen da es ja keinen zu interessieren hatte wer denn nun den Haushalt macht.
Gut kurz gesagt ein Arztzeugnis in dem effektiv drin steht ich bin nicht in der Lage den Haushalt zu führen ist nicht besorg bar.
Trotzdem ändert es nichts an der Tatsache dass ich es persönlich für nicht möglich halte und deswegen meine Freundin den Haushalt macht. Kann ich mich denn gegen das Haushaltsführungsgeld in meinem Fall gar nicht wehren? Muss meine Freundin mir Haushaltsgeld zahlen, obwohl SIE den Haushalt macht?
Wenn Sie es nicht zahlen will (Was der Fall ist), kann ich es Gerichtlich einfordern? Und wenn Sie Einsprache nimmt, mit der Begründung dass es Sie ist die den Haushalt macht, wird der Richter sie trotzdem zwingen können mir das Geld zu bezahlen?
Sozialhilfe Haushaltsführungs entschädigung
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Hallo Forum
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Das Sozialamt meinte wenn dem so ist müsste ich das Ärztlich bescheinigen. Mein Arzt allerdings sieht das nicht so wie ich und sagt er sehe es durchaus möglich dass ich eine Stunde am Tag den Haushalt machen kann.
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Gut kurz gesagt ein Arztzeugnis in dem effektiv drin steht ich bin nicht in der Lage den Haushalt zu führen ist nicht besorg bar.
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smedds
Kann man den Haushalt für zwei Personen in einer Stunde am Tag führen? Ich sage: „NEIN!“
Kann man den Haushalt für eine Person in einer Stunde am Tag führen? Ich sage: „NEIN!“
Dein Arzt attestiert dir, dass du nicht einmal deinen eigenen Haushalt machen kannst.
Deine Freundin müsste also dir, für ihre Hilfe eine Rechnung stellen. Das SH will ja kaum behaupten, sie müsse für deinen Teil des Haushalts aufkommen.
Habe ich etwas nicht verstanden? Sehe ich es falsch?
Falls nicht, lass dir die eine Stunde von deinem Arzt attestieren und falls erforderlich die obigen Fragen von einem Richter beantworten. -
smedds
Gemäss SKOS-Richtlinien hast du Anspruch auf eine Entschädigung von 550.- bis 900.- Franken durch deine
Konkubinatspartnerin, sofern du in der Lage bist folgende
Aufgaben zu übernehmen: Einkäufe, Zubereitung der Malzeiten, Wäsche, Bügeln, Unterhalt des Haushaltes. Diese Entschädigung müsste verdoppelt werden, wenn deine Konkubinatspartnerin Kinder hat oder hätte.
Dein Wille, diese Aufgaben zu übernehmen, ist dabei nicht massgeblich. Wenn du dich nicht an der Führung des Hausaltes beteiligen möchtest, obwohl du dazu in der Lage wärest, wird das berücksichtigt, was du machen könntest (Pflicht zur Minderung der Unterstüzungsbedürftigkeit gemäss SKOS-Richtlinie A.5.2)
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist dich an der Haushaltsarbeit zu beteiligen musst du das mit einem ärztlichen Zeugnis belegen. Andernfalls wird deine Arbeitsunfähigkeit vor Gericht nicht berücksichtigt. -
Ich kann mir schon vorstellen dass die Rechnung so korrekt ist.
Auch bei uns war es so, dass man auf dem Sozialamt ausgerechnet hat, wieviel mir mein Freund zahlen müsste wenn ich zu ihm ziehen. Und das inklusive Kost und Logis!
Ausserdem wird, wenn Du Dich am Haushalt nicht beteiligen kannst erwartet, dass jedes dort wohnende Familienmitglied (Freundin wahrscheinlich auch) 2 Stunden pro Tag für den Haushalt investiert.
Um Dir bei Deinem Teil zu helfen. Das wird jedenfalls bei der IV so behauptet.
Die rechnen das so hin und her, da hat man kaum eine Chance.
Und ob das etwas bringt, wenn Du gegen Deine Freundin vor Gericht ziehen würdest ist fraglich. Die Beziehung wäre dann ja jedenfalls im Eimer.
Am besten fährst Du wahrscheinlich wenn Du das so annimmst, und das machst was Du kannst.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hättest könntest Du dort anfragen, ob Du etwas dagegen tun kannst. -
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Ausserdem wird, wenn Du Dich am Haushalt nicht beteiligen kannst erwartet, dass jedes dort wohnende Familienmitglied (Freundin wahrscheinlich auch) 2 Stunden pro Tag für den Haushalt investiert.
Um Dir bei Deinem Teil zu helfen. Das wird jedenfalls bei der IV so behauptet.
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Dies würde bedeuten wie mehr Leute im Haushalt leben um so mehr Hilfe bräuchte der SH-Berechtigte für sich.
Das kann es wohl nicht sein, oder?
Ich verstehe es so:
Der Haushaltführende kann von jedem Haushaltsmitglied erwarten, dass es ihm 2 Stunden im Haushalt hilft. Wie damals als wir Kinder waren und der Mutter noch helfen mussten. Die Mutter konnte das Ganze aber bestimmt nicht in 1 Stunde am Tag managen.
Der Arzt attestiert smedds, dass er 1 Stunde pro Tag sich im Haushalt betätigen kann. D. h. er kann nicht einmal seinen Anteil als Helfer (laut Amt: „Jeder muss 2 Stunden helfen“) im Haushalt erfühlen.
Der Arzt attestiert ihm somit, dass er den Haushalt NICHT FÜHREN kann (Betonung auf FÜHREN). -
C-O-R-A
Bei ihm gelten die SKOS-Richtlinien und für die Mithilfe im Haushalt hat er Anspruch auf eine Entschädigung von 550.- bis 900.- Franken durch seine Konkubinatspartnerin.
Wenn er 100% krankgeschrieben ist, heisst das nicht, dass er seine persönlichen Haushaltsarbeiten nicht selbständig erledigen kann. Viele von uns waren schon mal 100% krankgeschrieben und mussten den Haushalt trotz dem alleine bewältigen.
In diesen Haushaltsarbeiten ist aus meiner Sicht pro Tag eine Stunde Arbeitsleistung für seine Partnerin miteinbezogen.
Er kocht, so wird zumindest das Sozialamt davon ausgehen, nicht nur für sich. Wenn er für zwei Personen kocht, ist der Arbeitsaufwand für ihn pro Tag ca. 30 Minuten grösser. Hinzu kommen noch, sagen wir mal pro Tag im Durchschnitt 30 Minuten für die Reinigung von Wohnraum wo er „nicht“ mitbenutzt.
Das gibt pro Tag eine Stunde, pro Woche 5 Stunden und pro Monat 20 Stunden Arbeiten, die sonst seine Wohnpartnerin erledigen müsste.
Ich mache mal schnell eine Kopfrechnung: Nehmen wir einen Stundenlohn von Fr. 27.50 mal 20 Stunden gibt einen anrechenbaren Monatslohn von 550 Franken.
So rechnet auch das Sozialamt. -
Hallo
ich habe zu diesem Thema nicht wirklich etwas beizutragen - aber ich bin etwas verwirrt durch die Fragestellung und Argumentation.
Ist es denn nicht so, wenn ich mit jemandem zusammenlebe, also in einger gemeinsamen Wohnung, dass jeder etwas beiträgt, wodurch eigentlich keine "Kostenausgleichssituation" entsteht? Also: ich koche - für ihn mit - während er das Badezimmer putzt - für mich mit. Wie kommt man denn darauf, dass der eine für den anderen "arbeitet" - ausser, es ist so.......
Gruss Ellen -
snoopy44
Ich sehe, sehr knifflig! Natürlich ist Gesetz eben Gesetz. Ob realistisch oder nicht. Ich spekuliere trotzdem weiter und hoffe auf Hilfe wie z. B. durch Ellen:
Hallo
ich habe zu diesem Thema nicht wirklich etwas beizutragen - aber ich bin etwas verwirrt durch die Fragestellung und Argumentation.
Ist es denn nicht so, wenn ich mit jemandem zusammenlebe, also in einger gemeinsamen Wohnung, dass jeder etwas beiträgt, wodurch eigentlich keine "Kostenausgleichssituation" entsteht? Also: ich koche - für ihn mit - während er das Badezimmer putzt - für mich mit. Wie kommt man denn darauf, dass der eine für den anderen "arbeitet" - ausser, es ist so.......
Gruss Ellen
Müssen auf die geleisteten Arbeiten, Sozialabgaben entrichtet werden. Oder rechnet die SKOS mit Schwarzarbeit?
Wie sieht es mit einer WG von z. B. drei Personen aus?
Gibt es Anstellungszwang?
Vertragszwang? Muss man seinen Mitbewohner anstellen, weil man mit ihm wohnt? -
Hallo zusmmen
Um es gleich vorwegzunehmen, ich bin ein pensionierter Berufsmann und kein Fachmann im Sozialwesen.
Ein Konkubinat ist eine eheähnliche Lebensgemeinschaft wo man sich gegenseitig unterstützen muss.
Auf Grund vom Bundesgerichtsurteilt (BGer8C_356/2011 vom 17.August 2011, E.32.1) hat die SKOS die Praxishilfe H.10 überarbeitet.
Gemäss diesem Urteil und gemäss den neuen SKOS-Richtlinien dürfen Konkubinatspaare nicht besser gestellt werden als Ehehpaare.
Von einem stabilen Konkubinat ist davon auszugehen, dass es mindestens zwei Jahre andauert oder die Partner mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben. (SKOS-Rchtlinien F.5.1) aber das trifft auf auf smedds zur Zeit nicht zu.
Für ihn trifft im Moment folgendes zu: Wenn ein Paar weniger als zwei Jahre zusammen lebt wird die Anrechnung für die Entschädigung der Haushaltsführung geprüft. Die SKOS empfiehlt pro Monat einen Betrag von 550 -900 Franken.
Die exakte Höhe der Entschädigung richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der nicht unterstützten Person.
Jetzt muss er mit einem Arztzeugnis beweisen (können), dass er pro Tag weniger als eine Stunde den Haushalt führen kann, sonst macht es keinen Sinn, gegen diese Verfügung vom Sozialamt Einsprache zu erheben.
Mehr zu diesem Thema und ausführlichere Infos findet ihr in den nachfolgenden zwei Links:
http://www.skos.ch/store/pdf_d…e/2008/Nummer3/Praxis.pdf
http://www.skos.ch/de/?page=richtlinien/praxisbeispiele/ -
Zu deinem Link:
http://www.skos.ch/store/pdf_d…e/2008/Nummer3/Praxis.pdf
Ich fasse kurz zusammen:
Herr Müller arbeitet, isst mittags auswärts. Er muss mit CHF 720.-- unterstützt werden.
Frau Meier hat eine IV-Rente und EL.
Sie leben zusammen. Annahme weniger als zwei Jahre.
Die Frage: Muss Frau Meyer Herr Müller unterstützen?
Aus dem Bericht:
Wenn das Paar seit weniger als zwei Jahren zusammenlebt,
wird die Anrechnung einer Entschädigung für
Haushaltsführung geprüft. Die SKOS empfiehlt einen
Betrag zwischen 550 und 900 Franken. Die exakte
Höhe der Entschädigung für die Haushaltsführung richtet
sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der
nicht unterstützten Frau Meier. Ausserdem ist die Leistungsfähigkeit
der unterstützten Person zu berücksichtigen.
Ist Herr Müller gesundheitlich und zeitlich in der
Lage, den Haushalt für Frau Meier ganz oder teilweise
zu führen? Oder ist vielmehr anzunehmen, dass Frau
Meier den Haushalt für beide führt, da sie zwar nicht
arbeitstätig sein kann, aber trotzdem in der Lage ist, den
gemeinsamen Haushalt zu besorgen?
ANTWORT
1. .......
2. Wenn das Paar noch nicht zwei Jahre zusammenlebt,
muss geklärt werden, wer welche Leistung für
den gemeinsamen Haushalt erbringt. Falls es Frau
Meier nicht gänzlich unmöglich ist, den Haushalt zu
führen, ist anzunehmen, dass sie den Haushalt tatsächlich
führt. Eine Entschädigung für Haushaltsführung
wäre nur dann zu berechnen, wenn Frau Meier
aufgrund ihrer Invalidität nicht in der Lage wäre,
den Haushalt zu führen, und Herr Müller dies trotz
Arbeitstätigkeit erledigen müsste.
Ich habe gelesen:
Frau Meier muss Herrn Müller keine Entschädigung zahlen. Sie führt ja den Haushalt für beide.
DIE IV-RENTNERIN KANN IN DIESER SITUATION NICHT ZUR KASSE GEBETEN WERDEN!
DER UNTERTITEL:
....... Auch eine IV-Rentnerin kann zur Kasse gebeten werden.
IST SUGGESTIV. -
Aus:
http://www.sozialhilfe.zh.ch/Handbuch/17.4.%2001.%20Entschädigung%20für%20die%20Haushaltsführung.aspx
2.1. Zeitlicher Umfang
Der Umfang der von der unterstützten Person erwarteten Arbeitsleistung wird aufgrund äusserer Indizien eingeschätzt. Sie hängt von ihrer zeitlichen Verfügbarkeit und ihrer Arbeitsleistungsfähigkeit ab. Insbesondere sind deren Erwerbstätigkeit, die Teilnahme an Ausbildungs- oder Integrationsmassnahmen und die gesundheitliche Situation zu beachten. Ist die betroffene Person aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, den Haushalt alleine oder mehrheitlich zu führen, darf keine Entschädigung angerechnet werden.
Der Arzt attestiert smedds 1 Stunde pro Tag Arbeitsfähigkeit im Haushalt.
Ich behaupte: In 1 Stunde kann niemand (gesund oder krank) alleine oder mehrheitlich den Haushalt für zwei Personen führen.
Das Sozialamt bestätigt es selber, wenn es von jedem Haushaltsmitglied 2 Stunden Hilfe erwartet, wie arielle gepostet hat. -
Ich fasse kurz zusammen:
Herr Müller arbeitet, isst mittags auswärts. Er muss mit CHF 720.-- unterstützt werden.
Frau Meier hat eine IV-Rente und EL.
Sie leben zusammen. Annahme weniger als zwei Jahre.
Die Frage: Muss Frau Meyer Herr Müller unterstützen?
Du fragst mich Sachen die ich selber nicht weiss, oder anders gesagt, wie kann man bloss solche Fragen ausgerechnet an mich stellen.
Nein sie müsste ihn nicht unterstützen, weil die Leistungsfähigkeit der unterstützten Person gemäss SKOS-Richtlinien zu berücksichtigen ist. Wenn sie Anspruch auf EL hat ist ihre IV-Rente dermassen klein, dass diese nicht einmal ausreicht, um ihre eigenen Lebenskosten zu bezahlen.
DER UNTERTITEL:
....... Auch eine IV-Rentnerin kann zur Kasse gebeten werden.
IST SUGGESTIV.
Nein das ist es nicht.
Würde diese IV-Rentnerin eine durchschnittliche IV-Rente plus eine gute PK-Rente beziehen, könnte sie zur Kasse gebeten werden, weil das Bundesgericht vor ca. zwei Jahren entschieden hat, dass Konkubinatspaare nicht besser gestellt werden dürfen als Ehepaare und aus diesem Grund die SKOS ihre Richtlinien neu anpassen musste.
Der Arzt attestiert smedds 1 Stunde pro Tag Arbeitsfähigkeit im Haushalt.
Ich behaupte: In 1 Stunde kann niemand (gesund oder krank) alleine oder mehrheitlich den Haushalt für zwei Personen führen.
Du interpretierst das aus meiner Sicht nicht richtig.
Der Arzt erwartet von ihm nicht, dass er in einer Stunde den gesamten Haushalt mit allem Drum und Dran führt, sondern, dass er pro Tag 1 Stunde (lang!) den Haushalt führt. Das ist ein ganz gewaltiger Unterschied.
Ich kann mich bloss wiederholen: 100% krank sein bedeutet nicht, dass man deswegen im eigenen Haushalt, wo man die Zeit frei einteilen kann, pro Tag keine Stunde oder pro Stunde keine fünf Minuten für eine Mitbewohnerin den Haushalt führen kann.
Wenn verheiratete Frauen und Mütter von Kindern 100% krankgeschrieben und bettlägerig sind, bringen diese den Willen und die Kraft auf, ihren Kindern das Frühstück und am Mittag eine warme Mahlzeit auf den Tisch zu stellen. Das allein gibt schon eine Stunde Arbeit.
Und bei einem ebenso kranken Sozialhilfeempfänger ohne Kinder empfinden es einige -ich nicht- als Zumutung, wenn er pro Tag bei freier Zeiteinteilung 1 Stunde im eigenen Haushalt für seine Konkubinatasprtnerin den Haushalt führen soll.
Ich glaube smedds dass er schwer krank ist aber ich glaube nicht, dass er pro Tag nicht mal eine Stunde lang den Haushalt führen kann. Wenn es so schlimm wäre, wäre er in einer Klinik.
Es gibt sicher Tage wo er zu einem Arzt oder zu irgendeiner Therapie gehen muss und da kann er auch nicht sagen, das dauert mehr als eine Stunde und aus diesem Grund kann ich weder zum Arzt noch in die Therapie gehen.
Ich persönlich sehe alles aus einer ganz anderen Perspektive als du und smedds es sieht.
Er ist schwer krank und bezieht jetzt vom Sozialamt seiner Wohngemeinde eine Bevorschussung für die spätere IV-Rente. Sobald ihm die IV-Rente zugesprochen wird, wird ihm diese rückwirkend ausbezahlt. Bevor ihm dieses Geld auf sein Konto überwiesen wird, zieht im das Sozialamt seine bezogene Sozialhilfe ab und der Rest geht an ihn.
Wenn er jetzt, weil er im Konkubinat lebt, pro Monat 550 Franken weniger Sozialhilfe bekommt als wenn er alleine leben würde, wird ihm pro Monat um denselben Betrag auch weniger von dieser nachträglichen IV-Rentenauszahlung abgezogen.
Da er eine so liebe und hilfsbereite Freundin hat, könnte er ihr danach rückwirkend 550 Franken pro Monat zurückgeben, weil ihm das Sozialamt dieses Geld von der IV-Rente nicht abziehen kann, weil er es nicht bezogen hat. -
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Wenn er jetzt, weil er im Konkubinat lebt, pro Monat 550 Franken weniger Sozialhilfe bekommt als wenn er alleine leben würde, wird ihm pro Monat um denselben Betrag auch weniger von dieser nachträglichen IV-Rentenauszahlung abgezogen.
Da er eine so liebe und hilfsbereite Freundin hat, könnte er ihr danach rückwirkend 550 Franken pro Monat zurückgeben, weil ihm das Sozialamt dieses Geld von der IV-Rente nicht abziehen kann, weil er es nicht bezogen hat.
Ja, diese Lösung sollte er prüfen. Vor allem ist auch zu bedenken, dass die Berechnung sich wieder ändert, sobald das Konkubinat über 2 Jahre dauert.
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Ich persönlich sehe alles aus einer ganz anderen Perspektive als du und smedds es sieht.
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Ich sehe es aus rechtlicher Perspektive. Ich kenne smedds zu wenig um mir ein Bild über ihn zu machen. Und würde ich ihn besser kennen und mir ein Bild über ihn machen, änderte dies nichts an meiner Auffassung zu seiner rechtlichen Situation. Denn ich möchte, dass wir vor unserem Gesetze alle gleich sind. -
Sollte smedds später tatsächlich eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen zur IV-Rente erhalten, würde das Konkubinatspaar bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen, egal wie lange die beiden schon zusammenleben nicht wie ein Ehepaar behandelt werden (weil der Gesetzestext dort ausdrücklich an die Ehe anknüpft).
Allerdings würde ich nicht ausschliessen, dass ein besonders geiziger Beamter versuchen könnte auch später bei einem Bezug einer IV-Rente und Ergänzungsleistungen zu einer IV-Rente ein fiktives Einkommen aus der Führung (eines Teils) des Haushalts für seine Konkubinatspartnerin anzurechnen, weil er angeblich diese Arbeit ja machen könnte und auf ein Einkommen aus dieser Arbeit "verzichtet". Wenn smeeds nur teilinvalid ist, würde ihm auch ein Verzichtseinkommen aus einer regulären (Teilzeit-)arbeit angerechnet wenn er nicht jeden Monat mit 10 bis 12 Bewerbungen nachweist, dass er obwohl er Arbeit sucht keine findet. Wenn smedds das macht und die Anrechnung eines fiktven Erwerbseinkommens verhindern kann, sollte die Nachzahlung der Invalidenrente und die Nachzahlung der Ergänzungsleistungen zur Invalidenrente für die Zeit, in der er Sozialhilfe bezogen hat, auf jeden Fall höher sein als der Betrag der Sozialhilfe.
Die entscheidende Frage, die er dem Sozialamt stellen müsste ist von welcher Anzahl Stunden Hausarbeit pro Tag, geht das Einkommen aus, das ihm angerechnet wird. Wenn dies mehr als die eine Stunde ist und er mit einem Arztzeugnis nachweisen kann, dass er nicht mehr als eine Stunde pro Tag (im Haushalt) Arbeiten kann, kann er zumindest verlangen, dass das Einkommen entsprechend reduziert wird.
Gewisse Haushaltsarbeiten (Waschen, Putzen, etc.) macht man zwar nicht täglich, aber wenn man wirklich alle arbeiten nimmt, kommt allein schon durch das Frühstück (Morgenessen) richten und das Nachtmahl (Abendessen) richten und das Einräumen bzw. Ausräumen aus einem Geschirrspüler (sonst per Hand spülen) zusammen. Ich denke das Beispiel der Leistungen die kranke Mütter erbringen von snoopy44 ist nicht schlecht, diese Leistungen werden oft leider zu wenig gewürdigt.
Als moderner Mann finde ich es auch meine Pflicht meinen Beitrag zur Haushaltsarbeit beizutragen (wenn es gesundheitlich geht) und wenn ich das nicht will und ich es mir leisten kann meinen Beitrag an das Bezahlen einer Putzfrau oder eines Putzmannes zu leisten.
Ich persönlich finde eine Rechtsprechung, welche Konkubinatspartner und Ehepartner grundsätzlich gleich behandelt und Einkommen und Vermögen es Konkubinatspartners dem anderen Partner anrechnet nicht gut. Denn ein Konkubinatspartner kann rechtlich seinen Partner nicht dazu zwingen ihn tatsächlich finanziell zu unterstützen, denn der Konkubinatspartner ist im Gegensatz zu einem Ehepartner rechtlich nicht dazu verpflichtet. Man kann zwar sagen, dass es dann Missbräuche gibt und in der Regel ohnehin freiwillig unterstützt wird, aber Recht sollte auf den konkreten Tatsachen im Einzelfall und nicht auf irgendwelchen juristischen Fiktionen beruhen. -
@
Ich persönlich sehe alles aus einer ganz anderen Perspektive als du und smedds es sieht.
Du hast absolut Recht, dass du diesen Satz von mir beanstandest, weil ich mich in diesem schriftlich etwas ungeschickt ausgedrückt habe.
Aus dem gesamten Text von mir geht aber hervor, dass er aus meiner Perspektive so oder so später keinen finanziellen Schaden erleidet.
Ich sehe es aus rechtlicher Perspektive. Ich kenne smedds zu wenig um mir ein Bild über ihn zu machen. Und würde ich ihn besser kennen und mir ein Bild über ihn machen, änderte dies nichts an meiner Auffassung zu seiner rechtlichen Situation. Denn ich möchte, dass wir vor unserem Gesetze alle gleich sind.
Die rechtliche Situation ist aus meiner Sicht, wie ich weiter oben bereits gepostet habe, dass auf Grund vom Bundesgerichtsurteil vom 17. August 2011 Konkubinatspaare -beim Bezug von Sozialhilfe- Ehepaaren gegenüber nicht besser gestellt werden dürfen.
Auf Grund von diesem Urteil hat die SKOS die Praxishilfe H.10. überarbeitet und somit hat das Sozialamt seiner Wohngemeinde das Recht, (??) ihm diese 550.- Franken pro Monat von den ihm zustehenden, wenn er alleine leben würde, Sozialhilfe in Abzug zu bringen.
Es wird in ein paar weiteren Bereichen aus meiner ganz persönlichen Sicht als Laie langsam Zeit, dass unsere Gesetze im Sozialwesen generell schrittweise so abgeändert werden, dass Kokubinatspaare gegenüber Ehepaaren finanziell nicht mehr besser gestellt werden. Zum Beispiel im Steuerwesen. Ganz besonders aber bei den AHV-Renten.
Wenn zwei Rentner im Konkubinat leben, erhalten beide eine Einzelrente. Wenn sie verheiratet sind erhalten sie nicht zwei Renten sondern bloss 150% von einer Einzelrente. Sobald ein Ehepartner stirbt bekommt der überlebende Partner bloss eine Witwen- oder Witwerrente und diese ist bei vielen wesentlich kleiner als die Einzelrente. Allerdings wird jeweils die höhere Rente ausbezahlt. Sollte z.B. die Einzelrente höher als die Witwerrente sein, wird die höhere ausbezahlt, aber das trifft bei der Mehrheit der Rentner nicht zu.
Nehmen wir hier mal ein ganz krasses Beispiel, das es vermutlich nicht gibt, aber gesetzlich gesehen möglich wäre:
Wenn zwei Personen geschieden sind und beide ihr ganzes Leben lang keinen einzigen Tag mit arbeiten eigenes Geld verdient haben, finanziell immer von irgendeinem Sozialamt gelebt haben und aus finanziellen Gründen als pensionierte AHV-Rentner weiterhin im selben Haushalt wohnen, können sie sich zum Wohnen im Alter in der Stadt Zürich eine Wohnung mieten, mit einem jährlichen Mietzins von 26‘400 Franken.
Wenn du jetzt denkst wie ist das möglich: Beide haben Anspruch via Ergänzungsleistungen auf Wohngeld von max. 13‘200 Franken pro Jahr.
Rein finanziell gesehen, sollten sich Ehepaare die wenig Lohn in ihren Lohntüten haben vor dem Erreichen von ihrem AHV-Alter scheiden lassen, damit es ihnen finanziell im Alter nicht schlechter geht, als Rentner die nie gearbeitet haben und im Konkubinat leben.
smedds sollte jetzt wo es ihm ganz schlecht geht, gesundheitlich wie auch finanziell, die ganze Sache auch mal aus einem für ihn besseren (anderen) Blickwinkel betrachten. Sobald er Anrecht auf IV-Renten und EL plus eine ganze Palette von Zusatzleistungen hat, hat er Anrecht auf einen maximalen Mietzins inkl. NK pro Monat von 1‘100 Franken.
Wenn seine Freundin alleine eine Wohnung mieten würde, müsste sie vermutlich für diese ebenfalls mehr als tausend Franken pro Monat dafür Mietzins bezahlen. Man Rechne: Zwei mal 1‘100 gibt 2‘200 pro Monat oder 26‘400 Franken pro Jahr. Mit so viel Geld lässt sich dann wenigstens schön wohnen.
Allerdings möchte hier beifügen, wenn sie zusammen z.B. eine Wohnung oder ein Haus mieten wo weniger kostet, bekommt er nur die Hälfte vom tatsächlichen Mietzins. Und sollte seine Freundin z.B. ein Kind haben nur 1/3 der Mietzinskosten.
Ein grosses Problem ist, das viele IV- und AHV-Rentner ihre finanziellen Rechte nicht kennen und von einigen Beamten nicht darauf hingewiesen werden, was ihnen gesetzlich gesehen zustehen würde. Ich möchte diesen Beamten nichts unterstellen, weil ich weiss dass es viele Gemeinden gibt die kein Personal mit einer guten Fachausbildung als Sozialberater einstellen können. Viele Beamte führen neben deim Sozialamt auch noch die Gemeindekanzlei, die Einwohnerkontrolle das Steueramt etc. und können sich somit gar nicht in allem bis ins kleinste Detail auskennen.
Das trifft vor allem auf Zusatzleistungen zu den Renten und Ergänzungsleistungen zu. Ich finde es schön, dass hier in diesem Forum ein Sozialhilfeberater sich Zeit nimmt um im Gegensatz zu mir als Laie hieb und stichfeste Auskünfte an Hilfesuchende erteilt. -
Ich bin grundsätzlich der Meinung:
Gibt es im Gesetz Missstände, dann ist die Legislative, das Parlament und der Souverän ( Wir – das Volk) zuständig für Korrekturen. Der Rahmen bilden Völkerrecht und Menschenrecht, den sie sind Teil unserer Kultur und menschlicher Würde (Darüber haben wir schon gesprochen).
Gibt es Missstände in der Anwendung des Gesetzes, dann ist die Judikative (3. Gewalt) zuständig für Korrekturen. Ich finde es ungerecht, wenn Menschen prüfen, ob sie sich wehren und ihren Fall der Justiz zuführen sollen, mit finanziellen Barrieren an ihrer Mitarbeit gehindert werden. Überwinden sie diese Barrieren und verhelfen sie dem Recht zum Sieg, müssen sie mit populistischer Verachtung rechnen.
DAS IST UNSERE SCHANDE! -
Hallo Leute
Vielen Dank für die vielen Antworten, und sorry das ich mich solange nicht gemeldet habe.
Ich möchte das Arzt Zeugnis mal weg lassen in der weiteren Diskussion. Wie gesagt gibt es keins und nur weil mein Arzt der Meinung war das eine Stunde möglich ist, heisst das noch lange nicht das er mir auch nur eine Stunde attestiert.
Gehen wir mal davon aus:
Meine Freundin weigert sich mir diese 550.- zu zahlen. Ich habe deshalb also nur gerundet (Abzüglich Miete und KK) 250.- Fr für meinen Lebensunterhalt anstatt den eigentlichen 800.- auf die ich gesetzlich als Existenz Sicherung Anrecht habe.
Da ich diese 550.- von der Freundin nachweislich nicht bekommen habe und bekommen werde, ist das Sozialamt doch verpflichtet mir diese auszuzahlen weil ich ja nicht auf den Betrag komme der meine Existenz sichern soll.
Ob das Sozialamt die 550.- Franken den danach bei meiner Freundin einfordern darf oder kann, ist dann wieder eine andere Frage, vorschiessen müssten Sie mir dies doch aber auf jeden Fall oder nicht?
Und nehmen wir mal an, das Sozialamt fordert dann die 550.- Fr. tatsächlich bei meiner Freundin gerichtlich ein, und sie sagt sie zahlt es nicht weil ich ja den Haushalt nicht mache, welcher Richter soll in dieser Situation den dem Sozialamt recht geben? Man muss ja auch keine Rechnung von einem Putzinstitut begleichen dessen Leistung man nie bezogen hat. Also ich finde das ganze sehr komisch geregelt.
Dazu kommt, meine Freundin ist Vegetarierin und ich nicht, wir essen nie das gleiche, der mit dem Mitkochen zieht nicht, Und das mit dem Wäsche waschen… nicht mal wen ich drum betteln würde, seit ich einmal einen Pulli gewaschen habe der danach dummerweise eingegangen ist.
Davon mal abgesehen kann meine Freundin mir gar keine 550.- Franken bezahlen im Monat. Mal im ernst wer konnte sich mit 22 Jahren, frisch aus der Lehre, eine Putze leisten für 550.- im Monat?
Meine Freundin hat einen ein Stunden Arbeitsweg. Heisst Mittagsverpflegung auswärts. Sie macht eine Weiterbildungsschule die 288.- Fr im Monat kostet. Sie Zahlt mehr als die halbe Miete weil wir über dem Maximalbetrag wohnen. GA Kosten von fast 3000 Franken im Jahr, Auto kosten, Benzin, Parkplatz Versicherung.
Klar Sie könnte ihr Auto auch verkaufen, aber da muss ich mich echt fragen wird Sie unterstützt oder ich? Ist doch nicht in Ordnung das Sie auf alles verzichten muss, nur weil ich momentan von der Sozialhilfe unterstützt werde. Also ich finde das echt zum Kotzen.
Sie tut mir echt leid und ich will kein Geld von ihr, Sie muss auch schon so auf vieles verzichten da wir halt nun mal wegen meiner Krankheit nicht die Finanziellen Mittel von einem Paar haben die beide Arbeiten.
Das sie mir dann noch was abgeben soll ist echt nicht in Ordnung egal wie es die Gesetzlage sieht, aus menschlicher Sicht ist es wirklich nicht in Ordnung..
Natürlich will ich meine Freundin nicht verklagen oder in Schwierigkeiten ziehen, sonst wäre ich in dieser Beziehung wohl fehl am Platz. Wir wären aber bereit gegen diese Verfügung vorzugehen, mit der Begründung dass es in unserem Fall nicht gerechtfertigt ist weil sie ja wirklich den grössten Teil des Haushalts macht.
Und wollte mir halt davon mal ein Bild machen wie die Chancen sind. Eben aus der Sicht wie ich es oben geschildert habe. -
Hallo smedds
Da man hier anonym schreibt, erlaube ich mir die Frage, an was für einer schweren Krankheit du denn überhaupt leidest?
Gruss
Regentropfen -
smedds
Menschlichkeit findet zwischen Menschen statt. Zum Beispiel zwischen dir und deiner Freundin.
Das Regelwerk zwischen den Bürgern und dem Staat ist das Recht bzw. das Gesetz. Dieses soll sich nach unserer ethischen Auffassung an der Menschlichkeit orientieren d.h. sich an die extra dafür erschaffenen Menschenrechte halten. Es müssen insbesondere auch alle möglichst gleich behandeln werden. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Für deine Freundin bist du einzigartig, für den Staat musst du einer unter gleichen sein. Daher ist dein Wunsch, vom Staat als Sonderfall behandelt zu werden, nicht angebracht.
Wie oben snoopy44 einmal erwähnt hat, hat das Bundesgericht entschieden, dass Konkubinatspaare ab 2 Jahren gelebter Beziehung gesetzlich – in der für deinen Fall massgebenden Frage – den in Ehe lebenden Paaren gleichzustellen sind. In unserer Gesellschaft sind Paare, die länger zusammenleben, das Bundesgericht hat bei Konkubinatspaaren dazu die gesetzliche Grenze von 2 Jahren festgelegt, Ausdruck einer Schicksalsgemeinschaft, die mehr oder weniger durch Dick und Dünn geht. Wenn der eine in Not gerät hilft der andere. Der Staat hilft dem Einzelnen frühzeitig um der Gemeinschaft eine Chance zu geben.
Weiter:
Falls deine zwei linken Hände nicht krankheitsbedingt sind, so muss ich sagen, dass du aus Fehlern lernen kannst. Du kannst lernen, richtig Pullover zu waschen. Du kannst lernen, für Vegetarier und Fleischesser gleichzeitig zu kochen. Sonst gibt es noch viele andere Tätigkeiten im Haushalt, die einer für beide machen kann. Sind deine zwei linken Hände krankheitsbedingt, so musst du es eben wieder über ein Arztzeugnis versuchen.
Ich weiss nicht, ob eine Person wirklich ein GA und ein Auto braucht. Es kommt wahrscheinlich bei Familien vor, dass sie ein Auto haben und einer zusätzlich ein GA. Das GA ist für Arbeitsweg und gelegentliche Alleingänge. Das Auto ist für Familienangelegenheiten. Es ist praktischer und wahrscheinlich sogar günstiger.....
Da wären wir wieder beim Thema Gemeinschaften: Familie, Ehe, eingetragene Partnerschaft, Konkubinat etc. D.h. Ihr seit eine Gemeinschaft. Du wirst das Auto deiner Freundin bestimmt mitbenutzen.
PS:
Hast du beim Arzt wirklich nachgefragt wie viele Stunden Hausarbeit, er dir zutraut? Falls er bei einer oder zwei bleibt, dann lass es attestieren. Damit kannst du eventuell belegen, dass du nicht im Stande bist, einen Haushalt für zwei Personen zu führen. Die Gegenpartei müsste dir mindestens das Gegenteil beweisen. -
Hallo Leute ich habe nun ein Arztzeugniss erhalten, mein Arzt wollte es, so sagt er es zumindest, mich motivieren es doch zu versuchen. Er sah aber nun auch (endlich) ein dass es mir momentan nicht möglich ist. Es steht ausdrücklich drin das es mir bis auf weiteres nicht möglich ist Hausarbeiten nachzugehen.
Es ist doch sehr widersprüchlich die Geschichte, meine Freundin soll mir 550.- Fr. zahlen dass ich den Haushalt mache, jetzt allerdings wo ärztlich belegt ist das ich momentan den Haushalt alleine nicht schaffe, und deshalb dies meine Freundin für mich macht, will keiner mehr was von einer Haushaltsentschädigung wissen. Nach dieser Regel wär doch nur gerecht das sie jetzt finanzielle Entschädigung bekommen sollte. Naja dies nur am rande erwähnt, ist schon in ordnung so für mich, will auch nicht schmarozen oder so, spreche es nur an weil wir es davon hatten von wegen vor dem gesetzt alle gleich sind.
Ich habe das Arztzeugniss nun rückwirkend ab dem 1.6 bekommen kann ich das Geld was mir ab da gestrichen wurde rückwirkend zurück verlangen?