Hilfe.... ich habe seit Januar 13 einen neuen Job für den ich dringendst ein eigenes Auto brauche. Meine Arbeit beginnt manchmal morgens um 4Uhr und zu dieser Zeit ist der Oeffentliche Verkehr noch nicht unterwegs. Diese Notwendigkeit hat das Betreibungsamt mir auch gesehen und bewilligt.... nun wurde mir ein max. Betrag von Fr.500.-- monatlich zugesprochen. Die genaue Summe wird erst ausgerechnet wenn das Auto da ist. Jeden Monat gebe ich beim Betreibungsamt circa Fr. 1500.-- ab. / Lohnpfändung. Nun mit Fr. 500.-- kann ich kein Auto kaufen. Da bleibt noch die Alternative leasen. Doch 1. werde ich einen Leasingvertrag bekommen: Bonität ? und 2. möchte ich lieber ein günstiges gebrauchtes Auto bei Ricardo ersteigern. Zum Beispiel so für Fr. 1000.--. Mit dem ist das Betreibungsamt aber wieder nicht einverstanden.... ich selbst möchte nicht ein teures Auto leasen und damit nochmehr in die Schuldenfalle tappen...... desweiteren ist Fr.500.-- nicht genug für den Monatsunterhalt eines Autos..... den Rest kann ich aber auch finanziell nicht tragen da ich ja schon aufs bereibungsrechtliche Existenzminimum gekürzt wurde......ich weiss nicht mehr was ich machen soll hat jemand von Euch eine Idee.... wenn es so weiter geht muss ich meinen Job wieder an den Nagel hängen und dann hat das Betreibungsamt gar nichts..... es ist alles ungeheuer zermürbend....
vom Betreibungsamt schickaniert
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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Hallo ninja
Wende dich mit deinem Anliegen an eine seriöse Schuldenberatungsstelle. Sie kennen die gesetzlichen Grundlagen und können dich bei Bedarf auch bei der Korrespondenz mit dem Betreibungsamt unterstützen.
Falls du im Kanton Bern wohnst: http://www.schuldeninfo.ch/
Ansonsten einfach deinen Kanton wählen: http://www.schuldeninfo.ch/links-beratungsstellen.htm
Viel Erfolg und alles Gute wünscht dir
Jimmy -
ninja
Das Problem ist folgendes. Ein Auto leasen kannst du infolge schlechter Bonität nicht. Wenn dir das Betreibungsamt bewilligt, ein paar Monate keine Schulden zurückbezahlen zu müssen, damit du dir ein altes Auto kaufen kannst und du kurz darauf deinen Job verlieren würdest, hättest du ein Auto statt deine Gläubiger das Geld wo es gekostet hat.
Ein weiteres Problem ist, wenn dir das Betreibungsamt pro Monat 500 Franken für die Unterhalts- und Betriebskosten für das Auto bewilligt, kannst du danach nicht mehr 1‘500 Franken wie bisher sondern nur noch 1‘000 Franken pro Monat an deine Schulden zurückbezahlen.
Persönlich glaube ich nicht, dass dir das Betreibungsamt dermassen entgegenkommen kann, dass du ein Auto kaufen kannst. Vermutlich wird dir nichts anderes übrig bleiben, als dir einen neuen Arbeitgeber zu suchen.
jimmy60 hat dir aber einen guten Tipp gegeben und ich hoffe, dass so eine Lösung gefunden werden kann, damit du deinen Job behalten kannst. -
Hallo Snoopy44
Danke für deine Antwort.....da ich Lastwagenchauffeur bin brauche ich ein eigenes Auto..... dies würde auch der Arbeitsplatz nicht ändern..... und eben die Arbeitsstellen sind mit 46 auch nicht mehr so zahlreich da..... ich hatte genug lange bis ich den Job bekam..... eine andere Arbeit würde dann ganz sicher nicht mehr so gut bezahlt wie die die ich jetzt habe und dann gibt's auch keine Fr. 1500.-- Rückzahlung mehr.....
Das Betreibungsamt hat mir das Auto übrigens bewilligt macht mir aber die Umsetzung grenzenlos schwer....
Liebe Grüsse und Danke nochmals -
Lieber Jimmy
Vielen herzlichen Dank für deine Antwort..... werde da mal reinschauen.....
Gruessli Ninja -
ninja
Deine Frage ist eigentlich wegen des Betreibungsamts und mir ist bewusst, dass meine Antwort somit etwas vom Threadtitel abweicht. Aber ich habe mir Gedanken dazu gemacht, wie Du die Schuldensanierung erfolgreich durchstehen könntest, und da würde ich für Dich, wie snoopy44 auch, hoffen, dass Du deine Stelle doch erhalten kannst.
Hier sind mal einige Ideen dazu, wie das vielleicht doch noch ohne eigenes Auto gehen könnte.
1. Kannst Du vielleicht jemanden finden, der/die bereit wäre, an den Tagen, an denen Du sehr früh zur Arbeit musst, Dich privat zur Arbeit zu fahren?
Es tönt vielleicht im ersten Augenblick nach viel verlangt, aber es ist erstaunlich, wozu Menschen sich motiviert fühlen können, sobald sie glaubhaft vermittelt bekommen, dass sie einen sinnvollen Beitrag zu einer allgemeinen Situationssanierung leisten.
Je nachdem, wo Du wohnst, hilft Dir vielleicht eine Nachbarschaftshilfe-Organisation oder eine kirchlichen Sozialdienst eine solche dich fahrende Person zu finden. Auch Du könntest mit Kärtli in den lokalen Supermärkten inserieren, sowie bei Vereine in der Gegend anfragen, insbesondere wenn es Gruppe aktiven RentnerInnen oder Autofans gibt.
Manchmal vermittelt auch eine Stelle, die nicht direkt dafür zuständig wäre, informell. Z.B. kennen die Vermittlungspersonen beim Rotkreuz-Fahrtdienst, pro senectute und pro infirmis hilfreiche AutofahrerInnen – auch wenn ihr Dienstleistungskonzept für ein ganz anderes Zielpublikum ist, als frühaufstehenden Berufstätigen.
Vielleicht findest Du bei http://www.rentarentner.ch jemanden.
Auch wenn Du dann nebst den Benzinkosten auch die Arbeitszeit dieser Person bezahlen musst, und dass bei schon knappen Budget schmerzen könnte, fährst Du vielleicht (je nach Häufigkeit der Morgeneinsätze im Dienstplan, und nach Strecke) doch noch günstiger im Vergleich mit einen Auto selber unterhalten.
2. Könntest Du mit dem Velo (schon Kalt im Winter, das verstehe ich) oder mit einem Mofa (weniger teuer als einem Auto) fahren?
3. Gibt es die Möglichkeit, eine Fahrgemeinschaft zu bilden oder eine Mitfahrgelegenheit zu finden?
Dazu könntest Du an einem [arbeitsfreien] Morgen noch früher als sonst aufstehen, und im Quartier zu Fuss oder mit dem Velo herumfahren, und den Menschen ansprechen, die gerade dann schon wach sind und tätig. Sie sind doch selber von dieser Frühmorgen-Situation betroffen, und wissen Dir vielleicht einen Rat. Auch die Menschen, die sehr früh morgens die Zeitungsbündeln vor deren Verteilung deponieren, wissen manchmal viel, über wer dann unterwegs ist. Oder vielleicht Bäcker. Die Morgenmenschen sehen und kennen die Gewohnheiten voneinander zum Teil.
4. Du könntest in http://www.mitfahrgelegenheit.ch schauen, ob jemand schon etwas Passendes anbietet, oder dort selber eine Suchanfrage starten.
5. Kannst Du an den Abenden, bevor Du einen Frühstart hast, vielleicht näher an deiner Arbeitsort übernachten?
Klar, dass Du kein Geld für Hotels ausgeben kannst, aber Du könntest vielleicht einem gut ausgefüllten Profil bei http://www.couchsurfing.org anlegen, und dann jemanden suchen, die Dir gerne dann und wann aufnimmt. Bei Couchsurfing ist die Übernachtungsmöglichkeit grundsätzlich gratis; wenn das aber eine Regelmässigkeit bekäme, wäre es vielleicht auch nicht mehr strikte Couchsurfing, und dann doch mit Kostenbeitrag.
Vielleicht kennt jemand an deiner Arbeitsstelle eine Übernachtungsmöglichkeit.
Falls Du es gut hast mit deiner ArbeitskollegInnen… bestünde die Chance, dass Du bei jemandem übernachten dürftest, mit der Du jeweils auch an denselben Tagen wie Du so früh bei der Arbeit sein musst?
Ich nehme an, dass der Logistik davon auch in der Personalabteilung (falls vorhanden) bekannt wäre, und von dort wäre vielleicht auch einen Tipp zu holen.
Bei den Varianten 3., 4. und 5. könntest Du vielleicht eine Teilstrecke zu Fuss oder per Velo machen.
Ich wünsche Dir, dass es Dir gelingt, eine für Dich passende Lösung zu finden. -
Hallo Ninja
Ich kann dich sehr gut verstehen und ich hoffe für deine Gläubiger und ganz besonders für dich, dass dir das Betreibungsamt entgegenkommen kann, oder wie von jimmy60 empfohlen evtl. durch eine Schuldensanierung geholfen werden kann.
Mach ihnen doch einen Vorschlag z.B. dass von deinen Lohn ein Jahr lang nur noch 500 Franken statt wie bisher 1‘500 pro Monat vom Lohn gepfändet wird, damit du dir ein „altes“ Auto kaufen kannst. Ohne Auto kannst du deine Schulden nicht zurückbezahlen und deine Gläubiger erhalten ihr Geld nicht.
Viel Erfolg beim Verhandeln wünsche ich dir.
Grüsse
snoopy44 -
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ninja
Wie ich erst jetzt nach dem senden von meinem Posting lese kommen da noch zusätzliche gute Empfhelungen von der Userin nachdenkerin, die ich alle ebenfalls für dich sehr prüfenswert finde hinzu.
Siehst du ninja, alle wollen dir helfen, also Kopf hoch und los geht's... -
Liebe Nachdenkerin - liebe Snoopy44
Herzlichen Dank für eure Inputs.......
Weisst Du liebe Nachdenkerin ein Auto ist ein Kompetenzstück in meinem Fall..... und es ist unbestritten dass das Betreibungsamt mir dies genehmigt..... wenn jemand 5 Tage die Woche um 4Uhr schon beim Arbeitgeber sein muss und abends um 6Uhr von der Arbeit zurückkommt..... der Arbeitsbeginn manchmal im Kanton Zürich, manchmal im Kt. Aargau und dann wieder im Kanton Zug stattfindet und zuerst teils eine Stunde an die Arbeit gefahren werden muss ist es auch fürs Betreibungsamt klar dass ein Auto erforderlich ist..... dies ist nicht das Thema..... das Problem das ich habe ist die schlechten Bedingungen die sie mir geben...... die sind fast nicht umzusetzen.....
und Snoopy44 habe ein Auto gesehen für Fr. 1000.--. Kann kleine Reparaturen selber machen weil ich ja Chauffeur bin.... es wäre nur ein einziges Mal erforderlich statt Fr. 1500.-- mal mit der Zahlung vom Betreibungsamt auszusetzen und das Auto wäre bezahlt.....
das Betreibunsamt gibt mir aber max. Fr.500.-- pro Monat für ein Auto.... sie lassen nicht mit sich diskutieren.....
Zum GLück habe ich noch eine nah Verwandte die in einem Jahr ihre Anwaltsausbildung fertig hat - wir schauen heute Abend mal wie es weitergehen kann.....
Danke an Euch Beide und ganz es liebs Gruessli d Ninja -
Ist es unter der Bedingungen der Betreibungsamt Dir erlaubt, einen Darlehen anzunehmen, zum Kauf des günstigen Autos?
Wenn ja, könnte vielleicht deine Verwandte (oder eben einen anderen Verwandter oder FreundIn) Dir vielleicht die Fr. 1000 für das Autokauf ausleihen?
Und diese Überbrückungslösung dann beim Betreibungsamt offen deklarieren, und diese zweckgebundene Darlehen eventuell auch in der Lohnpfändung mit hineinnehmen, falls die Verwandte auch diese Sicherheit dazu bräuchte?
Eine Freundschaftsdarlehen darf manchmal über eine längere Zeit abbezahlt werden, was über ein Engpass helfen könnte.
Ich möchte nicht in deiner Schuhen gehen müssen. Du scheinst die Sache aber wirklich im Griff kriegen zu wollen, und das respektiere ich sehr.
Da würde ich es Dir gönnen, gelänge es Dir eine kooperative Stimmung zu erreichen, zwischen Dir und die für Dich zuständige Personen im Betreibungsamt. Ich habe erfahren, dass die Menschen, die in solchen zermürbenden Arbeitsbereiche arbeiten, oft herzlich froh sind, wenn sie mal mit jemanden zu tun haben, der, wie Du jetzt, so scheint es mir, verantwortungsbewusst in seinem Leben handeln will. Darum, wenn es irgendwie noch in deiner Macht liegt, würde ich an deiner Stelle alles unternehmen, eine offene, gute Zusammenarbeit (statt eine Gegenarbeit) mit den Zuständigen zu ermöglichen. -
Liebe Nachdenkerin
Deine Erwägungen sind absolut richtig...... ich bin unverschuldet in diese Sache reingeraten..... durch eine Ex..... und tatsächlich durch Beamtenwillkür..... es geht um die Rückzahlung von Alimenten für 2 Kinder.
Mit der Dame vom Betreibungsamt kann man tatsächlich gar nicht gut reden....... die Vorgängerin war da ganz anders aber die ist leider im Moment in Mutterschaftsurlaub...... eigentlich möchte ich nicht Leute anpumpen das ist die letzte Wahl..... sicher würde mir wenn es hart auf hart kommt auch mein Chef aushelfen.
Nochwas ich habe während der Probezeit extra aufs Thema Auto verzichtet (Chef hätte mir eine Bestätigung schreiben müssen dass ich unbedingt eins brauche) damit der Chef mich unbelastet beurteilen konnte..... als die Probezeit dann vorbei war schenkte ich meinem Chef klaren Wein ein...... der bestätigte dann sofort mit einem Brief ans Betreibungsamt dass ich zum Ausüben dieses Jobs zwingend auf ein Auto angewiesen sei.....
übrigens hat mich die ganzen letzten 5 Monate mein Schatz chauffiert und das manchmal am Morgen um 3 Uhr.
Ganz liebe Grüsse Ninja -
Lieber Ninja
Da Du im Selbsthilfeforum schreibst,erlaube ich mir hier meiner leichten Irritation Ausdruck zu geben. Ich kann schlicht nicht verstehen, wie man(n) sagen kann, dass Unterhaltszahlungen,die ,nota bene, für die eigenen Kinder sind, aus was für Gründen auch immer, nicht geleistet wurden, als unverschuldete Schulden bezeichnet werden und nachgerade die Ex-Frau als die Schuldige gebrandmarkt wird. Du Schuldest nicht dem Betreibungsamt, noch Deiner Ex-Frau Geld, nein, es ist das Geld für den Lebensunterhalt Deiner/Eurer Kinder. -
@alle
Hätte ich von Anfang an gewusst, dass es sich bei dieser Betreibung um Kinderalimente handelt, hätte ich an ninja sinngemäss die selbe Antwort geschrieben wie azza jetzt hier gepostet hat.
Ich bin kein Hellseher aber aus den Schreibstiel von ninja vermute ich, dass hier kein Mann sondern eine Frau -vermutlich die Freundin von diesem Mann wo betrieben wird- sich über seine Ex-Frau und die Betreibung der Kinderalimente beklagt. -
Liebe Azza
Bitte respektiere dass ich die Geschichte jetzt nicht detailliert ausbreiten möchte...... nur soviel ich wurde schwerkrank..... die Ex hatte massgebend damit zu tun..... sie nahm mir alles weg indem sie kurz nachdem die Kinder da waren fremdging und mich verliess...... aber dessen nicht genug sie hetzte die Kinder so gegen mich auf dass die mit mir nichts zu tun haben möchten...... ich habe alles verloren und sank ganz tief.... wurde Sozialfall..... wurde vom Sozialamt schlecht behandelt.... ob Du es glaubst oder nicht das gibt es jawohl..... wurde künstlich als Sozialfall gehalten und konnte in dieser Zeit keine Alimente bezahlen..... das häufte sich an..... nun hat mir meine jetzige Partnerin buchstäblich aus dem Dreck rausgeholfen mit geholfen wieder Fuss zu fassen..... und nun bin ich wieder mit voller Kraft da und habe ein grosses Schuldenloch dass ich bezahlen muss und ja auch will......
Bitte nicht sofort urteilen
Freundliche Grüsse Ninja -
Lieber Ninja
Schon nach Deiner Wortwahl " die Dame vom Betreibungsamt", spürte ich, dass da ganz was Anderes dahintersteckt. Ich weiss nicht, wie lange Deine Trennung/Scheidung zurück liegt, Du bist aber noch fest in diesem Trauma des Betrogen- und Verlassenwerden gefangen. Du suchtst Schuldige und solange Du Schuldige suchst und Dich selber ausblendest und Dein Verhalten nicht reflektieren kannst, wirst Du auch immer Schuldige finden. Zuerst Deine EX-Frau. dann das Sozialamt und jetzt das Betreibungsamt. Du bist das gefühlte Opfer und diese Opferhaltung kannst Du auf ewig so "zelebrieren". Objektiv gesehen brauchst Du nicht anwaltlichen Rat, um das Betreibungsamt in seiner Berechnung umzustimmen, um den sofortigen Kauf eines Autos zu ermöglichen, sie sehen ja die Notwendigkeit ein. Meiner Meinung nach brauchst Du persönliche Hilfe, wie Du die Paarebene mit Deiner EX-Frau, welche ja durch die Scheidung beendet wurde, auch für Dich abschliessen kannst. Wenn Dir das gelingt, bist Du bereit, um Deine Rolle als Vater wahrzunehmen. Die Elternschaft bleibt auch nach der Scheidung bestehen, wenn da dann aber diese zwei Ebenen vermischt werden, wird es schwierig.
Das Auto Deiner Partnerin auslehnen, damit sie Dich nicht fahren muss, wäre das keine Option? -
Darf Betreibungsamt monatlich Kontoauszüge verlangen ? Plus lohnabrechnung verlangen ??
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Falls es zu eine Lohnpfändung kommt, muss das Betreibungsamt natürlich die Berechnungen machen können, und dazu benötigen sie die Lohnabrechnung, usw.
Hier ist eine Erklärung dazu: https://www.ch.ch/de/konsequenzen-schulden/