Ich möchte aus gesundheitlichen Gründen meine Stelle kündigen. Ich habe drei Monate Kündigungsfrist und werde nach Ablauf dieser Frist mir eine zwei- oder dreiwöchige Auszeit im Ausland bei Verwandten nehmen. Nun meine Frage, wann melde ich mich am besten beim RAV an? Bereits während meiner Kündigungfrist oder wenn ich wieder zurück bin vom Urlaub? Was ist am sinnvollsten? Ich weiss dass ich mit Einstelltagen rechnen muss, ich kann mich aber im Notfall aber länger über Wasser halten, da in fester Partnerschaft lebend und finanziell abgesichert.
Ich weiss nicht wie das RAV die Termine vergibt, weil wenn ich mich vorher anmelde und ich dann während dieser Zeit ein Gespräch hätte, würde ich wohl ziemlich dumm da stehen wenn ich dann im Urlaub bin… Wie geht man da am besten vor?
(Natürlich werde ich mich während meiner Kündigungsfrist ausreichend um Arbeit bemühen, evtl. auch temporär – halt einfach erst mit Arbeitsbeginn nach meinem Urlaub)
Wann melde ich mich beim RAV an?
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
-
-
Hallo Snigi
Ich empfehle dir, dich so rasch als möglich beim RAV anzumelden. Es ist empfohlen, diese Anmeldung zu tätigen, sobald man einen Arbeitsplatzwechsel in Betracht zieht.
Google doch selber mal und gib "RAV Anmeldung" ein, evtl. gibst du noch deinen Wohnsitzkanton ein... Du findest auf diese Weise sicher alle wichtigen Infos.
Gruss
Regentropfen -
Hallo Regentropfen
Danke für deine Antwort. Muss ich dann dem RAV-Berater sagen, dass ich zu Beginn meiner Arbeitslosigkeit noch eine Auszeit nehme? Ich denke ich kriege dann noch mehr Einstelltage, oder? Weil dann stehen mir ja noch keine "kontrollfreien" Tage zu. Ich bin einfach verunsichert. Gibt es auch - aus psychischen Gründen - eine Minderung bei den Anzahl von Einstelltagen?
Ich bin verzweifelt und kann nicht mehr. Und das alles "nur" wegen meinem Job... -
Wenn Sie die Stelle von sich aus kündigen gibts ca. 1 Monat Einstelltage. Dann gibts nochmal Einstelltage wenn Sie sich 3 Monate vor der Kündigung nicht auf je 10 Stellen/Monat beworben haben. Und dann gibts nochmal Einstelltage wenn Sie sich weigern für die Zeit beim RAV an 6 bis 12-monatigen "Arbeitstherapien" teilzunehmen.
Erwähnen Sie bei Gesprächsterminen bloss keine psychischen Leiden. Ansonsten wird man sofort Ihre Vermittlungsfähigkeit in Frage stellen. -
Schwarzerose, wie gesagt, dass mit den Bewerbungen ist kein Problem – da werde ich mich echt ins Zeug legen und auch mehr als 10 vorlegen. Wenn ich von mir aus kündige (bei der ALK muss man ja dann dazu Stellung nehmen) muss ich doch auch ehrlich sein und die Gründe dafür nennen, oder? So dass ich auch plausibel erklären kann, dass ich die Stelle nicht einfach aus purer Freude, kündige. Da muss ich doch dann den psychischen Druck / gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz doch erwähnen?
Mit einem Monat Einstelltagen könnte ich gut leben, zumal ich mir erhoffe bis dahin wieder Arbeit zu finden. Können es nicht auch 60 Tage sein? Weil das gibt mir dann schon ein wenig zu denken…
Und wie ist es mit der Auszeit? Diese Frage quält mich am meisten. Dafür werde ich ja dann wohl auch „bestraft“… -
Bei einer Kündigung aus psychischen Gründen benötigen Sie in jedem Fall einen Wisch vom Psychologen. Ich weiss nicht wie viele Taggelder es genau betrifft, aber mindestens einen Monat.
Wenn der Psychologe Ihnen eine verminderte Arbeitsfähigkeit attestiert, machen Sie am besten auch gleich eine IV Anmeldung. Solange eine IV Anmeldung läuft kriegen Sie vom RAV volles Taggeld, egal ob Sie 90%, 80%, 70% usw. arbeitsfähig sind. Untergrenze ist glaube ich 20%, sonst entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld. -
Noch ein Vorteil bei einer IV-Anmeldung: Ihre Vermittlungsfähigkeit wird nicht angezweifelt, solange Sie brav bei den "Arbeitstherapien" mitmachen. Das müssen Sie nämlich sowieso, egal ob IV oder nicht.
Fragen Sie am besten beim RAV nach ob Sie sich während Ihrer Auszeit bewerben müssen. Bedenken Sie, dass die Anmeldung beim RAV rückwirkend als Stichtag für Ihre Anspruchsberechtigung gilt. -
hallo snigi,
eine bekannte von mir, die auf einer unia-kasse arbeitet hat mir mal gesagt, dass es, wenn ein arztzeugnis vorliegt, keine einstelltage geben wird. an deiner stelle würde ich mir die gesundheitlichen probleme auf jeden fall bestätigen lassen. denn wenn arbeit krank macht, ist sie eindeutig nicht mehr zumutbar.
wie es sich mit diesen urlauben am anfang der arbeitslosigkeit verhält, weiss ich leider auch nicht. was ich aber weiss ist, dass der allergröste anteil der sachbearbeiter auf den rav's freundlich und zuvorkommend auskünfte erteilen. mit all diesen unsicherheiten wird es doch auch schwer, deine auszeit zu geniessen. an deiner stelle würde ich beim zuständigen rav nachfragen. evtl. sogar per e-mail, damit du etwas schriftliches in der hand hast. -
Ich möchte aus gesundheitlichen Gründen meine Stelle kündigen.
Wenn Sie die Stelle selbst kündigen, erhalten Sie bis zu drei Monate lang keine Taggelder der Arbeitslosenversicherung.
Ein schweres Verschulden liegt vor, wenn die versicherte Person ohne entschuldbaren Grund eine zumutbare Arbeitsstelle ohne Zusicherung einer neuen Arbeitsstelle aufgegeben hat (Artikel 45 Absatz 4 Buchstabe a AVIV).
Die Einstellung dauert 31-60 Tage bei schwerem Verschulden (Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe c AVIV).
http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19830238/index.html
Die Arbeitslosenversicherung wird als Taggelder pro WOCHENtag ausbezahlt (für Samstage und Sonntage sowie Feiertage gibt es kein Geld). Je mehr Samstage und Sonntage in einem Monat sind desto weniger Taggelder bekommen Sie in diesem Monat. Wenn bei einer Einstellung in der Anspruchsberechtigung "Tage" stehen sind damit auch WOCHENtage gemeint. Ein Monat besteht im Durchschnitt aus 22 Wochentagen. Das bedeutet, dass eine Einstellung In der Anspruchsberechtigung von 60 Tagen (Maximum bei schwerem Verschulden) bedeutet, dass Sie fast drei Monate lang kein Geld erhalten.
Wenn Sie selbst kündigen, wird in der Regel die Mitte zwischen 31 bis 60 Tagen, also 45 Tage als Strafe aufgebrummt. Damit würden sie ungefähr zwei Monate lang kein Geld erhalten.
Ein Arztzeugnis eines Psychologen oder Psychiaters, dass Sie bei ihm wegen Stress in der Arbeit in Behandlung sind und in dem er Ihnen dringend rät die Arbeit zu kündigen und sich eine andere Arbeit zu suchen könnte die Länge der Strafe verkürzen. Wenn der Psychologe oder Psychiater Sie gänzlich arbeitsunfähig schreibt und schreibt, dass er nicht empfehlen kann, dass Sie an diese Arbeit zurückkehren könnte die Strafe noch weiter drücken oder vielleicht dazu führen, dass es gar keine Strafe gibt. Normalerweise wird Ihnen bei Problemen wegen Stress mit der Arbeit (zum Beispiel Problemen durch die Nacht durchzuschlafen) oder Herz-/Kreislaufproblemen zugemutet eben nicht zu kündigen und sich so lange Sie noch beim alten Arbeitgeber beschäftigt sind eine neue Arbeitsstelle zu suchen.
Ich habe drei Monate Kündigungsfrist und werde nach Ablauf dieser Frist mir eine zwei- oder dreiwöchige Auszeit im Ausland bei Verwandten nehmen.
Sie müssen sich während der drei Monate langen Kündigungsfrist und während der zwei- oder dreiwöchtigen Auszeit, auch wenn Sie in dieser Zeit noch nicht bei der Arbeitslosenversicherung angemeldet sind mit 10 bis 12 Bewerbungen pro Monat über den Monat verteilt auf konkrete offene Stellen bewerben. Drucken Sie die Stellenzeigen aus oder schneiden Sie diese aus der Zeitung aus und drucken Sie Kopien der E-Mails aus oder machen Sie Kopien der Bewerbungsschreiben.
Bei weniger als 10 bis 12 Bewerbungen pro Monat während einer drei Monate langen Kündigungsfrist werden Sie mit 9 bis 12 Einstelltagen bestraft (Seite 294 Randziffer D72 Einstellraster). Das entspricht ungefähr einem halben Monat. Wenn Sie sich während der zwei- oder dreiwöchigen Auszeit überhaupt nicht bewerben, müssen Sie mit zusätzlichen 3 bis 4 Einstelltagen Strafe rechnen.
http://www.treffpunkt-arbeit.c…VIG-Praxis_ALE_2013.1.pdf
Nun meine Frage, wann melde ich mich am besten beim RAV an? Bereits während meiner Kündigungfrist oder wenn ich wieder zurück bin vom Urlaub? Was ist am sinnvollsten? Ich weiss dass ich mit Einstelltagen rechnen muss, ich kann mich aber im Notfall aber länger über Wasser halten, da in fester Partnerschaft lebend und finanziell abgesichert.
Ich weiss nicht wie das RAV die Termine vergibt, weil wenn ich mich vorher anmelde und ich dann während dieser Zeit ein Gespräch hätte, würde ich wohl ziemlich dumm da stehen wenn ich dann im Urlaub bin… Wie geht man da am besten vor?
Wenn Sie sich am ersten Tag der Kündigungsfrist beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum und bei der Arbeitslosenkasse anmelden und sagen, von wann bis wann Sie einen unbezahlten Urlaub nehmen wollen, sollte das klappen, dass man Sie nicht in dieser Zeit zu einer Informationsveranstaltung über Ihre Recht und Pflichten als Arbeitsloser oder zu einem Beratungsgespräch einlädt. Wenn Sie ein Psychologe oder ein Arzt für die Auszeit zu Erholungszwecken krankschreibt wäre das auch eine Variante. Dann erhalten Sie auch während der Auszeit Taggelder (Artikel 28 Absatz 1 AVIG).
http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19820159/index.html
Allerdings erhalten Arbeitslose am Anfang der Arbeitslosigkeit während einer bestimmten Anzahl Tagen (der sogenannten Wartezeit) keine Taggelder der Arbeitslosenversicherung (Artikel 18 AVIG).
http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19820159/index.html
Zudem ist das Taggeld der Arbeitslosenversicherung deutlich tiefer als Ihr Lohn. Wenn Sie keine Kinder haben ist es sogar noch tiefer. Überlegen Sie sich also gut, ob Sie unbedingt kündigen müssen oder ob Sie ein Psychologe oder Psychiater Sie nicht krank schreiben kann und Sie eine neue Stelle suchen während Sie beim alten Arbeitgeber noch angestellt sind. -
Stimme Sozialversicherungsberater zu sich genau zu überlegen ob Sie die Stelle kündigen wollen.
Ich und 200 weitere Arbeitslose sind darauf dressiert sich wie wilde Tiere auf die frei gewordene Stelle zu stürzen. Zur Hälfte des Lohnes und zu einem höheren Arbeitspensum.
Deshalb lohnt es sich nachzufragen ob eine Reduzierung des Arbeitspensums möglich ist. Ein kleiner Betrieb würde Sie wohl rausschmeissen, ein Grossbetrieb zeigt evtl. Verständnis.