Hallo Leute ich habe nun ein Arztzeugniss erhalten, mein Arzt wollte es, so sagt er es zumindest, mich motivieren es doch zu versuchen. Er sah aber nun auch (endlich) ein dass es mir momentan nicht möglich ist. Es steht ausdrücklich drin das es mir bis auf weiteres nicht möglich ist Hausarbeiten nachzugehen.
Es ist doch sehr widersprüchlich die Geschichte, meine Freundin soll mir 550.- Fr. zahlen dass ich den Haushalt mache, jetzt allerdings wo ärztlich belegt ist das ich momentan den Haushalt alleine nicht schaffe, und deshalb dies meine Freundin für mich macht, will keiner mehr was von einer Haushaltsentschädigung wissen. Nach dieser Regel wär doch nur gerecht das sie jetzt finanzielle Entschädigung bekommen sollte. Naja dies nur am rande erwähnt, ist schon in ordnung so für mich, will auch nicht schmarozen oder so, spreche es nur an weil wir es davon hatten von wegen vor dem gesetzt alle gleich sind.
Wenn Ihre Freundin nicht Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezieht und Sie Ihrer Freundin auch nichts für die Erledigung der Haushaltsarbeiten bezahlen ist auch der Staat auf Grund des Sozialhilfegesetzes nicht verpflichtet Ihrer Freundin etwas zu bezahlen.
Ich habe das Arztzeugniss nun rückwirkend ab dem 1.6 bekommen kann ich das Geld was mir ab da gestrichen wurde rückwirkend zurück verlangen?
In welchem Kanton leben Sie? Das hängt vom anwendbaren Verfahrensrecht des Kantons ab. Wenn es dort das Rechtsmittel einer Revision gibt, das eine Änderung der ursprünglichen Verfügung erlaubt, wenn sich nachträglich der bei der ursprünglichen Verfügung berücksichtigte Sachverhalt geändert hat, dann geht das.
Haben Sie damals eine Verfügung erhalten, mit welcher die Sozialhilfe wegen der Anrechnung eines fiktiven Einkommens für die Führung des Haushalts durch Sie für Ihre Freundin gekürzt wurde? Haben Sie damals gegen diese Verfügung ein Rechtsmittel (Einsprache, Rekurs, etc.) eingelegt?
Stand schon im alten Arztzeugnis drinnen, dass Sie nur eine Stunde pro Tag im Haushalt arbeiten können? Haben Sie damals meinen Rat vom 27. Mai befolgt und das Sozialamt gefragt, von welcher Anzahl Stunden Hausarbeit pro Tag das Einkommen von 550 ausgeht und verlangt dessen Höhe zu kürzen wenn es von mehr als einer Stunde Hausarbeit pro Tag ausgeht?