Meine Mutter musste im März 2013 in die Klinik Königsfelden weil sie an Halluzinationen gelitten hat. Sie hatte zuwenig getrunken. Dazu muss ich sagen, dass meine Mutter an einer mittelgradigen Alzheimererkrankung leidet und das war auch im März schon so.
Ich habe meine Mutter die letzten beiden Jahre auch unterstützt und betreut. Sie konnte nicht mehr selber putzen, einkaufen gehen, zum Arzt gehen, war teilweise verwirrt und konnte auch nicht mehr selber kochen.
Die Klinikleitung hat dann gegen unseren Willen meine Mutter nicht mehr nach Hause zurückgelassen und in ein Heim überwiesen. Meine Familie wurde auch nicht gefragt, ob es uns noch möglich wäre mit Spitex etc. sie nochmals Heim zu holen. Also mussten wir sie kurzerhand und natürlich auch gegen ihren Willen innert 2er Tage in ein Pflegeheim einliefern lassen. Seither geht es mit meiner Mutter stetig bergab.
Nun zum eigentliche Problem. Mit meinen Brüdern (3 an der Zahl) komme ich gar nicht gut aus. Wir reden eigentlich nicht viel miteinander und sie halten auch nicht viel von mir. Woher das kommen mag weiss ich nicht, da wir uns ja nie aussprechen. Dazu muss ich sagen, dass meine Brüder 20 Jahre älter sind als ich und sich auch nie grossartig um meine Mutter gekümmert haben. Halt einfach wann sie Lust hatten.
Vor 2er Wochen nun habe ich im Pflegeheim reklamiert, weil mir der Umgang mit meiner Mutter nicht ganz gepasst hat. Meine Mutter heult deswegen auch oft und und jammer, dass sie gar nichts mehr zu sagen habe und sie nur noch sterben wolle.
Gleichentags hat die Pflegerin meine Brüder (ohne meines Wissens) darüber informiert, dass ich reklamiert habe.
Daraufhin kam einer meiner Brüder in mein Haus und sagte zu mir, was mir eigentlich einfalle, im Pflegeheim zu reklamieren!! Sie müssen zahlen (meine Brüder, ich nicht, da ich es nicht kann!) und sie hätten das sagen und ich hätte nichts zu sagen im Pflegeheim. Und wenn sie nochmals was von mir hören dort, wird der einte Bruder veranlassen, dass ich meine Mutter nicht mehr besuchen darf.
DA ich für meine Mutter nicht zahlen kann, werde ich nun von meinen Brüdern irgendwie zur Rechenschaft gezogen und dies, obwohl ich sie ja vorher lange Zeit zu Hause zur Pflege hatte, was gemäss meinen Brüder aber auch nicht viel Arbeit gegeben haben kann. Naja, was soll ich sagen!! Sagte derjenige Bruder, der 3-4mal im Jahr gekommen ist und gar nie was gemacht hat.
Meine Brüder schliessen mich auch völlig von allen Entscheidungen was meine Mutter anbetrifft aus und besprechen das nur unter sich. Mit mir redet keiner.
Ich kann verstehen, dass keiner gerne für Pflegeheimkosten aufkommt, aber das habe ja nicht ich bestimmt, sondern die Gemeinde und anscheinend haben sie ja das Geld, ansonsten müssten sie ja nicht zahlen!
Nun wurde meine Mutter nach dem Beschluss meiner Brüder in den 3. Stock verlegt, d.h. in die Dementenabteilung wo sie auch nicht mehr einfach raus kann und ich sie auch nicht mehr einfach kurz nach Hause holen kann, wenn sie dies möchte.
Ich konnte nun meine Mutter die letzten 2 Wochen nicht mehr besuchen, da ich einfach nicht mehr mit anschauen kann, wie meine Brüder über sie bestimmen und gegen ihren Willen. Sie ist zwar dement, hat aber zwischendurch auch noch ihre klaren Stunden und dann leidet sie.
Ich weiss, man sollte einfach über diese Sache hinwegsehen und die Brüder gar nicht Ernst nehmen mit ihren Aussagen. Ist aber leider leichter gesagt als getan.
Ich weiss nun nicht, soll ich mal gegen meine Brüder vorgehen beim Anwalt oder beim Sozialamt mal vorsprechen, damit die auch wissen, wie in meiner Familie untereinander umgegangen wird.
Streit mit Brüdern wegen Mutter
Übersicht der Foren
Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren
Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.
-
-
Haben Sie sich bereits bei der für Ihre Gemeinde zuständigen Erwachsenenschutzbehörde erkundigt ob Ihre Mutter nicht mehr selbst Entscheidungen über Ihr Leben treffen darf und welche Person eingesetzt wurde um die Entscheidungen für Ihre Mutter zu treffen? Wenn das nicht einer der Brüder ist, können Sie ja mit dieser Person reden.
Normalerweise kann man auch eine Person aus dem Demenzabteilung mit nach draussen zu einem Spaziergang mitnehmen.
Die Kinder werden rechtlich nicht automatisch die Schuldner der Rechnungen des Pflegeheims.
Haben Sie je abgeklärt, ob Ihre Mutter Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV hat und ob Ihre Mutter Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV hat um die Kosten des Pflegeheims zu finanzieren? Wenn Ihre Mutter nicht viel Vermögen hat und nicht eine sehr hohe Pensionskassenrente hat, hat Ihre Mutter wahrscheinlich Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV. Mann kann diese übrigens binnen 6 Monaten nach dem Heimeintritt rückwirkend auf den Beginn des Monats des Heimeintritts geltend machen. Die Hilflosenentschädigung der AHV hängt nicht vom Vermögen und vom Einkommen Ihrer Mutter, sondern nur vom Grad der Pflegebedürftigkeit der Mutter ab. Beide Leistungen würden die Zahlungen der Brüder unnötig machen oder verringern und vielleicht jammern die Brüder dann weniger.
Wenn aus irgendeinem Grund kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht, zum Beispiel weil die Mutter während Lebzeiten viel Vermögen verschenkt hat (z.B. ein Haus) bzw. auf einen Erbanteil verzichtet hat, dann hat die Mutter zumindest Anspruch auf Sozialhilfe um die Kosten des Pflegeheims zu bezahlen, wenn das Vermögen der Mutter aufgebraucht ist. Das Sozialamt kann dann nur schauen ob die Brüder so vermögend sind oder so viel Einkommen haben, dass diese gesetzlich verpflichtet wären die Mutter zu unterstützen (Verwandtenunterstützungspflicht). Wenn keine Verwandtenunterstützungspflicht besteht, bezahlen die Brüder quasi freiwillig für die Kosten des Pflegeheims. -
Das mit den Ergänzungsleistungen wurde bereits geklärt. Sie bekommt auch welche, die aber anscheinend nicht ausreicht um die ganzen Pflegeheimkosten zu decken. Was die Hilflosenentschädigung anbetrifft, so habe ich diese kurz bevor sie ins Heim musste (4 Monate vorher) beantragt) was genau aber damit weitergegangen ist weiss ich nicht. Mein jüngster Bruder hat alles übernommen und seither weiss ich von nichts mehr.
Dazu muss ich sagen, dass meine Mutter nur die AHV monatlich bekommt, sie hat keine Pensionskasse. Meine Mutter ist 91 jahre alt und hat nie Pensionskasse einbezahlt.
Meine Brüder bezahlen mit Sicherheit nicht freiweillig. Wenn es ums Geld geht, machen meine Brüder nie etwas freiwillig. Ich finde es eine Schande muss ich sagen, denn schliesslich geht es auch um ihre Mutter.
Das Haus habe ich vor 18 Jahren von meinem Vater geerbt und meine Brüder wurden ausbezahlt. Das Dumme ist aber, dass meine Mutter noch ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht hat bei mir und wahrscheinlich deshalb die Ergänzungsleistungen gekürzt worden sind.
Ich weiss, dass ein Wohnrecht nur durch Todesfall oder durch den Wohnrechtsinhaber gekündigt werden kann. Wie ist das nun, wenn sie aber nicht mehr zurückkommen kann, muss ich das Wohnrecht löschen lassen? Kann ich dazu gezwungen werden oder muss dies die Gemeinde dann veranlassen? Mich stört das Wohnrecht ja nicht. Ich möchte das Haus weder verkaufen noch einen Teil davon vermieten. Ich kann ihren Wohnrechtsanteil auch gar nicht vermieten, da wir uns die Räumlichkeiten alle geteilt haben. Es ist keine separate Wohnung. Sonst müsste ich wohl eine WG mache, was ich aber nicht möchte.
So wie ich es sehe, müssen meine Brüder einfach genügend Einkommen und Vermögen haben, dass sie bezahlen müssen. Und natürlich jammern sie trotzdem, dass sie unter dem Existenzminimum leben müssen, gehen aber 3mal im Jahr in die Ferien! Anscheinend wissen sie gar nicht was es heisst mit wenig Geld zu leben.
Leider ist es so, dass ich mit meinen Brüdern noch nie gut ausgekommen bin. Wir hatten einfach immer zu verschiedene Meinungen und sie haben mir auch immer in mein Leben reingeredet.
Wahrscheinlich hat nun mein jüngster Brüder das Sagen über meine Mutter. Ich Nehm es mal an. Das heisst doch noch lange nicht, dass wenn ich nicht bezahle, dass ich bei meiner Mutter nichts mehr zu sagen habe oder?! Oder regiert auch hier wieder mal das Geld!? Ich finde das schon ein bisschen krass nach all den Jahren, die ich sie schliesslich zu Hause hatte und ich sie auch am besten kenne. Es ist wahrlich nicht schön mit anzusehen, wie nun Menschen über sie bestimmen, die meine Mutter eigentlich gar nicht richtig kennen.
Meine Familie ist übrigens nun ganz zerstritten und da sie mir ständig in meinem Haus mit Drohungen kamen was ich darf und was ich nicht darf, habe ich ihnen Hausverbot erteilt. Leider ging es nicht anders. Mein einter Bruder ist sogar handgreiflich geworden. Meine Mutter hat ihren Ehering verloren und nun sind meine Brüder der Meinung, ich hätte ihn genommen und verkauft. Ich habe keine Ahnung wie sie darauf kommen! Zumal ich gar nicht verstehen kann, wie man so einen Wirbel um einen noch so billigen Ring von 100.-- machen kann. Nun sind meine Brüder natürlich am Suchen, was mir meine Mutter für Geld gegeben hat als wir noch zusammen waren. Ich finde das lächerlich! Meine Mutter hat mir was an den Strom und an die heizungkosten gegeben und mehr nicht. Dann hat sie bei sich im Schlafzimmer etwas renovieren lassen und musste dies auch selber bezahlen. Ich wollte es nicht renovieren lassen, dann hat sie halt einfach die Handwerker kommen lassen und musste dies auch bezahlen.
Ist halt kompliziert. -
san-diego01
Was deine Brüder betrifft gebe ich dir völlig Recht, so geht man nicht mit einem Bruder um, der jahrelang seine und somit auch ihre Mutter betreut und gepflegt hat.
Dass sie dir unterstellen, du hättest evtl. ihren Ehering wegen ein paar Franken veräussert ist untere Schublade.
Dass sie glauben, du hättest dich an deiner Mutter, die bloss eine AHV-Rente plus Ergänzungsleistungen plus Zusatzleistungen erhalten hat bereichert, ist ebenso untere Schublade. Wenn sie dir nochmals so etwas unterstellen, dann rechne ihnen mal vor, was sie dir und nicht du ihnen schulden würden. Du hast deine Mutter gepflegt und betreut ohne dass sie dir Geld dafür gegeben haben. Wer bloss eine AHV-Rente mit Anrecht auf EL bezieht hat keine Geld um damit Pflegekosten, Betreuungskosten, führen vom Haushalt etc. etc. zu bezahlen. Zudem wäre sie ohne dich vereinsamt!
Dass deine Mutter vom Spital direkt ins Pflegeheim eingewiesen worden ist, finde ich als neutrale Person aber richtig. So wie du schreibst, braucht sie jetzt professionelle Betreuung rund um die Uhr und diese könntest du ihr –in aller Liebe zu ihr- bei dir zu Hause nicht bieten. Eine Demenz kranke Person zu pflegen und zu betreuen ist anstrengend, braucht Fachwissen und schlafen müsstest du ja auch zwischendurch mal können.
Selbstverständlich wurden deiner Mutter die Ergänzungsleistungen wegen ihrem Wohnrecht gekürzt.
Bei der Berechnung für den Mietzins, den sie ohne Wohnrecht hätte bezahlen müssen, hat die AHV den Eigenmietwert von diesem Haus durch zwei –durch dich und deine Mutter geteilt- und wenn ihr Anteil kleiner oder max. 13’00 Franken pro Jahr war, hat sie keinen einzigen Franken Wohngeld erhalten.
Das Wohnrecht von deiner Mutter kann die Gemeinde nicht löschen.
So wie es jetzt ist, kannst du das Wohnrecht von deiner Mutter im Grundbuch erst nach deren Tod löschen lassen. Danach steigt steuertechnisch dein Eigenmietwert für dieses Haus und das hat dann den Nachteil, dass du danach höhere Steuern bezahlen musst. -
Hallo und danke für die Antwort!
PS: Ich bin eine Frau und habe drei BrüderAlso wohl die kleine Schwester, die nicht all zu viel zu melden hat.
Dass ich nach dem Tod und der Löschung des Wohnrechts mehr Steuern bezahlen muss, weiss ich bereits. ich war der Meinung man kann ein Wohnrecht anfechten lassen, wenn man ein Haus verkaufen will und einem das Wohnrecht beim Verkauf im Wege steht. Es muss jedoch klar sein, dass der Wohnrechtsinhaber nie mehr zurückkommen kann. Dann gäbe es ja auch noch die Wohnrechtsauszahlungen. Von solchen Abmachungen weiss ich jedoch nichts und ausbezahlen kann ich sie auch nicht.
Mein Vater wollte eigentlich nach seinem Tod schön alles geregelt haben, damit nie Streitigkeiten aufkommen könnten wegen Geld, Haus etc. und nun das mit dem Pflegeheim. Schenkungen an uns hat meine Mutter nie gemacht.
Was meine Brüder auch nicht einsehen wollen ist, dass ich viele Nerven aufbringen musste, als meine Mutter noch hier lebte. Wie es so ist, redet einem die Mutter immer ins Leben, auch wenn man selber schon 40 istMeine Mutter wäre schon längst freiwillig ins Heim gegangen, schon vor einigen Jahren und dann hätten meine Brüder noch mehr zahlen müssen, denn sie hatte auch da schon kein Vermögen. Das Schlimme ist, dass wenn man ein Wohnrecht besitzt, man steuertechnisch doch recht viel zu bezahlen hat, auch wenn man nur AHV bekommt. Meine Mutter hat ca. 2000 AHV und musste ca. 2400 Franken Steuern bezahlen !!
Ich habe mir Gedanken gemacht wegen des Wohnrechtes, da sie es ja nicht mehr bezahlen kann (Steuern) und ich aber nach wie vor davon etwas profitieren kann. Deswegen kam mir der Gedanke, dass die Gemeinde etwas unternehmen könnte. Ich war der Meinung schon mal was ähnliches gelesen zu haben. Auf der anderen Seite würde das Steueramt dann aber der AHV/Ergänzungsleistungen ins Kreuz treten, denn dann müssten sie wohl auch mehr Ergänzungsleistungen bezahlen.
Ich denke mal, das mit dem Wohnrecht belasse ich einmal so und warte einfach ab. Es kann mich ja niemand zur Löschung zwingen. Und ich bin dann auch der Meinung, dass wenn die Gemeinde eine Löschung zwingend beantragen würde, sie dann auch die Kosten tragen müsste. Ich bezahle ja nicht für etwas, was ich nicht veranlasst habe.
Ich habe mich nun von meinen Brüdern komplett zurückgezogen. Seien es Brüder oder Kollegen, man muss sich ja nicht alles gefallen lassen. Ich hatte vorher schon fast keinen Kontakt, nun fehlt er mir ehrlich gesagt auch nicht. Wir ertragen uns eigentlich nur noch meiner Mutter zu liebe, denn von diesem Vorfall darf sie auf keinen Fall etwas erfahren, denn dann würde sie meinen Brüdern die Ohren lang ziehen und es würde sie auch sehr belasten, dass wir uns so schlecht verstehen. Sie weiss auch nicht, dass meine Brüder für sie bezahlen müssen. Das wäre für sie eine enorme Belastung, denn genau dies wollte sie nie!
Eigentlich geschieht es meinen Brüdern auch mal recht, dass sie blechen müssen. Nun müssen sie auch mal lernen, dass man etwas muss, auch wenn einem das nicht passt. Sie haben meiner Mutter vor einigen Jahren auch immer gesagt, dass sie doch nicht immer sparen soll und auch mal Geld ausgeben soll. Komisch?! Und nun suchen sie das Geld wieder...........
Meine Mutter und ich waren uns immer einige, wenn es um Geldgeschichten gegangen ist. Sie hat mir ja nie 10000 oder 20000 Franken überschrieben. Es geht ja nur um einige 100 Franken und was diese nun noch bei den Heimkosten beisteuern sollen, finde ich lächerlich. -
san-diego01
Das Wohnrecht im Grundbuch könnte nur gelöscht werden, wenn darin festgehalten ist, dass es erlischt sobald deine Mutter dieses nicht mehr ausüben kann. Sonst ist eine Löschung bloss möglich, wenn du als Eigentümerin und deine Mutter als Wohnrechtsberechtigte gemeinsam diese Löschung beim Grundbuchamt beantragen. Weil deine Mutter jetzt aber Demenz ist, ist (wäre) es jetzt sowieso nicht mehr möglich.
Der max. Mietzins, den deine Mutter ohne Wohnrecht via EL erhalten hätte, wäre 13‘200 und nicht 13‘000 Franken pro Jahr gewesen. Da ist mir ein Schreibfehler unterlaufen.
Deine drei Brüder müssen nur etwas an die Pflegeheimkosten für eure Mutter bezahlen, wenn ihr Einkommen -pro Bruder- als Alleinstehend höher als 120‘000 Franken pro Jahr oder als verheiratet zusammen mit ihrer Frau höher als 180‘000 Franken pro Jahr ist.
Frag doch mal deine Brüder, wenn sie dir nochmals vorwerfen du müsstest nichts an diese Kosten bezahlen, wie viel sie bezahlen.
Entweder sind das Angeber und wenn nicht, haben alle drei kein finanzielles Problem, wenn sie sich an diesen Kosten beteiligen müssen. -
Sie bezahlen jeweils 700.-- also 2100.-- monatlich. Also da soll mir doch keiner sagen, es sei kein Geld vorhanden. Das zeigt doch nur wieder mal, welch untere Schublade das ist, dann noch zu behaupten sie leben unter der Existenz. Also ich halte dies ehrlich gesagt für blödes Geschwafel. Und so wie ich meine Brüder kenne, haben sie auch solchen Humbug auf der Gemeinde rausgelassen. Meinen Brüdern ist es im Leben immer gut gegangen. Sie hatten immer ein eigenes Geschäft und alles lief perfekt. Jeder in der Familie hatte ein Auto, jeder eine tiptope Lehrstelle, alles perfekt. Kein Arbeitsamt oder ähnlich ist ihnen je im Leben über den Weg gelaufen. Mit Aemtern haben die gar keine Erfahrungen. Ich schon. Ich habe mal 7 Jahre für einen Sozialarbeiter gearbeitet.
Ich jedoch habe meine Stelle sogar verloren wegen meiner Mutter. Ich hatte 4 Jahre eine 50 % Stelle und als ich auf 100 % aufstocken hätte sollen und nicht konnte wegen meiner Mutter, wurde mir gekündigt. Ein Jobsharing sei nicht möglich! Und wer glaubt, man bekommt dann nach 2 Jahren wieder eine Stelle weil man die Mutter gepflegt hat, der kann das dann vergessen. Das interessiert keinen wirklich und dann kannst du selber schauen wo du bleibst. Ein Positives hat es jedoch. Ich kann mit wenig Geld leben und es sogar noch geniessen.
Da heisst es immer man soll die Eltern solange wie möglich zu Hause pflegen, wenn du dann aber wieder eine Stelle suchen musst nachher, interessiert dies dann keinen mehr. So ist das. -
san-diego01
ich finde den Vorschlag von Sozialversicherungsberater gut.
Er schrieb:
"Haben Sie sich bereits bei der für Ihre Gemeinde zuständigen Erwachsenenschutzbehörde erkundigt ob Ihre Mutter nicht mehr selbst Entscheidungen über Ihr Leben treffen darf und welche Person eingesetzt wurde um die Entscheidungen für Ihre Mutter zu treffen? Wenn das nicht einer der Brüder ist, können Sie ja mit dieser Person reden."
Du schreibst:
"Mein jüngster Bruder hat alles übernommen und seither weiss ich von nichts mehr."
Ist Dein jüngster Bruder die offiziell eingesetzte Person? Hat er ein Dokument, mit der er bestätigen kann, dass er nun Beistand oder Vormund ist, oder sonst wie berechtigt ist, im Namen deiner Mutter zu handeln?
Falls Dein jüngster Bruder nicht [offiziell, formal, beurkundet] zuständig ist - ist sonst jemanden?
Ich stelle mir vor, dass die Erwachsenenschutzbehörde Dir sehr wohl mitteilen würde, ob dein Bruder zuständig ist oder nicht, und ob sonst jemand für deine Mutter entscheiden darf. Dies zumal, (natürlich zu dem zwischenmenschlichen Aspekten dazu) die Angelegenheiten deiner Mutter, wegen ihres Wohnrechtes und des bisher gemeinsamen Haushaltes, Dich direkt betreffen. -
san-diego01
Ich hätte dir an dieser Stelle gerne eine Antwort mit ein paar Tipps auf dein letztes Posting gegeben, aber leider ist es für mich in diesem Forum unmöglich etwas zu schreiben, ohne dass mir meine Antworten nicht regelmässig von der Userin marginoser und nach dem ihr der Beobachter diesen Nickname deaktiviert hat von derselben Unserin mit dem neunen Nikname Katzenmutter regelmässig verdreht und von ihr ganz bewusst falsch interpretiert werden.
Ich habe einfach keine Lust mehr Hilfesuchenden im Beo-Forum Tipps zu geben was sie evtl. bei einem Problem tun könnten, wenn ich danach in allen Threads wo ich mitschreibe zum selben Thema nochmals Stellung beziehen muss, weil meine Postings dort rein kopiert und von dieser Userin falsch interpretiert werden.
Nachfolgend ein Beispiel, wo sie unter vielem anderen behauptet ich würde versuchen dich hier in diesem Thread zu verunglimpfen….
Typisch für snoopy44 ,
Streit mit Brüdern wegen Mutter
(hier merkte er nicht mal, dass es sich um eine Frau handelt) im Selbsthilfeforum auseinander, um diese Person dann genau gleich zu verunglimpfen, wenn sie seine Meinung nicht teilt, wetten dass??? Er hat ja nichts anderes zu tun.
http://www.beobachter.ch/foren…-jahren-darlehen-zurueck/
Ich ziehe mich aus Beobachter-Forum zurück und ich hoffe, dass du hier noch ein paar gute Tipps betreff der Probleme mit deinen Brüdern von anderen User und Userinnen bekommst. -
Hallo Snoopy44
Solche Aussagen finde ich einfach kindisch und du solltest solche Kritik einfach an dir vorbeiziehen lassen wie ich die Kritik meiner Brüder.
Es war von mir auch vergessen worden zu schreiben, dass ich eine Frau bin und alles andere was du geschrieben hast, darfst du ja schreiben. Ich frage hier ja nach und dann kommen auch verschiedene Meinungen vor. Es ist auch in anderen Foren nicht viel anders als hier. Oftmals gibt es User, die schreiben unmögliche Dinge in Foren nur um andere zu ärgern. Ich frage mich manchmal, ob die nichts anderes zu tun haben!!
Ich habe den Beitrag nun gelesen welchen du mir als Link kopiert hast. In anderen Foren bekommen solche User eine Verwarnung und wenn es wieder vorkommt, dass gehetzt wird, werden sie gesperrt. -
san-diego01
Gem. dem neuen Erwachsenenschutzrecht das 2013 einfgeführt wurde, sollte es meiner Meinung nach nicht möglich sein, dass deine Mutter gegen ihren und deinen Willen ins Pflegeheim gebracht wurde. Zudem ist in diesem Gesetz vorgesehen, dass (wenn kein anders lautender Auftrag vorliegt), der bzw. diejenige Verwandte die regelmässig und persönlich Beistand geleistet hat die geseztliche Vertretung (Beistandschaft) übernimmt.
Ich empfehle dir, dich raschmöglichst bei der zuständigen KESB erkundigen was da genau beschlossen wurde. Die Adresse findest zu z. B. hier:
http://www.ejpd.admin.ch/conte…ressverzeichnis-kesb.xlsx
Hier findest du einen kurzen Überblick über das neue Erwachsenenschutzrecht:
http://www.qsys.ch/dwl/ab_2012…rwachsenenschutzrecht.pdf
oder im ZGB ab Art. 360 kannst du das Ganze detailliert nachlesen.
LG Barbara_Mustermann -
snoopy44
Ich finde deine Beiträge hier durchaus hilfreich und fände es schade wenn du dich wegen einer Scheiberin zurückziehen würdest. Deine und Ihre Beiträge sprechen für sich und du hast absolut keine Veranlassung dich ihr gegenüber zu rechtfertigen.
Leider gibt es in diesem Forum keine Igonore-Funktion, die Beiträge der aufgelisteten User automatisch ausblendet, vielleicht kannst du ja die Schreiberin für dich persönlich auf deine "innere Ignore-Liste" setzen und einfach auf sich beruhen lassen.
LG B_Mustermann -
Hallo und danke für die Antwort.
Da ich mich bisher mit solchen Dingen nicht auseinandergesetzt habe und keine Ahnung habe wo was nachfragen, bin ich für jeden Tipp dankbar.
Ich wäre schon lange gerne mal zu einem Anwalt gegangen um mich mal so richtig informieren zu lassen auch was das Wohnrecht betrifft. Leider ist bei den Rechtsschutzversicherungen aber oftmals nur ca. 1 Stunde Beratung zu 300.-- gewährleistet und den Rest müsste ich übernehmen. Aber mit Anwaltskosten kann ich mich nun wirklich nicht auch noch "eindecken".
Meine Mutter wurde im März 2013 nach Königsfelden in die Psychiatrische eingeliefert, weil sie Käfer gesehen hat, die es nicht gab. Zuerst kam sie ins Kantonsspital wurde dann aber zu weiteren Abklärungen direkt von dort aus in die Psychiatrische überliefert. Dort war sie 1 Woche, war schon wieder ziemlich gut beisammen und es wurde ihr auch gesagt, dass sie wieder nach Hause kann. Am gleichen Tag als wir sie nach Hause holen wollten, kam der Anruf des Sozialen Diensten dort und dass meine Mutter nicht mehr nach Hause kann, höchstens kurzfristig bis ein Pflegeheimplatz gefunden worden ist. Auf Dauer aber nicht.
Da es nun für uns unumgänglich war einen Platz zu suchen haben wir auch sofort einen gefunden nach 2 Tagen. Es hätte auch keinen Sinn gemacht meine Mutter noch 2 Wochen nach Hause zu nehmen und ihr Hoffnungen zu machen, dass sie bleiben kann. Das hätte sie nämlich noch mehr runtergezogen. Die Psychiatrische hat dort sogar noch angerufen um sicher zu gehen, dass sie auch eingeliefert worden ist. Ich bin mir vorgekommen wie ein "Schwerverbrecher", dem man die Mutter nicht zurückgeben darf. Das Sozialamt hat mich dann auch noch angerufen. Blablabla. Das war wirklich ein Geschwafele muss ich sagen. Weshalb sagt man einem, dass es besser sei für alle, wenn man es ja nicht mal weiss. WEnn sie ja schon so entschieden haben, müssen sie mir auch nicht mehr telefonieren. -
-
san-diegeo01
Ich denke um herauszufinden wer die Beistandschaft übernommen hat oder übernehmen wird brauchst du noch keinen Anwalt. Lies das Gesetz mal durch und lass die Behörde wissen, dass du durchaus über die Rechte deiner Mutter Bescheid weisst und als die Person die der Mutter regelmässig geholfen hat, auch Anspruch auf Auskunft hast. Was wohl auch nicht schwer zu beweisen ist da ihr im selben Haus gewohnt habt.
B. Mustermann -
Ich denke, ich werde mich zwangsläufig einmal an die Behörde wenden müssen. Ansonsten sagt mir ja keiner was. Ich werde dies auch machen auf die Gefahr hin, dass meine Brüder mir dann wieder drohen. 2 haben mir massiv gedroht, dass wenn ich noch einmal etwas unternehmen werde, ich wieder von ihnen hören werde. Jetzt kann man sich ja mal vorstellen auf was für einem Niveau meine Brüder sind (muss ich leider sagen) Die haben momentan eine solch geballte Wut in sich und dass sie bezahlen müssen und ich nicht.
Dazu muss ich aber auch sagen, dass dieses Niveau leider auch typisch für sie ist und das war es schon immer. Wir kommen und alle anderen sind nichts. -
san-diego01
Dann lass sie halt drohen, wenn es ihnen dabei besser geht... was wollen sie denn tun? "von sich hören lassen" würde mich jetzt nicht sonderlich beunruhigen, da kann man ja weghören und handgreiflich wollen sie hoffentlich nicht werden, was genau genommen letztlich dir nützen würde.
LG Barbara_M. -
Handgreiflich ist einer meiner Brüder ja schon geworden. Dazu muss ich aber sagen, dass ich auch ein bisschen Schuld bin daran.
Ich sass da am Sonntagabend so schön entspannt vor dem Fernseher, nichts Böses denkend und dann kam ja mein Bruder mit der Schwägerin mit ziemlich düsterem und aggressivem Gesicht in meine Stube marschiert. Was mir denn eigentlich einfalle mich im Pflegeheim zu Beschwerden! Sie hat gekocht vor Wut! Ich sass da nun nichts wissend und dann kam das! Daraufhin ich natürlich geantwortet habe, was ihr denn so einfalle, mit mir einfach so zu reden. Dann hat sich halt das Eine mit dem Anderen ergeben und dann ging es los. Wenn sie mit mir ja nicht reden, weiss ich ja auch nicht weshalb sie so wütend sind. Es könnte auch Neid sein. Als sie dann partout mein Haus nicht verlassen wollten und mir dann auch gesagt haben, dass ich nichts zu melden hätte, nur sie, weil sie bezahlen, habe ich sie kurzerhand aus dem Haus geschmissen und Hausverbot erteilt. Da ist mein Bruder explodiert und hat mich gepackt und mir vorgeworfen meiner Mutter den Ehering weggenommen zu haben. Mein Bruder kann es gar nicht leiden, wenn ihn seine kleine Schwester massregelt. Er ist sich das nicht gewohnt. -
Mir ist da noch eine Frage in den Sinn gekommen.
Ist es in der Schweiz möglich, dass über eine Person eine Verfügung ausgestellt wird, ohne dass sie davon etwas erfahren muss?! Ich frage mich nämlich langsam ob das bei mir so ist und das einer meiner Brüder veranlasst hat. Aber dann müsste ich ja etwas davon wissen oder?
Ich frage mich nur langsam. Meine Brüder bekommen anscheinend Korrespondenzen von denen ich gar nie was bekomme. Beispielsweise, dass überprüft wird, ob sie unterstützungspflichtig sind oder nicht. Ich habe nie ein Schreiben in solcher Form erhalten?! Per Zufall hat mir dann ein Bruder mal gesagt, dass sie nun 700 Franken je bezahlen müssen. WEnn er es nicht gesagt hätte, wüsste ich es nicht mal. Ist ein solche Vorgehen normal? Ich werde nie kontaktiert oder ähnliches. Ausser, dass die Steuerbehörde natürlich sofort angezappelt kam um das Haus neu zu schätzen. Da sind sie schnell!! Bringt ihnen aber leider nicht viel, da ich den Wohnrechtanteil nicht vermieten kann und sie das Wohnrecht auch nicht löschen können. Dann habe ich einen kleinen Anbau am Haus und der soll anscheinend, gem. Steueramt seit 15 Jahren vermietet sein?! Ich habe keine Ahnung weshalb das vermietet sein soll! Ich habe das nie gesagt und ich habe ja auch nie Mieteinnahmen versteuert. Da hätte ja das Steueramt auch kommen müssen. -
Dass ich nach dem Tod und der Löschung des Wohnrechts mehr Steuern bezahlen muss, weiss ich bereits. ich war der Meinung man kann ein Wohnrecht anfechten lassen, wenn man ein Haus verkaufen will und einem das Wohnrecht beim Verkauf im Wege steht. Es muss jedoch klar sein, dass der Wohnrechtsinhaber nie mehr zurückkommen kann. Dann gäbe es ja auch noch die Wohnrechtsauszahlungen. Von solchen Abmachungen weiss ich jedoch nichts und ausbezahlen kann ich sie auch nicht.
Das Schlimme ist, dass wenn man ein Wohnrecht besitzt, man steuertechnisch doch recht viel zu bezahlen hat, auch wenn man nur AHV bekommt. Meine Mutter hat ca. 2000 AHV und musste ca. 2400 Franken Steuern bezahlen !!
Wenn Ihre Mutter für einen Teil des Hauses oder für das ganze Haus das Wohnrecht hat, ist es aus steuerlichen Gründen besser, wenn Ihre Mutter das Wohnrecht behält und nicht darauf verzichtet. Denn solange Ihre Mutter das Wohnrecht hat muss Ihre Mutter den Eigenmietwert wegen des Wohnrechts versteuern. Ihre Mutter kann aber auf Ihrer Steuererklärung den Grossteil der Kosten des Heims und sonstiger Krankheitskosten als Krankheits- und Behinderungskosten abziehen. Deshalb wird die Mutter trotz des Eigenmietwerts wegen dem Wohnrecht keine oder kaum Steuern zahlen. Zumindest war das bei den meisten Heimbewohnern so, für welche ich die Steuererklärungen gemacht habe. Wenn die Brüder oder der Vormund/Beistand das nicht hinkriegen, sagen Sie denen, dass die sich an mich wenden sollen. Ich verlange allerdings ein Honorar für die Erstellung von Steuererklärungen. Aber wenn ich das für das erste Jahr gemacht habe, kann die zuständige Person mit dieser Vorlage dies auch in den folgenden Jahren alleine machen.
Schenkungen an uns hat meine Mutter nie gemacht.
Das ist gut, dann können die Ergänzungsleistungen zur AHV der Mutter auch nicht wegen Schenkungen gekürzt werden.
Ich habe mir Gedanken gemacht wegen des Wohnrechtes, da sie es ja nicht mehr bezahlen kann (Steuern) und ich aber nach wie vor davon etwas profitieren kann. Deswegen kam mir der Gedanke, dass die Gemeinde etwas unternehmen könnte. Ich war der Meinung schon mal was ähnliches gelesen zu haben. Auf der anderen Seite würde das Steueramt dann aber der AHV/Ergänzungsleistungen ins Kreuz treten, denn dann müssten sie wohl auch mehr Ergänzungsleistungen bezahlen.
Wegleitung des Bundesamts für Sozialversicherungen über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (WEL) Stand 1. Januar 2013 Seite 87 Randziffer 3433.05 Der Gegenwert eines Wohnrechtes darf einer berechtigten Person, die es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, in der Regel nicht als Einkommen angerechnet werden.
Das ist übrigens nicht nur eine Weisung des Bundesamts für Sozialversicherungen an die kantonalen Behörden, sondern wurde vom Bundesgericht in einem Bundesgerichtsentscheid (BGE) so entschieden.
BGE 99 V 110
Weil das Wohnrecht weder der Substanz noch der Ausübung nach übertragbar ist (Art. 776 Abs. 2 ZGB), darf dessen Gegenwert dem Berechtigten, deres aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, bei der Bemessung der Ergänzungsleistung nicht als Einkommen angerechnet werden.
Wenn Sie im Kanton Zürich leben ist die Gemeinde für die Ergänzungsleistungen zur AHV zuständig. In den anderen Kantonen mit Ausnahme Basel-Stadt ist die kantonale Sozialversicherungsanstalt bzw. die kantonale Ausgleichskasse dafür zuständig. Wenn Sie also Ihren Brüdern einen riesigen finanziellen Gefallen machen wollen, so dass Ihnen diese aus Dankbarkeit die Füsse küssen sollten, dann reden Sie mit dem Amt und erläutern das. Wenn die Behörde auf Stur schaltet, lassen Sie sich vom behandelnden Arzt im Heim schriftlich bestätigen, dass Ihre Mutter nicht mehr zu Hause bei Ihnen leben kann und reichen Sie diese Bestätigung ein. Da Kinder berechtigt sind Ihre Eltern bei den Ergänzungsleistungen zur AHV anzumelden, sollten Sie auch berechtigt sein dort Akteneinsicht zu haben, Auskunft zu bekommen und, dass das für die Ergänzungsleistungen zuständige Amt mit Ihnen redet.
Das Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen verpflichtet die Kantone ausdrücklich die maximal anerkannte Tagestaxe von Heimen so festzusetzen, dass in der Regel keine Sozialhilfeabhängigkeit entsteht. Wenn Ihrer Mutter bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen also nicht wegen des Wohnrechts als fiktive Einnahme die Ergänzungsleistungen gekürzt werden, sollte es reichen ohne, dass die Brüder etwas zahlen müssen. Spätestens wenn Sie wie oben beschrieben die Anrechnung des Wohnrechts als Einnahme bei den Ergänzungsleistungen verhindert haben, sollten die Ergänzungsleistungen und die AHV-Rente die Kosten des Heims voll decken. Ihre Brüder dürfen auch nicht vergessen die Rechnungen des Heims regelmässig bei der Krankenkasse einzureichen. Die muss nämlich den Teil auf der Rechnung der als Pflegekosten ausgewiesen wird der Mutter zurückerstatten. Den Teil der Pflegekosten auf den Heimrechnungen, der wegen der Franchise und des Selbstbehalts der Krankenversicherung von der Mutter selbst bezahlt werden muss, kann die Mutter beim Amt über die Ergänzungsleistungen als Krankheitskosten vergütet erhalten.