Ich habe meine Brillen über zwanzig Jahre getragen und nun – um zum günstigsten Preis zu kommen – bei Fielmann in Lörrach (de) neue machen lassen. Die Krankenkasse KPT (Grundversicherung) hat jedoch den üblichen Beitrag abgelehnt. Auf Brillenrechnungen aus dem Ausland würden keine Beiträge ausgerichtet. Der Brillenkauf in der Schweiz inkl. Krankenkassenbeitrag wäre für mich billiger gewesen …
Ich verstehe den Entscheid nicht.
Kein Beitrag an Brillen aus dem Ausland
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Guten Tag
Sind Sie sicher, dass Ihnen etwas zusteht aus der Grundversicherung?
Bei KPT steht ausdrücklich dies bei der Grundversicherung:
Brillen, Kontaktlinsen oder Schutzbrillen (Spezialfälle)
Sehhilfen sind optische Vorrichtungen zur Korrektur von Refraktionsfehlern oder zur Kompensation, Verbesserung oder Behandlung anderer Augenkrankheiten.
Bei Refraktionsveränderungen infolge einer Krankheit (z.B. Grauer Star, Diabetes, Makulakrankheiten, Störungen der Augenmuskeln, Amblyopie) oder aufgrund eines postoperativen Zustands (z.B. Grauer Star, Glaukom, Amotio retinae [Netzhautablösung]) wird für alle Altersgruppen einmal pro Jahr und pro Auge ein Beitrag von CHF 180.00 für den Erwerb von Kontaktlinsen oder einer Brille bezahlt.
Leistungen der KPT:
Aus der Zusatzversicherung Krankenpflege-Plus/Krankenpflege-Comfort wird im Nachgang zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung ein jährlicher Beitrag von CHF 200,00 vergütet. Es gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen.
Früher hatte man einen Betrag zu gut von der Grundversicherung. Dies ist seit ein paar Jahren nicht mehr so, es gibt noch etwas von der Zusatzversicherung.
Vielleicht ist der Grund gar nicht, dass Sie die Brille im "Ausland" kauften, sondern eben, dass man gar nichts mehr aus der Grundversicherung bekommt, ausser den oben genannten Gründen.
Erkundigen Sie sich doch nochmals bei der Krankenkasse, vielleicht erklärten die Ihnen das falsch?
Einen guten Durchblick wünscht
annavonbella -
In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gilt das sogenannte Territorialitätsprinzip, was bedeutet, dass nur die in der Schweiz von zugelassenen Leistungserbringern erbrachten Pflichtleistungen bezahlt werden.
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In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gilt das sogenannte Territorialitätsprinzip, was bedeutet, dass nur die in der Schweiz von zugelassenen Leistungserbringern erbrachten Pflichtleistungen bezahlt werden.
Richtig. Mit derselben Begründung werden nämlich, ausser es handle sich um einen Notfall, auch die Kosten für im Ausland gekaufte Medikamente abgelehnt, und Arztbesuche im Ausland sowieso. -
An oberhaenslir
Eigentlich wäre es nett, wenn Sie sich als erster Schreiber, auch zu den möglichen Erklärungen äussern könnten....
Es gab da drei Menschen, die sich die Mühe machten und Ihnen einen evt. Erklärung zu Ihrem Probelm lieferten und nun sieht man einfach nichts mehr...
Freundlich grüsst
annavonbella