Regress bei einem Verkehrsunfall. Was ist damit genau gemeint.

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  • Guten Tag, liebe Community

    Ich bin neu hier und hoffe, dass Sie mich auf meine Fehler aumerksam hinweisen, sollte ich welche mache.

    Mein Anliegen sieht wie folgt aus:

    Ich hatte einen Unfall mit einem Auto, ich war mit meinem Fahrrad unterwegs. Damals wurde die Polizei nicht eingeschaltet und ein paar Zeugen haben mich gleich ins Spital gefahren. Nach ein paar Untersuchungen hat man nichts schlimmes festgestellt und mich dann gehen lassen. Ausserdem haben sie mir ein Unfallmeldung-Formular gegeben, welches ich ausfüllen und meiner Versicherung schicken soll.

    Jetzt entstehen ein paar Fragen beim Ausfüllen des Formulars:

    1) ich habe den Unfall bereits der Versicherung des Lenkers bzw. seines Wagens gemeldet. Auf dem Formular sind 2 Fragen, die eine lautet, ob der Unfall bereits einer anderen Versicherung gemeldet wurde und die andere ist, ob jemand anders Verschulden am Unfall habe, wenn ja, sollte ich den Namen und Adresse des Versicherungträgers angeben.

    Also die Antwort auf beide Fragen wäre dann Allianz. Nun wüsste ich gern, ob ich das einfach so angeben soll.

    2) Was genau ist mit Regress gemeint. Soweit ich es weiss, heisst es in diesem Falle, dass meine Versicherung die Versicherung des Lenkers kontaktieren kann und die Kosten von ihnen bezahlen liesse. Stimmt das? Bzw, was heisst Regress genau?

    Ich hoffe, dass Sie mir weiter helfen können und bedanke mich im Voraus.

    Einen schönen Sommertag wünsche ich Ihnen.

    yizheng1234



  • Ich hatte einen Unfall mit einem Auto, ich war mit meinem Fahrrad unterwegs. Damals wurde die Polizei nicht eingeschaltet und ein paar Zeugen haben mich gleich ins Spital gefahren. Nach ein paar Untersuchungen hat man nichts schlimmes festgestellt und mich dann gehen lassen. Ausserdem haben sie mir ein Unfallmeldung-Formular gegeben, welches ich ausfüllen und meiner Versicherung schicken soll.

    Jetzt entstehen ein paar Fragen beim Ausfüllen des Formulars:

    1) ich habe den Unfall bereits der Versicherung des Lenkers bzw. seines Wagens gemeldet. Auf dem Formular sind 2 Fragen, die eine lautet, ob der Unfall bereits einer anderen Versicherung gemeldet wurde und die andere ist, ob jemand anders Verschulden am Unfall habe, wenn ja, sollte ich den Namen und Adresse des Versicherungträgers angeben.

    Also die Antwort auf beide Fragen wäre dann Allianz. Nun wüsste ich gern, ob ich das einfach so angeben soll.



    Ich empfehle bei der ersten Frage "Allianz (Versicherung des Unfallverursachers)" zu schreiben damit klar ist, dass damit nicht eine Versicherung, welche Sie abgeschlossen haben und für welche Sie Prämien bezahlen gemeint ist.



    2) Was genau ist mit Regress gemeint. Soweit ich es weiss, heisst es in diesem Falle, dass meine Versicherung die Versicherung des Lenkers kontaktieren kann und die Kosten von ihnen bezahlen liesse. Stimmt das? Bzw, was heisst Regress genau?



    Ich nehme an mit Ihrer Versicherung, bei welcher Sie das Formular einreichen wollen, meinen Sie Ihre Krankenversicherung, bei welcher Sie für Nichtberufsunfälle versichert sind.

    Regress bedeutet, dass eine Versicherung sich die Kosten für einen Schadensfall von einer anderen Versicherung zurückerstatten lässt, weil diese andere Versicherung rechtlich verpflichtet ist den Schaden zu bezahlen.

  • yizheng1234

    Sollte es sich bei einem Formular nicht um eine Unfallversicherung sondern um deine Privathaftpflichtversicherung handeln, gehe ich davon aus, dass du bei der Allianz eine Privathaftpflicht Versicherung abgeschlossen hast und dass der Autofahrer bei derselben Versicherung seine Autohaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Wenn dich an diesem Unfall absolut kein Verschulden trifft und du Zeugen hast die den Unfallhergang genau gesehen haben und dir beweisen können, dass der Autofahrer der allein Schuldige ist, musst du diesen Unfall deiner Privathaftpflichtversicherung nicht melden.

    An deiner Stelle hätte ich die Polizei benachrichtigt, obschon das bei geringfügigen Verletzungen wie z.B. bei kleinen Schürfungen oder Prellungen nicht zwingend notwendig ist. Im Moment von einem Unfall stehen die meisten Verletzten unter Schock und wissen nicht, ob sie evtl. neben ein paar kleineren Schürfungen nicht auch noch innere Verletzung erlitten haben. Du hast jetzt einfach Glück im Unglück gehabt.

    Ein Regress ist eine Rückforderung der gezahlten Leistung:

    Hier ein Beispiel: Zwei Fahrzeuge kollidieren im Rahmen eines Verkehrsunfalles. Die Versicherung des Fahrzeuglenkers A zahlt den Schaden, der dem Fahrzeuglenker B entstanden ist, im Sinne der Kfz-Versicherung.

    Später erfährt die Versicherung aber, dass der Fahrzeuglenker A den Unfall nicht nur verschuldet hat, sondern dass er alkoholisiert unterwegs war. Damit beging der Versicherte eine Verletzung der Vereinbarungen der Kfz-Versicherung und das Versicherungsunternehmen ist nicht verpflichtet, den Schaden zu übernehmen.

    Aus diesem Grund wird der Schaden, der dem Fahrzeuglenker B bereits ersetzt wurde, beim Lenker A regressiert. Das bedeutet, dass der Fahrzeuglenker selbst für den Schaden, den er verursacht hat, aufkommen muss und die Versicherung hält sich in diesem Fall schadlos.

    Grundlage vieler Regressverfahren sind Gutachten, die erstellt werden, um - wie in diesem praktischen Fall - den tatsächlichen Unfallhergang untersuchen zu lassen und den Schaden in seiner Höhe zu bemessen bzw. die Schuldfrage zu klären.

    http://www.wissenswertes.at/in…p?id=versicherung-regress

  • Danke sehr für die Antworten.

    Ich habe mich wohl etwas schlecht ausgedrückt. Ich werde das Formular der Versicherung Supra schicken. Ja, es ist meine Karankenversicherung.

    Allianz ist die Autoversicherung des Lenkers, mit dem ich einen Unfall hatte.

    Leider wissen wir nicht genau, wer Schuld ist. Beide erinnern sich daran, dass bei ihnen grün war. Die Augenzeugen können sich nicht genau daran errinnern.

    Nun weiss ich, was ein Regress ist. Dankeschön. Aber ich weiss immer noch nicht genau, warum ganz unten auf dem Formular Regress steht, wo ich dann ja/nein ankreuzen soll. Bedeutet das, dass wenn sie nachweisen können, dass ich/der Lenker schuld ist, sie dann Geld von ich/Allianz verlangen dürfen?

    Also ich werde die erste Frage nochmals stellen:

    Ich muss ein Formular für die Versicherung Supra ausfüllen, meine Krankenkasse. Nun gibt es 2 Fragen, die wie folgt lauten:

    6. Hatte eine andere Person Verschulden am Unfall?

    Nein

    Ja, Name und Adresse des Versicherungsträgers (Haftpflichtversicherung)

    Police-Nr. oder Schaden-Nr.

    9. Wurde der Unfall bereits einer anderen Versicherung gemeldet?

    Nein

    Ja, Name und Adresse des Versicherungträgers

    Police-Nr. oder Schaden-Nr.

    Da ich den Unfall bereits der Versicherung Allianz gemeldet habe, wo der Lenker versichert ist, weiss ich nicht, ob ich bei beiden Fragen Allianz angeben soll/darf.

    Und jetzt ist noch eine dritte Frage aufgetaucht: da die Schuldfrage zur Zeit offen ist, darf ich bei der Frage 6 "ja" ankreuzen?

    Danke im Voraus

  • yizheng1234

    Deine Unfallversicherung muss dir die Arztkosten bezahlen und wenn du beweisen könntest, dass der Autofahrer die Schuld an diesem Unfall trifft, würden sie bei seiner Versicherung Regress nehmen und diese Kosten zurückverlangen.

    Selbstverständlich musst du wahrheitsgetreu bei deiner Unfallversicherung auf die Frage: >Hatte eine andere Person Verschulden am Unfall?
    Ohne Unfallprotokoll und Zeugen dürfte deine sowie auch die Beweislage vom Autofahrer schwierig sein. Sollte am Auto ein Blechschaden entstanden sein, empfehle ich dir dringend diesen Unfall unverzüglich deiner Privathaftpflichtversicherung –sofern du eine hast- zu melden.

    Die Rechtslage kenne ich nicht, ich hoffe, dass dir diese der Sozialversicherungsberater erklären kann. Aus meiner Sicht als Laie müssten die Versicherungen untereinander abklären, wer für welchen Schaden (Auto, Velo und Arztkosten) aufkommen muss.

  • Ok, danke sehr.

    Aber ich kann immer noch nicht nachvollziehen, wieso beim Formlar Regress ja/nein steht. Wenn ich Nein ankreuze, ist es dann egal wer Schuld ist, die Versicherung zahlt dann einfach? Das ist etwas unlogisch und für die Versicherung unvorteilhaft.

    Tut mir Leid dass ich so viel frage. Bin als 15-Jähriger nicht so mit Gesetzen vertraut.

  • Wie ist denn der Unfall passiert?

    An einer Kreuzung mit einer Ampel wo Du glaubst, dass Du grün hast und das Auto von links oder von rechts kam und die Kreuzung durchqueren wollte? Dann müsste das Auto rot gehabt haben.

    Wenn das Auto allerdings in der gleichen Richtung auf der gleichen Strasse zuerst neben Dir oder hinter Dir gefahren ist und Dich dann weil das Auto an einer Kreuzung abbiegen wollte mit Dir zusammengestossen ist, dann hat das Auto auch grün gehabt. Trotzdem wäre in diesem Fall das Auto schuld.

    Wenn Du glaubst, dass Du grün hattest, bist Du wahrscheinlich nicht schuld und solltest sagen, dass Deiner Meinung nach der Fahrer des Autos schuld war und bei Regress ja ankreuzen.

  • Hallo

    Wenn Du als Velofahrer einen Unfall mit einem Auto hast, ist auf jeden Fall der Autofahrer immer der Schuldige, da er als stärkerer Verkehrsteilnehmer eine Kausalhaftung hat (Art. 58 SVG).

    Mir ist einmal bei stehendem Auto am Rotlicht ein Velo hinten aufgefahren und ich musste mehr als die Hälfte des Schadens selbst bezahlen deswegen.

    Achtung: Bis vor einigen Monaten gab es die Versicherungsetiketten die Dir Haftpflichtschäden abgedeckt hatte. Neu ist es so, dass solchge Schäden Deine Privathaftpflichtversicherung bezahlt. Ich hoffe Du hast so eine ?

    Ein kleiner Blechschaden am Auto kann schnell mal mehrere 1000 CHF kosten.

  • Hi

    Soweit wie ich mitbekommen habe, gab's keinerlei Schäden an seinem Wagen.

    Danke für die Infos. Also sollte ich bei Regress unbedingt "ja" ankreuzen, ach wenn die Schuldfrage noch offen ist, oder? Oder habe ich etwas falsch interpretiert?

    Wäre schön, wenn ich bis morgen eine Antwort kriegen könnte, damit ich das Formular abschicken kann.

    Danke vielmals an allen

  • Hallo yizheng

    Regress anmelden ist üblicherweise Sache der Versicherung. Diese hat Rechtsexperten und kann je nach Unfallhergang und eben bei besonderen Vergehen wie zu schnellem Fahren, Nichtbeherrschen des Fahrzeuges oder gar Alkohol-/Drogenmissbrauch Regress auf einen Unfallverursacher anmelden.

    Ich finde das ist ist nicht Deine Aufgabe und liegt ja auch kaum in Deinem Ermessen.

  • Hierzu habe ich habe eine weitere Gedanke bzw. Frage.

    yizheng, Du schreibst:

    "Bin als 15-Jähriger nicht so mit Gesetzen vertraut."

    Gerne möchte ich von den anderen hier wissen, ob diese Sache überhaupt in den Händen von yizheng liegt... ich meine das nicht persönlich (klar, yizheng, war es deinem Unfall) sondern rein vor dem Gesetz, da yizheng noch nicht volljährig ist.

    Kann ein Minderjähriger überhaupt eine eigene Haftpflichtversicherungspolice oder Kranken- oder Unfallversicherung haben, oder wäre diese Versicherungen nicht eher die seiner Eltern bzw. Vormund?

    Und vielleicht wichtiger, gerade jetzt, da das Formular eingereicht werden muss: müssten nicht yizhengs Eltern bzw. Vormund (und nicht er selber) dieses Formular unterscheiben, damit es als gültig eingereicht gilt?

  • Danke sehr für die zahlreichen Ahtworten früh am Morgen.

    nachdenkerin:

    Also das Formular ist ein "Unfallmeldung für Kinder"-Formular. Am Schluss müssen meine Eltern einfach noch unterschreiben, ja. Aber ich muss das Ganze ausfüllen.

    peter_69, ja, ich finde es auch komisch. Jedoch mussmich beim Formular bei Regress ja/nein ankreuzen, was mich etwas verunsichert.

    Aber ich glaube, im grossen und ganzen sind meine Fragen gelöst. Ich werde das Formular dann noch heute abschicken (Einschreiben wäre wohl am intelligentesten, oder?), damit es am Montag bei Supra ist.

    Danke an allen, die mir geantwortet haben.

  • Hallo yizheng1234

    Einschreiben?

    Nein! Das wäre schade um dein Geld. Hat die Versicherung kein frankiertes Rückantwortcouvert beigelegt? Da kannst du bei der Frankatur ein grosses A drauf machen, falls du das Formular der Versicherung per A-Post schicken willst.

    Falls die Versicherung kein Rückantwortcouvert zum Fragebogen beigelegt hat, dann kannst du auch warten, bis deine Eltern andere Post der Versicherung senden müssen, und dein Formular dort beilegen.

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

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    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

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    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.



  • Sozialversicherungsberater: Also das Auto kam von rechts. Jedoch meint der Lenker später, einer von uns hat vielleicht gerade gelb gehabt oder so.

    Bezieht sich der Regress also auf seine Versicherung? Dass, wenn er schuldig ist, seine Versicherung an Stelle meiner Versicherung zahlen muss?



    Hallo yizheng1234

    Der Autofahrer ist aber seiner Sache sehr unsicher.

    Bei uns gibt es folgende Lichtsignalphasen:

    Licht A hat Grün, Licht B Rot.

    Licht A schaltet, nach Grün, auf Gelb und Licht B hat immer noch Rot

    Licht A schaltet auf Rot, beide haben kurz Rot.

    Licht B schaltet nun von Rot über Rot-Gelb auf Grün.

    In anderen Länder, z.B. Österreich funktionieren die Lichtsignale nicht ganz gleich.

    Falls der Autofahrer in dich hineingefahren ist, weil sein Licht über Rot-Gelb auf Grün schaltete und du als langsamerer Verkehrsteilnehmer noch auf der Kreuzung warst, so hat er dich übersehen und er ist schuld.

    Somit stellt sich die Frage, ob das Auto in dich hineingefahren ist oder du ins Auto?

    Die Regressfrage bezieht sich auf andere Versicherungen. In deinem Fall auf die Allianz des Autolenkers. Wäre es auch anders, du könntest in diesem Fall nichts dermassen fahrlässiges gemacht haben, dass die zur Zahlung verpflichtet Versicherung Regress gegen dich ergreifen könnte.

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  • Sozialversicherungsberater: Also das Auto kam von rechts. Jedoch meint der Lenker später, einer von uns hat vielleicht gerade gelb gehabt oder so.

    Bezieht sich der Regress also auf seine Versicherung? Dass, wenn er schuldig ist, seine Versicherung an Stelle meiner Versicherung zahlen muss?



    Hallo yizheng1234

    Der Autofahrer ist aber seiner Sache sehr unsicher.

    Bei uns gibt es folgende Lichtsignalphasen:

    Licht A hat Grün, Licht B Rot.

    Licht A schaltet, nach Grün, auf Gelb und Licht B hat immer noch Rot

    Licht A schaltet auf Rot, beide haben kurz Rot.

    Licht B schaltet nun von Rot über Rot-Gelb auf Grün.

    In anderen Länder, z.B. Österreich funktionieren die Lichtsignale nicht ganz gleich.

    Falls der Autofahrer in dich hineingefahren ist, weil sein Licht über Rot-Gelb auf Grün schaltete und du als langsamerer Verkehrsteilnehmer noch auf der Kreuzung warst, so hat er dich übersehen und er ist schuld.

    Somit stellt sich die Frage, ob das Auto in dich hineingefahren ist oder du ins Auto?

    Die Regressfrage bezieht sich auf andere Versicherungen. In deinem Fall auf die Allianz des Autolenkers. Wäre es auch anders, du könntest in diesem Fall nichts dermassen fahrlässiges gemacht haben, dass die zur Zahlung verpflichtet Versicherung Regress gegen dich ergreifen könnte.



    Ich bin nich in ihn reingefahren, da bin ich mir sicher.

    Also würde ich bei Regress "ja" angeben, wie ich Sie richtig verstanden habe.

    Und auch bei "hat eine andere Person Verschulden am Unfall auch "ja" angeben, oder?

  • Hallo yizheng1234

    Gut! Du kannst es ja per A-Post senden, doch auch Montag, falls die Frist heute ablaufen sollte. Fristenenden, die auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, hat man eingehalten, wenn man der Aufforderung dem darauffolgenden Werktag nachkommt.

    Aber noch folgende Fragen:

    Wer hat das Formular ausgestellt? Gibt es eine Adresse des Ausstellers auf dem Formular?

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  • Hallo yizheng1234

    Gut! Du kannst es ja per A-Post senden, doch auch Montag, falls die Frist heute ablaufen sollte. Fristenenden, die auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, hat man eingehalten, wenn man der Aufforderung dem darauffolgenden Werktag nachkommt.

    Aber noch folgende Fragen:

    Wer hat das Formular ausgestellt? Gibt es eine Adresse des Ausstellers auf dem Formular?



    Nein, das scheint ein formular zu sein, das für alle Versicherungen bzw. Krankenkasse gilt. Erhalten hab ich es im Spital. Es ist keine Adresse angegeben, jedoch steht oben neben dem Titel "bitte ausgefüllt an Ihre Krankenkasse senden". Auch die Pflegefachfrau, die mir das Blatt gegeben hat, sagte mir, ich solle es ausgefüllt an meine Krankenkasse, in diesem Fall Supra, schicken.

  • Hallo yizheng

    Wieso füllst du das Formular nicht zumindest zusammen mit deinen Eltern aus? Wenn die auch nicht Bescheid wissen, sollen sie sich mit der Unfallversicherung in Verbindung setzen - oder halt mit dem Spital - und sich erkundigen, wie dieses Formular ausgefüllt und an welche Stelle genau es geschickt werden muss. Es ist nicht Sache eines 15-jährigen Kindes, so ein Formular in Eigenregie auszufüllen. Sondern ganz eindeutig Sache der Eltern.

    Frühe Selbständigkeit in Ehren. Aber immer der Situation angepasst.

    Zudem ist es total fahrlässig, bei einem solchen Unfall die Polizei nicht auf den Platz zu bestellen.

    Gruss

    Regentropfen