Das ist nur Satire *lol*
der Sozialversicherungsberater und ich sind eben nicht auf der gleichen Wellenlänge, drum nenne ich ihn so. Das soll Sie nicht verwirren, sorry:-)
Arbeitslosenkasse bewilligt nur 5 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr
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Hallo Sozialarbeiter. Habe ich mit dieser Einsprache Chance oder soll ich Ihrer Meinung nach noch etwas ergänzen?
Ich halte die Erfolgschancen einer Einsprache wie bereits oben erläutert für sehr gering, weil das Bundesgericht mehrfach entschieden hat das nicht bezogene kontrollfreie Tage bei Ablauf der Rahmenfrist verfallen und weil dies auch in der bei den RAV aufliegenden und in den Orientierungskursen des RAV verteilten Broschüren drinnen steht.
Ergänzen Sie an welchem Datum und auf welche Weise (Brief) Sie dem RAV über das Datum und die Dauer Ihrer geplanten Ferien informiert haben. Sagen Sie dann, dass das RAV nachdem es das Datum und die Dauer Ihrer Ferien wusste, seine Aufklärungs- und Beratungspflicht gemäss Art. 27 ATSG verletzt hat, in dem es Sie nicht davor gewarnt hat, dass Ferien zu diesem Zeitpunkt und in dieser Dauer wegen Ihres mangelnden ausreichenden Anspruchs auf kontrollfreie Tage kein Anspruch auf Taggelder während dieser Ferien besteht. Schreiben Sie, dass es gemäss konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichts auf jeden Fall zum Kern der Beratungspflicht gehört (BGE 131 V 472 S. 478 ff. Erw. 4.3; Urteil 9C_771/2012 vom 25. Juni 2013 Erw. 3). -
Hallo Sozialarbeiter. Habe ich mit dieser Einsprache Chance oder soll ich Ihrer Meinung nach noch etwas ergänzen?
Ich halte die Erfolgschancen einer Einsprache wie bereits oben erläutert für sehr gering, weil das Bundesgericht mehrfach entschieden hat das nicht bezogene kontrollfreie Tage bei Ablauf der Rahmenfrist verfallen und weil dies auch in der bei den RAV aufliegenden und in den Orientierungskursen des RAV verteilten Broschüren drinnen steht.
Ergänzen Sie an welchem Datum und auf welche Weise (Brief) Sie dem RAV über das Datum und die Dauer Ihrer geplanten Ferien informiert haben. Sagen Sie dann, dass das RAV nachdem es das Datum und die Dauer Ihrer Ferien wusste, seine Aufklärungs- und Beratungspflicht gemäss Art. 27 ATSG verletzt hat, in dem es Sie nicht davor gewarnt hat, dass Ferien zu diesem Zeitpunkt und in dieser Dauer wegen Ihres mangelnden ausreichenden Anspruchs auf kontrollfreie Tage kein Anspruch auf Taggelder während dieser Ferien besteht. Schreiben Sie, dass es gemäss konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichts auf jeden Fall zum Kern der Beratungspflicht gehört eine Person darauf aufmerksam zu machen, dass Ihr angekündigtes Verhalten den Leistungsanspruch gefährdet (BGE 131 V 472 S. 478 ff. Erw. 4.3; Urteil 9C_771/2012 vom 25. Juni 2013 Erw. 3). -
Zwei Wochen vorher, also am 19.7.2013 hat mich der RAV-Berater wegen den Ferien gefragt, mich darauf hingewiesen, dass ich es zwei Wochen vorher zu melden habe und dann hat er gleich abgeklärt, wieviel Tage ich kontrollfrei habe. Dann war es aber schon zu spät, da alles organisiert war. Man hätte mir im März sagen sollen, dass ich erst nach 120 Tagen Ferien nehmen darf.
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Ich hätte bei Beginn der neuen Rahmenfrist darauf aufmerksam gemacht werden müssen, dass meine kontrollfreien Tage gestrichen werden.
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Ist es so nun ok?
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie lehnen die Anspruchsberechtigung auf kontrollfreie Tage vom 9.-16.8.2013 ab und ich erhebe Einsprache, denn sie müssen bewilligt werden.
Am 8.3.2013 begann meine neue Rahmenfrist. Zu diesem Zeitpunkt begann ich meine Ferien im August zu organisieren, wurde aber vom RAV-Berater nicht aufgeklärt, dass meine nicht bezogenen kontrollfreien Tage mit Beginn der neuen Rahmenfrist gestrichen werden. Die Aufklärung geschah erst zwei Wochen vor meinen Ferien, als wir im Gespräch die Ferien besprachen. Die Aufklärungs- und Beratungspflicht gemäss Art. 27 ATSG verpflichtet die Behörde, mich darüber aufzuklären, dass nicht bezogene kontrollfreie Tage verfallen und nicht auf eine neue Rahmenfrist übertragen werden können, was unterlassen wurde. Hätte ich davon Kenntnis gehabt, dass meine kontrollfreien Tage verfallen, dann hätte ich die Ferien 15 Tage später organisiert, weil dann die 120 Tage erfüllt gewesen wären, und dann hätte mir die Arbeitslosenkasse nicht das Geld von 5 Tagen wegnehmen können. Da ich ein freier Mensch sein möchte, befremded es mich sowieso, dass man 120 Tage abwarten muss um in die Ferien zu gehen. Es sollte reichen, dass man 120 Tage angemeldet war und ob man die Ferien am Anfang dieser Zeit oder am Ende nimmt, sollte keinen Einfluss haben.
Gemäss konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichts gehört es auf jeden Fall zum Kern der Beratungspflicht, eine Person darauf aufmerksam zu machen, dass Ihr angekündigtes Verhalten den Leistungsanspruch gefährdet (BGE 131 V 472 S. 478 ff. Erw. 4.3; Urteil 9C_771/2012 vom 25. Juni 2013 Erw. 3).
Zudem steht im Gesetz und in der Verordnung keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für das Verfallen von nicht bezogenen kontrollfreien Tagen, und Verwaltungsweisungen wie Kreisschreiben sind weder für mich als Versicherten noch für die Gerichte verbindlich.
Freundliche Grüsse -
Das gleiche Theater hatte ich mit der IV bzw. den Sozialversicherungen
jusmeistar
Man wird über nichts, rein gar nichts informiert, aufgeklärt etc. und kann dadurch Fristen verpassen - interessiert die nicht - dann wird den Leuten einfach die berechtigte Rente gekürzt oder gestrichen.
Aber bei mir haben die es nicht so einfach, langsam haben die das kapiert. Ich muss jetzt - mit 58 Jahren (!!!!) - nach 18 Jahren (6 Jahre 50 %, 12 Jahre 100 % Rente) im November eine teure Eingliederung starten - 2 Jahre lang - welche dann mit so 61 fertig sein wird - dann müssen die mir helfen, mir einen Job zu finden - dass ich keinen mehr finden werde, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Zu diesen Kosten bekomme ich meine Rente - läppische CHF 23.000.--/Jahr mehr - die Eingliederung kommt um einiges teurer - man wirft das Geld für unlautere Gutachter zum Fenster hinaus - auf eine körperliche Untersuchung, die man bei mir nach einem tragischen Unfall einfach aussen vor gelassen hat, bestehe ich nach wie vor - und wie nachstehender Artikel zeigt, ist das ein Schuss nach hinten
http://www.nzz.ch/aktuell/schw…-einzelfaellen-1.18155559
Dies und zusätzliche Observationen, Jeinjobs und das Missmanage der "hohen Tiere" bzw. nicht haushalten können ist am Defizit der IV schuld und bestimmt nicht die "handvoll schwarzer Schafe". Man wirf das Geld von den Steuerzahlern - u.a. auch mir - bezahle über CHF 10.000.--, zum Fenster raus und die Beamten, 80 % von denen, die ich kennengelernt habe - hätte man in der Privatwirtschaft schon längst gefeuert - beziehen ein viel zu hohes Beamtensalär und eine überbezahlte Pension.
Ich könnte langsam ein Buch schreiben, was ich mit diesem Aemtern schon alles erlebt habe - schlimmer geht's nimmer. Ich warte nur noch darauf, bis es mal knallt, lange können die nicht mehr so weiter wursteln. Ich denke auch - Deine 5 Tage wirst Du wohl oder übel vergessen müssen, Gerechtigkeit gibt es für normale Menschen wie unsereins in der Schweiz nicht *seufz* - auch das habe ich alles schon hinter mir (Verwaltungsgericht, Kantonsgericht usw.usf.) - ausser Spesen, nix gewesen.
Ich bin schon lange nicht mehr stolz darauf, eine Schweizerin zu sein -
Ist es so nun ok?
Schreiben Sie was Sie wollen. Sie werden dieses Einspracheverfahren verlieren. Sie haben eben NICHT vor dem Buchen Ihrer Ferien das RAV über Datum und Dauer der Ferien informiert. Deshalb hatte das RAV keinen Anlass dafür Sie aufzuklären, dass Ihnen während Ihrer geplanten Ferien nicht die ganze Zeit Taggelder bezahlt werden.
Dass nicht bezogene kontrollfreie Tage am Ende der Rahmenfrist verfallen steht in der Broschüre des RAV. Diese liegt auf den RAVs herum. Zudem wird meines Wissens jeder Arbeitslose zu Beginn in einen Kurs geschickt, in dem man über seine Rechte und Pflichten als Arbeitsloser informiert wird und diese Broschüre erhält.
Wenn Sie diese Broschüre nicht aufmerksam gelesen haben, werden Sie nun die Konsequenzen tragen müssen. -
Hallo
Im 2012 bezog ich im August 5 Tage bezahlten Urlaub.
Im 2013 erlaubt die ALV wieder nur 5 Tage unbezahlten Urlaub und bestraft mich mit 5 Tage unbezahlten Urlaub, nachdem ich zuerst 8 Monate temporär gearbeitet habe und danach beständig Zuhause geblieben bin. Nicht einmal 10 Tage bezahlten Urlaub erlauben sie. Damit sie nicht bezahlen müssen, also zu ihren Gunsten, haben sie sich tausende von Regeln ausgedacht.
Auch jemand, der beim RAV angemeldet ist, sollte mindestens 10 Tage im Jahr in die Ferien dürfen. Wer hilft mir?
LG
ju
[/quote]
Wieder so eine Behauptung
vom Sozialversicherungsanbeter
die nicht stimmt. Das war zu meiner Zeit schon nicht so und ist es auch heute - wenigstens in Zürich nicht - dass die Leute in einen Kurs geschickt werden, wo man sie aufklärt über ihre Rechte und Pflichten.
Hören Sie endlich auf, die Menschen so zu veräppeln, Sozialversicherungsberater - das ist unerhört -
Ist es so nun ok?
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie lehnen die Anspruchsberechtigung auf kontrollfreie Tage vom 9.-16.8.2013 ab und ich erhebe Einsprache, denn sie müssen bewilligt werden.
Am 8.3.2013 begann meine neue Rahmenfrist. Zu diesem Zeitpunkt begann ich meine Ferien im August zu organisieren, wurde aber vom RAV-Berater nicht aufgeklärt, dass meine nicht bezogenen kontrollfreien Tage mit Beginn der neuen Rahmenfrist gestrichen werden. Die Aufklärung geschah erst zwei Wochen vor meinen Ferien, als wir im Gespräch die Ferien besprachen. Die Aufklärungs- und Beratungspflicht gemäss Art. 27 ATSG verpflichtet die Behörde, mich darüber aufzuklären, dass nicht bezogene kontrollfreie Tage verfallen und nicht auf eine neue Rahmenfrist übertragen werden können, was unterlassen wurde. Hätte ich davon Kenntnis gehabt, dass meine kontrollfreien Tage verfallen, dann hätte ich die Ferien 15 Tage später organisiert, weil dann die 120 Tage erfüllt gewesen wären, und dann hätte mir die Arbeitslosenkasse nicht das Geld von 5 Tagen wegnehmen können. Da ich ein freier Mensch sein möchte, befremded es mich sowieso, dass man 120 Tage abwarten muss um in die Ferien zu gehen. Es sollte reichen, dass man 120 Tage angemeldet war und ob man die Ferien am Anfang dieser Zeit oder am Ende nimmt, sollte keinen Einfluss haben.
Gemäss konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichts gehört es auf jeden Fall zum Kern der Beratungspflicht, eine Person darauf aufmerksam zu machen, dass Ihr angekündigtes Verhalten den Leistungsanspruch gefährdet (BGE 131 V 472 S. 478 ff. Erw. 4.3; Urteil 9C_771/2012 vom 25. Juni 2013 Erw. 3).
Zudem steht im Gesetz und in der Verordnung keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für das Verfallen von nicht bezogenen kontrollfreien Tagen, und Verwaltungsweisungen wie Kreisschreiben sind weder für mich als Versicherten noch für die Gerichte verbindlich.
Freundliche Grüsse
Ich würde das mal so einreichen. Was hast Du schon zu verlieren. Mehr, als dass es nicht akzeptiert wird, kann Dir nicht passieren. Und vielleicht liest das ja ein menschlicher Berater, der Dich versteht und das gelten lässt.
Ich wurde von der IV auch von NIEMANDEM verstanden, bis ich am 4. September 2013 dort antraben musste. Ich hatte nicht nur eine grausige Wut in mir, auch Angst, die Rente zu verlieren. Aber ich bestand auf meine Rechte zu einer Eingliederung. Und ich traf dort zwei Berater - einer kam extra aus dem Kanton Zürich nach Glarus - die sehr menschlich waren. Sie verstanden meine Situation voll und ganz, müssen jedoch nach den Vorgaben der IV handeln - obwohl sie mir selber eingestanden, dass da KEINER mehr mit diesen zig Revisionen mehr weiss, was nun recht ist oder nicht.
Ein Versuch ist es wert. Evtl. wirst Du auch mal positiv, wie ich, überrascht.
Kämpf für Deine Rechte, solange Du kannst.
Viel Glück!!! -
Ist es so nun ok?
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie lehnen die Anspruchsberechtigung auf kontrollfreie Tage vom 9.-16.8.2013 ab und ich erhebe Einsprache, denn sie müssen bewilligt werden.
Am 8.3.2013 begann meine neue Rahmenfrist. Zu diesem Zeitpunkt begann ich meine Ferien im August zu organisieren, wurde aber vom RAV-Berater nicht aufgeklärt, dass meine nicht bezogenen kontrollfreien Tage mit Beginn der neuen Rahmenfrist gestrichen werden. Die Aufklärung geschah erst zwei Wochen vor meinen Ferien, als wir im Gespräch die Ferien besprachen. Die Aufklärungs- und Beratungspflicht gemäss Art. 27 ATSG verpflichtet die Behörde, mich darüber aufzuklären, dass nicht bezogene kontrollfreie Tage verfallen und nicht auf eine neue Rahmenfrist übertragen werden können, was unterlassen wurde. Hätte ich davon Kenntnis gehabt, dass meine kontrollfreien Tage verfallen, dann hätte ich die Ferien 15 Tage später organisiert, weil dann die 120 Tage erfüllt gewesen wären, und dann hätte mir die Arbeitslosenkasse nicht das Geld von 5 Tagen wegnehmen können. Da ich ein freier Mensch sein möchte, befremded es mich sowieso, dass man 120 Tage abwarten muss um in die Ferien zu gehen. Es sollte reichen, dass man 120 Tage angemeldet war und ob man die Ferien am Anfang dieser Zeit oder am Ende nimmt, sollte keinen Einfluss haben.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, meine Einsprache wohlwollend zu prüfen bzw. meiner Bitte zu entsprechen, ist es schon hart genug, ohne Job zu sein.
Ihrer diesbezüglichen positiven Nachricht sehe ich mit Interesse entgegen und danke Ihnen für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüsse
Würde ich so abfassen, nicht mit Gesetzen kommen und die noch darauf aufmerksam machen, wo Sie das nachlesen können. Das könnte ein Schuss nach hinten geben. Tun Sie einfach so, als ob es für Sie selbstverständlich ist, dass man das versteht und auch akzeptiert.
Mit dieser Taktik bin ich immer gut gefahren, aber Sie selber müssen wissen, was Sie machen wollen.
Und nicht vergessen - UNBEDINGT via EINSCHREIBEN, diese CHF 6.-- sollte dieser Versuch wert sein.
Alles Gute! -
Hallo Silvio_Berlusconi. Es tut echt gut, wie du schreibst, so verständnisvoll und menschlich. Kämpfen ist wirklich nicht mein Hobby. Ich möchte meine Ruuuuhhhhee und meinen Friiiieeeden!!! Diese Mistgesetze sind echt ein Stress! Wenn ich endlich einen Job hätte, dann hätte ich auch endlich meine Ruhe von Mistgesetzen. Ist schon sehr unangenehm, dass man solchen unlauteren Gesetzen ausgeliefert ist und sich nicht wehren kann. Versteh ich gar nicht, dass es da keinen Selbsthilfeverein oder so etwas gibt. Für alles andere gibts auch Selbsthilfevereine.
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Hallo Silvio_Berlusconi. Es tut echt gut, wie du schreibst, so verständnisvoll und menschlich. Kämpfen ist wirklich nicht mein Hobby. Ich möchte meine Ruuuuhhhhee und meinen Friiiieeeden!!! Diese Mistgesetze sind echt ein Stress! Wenn ich endlich einen Job hätte, dann hätte ich auch endlich meine Ruhe von Mistgesetzen. Ist schon sehr unangenehm, dass man solchen unlauteren Gesetzen ausgeliefert ist und sich nicht wehren kann. Versteh ich gar nicht, dass es da keinen Selbsthilfeverein oder so etwas gibt. Für alles andere gibts auch Selbsthilfevereine.
Ich glaube nicht, dass es für solchen Müll Selbsthilfevereine gibt, vor allem da die Gesetze immer wieder ändern und man sich nicht mehr auf unseren Staat verlassen kann *seufz*
Du bekommst noch eine PN, die ich einem Felix geschrieben habe, falls der Beobachter mich wieder eliminiert. Dort siehst Du grob, wie ich vorgegangen bin.
Mein Rat: Versuche ja nicht, die mit Gesetzesartikeln belehren zu wollen - dagegen sind die allergisch, weil sie selber nicht mehr klarkommen *lol*. Tue so, als ob es für Dich eine Selbstverständlichkeit ist - ist es auch, wenn man das mit gesundem Menschenverstand anschaut - dass man Dir entgegenkommt.
Wie Du geschrieben hast, wenn man einen Job hat, kann man die Ferien auch übertragen, warum sollte es bei der ALV da ansers sein? Ist doch nicht logisch, oder?
Falls noch nicht verschickt rate ich Dir, eine Kopie der Mail an folgende Addis zu schicken bzw. wenigstens auf dem Brief zu erwähnen:
Bcc: rundschau@srf.ch, kassensturz@srf.ch, info@beobachter.ch, info@konsumentenschutz.ch, Anwalt etc.
Die Rundschau hat sich schon mit mir in Verbindung gesetzt und je nachdem werde ich denen meine Geschichte liefern, mit allen Fakten die ich schwarz-auf-weiss habe, auch was mit den lausigen Gerichten in unserer Schweiz alles abläuft. Wir sind für die rechtslose AHV/IV-Nummern :-(
Und danke für Dein Kompliment - ich schreibe einfach so, wie es aus meiner Seele kommt.
Viel Glück und alles Gute!!!! -
Hallo Silvio_Berlusconi. Danke für deine Tipps. Deine Nachricht kam allerdings zu spät, denn ich musste den Brief gestern auf die Post bringen und bin um 15:30 Uhr weggefahren. Na ja, schauen wir mal, ob etwas geht.
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Frau Noser (die ihre schnöden Bemerkungen wieder einmal mehr nicht lassen kann) schrieb:
"Wieder so eine Behauptung
vom Sozialversicherungsanbeter
die nicht stimmt. Das war zu meiner Zeit schon nicht so und ist es auch heute - wenigstens in Zürich nicht - dass die Leute in einen Kurs geschickt werden, wo man sie aufklärt über ihre Rechte und Pflichten."
In unserem Kanton ist es so, dass man OBLIGATORISCH diesen Kurs SOFORT nach der 1. Vorstellung beim RAV besuchen MUSS und dort eine Beige Broschüren in die Hände gedrückt erhält, ja, zum exakten Lesen. Ich erlebte das gerade "hautnah". Betr. Person besuchte den Kurs 2 Tage nach 1. RAV-Begegnung. Wer dann später behauptet, er habe dieses und jenes nicht gewusst, beweist mangelnde Eigenverantwortung und Desinteresse.
Trotzdem wünsche ich Jusmeistar viel Glück mit seiner Einsprache.
Gruss
Regentropfen -
Wieder so eine Behauptung
vom Sozialversicherungsanbeter
die nicht stimmt. Das war zu meiner Zeit schon nicht so und ist es auch heute - wenigstens in Zürich nicht - dass die Leute in einen Kurs geschickt werden, wo man sie aufklärt über ihre Rechte und Pflichten.
Hören Sie endlich auf, die Menschen so zu veräppeln, Sozialversicherungsberater - das ist unerhört
Wenn hier etwas unerhört ist, dann Ihre Beleidigung mich als "Sozialversicherungsanbeter" zu bezeichnen und Ihre Beleidigung, ich würde Menschen "veräppeln" und, dass das "unerhört" wäre. Unerhört, Frau Margrit Noser, ist das Verhalten von Menschen, deren Benutzerkonten nach ständigen Verstössen gegen die Forenregeln vom Beobachter gesperrt werden und deren Beiträge wegen Verstössen gegen die Forenregeln vom Beobachter gelöscht wurden, welche sich ständig unter neuen Benutzerkonten anmelden und ständig gegen die Forenregeln verstossende Beiträge schreiben bis die Benutzerkonten wieder gesperrt und die Beiträge wieder gelöscht werden.
Welche BEWEISE haben Sie für Ihre Behauptung, dass Arbeitslose im Kanton Zürich heute und übrigens seit einigen Jahren kurz nach der Anmeldung nicht in einen Kurs geschickt werden, in dem sie über ihre Rechte und Pflichten informiert werden?
Wann haben Sie sich denn im Kanton Zürich zum letzten mal beim RAV und bei der Arbeitslosenkasse als arbeitslos gemeldet? Wie viele Jahre ist das denn her, wenn Sie schon seit vielen Jahren eine IV-Rente erhalten?
Wie viele Personen, welche sich vor kurzem im Kanton Zürich als arbeitslos gemeldet haben, haben Sie denn gefragt ob Sie in einen Kurs (Informationsveranstaltung) mussten, in dem sie über ihre Rechte und Pflichten als Arbeitsloser aufgeklärt wurden?
Die Pflicht zur Aufklärung über die Rechte und Pflichten beruht übrigens auf Artikel 19a AVIV (bzw. Artikel 27 ATSG), der seit 1. Januar 2003 in Kraft ist.
http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19830238/index.html -
Hallo Silvio_Berlusconi. Danke für deine Tipps. Deine Nachricht kam allerdings zu spät, denn ich musste den Brief gestern auf die Post bringen und bin um 15:30 Uhr weggefahren. Na ja, schauen wir mal, ob etwas geht.
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Hallo Silvio_Berlusconi. Danke für deine Tipps. Deine Nachricht kam allerdings zu spät, denn ich musste den Brief gestern auf die Post bringen und bin um 15:30 Uhr weggefahren. Na ja, schauen wir mal, ob etwas geht.
Das wird schon gut kommen, lieber Jusmeistar, ich drücke Dir auf jedenfall beide Daumen und die grossen Zehen *lol*
gelöscht -
In der Stadt Zürich war es im 2001 noch nicht so und auch heute nicht. Ich habe extra meine Tochter nochmals gefragt. Ihr Gatte war nämlich letztes Jahr vorübergehend auch arbeitslos und sie wohnt in diesem Kanton. Nichts von Kurs und Aufklärung, im Gegenteil, auch meine Tochter musste schon zig mal dem RAV die Meinung geigen, damit etwas lief.
Was Sie behaupten, dass angeblich im Jahr 2001 im Kanton Zürich war, ist für justmeistar vollkommen irrelevant.
NOCH EINMAL: Es stimmt nicht, dass beim RAV angemeldete Arbeitslose im Kanton Zürich nach der Anmeldung nicht in einen Kurs (Informationsveranstaltung) gesteckt werden, in dem sie über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. In der Stadt Zürich gibt es übrigens, wenn genug arbeitslose Ausländer zusammenkommen sogar spezielle Kurse für Fremdsprachige, in denen diese über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.
Anstatt stille Post zu spielen hätte Frau Noser nicht ihre Tochter, sondern direkt den damals arbeitslosen Gatten der Tochter befragen sollten und diesen präzise fragen sollen, ob ein Vortragender im RAV ihn und andere Arbeitslose in einem Saal in einem Vortrag über die Rechte und Pflichten als Arbeitsloser informiert hat und ob es da beim RAV so eine gelbe Broschüre über die Rechte und Pflichten als Arbeitsloser gab.
Mit diesen "Möchtegern-Platzhirschen", die ja eigentlich gesund sein wollen und so tolle Jobs haben, gib Dich besser nicht ab, die benutzen dieses Forum nur, um ihre Minderwertigkeitskomplexe aufzupolieren, indem sie auf kranken Menschen rumhacken. Unter den Depressionen findest Du zig Beispiele.
Ich kam hierher wie Du, um Hilfe zu suchen. Was fand ich hier. Man hat mich bis aufs letzte ausgefragt und dann alles verdreht - ich könnte auch da ein Buch schreiben. Selbstverständlich bin ich die "Böse" - ich lasse denen die Freude, was anderes scheinen sie im Leben trotz toller Partnerin bzw. Ehemann und 4 intelligenten super Kids ja nicht zu haben.
Bei all diesen Beleidigungen zeigen Sie wieder Ihr Benehmen und Ihren Charakter. -
Wieder so eine Behauptung
vom Sozialversicherungsanbeter
die nicht stimmt. Das war zu meiner Zeit schon nicht so und ist es auch heute - wenigstens in Zürich nicht - dass die Leute in einen Kurs geschickt werden, wo man sie aufklärt über ihre Rechte und Pflichten.
Hören Sie endlich auf, die Menschen so zu veräppeln, Sozialversicherungsberater - das ist unerhört
Wenn hier etwas unerhört ist, dann Ihre Beleidigung mich als "Sozialversicherungsanbeter" zu bezeichnen und Ihre Beleidigung, ich würde Menschen "veräppeln" und, dass das "unerhört" wäre. Unerhört, Frau Margrit Noser, ist das Verhalten von Menschen, deren Benutzerkonten nach ständigen Verstössen gegen die Forenregeln vom Beobachter gesperrt werden und deren Beiträge wegen Verstössen gegen die Forenregeln vom Beobachter gelöscht wurden, welche sich ständig unter neuen Benutzerkonten anmelden und ständig gegen die Forenregeln verstossende Beiträge schreiben bis die Benutzerkonten wieder gesperrt und die Beiträge wieder gelöscht werden.
Welche BEWEISE haben Sie für Ihre Behauptung, dass Arbeitslose im Kanton Zürich heute und übrigens seit einigen Jahren kurz nach der Anmeldung nicht in einen Kurs geschickt werden, in dem sie über ihre Rechte und Pflichten informiert werden?
Wann haben Sie sich denn im Kanton Zürich zum letzten mal beim RAV und bei der Arbeitslosenkasse als arbeitslos gemeldet? Wie viele Jahre ist das denn her, wenn Sie schon seit vielen Jahren eine IV-Rente erhalten?
Wie viele Personen, welche sich vor kurzem im Kanton Zürich als arbeitslos gemeldet haben, haben Sie denn gefragt ob Sie in einen Kurs (Informationsveranstaltung) mussten, in dem sie über ihre Rechte und Pflichten als Arbeitsloser aufgeklärt wurden?
Die Pflicht zur Aufklärung über die Rechte und Pflichten beruht übrigens auf Artikel 19a AVIV (bzw. Artikel 27 ATSG), der seit 1. Januar 2003 in Kraft ist.
http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19830238/index.html
Unerhört ist was DU machst, bewusst wie Deine Busenfreundin Regentropfen immer und immer wieder meinen vollen Namen öffentlich schreiben, Du willst respektiert und mit SIE angesprochen werden und machst genau wie der Regentropfen und Co. selber immer das, was DU mir vorwirfst.
Es erübrigt sich, mehr zu schreiben, DU bist mir zu blöd *lol* trotz zig akademischer Titel oder gerade deshalb.
Kümmere Dich besser um Deine tolle Lebensgefährtin, habe ich Dir schon vor Monaten geschrieben, als hier dauernd im ganzen Forum die Mensczhen zu verunsichern und veräppeln mit Deinen Paragraphen und diesem Müll. Interessiert nicht, klar?
Und nur weil ich dem Hilfesuchenden geschrieben habe, er soll sich an Dich wenden, bist DU mich einmal mehr blöd angegangen, selbstverständlich mit meinem vollen Namen und das noch in Grossbuchstaben, das zeigt Dein fieses Verhalten.
Anderen wirfst Du vor, es gehöre nicht in dieses oder jenes Thema - Du willst ja der Forenleiter sein - aber eben: wie der Regentropfen:
ALLES, ausnahmslos ALLES was IHR macht, werft Ihr anderen vor. und der Beobachter toleriert sowas noch. Kein Wunder, schreiben die guten Menschen, welche mir hier geholfen haben, seit Monaten nicht mehr.
Hier wurde die Zensur eingeführt und zwar parteiisch - Du und Deinesgleichen machen dieses Forum kaputt, was solls - es gibt andere *fg.
Und wirf mir nicht die zwei PN's vor, Du weisst genau, warum ich diese vorsorglich geschickt habe. Ich kann auch nichts dafür, dass BIG BROTHER - der Freund vom Regentropfen - mich noch nicht gelöscht hat, obwohl ich das wünschte - normalerweise passierte das innert ein paar Minuten und da ich ein grundehrlicher Mensch bin - im Gegensatz zu Euch - habe ich Dir meine Posts noch via PN geschickt - ich habe NICHTS zu verbergen.
Das ist der Grund, weshalb ich nach wie vor so stark bin und keine Angst haben muss. Solange ich ehrlich bin und was ich schreibe auch beweisen kann, habe ich weder von der Behörde, noch Dir oder sonst jemandem etwas zu befürchten und ich danke nach wie vor bin ich trotz Krankheit so wie ich bin und nicht so wie IHR. Wer von uns psychiatrische Betreuung braucht - ich stehe dazu, dass ich Depressionen habe - lasse ich mal offen, das kann sich jeder mit nur etwas gesundem Menschenverstand denken. Und jetzt geh Deines Weges *lol* - DU nervst!!