Zoll untersucht Paket, der Konsument bezahlts

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  • Eine äusserst ärgerliche Gebühr wird verlangt, wenn Sie im Ausland etwas bestellen und das Paket in eine Zollkontrolle gerät. Da die Post die Sendung auf- und dann auch wieder zumachen muss, werden 13 Franken fällig.

    «Ich habe im Ausland eine Glühbirne für 1.80 Franken gekauft und muss nun zusätzlich noch 13 Franken zahlen», nervt sich Espresso-Hörer Peter Scheucher aus Hinwil (ZH). Doch machen kann man dagegen nichts. Man hat ganz einfach Pech, wenn ausgerechnet die eigene Sendung in eine Stichprobe des Zolls gerät.

    Wie aber kommt der Betrag zustande? Post-Sprecher Bernhard Bürki sagt: «Unsere Mitarbeiter müssen die Pakete öffnen, der Zoll untersucht den Inhalt und anschliessend verschliessen wir die Post, damit sie weitergeleitet werden kann. Dieser Aufwand kostet 13 Franken.» Wenn man mit dem Auto über den Zoll fährt und kontrolliert wird, habe man selbst schliesslich auch einen Zeitaufwand, so Bürki weiter.

    Für Espresso-Hörer Peter Scheucher zählen diese Argumente nicht. «Ich habe hierfür kein Verständnis, das ist Bürokratie pur.»

    http://www.srf.ch/player/radio…a7-4e87-96b1-b8e65287e0e8

    Mir passierte das doch zweimal... Nervig und pure Willkür vom Zoll/Post!

  • Für solche Kleinigkeiten lohnt es sich eine Adresse im Ausland zu haben. Aber wenn man zuerst 100 km fahren muss, ist die Heimlieferung wahrscheinlich immer noch günstiger. Oder besser gleich in der Schweiz einkaufen.

  • Hallo

    Es ist aber wohl ganz unterschiedlich. Ich habe im Ausland Tickets gekauft für rund 600€, diese hingen über 10 Tage am CH Zoll. Ich erhielt sie danach ohne Gebühr und ohne Rechnung.

    Eigentlich hatte ich schon damit gerechnet hier noch was bezahlen zu müssen.

  • Selbstverständlich kann man etwas gegen Zeitverzögerungen und Kosten für Zollkontrollen für Waren aus EU-Mitgliedstaaten machen.

    Die Schweiz kann eine Zollunion mit den EU-Mitgliedstaaten eingehen so wie die Schweiz derzeit nur mit Liechtenstein eine Zollunion hat. Dann gibt es keine Zollkontrollen mehr, man muss aus Waren aus den EU-Mitgliedstaaten keine Zölle mehr zahlen und man kann die Lohnkosten für den Grossteil der Zollbeamten einsparen.

    Eine Folge wäre allerdings, dass die Schweiz dann gleich hohe Zölle für Waren aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten haben muss wie das die EU-Mitgliedstaaten für Waren aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten verlangen. Denn sonst könnte man ja einfach Waren aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten je nachdem wo die Zölle tiefer sind in die Schweiz oder in die EU-Mitgliedtstaaten importen und dann einfach weil es ja keine Zollkontrollen zwischen der Schweiz und der EU mehr gibt dort hintransportieren wo die Zölle höher gewesen wären. Eine weitere Folge wäre, dass dann die staatlichen Subventionen für Landwirtschaftserzeugnisse gesenkt werden müssten weil man dann ja günstigere Landwirtschaftserzeugnisse ohne Zollkontrollen aus den EU-Mitgliedstaaten ohne Mengenbeschränkung kaufen könnte und schweizer Landwirtschaftserzeugnisse, die wegen der höhen staatlichen Subventionen einen unfairen Wettbewerbsvorteil hätten ohne Zollkontrollen und ohne Mengenbeschränkung in die EU-Mitgliedstaaten exportieren könnte.

    Deshalb haben die EU-Mitgliedstaaten ja auch die Vorschriften für die Produktion von Waren für die Sicherheit der Waren für die Konsumenten (Lebensmittelsicherheit, Umweltvorschriften, etc.) vereinheitlicht, da ja an der Grenze dann keiner mehr zumindest stichprobenweise kontrolliert ob Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten auf Lebensmittelsicherheit und sonstige Sicherheitsaspekte kontrolliert. So funktioniert nun einmal ein gemeinsamer Binnenmarkt und eine Zollunion. Und damit die gemeinsamen Regeln demokratisch als Kompromiss festgelegt werden können hat die EU damals ein EU-Parlament eingeführt und als zweite Kammer als Ersatz für einen Ständerat einen Rat der von den nationalen Palramenten gewählten Minister eingeführt und als Schiedsrichter bei Streitigkeiten wie die gemeinsam demokratisch beschlossenen Vorschriften auszulegen sind einen europäischen Gerichtshof eingeführt. Handelsfreiheit innerhalb von Europa ohne Zoll- und sonstige Kontrollen ist eben nur zum Preis von demokratisch beschlossenen Kompromissen zu haben. Logischerweise hätte die Schweiz dann nur eine Minderheit der Stimmen so wie derzeit ein einzelner Kanton nur eine Minderheit der Stimmen im National- und Ständerat hat und Kompromisse mit anderen suchen muss und Mehrheiten gemeinsam mit anderen suchen muss.

    In Österreich hat der EU-Beitritt gut geklappt und die österreichische Landwirtschaft und einen hohen Anteil an Biobauern gibt es immer noch.

  • Hallo Postabzocke

    Soll man dein Problem jetzt hier auch als Bünzlibrunz abtun wie die das gerne mit den Postings anderer User hier machst?



  • «Ich habe im Ausland eine Glühbirne für 1.80 Franken gekauft und muss nun zusätzlich noch 13 Franken zahlen»,



    Also mich dünkt, wer für CHF 1.80 eine einzelne Glühbirne im Ausland bestellt ist schon ein wenig hohl in der eigenen Birne.

    Auslandeinkäufe lohnen sich erst ab einem gewissen Bestellwert, da immer noch die Nebenkostesn des Importes dazugerechnet werden müssen.

    Der Zoll hat die Aufgabe, die Erhebung der Mehrwertsteuer und von Importzöllen sicherzustellen und hat deshalb das Recht, Stichproben anzuordnen. Die transportierende Post hat gar keine Wahl, als dem Zoll die zu beprobenden Güter vorzulegen. Dass dies alles nicht gratis zu haben ist, dürfte wohl klar sein oder ist @ Postabzocke vielleicht der Ansicht, dass seine Importgeschäfte vom nicht beteiligten Steuerzahler mitfinanziert werden sollen? Seltsames Solidaritätsverständnis im Sinne von "Die Gewinne den Privaten, die Verluste dem Steuerzahler..."

    Sowohl Zoll wie auch Post handeln übrigens nicht aus Spass an der Freude, sondern im Auftrag des Gesetzgebers. Wem dies nicht passt, sollte deshalb im Parlament ansetzen und nicht Zoll und Post verunglimpfen (siehe Nickname!)

    So nebenbei erwähnt, verhindert der Zoll auch den illegalen Import von nicht zugelassenen, schädlichen Medikamentenfälschungen und von Drogen. Dies dient im weitesten Sinne der Volksgesundheit und deshalb habe ich mit der Vornahme von Stichproben im Warenverkehr absolut keine Mühe.

    Gruss

    Rolf.

  • Was für eine Antwort von Rolf. Arbeitet der bei der Postverzollung? Was für eine Schwache Antwort!

    Frag mal beim Preisüberwacher nach, was die Post für einen Ruf hat.

    Habs heute wieder erlebt als eine Dame ein 1kg Paket nach Deutschland senden wollte, die hatte fast einen Schock als Sie den Preis hörte...

    Zum Thema: Weltweit gibt es nirgendwo so hohe

    Zollgebühren und Schikanen wie bei uns - 13 Franken! Dafür arbeiten manche Leute fast 40 Minuten in der Schweiz!

    Ein Paket öffnen, und wieder zusammen kleppen dauert wenn das Regelmässig macht 1-2 Minuten.

    Das ist pure Willkür, als würde man von der Schweizer Post

    nicht schon genug abgezockt werden. (Zollgebühren Weltweit die höchsten, In und Auslandtarife für Pakete überriesen etc...)

  • Heute hatte ich gerade so einen Fall, der mich richtig 'hässig' gemacht hat.

    Eine rechtliche Grundlage fehlt, wieso die Post überhaupt so hohe Gebühren verlangen darf. Sie darf Gebühren verlangen, aber die sind viel zu hoch angesetzt.

    Hinzu kommt, dass der Empfänger des Paketes, im Regelfall, erpresst wird. Falls es sich im Paketinhalt um das Eigentum des Empfängers handelt. Mit anderen Worten, der Eigentümer (Paketempfänger) wird vom Besitzer (Der Postbote und/oder Post CH AG) dazu erpresst für seinen Eigentum zu bezahlen...

    Sowohl Zoll wie auch Post handeln übrigens nicht aus Spass an der Freude, sondern im Auftrag des Gesetzgebers. Wem dies nicht passt, sollte deshalb im Parlament ansetzen und nicht Zoll und Post verunglimpfen (siehe Nickname!)



    Richtig, die Post handelt nicht aus Spass an der Freude. Aber mit klarem finanziellen Vorteilen. Dass sie Eigentum erst gegen Bezahlung von einer umstrittenen privaten Gebühr aushändigen wollen, könnte ein motivierter Anwalt als Erpessung Gemäs StGB Art. 156 vermutlich sogar belangen. Neben Artikel 156 könnte man auch noch Artikel 138 Veruntreuung und Artikel 146 Betrug ansehen.

    Die Post könnte auch so vertrauenswürdig arbeiten, dass sie eine Rechnung mitgibt die man innerhalb von, sagen wir mal 10 Tagen, bezahlen können oder Einspruch erheben.

    Die 'Einvernehmliche Regelung' mit dem Preisüberwacher vom September 2011 regelt die maximal Höhe der Kosten die die Post verlangen kann, ist aber per se kein Gesetz.

    Ich kann nicht verstehen, wie Leute denken, nur weil eine Firma so gross ist und einen staatlichen Auftrag hat, immun sein soll gegenüber betrügerischen Absichten...

    So nebenbei erwähnt, verhindert der Zoll auch den illegalen Import von nicht zugelassenen, schädlichen Medikamentenfälschungen und von Drogen. Dies dient im weitesten Sinne der Volksgesundheit und deshalb habe ich mit der Vornahme von Stichproben im Warenverkehr absolut keine Mühe.



    Und gerade weil es nur Stichproben sind (Die Kriterien wann ein Paket untersucht werden soll, hat mir weder EZV Bern noch EZV Zürich nennen können...) ist das ein Vorgeschobenes Argument. Es ist pures Glück mit purer Willkür geparrt. Was für ein Erfolg...



    Was für eine Antwort von Rolf. Arbeitet der bei der Postverzollung? Was für eine Schwache Antwort!

    Frag mal beim Preisüberwacher nach, was die Post für einen Ruf hat.



    Es ist keine schwache Antwort, es ist eine belanglose Meinung.

    Jeder Hinz und Kunz kann eine Meinung haben, aber eine Meinung alleine ist nicht zwangsläufig mit irgendwelcher Fachkompetenz verbunden und muss nicht mal argumentiert werden.

    Zum Thema: Weltweit gibt es nirgendwo so hohe

    Zollgebühren und Schikanen wie bei uns - 13 Franken! Dafür arbeiten manche Leute fast 40 Minuten in der Schweiz!



    Könnte sein, habe ich persönlich jetzt nicht verglichen.

    Ein Paket öffnen, und wieder zusammen kleppen dauert wenn das Regelmässig macht 1-2 Minuten.



    Das ist so. Ich habe vor 2-3 Jahren eine Anfrage am Postschalter Dietikon gestellt und der Filialleiter hat das nachgefragt.

    Er hat mir bestätigt, dass es maximal 2 Minuten dauert.

    Umgerechnet auf eine Stunde wären das also ungefähr durchschnittlich 325.- CHF.

    Ein sehr satter Preis für die aufgewendete Zeit!

    Das ist pure Willkür, als würde man von der Schweizer Post

    nicht schon genug abgezockt werden. (Zollgebühren Weltweit die höchsten, In und Auslandtarife für Pakete überriesen etc...)



    Es ist definitiv Willkür, aber geparrt mit allerlei verdächtigen Betrugsatidüten (siehe weiter Oben).

  • Rolf: ".... wer für CHF 1.80 eine einzelne Glühbirne im Ausland bestellt ist schon ein wenig hohl in der eigenen Birne"

    Würde ich auch sagen. Im Ausland bestellen und Zoll-Gebühren riskieren lohnt sich doch nur bei Artikeln, die es in der Schweiz nicht gibt und auch erst ab einer gewissen Summe.

  • Ach ja, der Schweizer Zoll. Da werden Erinnerungen wach. Von ca. 8 Pakete DPD und DHL habe ich bis auf einmal immer eine Kontrollgebühr bezahlen müssen. Das beste war jedoch, als mir mal der Zöllner eine Email geschrieben hatte, wie viel ich für die gekaufte Ware bezahlt hätte. Selbstverständlich habe ich diesem die Kaufbestätigung zukommen lassen. Meine Überraschung folgte wenig später. Der Zöllner hat sich beschwert dass der Verkäufer falsch deklariert hat und mir gedroht, dass ich beim nächsten Vorfall eine Busse erhalte.

    Von solchen kriminellen Zöllner sollte man sich fernhalten. Fazit: Nie wieder etwas im Ausland bestellt.

  • Es gibt ja eine einfache Lösung und die heisst Paket-Lieferadresse. An der Grenze hat es mittlerweile Hunderte solcher Shops. Für wenig geld kann man sich da Briefe, Pakete bis hin zu ganzen Paletten etc. anliefern lassen und den Import selbst vornehmen. Diese Paketdienste haben meist als kleine Kioske angefangen, dann etwas dazugemietet und heute sind einige richtig gross mit einem Logistikkonzept, Hochregallager, Ticketsystem etc.

    Die Preise sind moderat und über alles gesehen mit den meist viel tieferen Versandkosten allemal wieder drin.

  • Die Kommunikation mit den Leuten von der Schweizer Post Verzollung bzw. den Mitarbeiter in Urdorf ist unterste Schublade.

    Selten etwas Arrogantes erlebt. Standardantworten bzw. keine Stellungnahmen nach dieser Antwort ist der Normalfall...

    Jemand sollte wirklich mal einen Anwalt nehmen - auf dem Polizeiposten wird man nur abgewimmelt. Lieber prangert man dort die

    kleinen Fischen an.

  • Paket-Lieferadresse in Deutschland hat natürlich Vorteile. Aber auch Nachteile, denn die Rückerstattung der 19.8% Mehrwertsteuer ist je nach deutschem Lieferant gar nicht möglich oder recht aufwendig und umständlich. Das muss man vor der Bestellung beim Lieferant in Erfahrung bringen und durchrechnen ob sich die Sache am Schluss noch lohnt.

  • Wirklich sehr nett den Mann mit der Glühbirne als hohl zu bezeichnen... Habt ihr Pappnasen (Rolf und Onlooker) vielleicht mal daran gedacht, dass er ev. eine spezielle Glühbirne aus dem Ausland bestellen musste, die es hier nicht gibt? Als Oldtimerbesitzer muss ich immer wieder ganz spezielle Glühbirnen in den US bestellen weil sie hier ganz einfach inexistent sind... Und genau mit der Problematik der Zollbehörde stosse ich immer wieder an. Ich finde es einfach unverschämt, werden trotz der Zolldeklaration die vom Absender aufgeklebt wurden, immer wieder Pakete geöffnet und einem (gar bis 2x) die CHF 13.- berechnet werden! Oftmals wurden mir die Verzollung des Warenwertes inkl. der Versandkosten verrechnet, statt sie abzuziehen. Das passiert mir immer wieder, weil auf der jeweiligen PayPall-Rechnung nicht zwischen Versandkosten und Warenkosten unterschieden wird, also wird bei Belegeinforderung der Post im Zweifelsfall alles zum Warenwert gezählt! Einsprachen bei der Post werden zur eidgenössischen Zollbehörde weitergeleitet, die dann wiederum auch nochmal pauschal CHF 30.- erhebt - und das ohne einen Finger zu krümmen. Diese Kosten werden natürlich ebenfalls dem Konsumenten aufgedrückt.

    Super-System und tolle Bürokratie! Der Konsument ist am Schluss immer das Poulet.

  • @ Schmiddy

    Viele Ämter haben keine Ahnung von Anstand oder Fairness. Sie brechen sogar das Gesetz und dann muss man sich auf dem Rechtsweg dagegen wehren. Wer hat schon die Zeit, Geld und Nerven so etwas zu tun? Meistens lohnt es sich überhaupt nicht, oder die Richter haben aufgrund der Geringfügigkeit kein Interesse. Die Wohlhabenden haben damit oft keine Problem, diese Abschreiber holt man sich auf andere Wege wieder rein. Die armen Schweine hingegen werden benachteiligt. Vielleicht schürt man deshalb auch Ängste und zeigt mit dem Finger immer auf andere um von den eigenen Missständen abzulenken.

    Das wird eben immer extremer bis es dann chläpft. Meiner Ansicht nach liegt die Schuld bei den Politiker, weil diese im Interesse der Firmen und Profits handeln anstatt im Interesse vom Volk. Ein Asozialer moderner Faschismus. Meine Meinung.

    Voll & Geil

  • @Voll und Geil

    Bingo!

    Allerdings wird da der Sack statt der Esel gepruegelt. Es ist die Politik, und nicht der Blitzableiter am Schalter, die den Konsumenten immer mehr zur Haltung eines Bueros oder einer Sekretaerin zwingt. Frueher war der Buerger bis auf die Steuererklaerung von Schreibarbeiten frei. Verwaltung und Juxtiz verlangten die Unterlagen und fertigten den Papierkram von Amtes wegen aus. Die PTT als Staatsbtrieb stellte die Sendungen dem Zoll, der fast immer gratis "verzollte", oder bei ordnungsgemaessen Begleitpapieren, nur die Abgaben nachnahm. Vor einem Rechtsstreit empfiehlt es sich, mit dem zustaendigen Angestellten eine Loesung zu suchen. Wenn die Zolldeklaration des Absenders oder die Begleitpapiere ungenuegend waren, muss er halt kassieren, ob er will oder nicht. Dafuer koennen sich Exportponzen damit begnuegen, heikelste Ausfuhren bis hin zu Kriegsmaterial, kurz in den Compi zu tippen, und ohne kostendeckende Gebuehren von einem Homesoervis hoechstkaraetiger Zollbeamter zu profitieren.

    @"Sozialversicherungs"berater

    sollten bei ihrem Leisten bleiben. Die Erleuterungen sind zwar ueber weite Strecken voll zutreffend, aber der EU-Beitrittswerbespot total verfehlt. Wenn das Volk ueber den Oexit abstimmen koennte, wuerde der wahrscheinlich angenommen. Und den Bauern in der Schweiz geht es - auch wenn sie als privilegiertes Stimm- und Wahlvolk langsam abgehalftert werden - noch immer viel besser als den EU-Landwirten. Und ein rasant wachsender Anteil der Postverzollungen faellt fuer Paekli aus China, den USA oder anderen Drittlaendern an; und fuer die wuerde ein fuer Buerger, Volk und Vaterland ruinoeser EU-Beitritt ohne Binnenzollschranken kein Jota aendern....

  • Stellen Sie sich vor. sie fahren mit dem Auto und die Polizei hält Sie an und meint: Sie mache eine Geschwindigkeitskontrolle und Sie sein korrekt gefahren - also nicht geblitzt worden - aber es sei ein Gebühr für die Kontrolle von Fr. 20.- fällig. Ungefähr so verhält es sich bei den Paketen: alle Angaben sind in Ordnung und trotzdem muss man bezahlen. Irgendwie komisch.

  • @Old Rob

    Sie vergleichen Aepfel nicht nur mit Brnen, sondern mit Zwetschgen.

    Die Zollverwaltung ist eine Fiskalhoheitsverwaltung, die dem privaten Zollkunden (frueher Zollpfllcihtiger genannt) - einschliesslich der AG-isierten Post - keine Gratisdienste leistet, sondern Gratispflcihten auferlegt (so wie auch jeder Steuerpflichtige die jaehrlich komplizierter werdende Steuererklaerung auch gratis ausfuellen und die von der Steuerverwaltung usurpierten Unterlagen gratis unterbreiten muss). Als auch die PTT noch ein Staatsbetrieb war, wurden dem Zoll im Postverkehr von der Politik systemwidrig auch Warenfuehreraufgaben der Post aufgehalst. Diese wurden nur berechnet, wenn die Deklaration ungenuegend war oder die Revision eine Abweichung von der Deklaration ergab.

    Auch heute darf der Zoll auch bei genuegender Deklaration eine Revision der Ware verfuegen; bei ungenuegend deklarierten muss er es. Er packt aber nicht mehr selber ein und aus, sondern laesst das - systemkonform - vom Warenfuehrer Post erledigen. Der Zoll selber revidiert gebuehrenfrei. Das Stellen, Auspacken und Wiedereinpacken der Ware schafft aber der Post den gleichen Aufwand, ob die ware korrekt oder falsch bzw. ungenuegend deklariert war. Sie verrchnet deshalb den Aufwand dafuer auch dann weiter, wenn die Ware vollstaendig und korrekt deklariert war. Und das muss der Empfaenger blechen, auch wenn er darueber - verstaendlicherweise - nicht gluecklich ist, aber wenn er das System versteht, auch nicht allzu ungluecklich sein sollte....