Wohnsituation Sozialhilfe

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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Guten Tag

    Ich habe eine Frage bezüglich der Wohnsituation auf der Sozialhilfe.

    Die Situation ist folgende: Ich bin nach einer gescheiterten Wiedereingliederung von der IV nun in der Rentenabklärung. Bis zum Entscheid bin ich gezwungen Sozialhilfe zu beantragen, was ich auch schon tat. Die Sozialhilfe verlangt nun das ich in eine günstigere Wohnung ziehe weil der Mietzins der aktuellen Wohnung zu hoch ist. Ich Wohne mit meiner Freundin zusammen die nicht unterstützt wird und selber Arbeitet.

    Meine Freundin wäre bereit die Mehrkosten der Wohnung selbst zu tragen zumindest bis der Entscheid da ist denn im angenommen Fall eines positiven Entscheids würde die Miete wieder passen. Sprich das Sie den Teil der über dem Unterstützungsbeitrag liegt mehr an ihren Anteil der Miete gibt. Der Aktuelle Mietzins übersteigt die Mietzinsrichtlinien für meinen Teil in einem 2 Personenhaushalt um knapp 300.- Fr.

    Wenn meine Freundin nun diese 300 mehr bezahlt wird das denn als Unterstützung angerechnet? Da meine Freundin ja nicht unterstützt wird kann ihr Anteil der Miete ja so hoch sein wie sie sich dies leisten kann.

    Wie sieht hier die Rechtslage aus?

  • manest: Normalerweise wollen die Gemeinden durch die Aufforderung in eine günstigere Wohnung umzuziehen nur Geld sparen. Wer ist im Mietvertrag derzeit der Mieter? Wenn das Ihre Freundin ist, dann machen Sie einfach einen Untermietvertrag zwischen Ihrer Freundin und sich und setzen Sie den für Sie gemäss Sozialamt maximal zulässigen Mietzins als Untermietbetrag ein. Reichen Sie dann diesen Untermietvertrag beim Sozialamt ein. Weisen Sie das Sozialamt darauf hin, dass es bei einem Umzug die Umzugskosten als situationsbedingte Leistungen zusätzlich bezahlten müsste, wenn das Sozialamt dies trotzdem nicht akzeptieren möchte.

    Schauen Sie sich den Abschnitt B.3-2 und F.5-1 der SKOS-Richtlinien an.

    http://skos.ch/uploads/media/2012_RL_deutsch.pdf

    Werden innerhalb einer familienähnlichen Gemeinschaft (vgl. Kapitel F.5.1) nicht alle Personen unterstützt, so gilt Folgendes:

    Im ersten Schritt wird der Mietzins festgelegt, der für die entsprechende Haushaltsgrösse angemessen ist. Im zweiten Schritt wird dieser Betrag gemäss Kapitel F.5.1 auf die Personen aufgeteilt. Der anteilsmässige Betrag wird alsdann ins Unterstützungsbudget aufgenommen.

    Unter den Begriff „familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaften“ fallen Paare oder Gruppen, die die Haushaltsfunktionen (Wohnen, Essen, Waschen, Reinigen, Telefonieren usw.) gemeinsam ausüben und finanzieren, also zusammenleben, ohne ein Ehepaar oder eine Familie zu bilden (zum Beispiel Konkubinatspaare, Geschwister, Kolleginnen, Freunde usw.).

    Dort steht zwar nicht, dass auf einen Untermietvertrag abzustellen ist, aber die meisten Paare haben untereinander keinen Untermietvertrag geschlossen. Ich denke nicht, dass das Sozialamt damit ein Problem hat, so lange es nicht mehr als das Mietzinsmaximum zahlen muss.

  • Vielen Dank für Ihre super Antwort.

    Ich verstehe nicht ganz. Es steht ja"Im ersten Schritt wird der Mietzins festgelegt, der für die entsprechende Haushaltsgrösse angemessen ist" Unser Mietzins ist aber nicht für unsere Haushaltsgrösse angemessen. Es steht zwar nirgends das der Partner nicht mehr bezahlen darf wenn er nicht unterstützt wird, aber es steht halt auch nicht dass er es darf.

    Wenn meine Freundin in einem 2 Personenhaushalt deutlich mehr Miete zahlt als ich bei gleicher Benutzung könnte dass dann nicht als Unterstützungsbeitrag angesehen werden? Klar meine Freundin muss mich (noch) nicht Finanziell unterstützen aber was ist wenn die 300.- Fr. die Sie mehr zahlt als Unterstützung angerechnet wird um blöd gesagt meinem Wohnstandard zu finanzieren, also die 300.- Fr. als einkommen angesehen werden (auch Schenkung zählt ja als Einkommen)?

    Das mit dem Untermietvertrag haben wir uns auch schon überlegt. Man könnte einen Untermietvertrag machen wo z.B. drin steht das ich das Büro nicht mitbenutzen darf um die Mehrkosten meiner Freundin zu rechtfertigen, aber ich möchte dann auch nicht immer mit Panik den Raum betreten wenn ich dann doch im Büro hocke, immer mit der Angst von einem Sozialarbeiter beobachtet zu werden. Das ganze sollte rechtlich korrekt sein und ich will nichts bescheissen oder so.

    Im Mietvertrag sind wir beide als Mieter ausserdem ist festgelegt: Eine Untervermietung ist ohne Erlaubniss des Vermieters nicht gestattet.

    Ich müsste also damit das alles rechtlich korrekt ist den Vermieter bitten mich aus dem Mietvertrag zu streichen so das der Mietvertrag nur auf meine Freundin läuft. Da ist schon das erste Problem, die Miete ist für meine Freundin alleine zu hoch und würde den drittel vom Lohn übersteigen.

    Desweiteren müsste ihr der Vermieter dann erlauben einen Untermietvertrag zu machen. Das wird sehr schwierig und meine ganze Geschichte vor der Verwaltung offen zu legen ist mir sehr unangenehm, das geht dann bestimmt in der ganzen Wohnsiedlung um, hier gibt es leider Leute die immer alles wissen weis der Geier woher. Die denken dann das die Sozialhilfe mir diese Wohnung komplett finanziert und dann ist das Theater leider gross.

    Das Problem ist noch folgendes: Das Mietverhältniss ist erst auf 6 Monate Kündbar wegen Einzug nach Renovierung (also 3 Monate Kündigungsfrist aber erstmals ab 6 Monaten), 3 Monate hat die Sozialhilfe schon die vollen Mietkosten bezahlt, ich habe Wohnungsausschreibungen machen müssen da ich sonst Kürzungen des Unterhalts bekommen hätte. Jetzt zu sagen wir bleiben doch hier und mit einem Untermietvertrag zu kommen würde doch von der Sozialhilfe zwar nicht als Betrug gesehen werden aber doch als sehr das Recht bis zum letzten Tropfen ausgenützt zu haben. Daher denke ich müsste dies auch Gesetzlich und somit auch notfalls gerichtlich halten müssen.

    Wenn der Untermietvertrag nicht gültig sein soll, und somit die Kündigung der Wohnung auch nicht Termingerecht ist, was denn leider passieren wird wenn ich Einsprache erheben müsste. Habe ich dann gegen die Sozialauflagen verstossen was eine Kürzung des Grundbedarfs 1 auf 65 Prozent und den Grundbedarf 2 komplett für mindestens 1 Jahr zur folge hat. Dies habe ich leider schon schriftlich erhalten im falle das wir in der Wohnung bleiben.

    Sorry für den Langen Text eigentlich wollte ich dies alles meinen Rechtschutz fragen aber wie ich leider am Telefon feststellen musste sind anliegen zum Sozialamt nicht abgedeckt.

  • Es muss ja nicht Untermietvertrag darauf stehen. Dann schreiben Sie in den Vertrag eben hinein, das Sie auf dem Mietvertrag mit dem Vermieter beide als Mieter aufgeführt sind und, dass dieser Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Freundin regeln wie die Miete und die Nutzung der Räume (Sie können ja auch vorsehen, dass Ihre Freundin bestimmte Schränke allein benutzen darf, was bei Frauen mit mehr Kleidern und Schuhen als Männer - Achtung Vorurteil - oft der Fall ist, wenn Sie nicht auf die Mitbenützung eines Büros verzichten wollen).

    Rufen Sie auf dem Sozialamt an und fragen Sie, wie ihr Sozialhilfebudget berechnet wird, wenn Sie das so in einem Vertrag so regeln und Sie dann nur das von der Sozialhilfe anerkannte Mietzinsmaximum zahlen müssen und ob Sie dann in der Wohnung bleiben können. Fragen Sie ausdrücklich ob Sie dann in Ihrem Sozialhilfebudget einen ungekürzten Grundbetrag, das Mietzinsmaximum und die Krankenkassenprämie zur Verfügung haben. Verlangen Sie zur Bestätigung einer mündlichen Auskunft eine schriftliche Bestätigung der Auskunft.

    Eine Sicherheit bietet nur eine schriftliche Auskunft des Sozialamts. Rein theoretisch wäre es möglich, eine über die Hälfte der Miete hinausgehende Zahlung der Freundin als Unterstützung Ihrer Freundin auszulegen, welche dann die Höhe Ihrer Sozialhilfe kürzt, wenn Sie die Hälfte der Wohnung benutzen können. Deshalb wäre es besser im Vertrag das Recht auf Nutzung der Wohnung auf unter die Hälfte zu des Platzes zu drücken (z.B. dass nur Ihre Freundin bestimmte Schränke benutzen darf).

  • Vielen Dank für diesen guten Hinweis.

    Ich werde mich so bei der Sozialhilfe informieren, ich habe mir nochmals Gedanken gemacht und eigentlich brauche ich das Büro gar nicht. Der Grund wieso ich aktuell dort bin ist weil der PC im Büro ist. Diesen werden wir aber nun auf einem kleinen Schreibtisch ins Wohnzimmer stellen somit wird es für mich keinen Grund mehr geben in diesen Raum zu müssen.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • Hallo

    Ich kenn mich hier noch nicht aus, daher bin ich mal auf 'antworten', da ich eine sehr ähnliche Situation habe. Jedoch betrifft es in meinem Fall keine Freundin, sondern einen Familenangehörigen. Ich hoffe einfach mal, ich darf diese hier schildern plus meine Fragen dazu?

    Ich bin von der Sozialhilfe abhängig. Mein erwachsener Sohn und ich mussten nach dem Auszug des Ehemannes und Vaters die eheliche Wohnung verlassen. Da ich allein innert nützlicher Frist keine Wohnung im Rahmen der Richtlinien gefunden habe, hat sich mein Sohn bereit erklärt, mit mir zusammen eine Wohnung zu mieten, was wir dann auch so gemacht haben. Wir stehen als beide im Mietvertrag (dies dehalb, weil die Miete für das Einkommen meines Sohnes zu hoch gewesen wäre; wir haben der Verwaltung nicht mitgeteilt, dass ich von der Sozialhilfe unterstützt werde, da wir sonst höchstwahrscheinlich die Wohnung nicht bekommen hätten). Mein Sohn ist normal berufstätig, ich bin aktuell immer noch 100% arbeitsunfähig. Das IV-Gesuch wurde abgelehnt. Ich war seit Heirat nicht mehr berufstätig, mein Mann wollte es nicht.

    Nun ist nach 3 gemeinsamen Jahren hier mein Sohn ausgezogen. Ich habe dies beim Sozialamt mitgeteilt. Der Leiter hat das so eingereicht zwecks neuer Unterstützungskosten. Kurz danach hat der Leiter Sozialdienst seine Arbeitsstelle gekündigt. Es ist noch kein Nachfolger vor Ort, nur eine Sekretariatsangestellte. Ich habe von ihm noch schriftlich in einem Mail festgehalten bekommen, dass ich 2-3 pro Woche bei newhome schauen soll, ob ich eine Wohnung finde, welche innerhalb der Richtlinien sei. Wenn nicht, dann dürfe man mich auch nicht zum Umzug zwingen. Auch müsse man auf meine gesundheitliche Verfassung Rücksicht nehmen (Rücksprache mit dem Arzt, keine Parterre-Wohung wegen Panikattacken etc). Notunterkünfte gäbe es hier im Ort keine!

    Nun erhielt ich unlängst den neuen Fürsorgeentscheid mit dem Hinweis, dass ich eine Wohnung zu finden habe, welche innerhalb der Richtlinien liege, spätestens bis März 2015. Der ausgeschiedene Leiter hat mir nie was von einer Frist gesagt. Das heisst ich müsste die jetzige Wohnung per Ende November kündigen, ohne eine neue Wohnung zu haben. Allein vom Marktangebot her ist es hier vermutlich aussichtslos, eine Wohnung für das entsperchende Preissegment zu finden.

    Man droht mir ansonsten mit einern Notwohnung. Da es keine Wohnungen innerhalb der Richtlinien gibt, würde ich dann lebenslänglich in einer Notwohnung leben. Dies, obschon der ausgeschiedene Leiter sagte, es gäbe hier keinerlei Notunterkünfte.

    Die aktuelle Situation ist die, dass mein Sohn und ich unverändert beide Mieter der Wohnung sind. Der ausgeschiedene Leiter meinte noch vor seinem Abgang, ob ich jemanden wüsste, der hier als Untermieter einziehen würde. Wusste ich nicht.

    Nun ist es aktuell so, dass ich allenfalls eine Frau wüsste, die ab nächstem Jahr im Mai das Zimmer vom Junior mieten würde, da sie 2 Tage in der Woche hier in der Nähe eine Abendausbildung macht und dann froh wäre, wenn sie nicht noch ins Aargau fahren müsste, um dann am Tage darauf wieder nach Zürich zur Arbeit zu fahren. Es ist noch nicht spruchreif, aber allenfalls würde es dazu kommen. Sie wäre also nur für 2 Nächte plus 1x im Monat ev. noch eine 3. Nacht zum Uebernachten hier. Würde weder kochen, noch Wohnzimmer oder Küche benützen. Natürlich aber die Toilette, wo sie selbst aber auch mitreinigen würde. Ebenso die Dusche 2x, max. 3x pro Woche.

    Untermiete ist generell hier erlaubt, aber man muss die Verwaltung rückfragen. Selbstverständlich würden wir einen Untermietervertrag machen.

    Nun stellt sich mir die Frage: Wie müsste ich da vorgehen, muss das Sozialamt einen Untermietvertrag akzeptieren? Das Zimmer ist möbliert, würde also die Differenz des 'überhöhten' Mietzinses rechtfertigen.

    Ich habe gelesen, dass man mir dann allenfalls einen Betrag vom Grundbetrag abziehen dürfte. Stimmt das? Wenn ja, warum? Ich würde nichts für die Frau machen, keine Wäsche, kein essen, kein putzen, nichts.

    Gibts andere Möglichkeiten, damit ich in dieser Wohnung bleiben kann, da ich mich aus gesundheitlichen Gründen gar nicht in der Lage sehe für einen Umzug, was übrigens auch mit der Meinung meines Hausarztes übereinstimmt.

    Die Wohnung liegt 540,- über den Richtlinien, macht keine 6500,- im Jahr. Im Verhältnis dazu hat der letzte Umzug innerhalb des gleichen Wohnortes bereits 3500,- gekostet.

    Aktuell habe ich bezüglich dem Ansetzen der Frist einen Rekurs beim Regierungsrat eingereicht. Aber wenn ich damit nicht durchkomme, brauche ich einen Plan B.

    Soviel ich verstanden habe, darf mein Sohn nicht Untermieter sein, wenn wir bei der Verwaltung mich als alleinige Mieterin melden würden (und sie mich dann nicht rauswerden würden, weil ich Sozialhilfe beziehe)?

    Umgekehrt darf mein Sohn auch nicht alleiniger Mieter sein und er mir die Räumlichkeiten ausser seinem Zimmter, diese im Preisrahmen der Richtlinien vermieten? Ebenfalls natürlich mit Untermietervertrag.

    Tut mir leid, dass es solange geworden ist, aber ich hoffe, es ist nachvollziehbar.

    lg, Quasselstrippe

  • Quasselstrippe

    Ich denke, diese Fragen kann hier nur Sozialversicherungsberater beantworten. Vielleicht ist er in den Ferien – sehr unwahrscheinlich – nein! doch eher, wegen einem, seiner wichtigen Fälle, am Bundesgericht. Man kann ihn, aber bestimmt auch per PN erreichen.

    Noch ein bisschen Geduld. Er wird bestimmt bald antworten.

    Viel Glück!

    C-O-R-A

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

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    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.



  • Quasselstrippe

    Ich denke, diese Fragen kann hier nur Sozialversicherungsberater beantworten. Vielleicht ist er in den Ferien – sehr unwahrscheinlich – nein! doch eher, wegen einem, seiner wichtigen Fälle, am Bundesgericht. Man kann ihn, aber bestimmt auch per PN erreichen.



    Ich bin gerade in den Ferien. Zudem habe ich gerade eine Beschwerde beim Bundesgericht und Beschwerden bei kantonalen Versicherungsgerichten pendent.

    Ich bin auch in den Ferien mit privaten Nachricht (siehe Knopf unter meinen Beitägen) erreichbar.

  • In welchem Kanton leben Sie? Das Sozialhilferecht ist in kantonalen Gesetzen geregelt. Je nach Kanton und Gemeinde sind die SKOS-Richtlinien für die Sozialhilfe rechtlich verbindlich (z.B. im Kanton Zürich) oder nicht.

    Haben Sie sich schon bei der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht in Zürich erkundigt (z.B. per Telefon)?

    http://www.sozialhilfeberatung.ch/

    Oder haben Sie sich schon bei der Berner Rechtsberatungsstelle erkundigt?

    http://www.rechtsberatungsstelle.ch/

    Haben Sie schon die SKOS-Richtlinien durchgelesen? Lesen Sie sich auf jeden Fall die Seiten B.2-3, B.3-1 und F.5-1 durch.

    http://skos.ch/uploads/media/2012_RL_deutsch.pdf

  • Hallo Sozialversicherungsberater

    danke, dass sie sich trotz ferien melden :)

    ich wohne im kanton schwyz

    ich habe schon viel in den skos-richtlinien gelesen, aber auch im schwyzer handbuch der sozialhilfe.

    mein problem ist, dass ich vieles nicht verstehe, da hirngeschädigt. und von 'mir merken' kann man leider nicht mehr reden.

    auch bin ich den vielen höchst unterschiedlichen auskünften von seiten des sozialamtes komplett ausgeliefert. selbst schriftliches scheint ungültig zu sein, sobald die entsprechende amtsperson nicht mehr dort arbeitet.

    lg, quasselstrippe

    ich werde den link mit den skos-richtlinien erneut durchlesen, dankeschön

    zürich und bern angefragt habe ich logischerweise nicht, da anderer kanton

  • vergessen:

    aber ich habe um hilfe angesucht bei

    frauenberatungsstelle schwyz (sei für die gemeinde hier nicht zuständig)

    amt für gesundheit und soziales

    sozialpsychiatrischer dienst

    pro infirmis

    fragile

    auch bei der kesb war ich, aber ich kann keinen begleitbeistand bekommen, ich müsste wenn schon die stufe 2 wählen, davor rät mir mein anwalt in sachen scheidung ab.

  • Ich muss vielleicht auch noch insofern ergänzen, als dass ich die frage habe, ob es irgendeine möglichkeit gibt, dass ich in der wohnung bleiben kann. z.b. dadurch, dass der mietvertrag umgeschrieben wird auf meinen sohn und er mir einen teil der wohnung untervermietet...

    oder aber dass ich alleinige mieterin bin und einen teil z.b. meinem sohn untervermieten könnte. das naheliegendste wäre sowieso eine dieser beiden möglichkeiten, da mein sohn aktuell keine möglichkeit seine möbel unter zu bringen.

    dieser bevorstehende umzug raubt mir meine letzten kräfte. ich habe schimmste alptraume....der letzte umzug vor 3 jahren steht mir wieder total vor den augen. diesen habe ich nur durch die tägliche einnahme von 8g schmerzmittel einigermassen überstanden, bis der arzt 'stop' gesagt hat. damals hatte ich aber nicht mal einen zeitdruck, da die wohnung, aus der ich rausmusste, unsere eigene war.

    lg, quasselstrippe



  • Hallo Sozialversicherungsberater

    danke, dass sie sich trotz ferien melden :)



    Gern geschehen.



    ich wohne im kanton schwyz



    Die SKOS-Richtlinien für die Sozialhilfe sind im Kanton Schwyz gemäss § 4 Absatz 2 der Soziahilfeverordnung verbindlich.



    ich habe schon viel in den skos-richtlinien gelesen, aber auch im schwyzer handbuch der sozialhilfe.



    Das ist gut.



    mein problem ist, dass ich vieles nicht verstehe, da hirngeschädigt. und von 'mir merken' kann man leider nicht mehr reden.

    zürich und bern angefragt habe ich logischerweise nicht, da anderer kanton



    Die Unabhängige Fachstelle für Soziahilferecht in Zürich berät auch Personen aus anderen Kantonen (zum Beispiel dem Kanton Schwyz) telefonisch oder persönlich. Die Beratung dort ist gratis (unentgeltlich). Erwähnen Sie m Telefon, dass Sie auf Grund eines Hinschadens Mühe haben sich Dinge zu merken, damit der Berater Rücksicht auf Ihre Situation nehmen kann.

    Was steht denn in Ihrem Mietvertrag auf welche Termine und unter Einhaltung welcher Kündigungsfist Ihre Wohnung gekündigt werden kann? Laut dem Schwyzer Handbuch für Sozialhilfe ist die Kündigungsfrist für die Frage, ob Sie Ihre Wohnung kündigen müssten bevor Sie einen Mietvertrag für eine neue Wohnung haben wichtig.

  • Guten Abend, Sozialversicherungsberater

    Ich habe gestern in einer kurzen Eingebung beim Amt für Soziales angerufen. Man hat mir genau die gleiche Adresse auch genannt. Ich habe dort noch nicht angerufen, weil ich noch nicht parat bin.

    Die Kündigungsfrist unseres Mietvertrages ist 3 Monate auf Ende jedes Monats, ausgenommen auf Ende Dezember.

    Die Auskunft vom Amt für Soziales war die, dass ich keinesfalls die Wohnung kündigen soll, bevor ich keine passende gefunden habe. Den Rest habe ich mir leider wieder nicht merken können, obs dann erst wieder eine Verfügung geben würde, gegen welche ich wiederum Rekurs einlegen soll

    Es stellt sich für mich unverändert die Frage, obs nicht möglich ist, dass mein Sohn den Mietvertrag allein übernimmt und mir 2,5 Zimmer von 3,5 Zimmer vermietet. Und er bezahlt die Differenz für sein Zimmer, in welchem noch seine Möbel stehen, bis er und seine Freundin die Möglichkeit für einen eigenen Umzug haben.

    liebe grüsse

    Quasselstrippe

    Ich werde am Montag bei dieser unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht anrufen. Vielen Dank auch für diesen Hinweis, dass dort nicht nur innerhalb von Zürich beraten wird.

  • ich nochmal

    Das ist jetzt ein ganz typisches Beispiel meines demolierten Hirns: Ich habe gestern schon auf der homepage von dieser fachstelle gelesen, aber heute wieder nicht mehr abrufbereit gehabt: man muss dort Mitglied sein muss (für 60,-), damit man beraten werden kann?

  • Quasselstrippe

    Hast Du die Möglichkeit, jemanden zu einem Termin bei der Beratungsstelle, die Sozialversicherungsberater erwähnt, mitzunehmen?

    Es könnte sein:

    - dein Sohn

    - ein Freundin

    - jemanden von einem Nachbarschaftshilfe-Verein oder ähnliches

    - eine "ambulante psychiatrische Pflegefachperson" (das ist wie Spitex, aber jemand der nicht zum Körper schaut, sondern zur allgemeinen psychischen Gesundheit, und ist eine Leistung, die von der Krankenkasse übernommen wird, wenn ein Arzt es mittels Verordnung verschreibt).

    Ich finde es hilfreich, im Voraus alle Fragen aufzuschreiben (Du könntest dieser Thread ausdrucken und mitnehmen), und dann dort zu sagen, dass Du auch alle Punkte eine Antwort braucht.

    Wenn Du eine Begleitperson dabei hast, kannst Du selber sprechen und Frage stellen, während er oder sie die Antworten aufschreiben. Dann kannst Du

    die Antworten nachher lesen.

  • hallo nachdenkerin

    danke für deine antwort

    ich wüsste niemanden, der mitkommt. seit ich den hirnschlag hatte, haben sich meine freunde verabschiedet....man mag keine unzuverlässigen menschen!

    eine psychiatrische pflegefachperson, davon habe ich noch nie was gehört. ich kenn hier nur den sozialpsychiatrischen dienst, aber die beraten nur leute, die bei ihnen eine therapie machen und sagten mir bereits am telefon, dass sie sich bei sozialhilferecht überhaupt nicht auskennen, also auch nicht beraten können.

    zudem was nützt mir wer fremder.....wie soll die person denn wissen, ob ich all meine fragen losgeworden bin?

    oder dann hab ich jetzt einen knopf im hirn und weiss nicht recht, was du genau meinst. wie gesagt, ich hab sowas noch nie gehört. ich war und bin seit vielen jahren eigentlich allein. da, wo ich überall um hilfe angesucht habe, hiess es immer man sei nicht zuständig. ich wusste auch nicht, dass fragile schweiz nur für zürich zuständig zu sein scheint. oder aber auch pro cap kann mir nicht mal tipps geben, was ich machen soll.

    mein hausarzt möchte mir einfach immer dringlicher antidepressivas geben. ich möchte diese nicht mehr versuchen, habe 2 heftige versuche hinter mir. ich sehe das nicht als lösung, sondern als neues problem. habe aber gesundheitlich eigentlich schon genügend probleme, benötige also die ad's nicht auch noch.

    aber eben, danke für deine antwort. ich hatte schon wieder vergessen, dass ich am montag dort anrufen wollte. werde versuchen mich morgen vorzubereiten. geht ja um ein telefongespräch. bringt eh nicht viel. danach weiss ich meistens nichts mehr.

    liebe grüsse

    quasselstrippe