Von zu Hause ausziehen

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  • Hallo miteinander :)

    Ich hab mal eine Frage und zwar ob ich als 18 jährige von zu Hause ausziehen kann ohne das mich meine Eltern finanzieren müssen..

    Ich fange ab dem August 13 eine Lehre an, da mein Vater selbstmord begangen hat, habe ich ab dem August auch wieder Anspruch auf meine Halbwaisenrente.. Nur wenn ich alles zusammenrechne (Lehrlingslohn + Halbwaisenrente + Kindergeld) komme ich auf ca. 1950 Franken. Genügt das wirklich für alle Rechnungen (Krankenkasse,Handy,Wohnung,Strom,Wasser) und für das Essen? Oder habe ich sogar Anspruch auf Sozialhilfe? Und wer kann mir mit der Wohnungssuche helfen, ich stelle mir das wirklich schwer vor.. Danke im vorraus für eure Hilfe! :D

  • Hallo Schmetterling

    Die AHV-Kinderrente hat deine Mutter für dich bis zu deinem 18. Geburtstag erhalten, sofern du nicht berufstätig warst und kein eigenes Geld verdient hast. Somit bist du erst kürzlich 18 Jahre alt geworden, danach wurde diese Rente eingestellt weil du immer noch nicht in Ausbildung warst und ab August, bei Lehrbeginn, wird sie wieder aktiviert.

    Alle Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder bis zum Abschluss einer Erstausbildung –längstens bis zum 25-zigsten Altersjahr- finanziell zu unterstützen.

    Weil dein Vater in der Zwischenzeit verstorben ist, muss die Sozialversicherungsanstalt von deinem Wohnkanton –gemessen an seinem früheren Einkommen- dich bis zum erfolgreichen Abschluss einer Erstausbildung (längstens bis zum 25. Altersjahr) via AHV-Kinderrenten finanziell unterstützen.

    Ebenso ist deine Mutter gesetzlich verpflichtet, sich an deinen Ausbildungskosten zu beteiligen. Für dein alter scheinst du mir etwas unreif zu sein, sonst würdest du nicht um Hilfe bei der Wohnungssuche fragen. Eine Miet-Wohnung findet man in den Zeitungen, im Internet oder durch Freunde und Bekannte etc. Aus diesem Grund empfehle ich dir, so wie bisher bei deiner Mutter zu wohnen oder ein Zimmer in einer WG zu suchen.

    Sollte das in Zukunft für dich nicht mehr möglich sein, oder –aus welchen Gründen auch immer- unzumutbar sein, dann empfehle ich dir ein Budget über sämtliche Lebenskosten von dir zu erstellen und danach mit der Sozialversicherungsanstalt (SVA) von deinem Wohnkanton Kontakt aufzunehmen um abklären zu lassen, ob du evtl. Anrecht auf Ergänzungsleistungen und weitere Zusatzleistungen hast. Vorgängig brauchst du aber dringend die letzte definitive Steuererklärung von dir und deiner Mutter sowie einen unterzeichneten Lehrvertrag. Anrecht auf Sozialhilfe hast du mit deinem Einkommen als jugendliche/r nicht, ausser auf Krankenkassen-Prämienverbilligungen.

    Wenn du und deine Mutter nicht in der Lage sein sollten ein ganz genaues Budget für sämtliche zukünftigen Lebenskosten für dich zu erstellen, empfehle ich euch, bei der an eurem Wohnort nächstgelegenen Frauenzentrale ein solches erstellen zu lassen. Die machen das sehr kostengünstig (je nach Einkommen von deiner Mutter für ca. 50 bis max. 150 Franken) und diese werden in der Regel von den SVA anerkannt.

  • Lieber Schmetterling

    Es reicht voll umfänglich, wenn du einen Termin beim zuständigen Sozialdienst vereinbarst und dich beraten- und entsprechend budgetieren lässt! Dies ist für dich kostenlos!

    Von "Frauenzentralen" (was ist das überhaupt) habe ich in diesemZusammenhang noch nie was gelesen, resp. gehört???

    Wünsche dir viel Erfolg und gutes Gelingen!

    Gruss von Soulsister

  • Soulsister, wenn man von etwas absolut nichts versteht, sollte man niemand und schon gar nicht junge Menschen in Not beraten!

    In der Schweiz existieren 17 Frauenzentralen. Jede dieser Frauenzentralen ist eine eigenständige Organisation mit unterschiedlicher Ausrichtung und unterschiedlichem Aufgabenbereich. Gemeinsames Ziel ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann in Arbeitswelt, Gesellschaft und Politik.

    http://www.frauenzentrale.ch/html/

    Diese Frauenzentralen beraten Eltern und Jugendliche bei der Budgetplanung oder Ehepaare bei Trennungsvereinbarungen, Scheidungen etc. etc. was viel billiger kommt, als Auskünfte bei einem Rechtsanwalt.

    Deine Empfehlung, Schmetterling soll sich beim Sozialamt melden, wäre richtig, wenn ihr Vater noch leben würde, und wenn weder er noch ihre Mutter sie finanziell unterstützen könnten. Dann käme die Sozialhilfe zum Tragen und diese finanzielle Hilfe müsste sie -je nach Wohngemeinde und Wohnkanton wo sie lebt- nach Lehrabschluss bei einem guten Einkommen, einem Lottogewinn oder einer Erbschaft wieder an das Sozialamt von ihrer jetzigen Wohngemeinde zurückbezahlen.

    Da ihr Vater aber verstorben ist, hat sie Anrecht auf AHV-Kinderrenten und sofern ihre Mutter sie finanziell nicht unterstützen kann, hat sie zusätzlich Anrecht auf Ergänzungsleistungen plus eine ganze Palette von Zusatzleistungen. Ergänzungsleistungen sind keine Sozialhilfe und diese muss sie später –im Gegensatz zur Sozialhilfe- nicht zurückbezahlen! Für ihre finanzielle Unterstützung ist nicht das Sozialamt von ihrer Wohngemeinde zuständig, sondern die Sozialversicherungsanstalt von ihrem Wohnkanton.

    Dasselbe mit den Krankenkassen-Prämien. Die Prämienverbilligung muss sie ebenfalls bei der Sozialversicherungsanstalt von ihrem Wohnkanton und nicht beim Sozialamt von ihrer Wohngemeinde beantragen.

  • @snoopy

    Besten Dank für diese unreflektierte Antwort, das war anhand deiner unsäglichen Beitragsflut im ganzen Beo-Forum nicht anders zu erwarten! Sowas nennt man "zumüllen" eines Forums.

    Schmetterling's Anfrage hat nichts mit "Frauenanliegen und Gleichstellungsproblemen" zu tun! Ist also kein frauenspezifisches Anliegen!

    Vielleicht solltest du dich Mal ein wenig informieren, was die heutigen "Sozialen Dienste" als Dienstleistung in beratender Funktion anbieten!

    Tja, es ist halt nicht mehr wie "anno domini"!!!

    Und somit bleibe ich inhaltlich bei meiner Antwort an Schmetterling und werde auf weiter Ergüsse deinerseits gerne verzichten.



  • Da ihr Vater aber verstorben ist, hat sie Anrecht auf AHV-Kinderrenten und sofern ihre Mutter sie finanziell nicht unterstützen kann, hat sie zusätzlich Anrecht auf Ergänzungsleistungen plus eine ganze Palette von Zusatzleistungen. Ergänzungsleistungen sind keine Sozialhilfe und diese muss sie später –im Gegensatz zur Sozialhilfe- nicht zurückbezahlen! Für ihre finanzielle Unterstützung ist nicht das Sozialamt von ihrer Wohngemeinde zuständig, sondern die Sozialversicherungsanstalt von ihrem Wohnkanton.



    Grundsätzlich hat snoopy44 recht. Sobald ein Anspruch auf AHV-Kinderrenten besteht, hat Schmetterling während der Ausbildung Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV-Kinderrente falls die Mutter Schmetterling nicht ausreichend finanziell unterstützen kann. Ein von der Mutter bezahlter Unterhalt wird bei der Berechnung des Anspruchs bzw. der Höhe der Ergänzungsleistungen als Einnahme angerechnet, welche die Höhe der Ergänzungsleistungen verringert. Die bundesrechtlichen Ergänzungsleistungen müssen nicht zurück bezahlt werden. Wenn der Kanton zusätzliche kantonale Beihilfen bezahlt müssen diese kantonalen Beihilfen ähnlich wie bei der Sozialhilfe zurück bezahlt werden, wenn man später viel verdient oder zu einem Vermögen kommt (z.B. die kantonalen Beihilfen im Kanton Zürich).

    Allerdings ist nicht in allen Kantonen die kantonale Sozialversicherungsanstalt für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV zuständig. In den Kantonen Zürich, Basel-Stadt und Genf ist dafür ein Amt der Wohnsitzgemeinde zuständig. Dieses ist aber auf Grund des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen auf jeden Fall nicht das für die Sozialhilfe zuständige Sozialamt, sondern ein eigenes getrenntes Amt mit eigenen Mitarbeitern. Im Kanton Zürich haben manche Gemeinden die Durchführung der Ergänzungsleistungen an die kantonale Sozialversicherungsanstalt delegiert. Die Wohnsitzgemeine sollte auf jeden Fall eine Auskunft geben können, wer für die Ergänzungsleistungen zur AHV zuständig ist.

    Sollte die Mutter keinen Unterhalt zahlen wollen, kann ein erwachsenes Kind diesen Unterhaltsanspruch vor Gericht einklagen. Es ist eine gute Idee zu einer Beratungsstelle zu gehen.



  • Hallo miteinander :)

    Ich hab mal eine Frage und zwar ob ich als 18 jährige von zu Hause ausziehen kann ohne das mich meine Eltern finanzieren müssen..

    Ich fange ab dem August 13 eine Lehre an, da mein Vater selbstmord begangen hat, habe ich ab dem August auch wieder Anspruch auf meine Halbwaisenrente.. Nur wenn ich alles zusammenrechne (Lehrlingslohn + Halbwaisenrente + Kindergeld) komme ich auf ca. 1950 Franken. Genügt das wirklich für alle Rechnungen (Krankenkasse,Handy,Wohnung,Strom,Wasser) und für das Essen? Oder habe ich sogar Anspruch auf Sozialhilfe? Und wer kann mir mit der Wohnungssuche helfen, ich stelle mir das wirklich schwer vor.. Danke im vorraus für eure Hilfe! :D



    Schmetterling braucht, da sie sich fragt ob es genüg eine Budgetberatung und eine Beratung über einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrer Mutter und allfällige Ansprüche auf Sozialleistungen. Da sich Schmettlering als "18 jährige" bezeichnet ist Schmetterling anscheinend eine Frau.



    Diese Frauenzentralen beraten Eltern und Jugendliche bei der Budgetplanung oder Ehepaare bei Trennungsvereinbarungen, Scheidungen etc. etc. was viel billiger kommt, als Auskünfte bei einem Rechtsanwalt.





    Schmetterling's Anfrage hat nichts mit "Frauenanliegen und Gleichstellungsproblemen" zu tun! Ist also kein frauenspezifisches Anliegen!



    Wenn Frauenzentralen Budgetplanungen anbieten und auch bei Scheidungen beraten, verfügen sie wahrscheinlich auch über Wissen im Unterhaltsrecht was den Unterhaltsanspruch von Kindern bzw. volljährigen Kindern in Ausbildung anbelangt. Schmettling ist anscheinend eine Frau, weshalb Frauenzentralen als eine Anlaufstelle für eine Beratung in Frage kommen. Der Rat von snoopy44 war also weder unpassend noch falsch.



    Vielleicht solltest du dich Mal ein wenig informieren, was die heutigen "Sozialen Dienste" als Dienstleistung in beratender Funktion anbieten!



    Es mag sein, dass manche Sozialdienste (wenn damit Sozialämter von Gemeinden gemeint) sind eine rechtliche Beratung im Unterhaltsrecht und Budgetplanungen anbieten. Meine Erfahrung ist jedoch, dass viele Sozialämter dies nicht anbieten und nicht einmal in der Lage sind Personen korrekt über den Anspruch auf mögliche Sozialversicherungsleistungen zu beraten. Manchmal sind auch die für Soziales zuständigen Gemeinderäte (z.B. von der SVP) schlicht zu geizig ausreichend qualifiziertes Personal im Sozialamt einzustellen, das überhaupt die Zeit hat und fachlich qualifiziert ist solche Beratungen zu erbringen. Die in manchen kantonalen Sozialhilfegesetzen vorgesehene persönliche Hilfe (z.B. Beratung) wird von manchen Gemeinden nicht oder nicht ausreichend umgesetzt.



    Tja, es ist halt nicht mehr wie "anno domini"!!!



    Diese schnippische Bemerkung mit drei Ausrufezeichen, welche wohl andeuten soll, dass der im Rentenalter befindliche snoopy44 sich in der aktuellen Welt nicht auskennt und über veraltetes Wissen verfügt, finde ich total daneben. Für einen Laien hat snoopy44 ein recht gutes Überblickswissen über das aktuelle Sozialversicherungsrecht.

  • @Sozialhilfeberater

    Ich lese deine Beratungen im Beo-Forum mit grossem Interesse und ich konnte erst kürzlich einem Hilfsbedürftigen, den ich als Laie berate, dank deinen zusätzliche Infos in Sachen Ergänzungsleistungen behilflich sein, damit ihm diese nicht gekürzt worden sind. Danke dass es noch Menschen gibt wie dich, die im Notfall ebenso wie du und ich, auch für Gottes Lohn anderen die kein Geld haben mit Rat und Tat zur Seite stehen. Hut ab vor Dir!

  • Oh je! Da ist ja schon die Nummer 2, der Herr Sozialversicherungsberater mit seinen ellenlangen Beiträgen "Was wäre wenn und falls nicht, es könnte doch sein, falls es denn sein sollte..." zur Stelle!

    Gerne werde ich meine Antworten auf Anliegen, von denen ich über WISSEN verfüge, wieder an die "Privat-Adresse" des jeweiligen Forumteilnehmers weiterleiten.

    Es ist traurig, dass es hier im Forum immer wieder die "Zumüll-Typen" gibt, welche meinen, sie hätten grad Mal so das Rad neu erfunden und die Weisheit mit Löffeln gegessen zu haben!

    Es bleibt nur zu Hoffen, dass diese herausragenden Persönlichkeiten auch noch andere Interessen haben und mit ihrem "Halbwissen" (nicht immer) Fragende nicht noch weiter verunsichern!

    Und tschüss!



  • Gerne werde ich meine Antworten auf Anliegen, von denen ich über WISSEN verfüge, wieder an die "Privat-Adresse" des jeweiligen Forumteilnehmers weiterleiten.

    Es bleibt nur zu Hoffen, dass diese herausragenden Persönlichkeiten auch noch andere Interessen haben und mit ihrem "Halbwissen" (nicht immer) Fragende nicht noch weiter verunsichern!

    Und tschüss!



    Schmetterling wurde nicht verunsichert, sondern Beratungsstellen und eine Beratung empfohlen und ein Überblick über Leistungen, auf welche sie Anspruch haben könnte, gegeben.

    Sie können Schmetterling und dem Rest des Forums gerne erläutern, auf Grund welcher hochtrabenden Ausbildung und Berufserfahrung Sie über "VOLLwissen" im Bereich Sozialversicherungsrecht und Familienrecht verfügen, da andere Personen Ihrer Meinung nach ja nur über "Halbwissen" verfügen. Ich habe ständig mit irgendwelchen Personen in Ämtern oder bei Gerichten zu tun, welche Ihr eigenes Wissen grandios überschätzen und dann plötzlich ganz kleinlaut werden, wenn sie in der nächsten Instanz verlieren und ihre Fehler korrigieren müssen. Personen, die auf Sozialversicherungsleistungen oder auf Sozialhilfe angewiesen sind, müssen oft unter solchen Mitarbeitern von Ämtern leiden.