Zwischenzeugnis bei Vorgesetztenwechsel

Dieses Forum wird bald eingestellt

Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Hallo zusammen

    Ich arbeite seit gut 5 Monaten in einem Betrieb. Meine Chefin hat gekündigt und ist noch knapp 4 Wochen hier. Nun hat mich jemand darauf aufmerksam gemacht, dass ich ein Zwischenzeugnis verlangen soll.

    Da meine Chefin jedoch noch so viel zu tun hat, mag sie mir kein Zeugnis mehr ausstellen.

    Habe ich denn nach "nur" 5 Monaten Anrecht auf ein Zwischenzeugnis, wenn meine Chefin den Betrieb verlässt, oder ist meine Anstellungszeit zu kurz?

    Herzlichen Dank für eure Hilfe ;)

  • mannimmond

    Die rechtliche Grundlage für ein Arbeitszeugnis findet sich in Art. 330a OR, welcher wie folgt lautet:

    •Abs. 1: “Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht.”

    •Abs. 2: “Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken.”

    •Abs. 1 des Art. 330a OR statuiert nicht nur die Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen, sondern umschreibt auch den Minimalinhalt, den das Arbeitszeugnis aufweisen muss. Zum vorgeschriebenen Inhalt gehören Angaben über:

    ◦Art des Arbeitsverhältnisses

    ◦Dauer des Arbeitsverhältnisses

    ◦Leistungen des Arbeitnehmers

    ◦Verhalten des Arbeitnehmers

    Um ein eventuelles Spannungsverhältnis erst gar nicht entstehen zu lassen empfehle ich dir, dich selbst einzuschätzen und zu beurteilen und danach selber ein Zwischen-Arbeitszeugnis zu schreiben, dieses mit deiner Chefin zusammen besprechen und evtl. Aenderungen die von ihr verlangt werden versuchen einvernehmlich zu korrigieren.

  • hallo mannimmond

    ich würde auf jeden fall ein zwischenzeugnis verlangen egal wie lange du schon in dieser firma angestellt bist!

    normalerweise sollte dies automatisch bei austritt der verantwortlichen person geschehen, ist eigentlich ein normaler ablauf in der geschäftswelt, aber was ist schon normal.

    also bestehe auf dein zeugnis und die rückantwort von keine zeit und so einfach ignorieren, es ist dein recht.

    alles gute und einen guten start ins wochenende

    lg db :)

  • Du hast schon nach 3 Monaten das Recht auf ein Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnisse können Sie Jederzeit verlangen.

    Was weniger als drei Monate ist kann zumindest eine Arbeitsbestätigung verlangen wobei diese nur bestätigt das Sie dort gearbeitet haben aber nicht wie Sie gearbeitet haben.

    Kleiner Tipp wenn Sie eine Rechtsschutz ( Nicht Verkehrs Auto ) sondern Privatrechtsschutz dann können Sie kostenlos nachfragen

    nach Arbeitsrecht, ich selber habe die Protekta Geschäftszweig Mobilliarversicherung .

    Lieben Gruss



  • Du hast schon nach 3 Monaten das Recht auf ein Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnisse können Sie Jederzeit verlangen.

    Was weniger als drei Monate ist kann zumindest eine Arbeitsbestätigung verlangen wobei diese nur bestätigt das Sie dort gearbeitet haben aber nicht wie Sie gearbeitet haben.

    Kleiner Tipp wenn Sie eine Rechtsschutz ( Nicht Verkehrs Auto ) sondern Privatrechtsschutz dann können Sie kostenlos nachfragen

    nach Arbeitsrecht, ich selber habe die Protekta Geschäftszweig Mobilliarversicherung .

    Lieben Gruss



    Meinen Sie, dass es mannimmond hilft, wenn Sie fast zehn Monate nachdem mannimmond eine Frage gestellt hat und nachdem mannimmond schon Antworten erhalten hat, in denen der Gesetzesartikel, welcher den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis regelt bereits genannt wurde, nun auch antworten? Oder war das nur Tarnung um hier Werbung für die Protekta Privatrechtsschutzversicherung zu machen?

    Abgesehen davon stimmt Ihre Auskunft, nicht dass man schon nach 3 Monaten das Recht auf ein Arbeitszeugnis hätte. Das Obligationenrecht unterscheidet beim Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Zeugnis nicht zwischen Zwischenzeugnissen während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses und definitiven Zeugnissen nach Ablauf der Kündigungsfrist des Arbeitsverhältnisses. mannimmond war nach seiner Aussage in ungekündigter Stellung. Der Arbeitnehmer kann JEDERZEIT (und somit nicht erst nach 3 Monaten) vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen (Artikel 330a Absatz 1 OR).

    http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19110009/index.html