Kürzlich habe ich verbotenerweise mein Auto zwei Nächte im Parkhaus des Einkaufszentrums Galtt in Wallisellen stehen lassen.
Am Montagmorgen staunte ich aber nicht schlecht, als das Auto nicht mehr auf dem Parkplatz stand. Die Betriebsgesellschaft teilte mir dann auf Anfrage mit, sie hätte mich verzeigt und ich könne das Auto gegen Kostenerstattung bei einem Abschlepper etwa 2 Minuten entfernt abholen, was ich dann auch tat. Erschrocken bin ich aber, als ich da 450.- Franken zu bezahlen hatte!! Und eine Polizeibusse wird auch noch folgen!
In der Hausordnung des Glatt steht zwar, dass Parkieren maximal 4 Stunden erlaubt ist, aber wer liest schon die Hausordnung... Dass ich eine Busse zu bezahlen habe , finde ich absolut in Ordnung, aber dass das Auto abgeschleppt wurde, obwohl es konform auf dem Parkplatz stand und insofern weder die Feuerwehr, noch sonst jemanden behinderte, finde ich nicht i.O. Was meint Ihr dazu? Ist dies übrigens rechtens?
Abgeschleppt vom Parkhaus des Einkaufszentrums
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Schon etwas übertrieben mit dem abschleppen. Eine Busse hätte gereicht.
Ein Freund von mir hat eine Autogarage und er macht Reparaturen nur gegen Bar.
Ein Gericht sieht es als Nötigung an, wenn er das Auto nicht heraus gibt, wenn der Kunde kein Geld mit bringt.
Im Grunde müsste auf dem Parkticket die Parkordnung aufgedruckt sein um Gültigkeit zu haben. Alles andere ist gerichtlich anfechtbar. -
da wäre ich etwas vorsichtig mit der Auslegung, denn die Parkordnung wird sicher gut sichtbar irgendwo angebracht sein (bei Einfahrt/Kasse etc.) und im besten Falle steht auf dem Ticket drauf, dass man mit der Einfahrt die Parkordnung akzeptiert hat.
Mit dem direkten Abschleppen hat das Einkaufszentrum wohl einen Kunden verloren. -
Ich habe vergessen zu schreiben, dass man im Glattzentrum gratis parkiert, es hat keine Schranken, insgesamt etwa 1000 Parkplätze. Den einzigen Hinweis habe ich auf der Hausordnung ( Punkt 10) gefunden, wo steht, dass man maximal 4 Stunden parkieren darf. Konsequenzen bei längerem parkieren sind keine erwähnt.
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Eventuell müsste das Glattzentrum z.B mit Paragraphen, auf die Konsequenzen bei überschreiten der vier Park-Stunden hinweisen.?
Der Preis für das Abschleppen wird wahrscheinlich vom Garagenanbieter gemacht und nicht vom Einkaufszentrum? -
Stimmt natürlich, aber der Auftraggeber war die Glatt Betriebs AG. Klar könnte ich den Abschlepper wegen Nötigung anzeigen, weil er das Auto nur gegen Bezahlung freigab, aber dies habe ich nicht vor!
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Selber schuld kann man da nur sagen.
Erstens hat das Glattzentrum auf dem ganzen Gelände ein audienzricherliches Parkverbot signalisiert. Für das Lesen des Textes muss man allerdings kurz anhalten und aussteigen, aber rechtlich ist dies nicht von Belang.
Zweitens dürfte klar sein, dass kein Einkaufszentrum gratis Parkraum anbietet für Leute, welche dort nicht einkaufen. Das Erstellen eines Parkhauses kostet bekanntlich Geld und ein Einkaufszentrum ist keine Wohlfahrtsinstitution.
Drittens ist es mit der Einführung des neuen Parkleitsystems jetzt möglich, jedes einzelne Parkfeld auf die zeitliche Benützung hin zu überwachen mittels eines über der Parkfläche angebrachten Sensors, welche den Belegungszustand misst. Somit kann festgestellt werden, wer seit längerer Zeit den Platz nicht mehr freigegeben hat.
Viertens hat es immer wieder Schlauberger gegeben, welche aus dem Thurgau oder von noch weiter her mit dem Auto angereist sind und in der Nähe des Flughafens wochenlang Gratisparkplätze belegt haben, weil die Parkhäuser am Flughafen Zürich sauteuer sind. Aus diesem Grund haben alle Gemeinden rund um den Flughafen strenge Parkplatzregimes eingeführt. So ist das Parkieren am Bahnhof Bassersdorf, beim Jumbo, Coop, IKEA etc. in Dietlikon teilweise seit Jahren gebührenpflichtig, ebenso der Parkplatz bei der Coca Cola / Hallenbad beim Bahnhof Dietlikon. Ferner wurde in diesen Gemeinden auch zeitlich unbeschränkte Parkfelder in Blaue Zonen umgewandelt.
Mit der Eröffnung der Tramlinie zum Flughafen ist der Druck auf die einzigen noch vorhandenen Gratisparkplätze, nämlich diejenigen im Parkhaus Glattzentrum noch grösser geworden, diese nicht zweckentsprechend zu benützen. Das Parkleitsystem ist der erste Schritt, der nächste wird sein, dass die Plätze gebührenpflichtig gemacht werden, was diejenigen, welche zwingend auf ein Auto angewiesen sind zum Einkaufen, wie Gehbehinderte mit entsprechendem Ausweis, besonders treffen wird. Entsprechende politische Vorstösse sind vor längerer Zeit schon gemacht worden, da insbesondere den Grünen Gratisparkplätze ein Dorn im Auge sind.
Wenn ein Dauerparkierer sich dann noch via Beobachter lautstark beschwert, wie ungerecht die Welt doch sei, ist das natürlich Wasser auf die Mühlen der Grünen.
Dass der Abschleppunternehmer das Fahrzeug nur gegen Entrichtung der Spesen wieder herausgibt dürfte klar sein, ansonsten kann er dem Geld wohl lange hinterherrennen. Retentionsrecht nennt man so etwas. Und noch nebenbei angemerkt: Die Parkbusse dürfte wohl einiges höher als Fr. 40.- ausfallen, denn die Verzeigung wegen Widerhandlung gegen ein audienzrichterliches Verbot wird nicht im Ordnungsbussenverfahren abgewickelt, sondern im ordentlichen Verfahren und dort kommen noch Spruchgebühren etc. dazu...
Mir hat einmal ein Gemeindepolizist von Wallisellen gesagt, der grösste Teil der Bussenerträge der Gemeinde Wallisellen stamme aus dem Glattzentrum und dort von den Behindertenparkplätzen, welche widerrechtlich von nichtbehinderten LenkerInnen mit ihren Hausfrauenpanzern (sprich SUV's) belegt werden.
Zusammengefasst: Wer mit dem Auto an so einen Ort fahren will, soll sich besser vorher überlegen, wo er wie lange parkieren kann und ob er nicht besser den ÖV benutzen will. Verkehrstechnisch ist das Glatt mit der SBB (5 Gehminuten), dem Tram (hält direkt beim Zentrum) und dem Bus (hält direkt vor dem Haupteingang) bestens erschlossen. Besonders in der Adventszeit geht jetzt nämlich der Horror Freitag abend und Samstags wieder los mit dem Verkehrspuff (man verzeihe den Ausdruck..) rund ums Glatt.
Andy -
Dann ist der Fall klar. Mit einem audienzricherliches Parkverbot kann der Betreiber des Parkhauses Fahrzeuge abschleppen und Parksünder verzeigen. Müsste dann auf der Verbotstafel geschrieben sein, dass fehlbare Fahrzeuge entfernt werden.
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Danke für den Beitrag, Andy! Warum mein lautstarker Protest - wie Du es nennst - den Grünen dienlich sein soll, habe ich zwar nicht verstanden. Mittlerweile habe ich auch etwas dazugerlernt. Z.B. das Abschleppen rechtilich in Ordnung ist. Ärgert mich natürlich, aber Recht is Recht und das akzeptiere ich.
Die rechtliche Situation bez. des Abschleppers sieht hingegen etwas anders aus, als das, was Du als Retentionsrecht bennest. Es gibt geschützte Urteile, wo der Abschlepper der Nötigung für schuldig befunden wurde, weil er das Auto nur gegen Entgelt herausgerückt hat. So einfach kann sich der Auftraggeber für das Abschleppen nicht aus der Situation stehlen. Nichts desto trotz bin ich klar einverstanden, dass ich auch diese Kosten zu tragen habe.
Es gibt da nur noch einen Einwand: die Verhältnismässigkeit der Abschleppkosten. Ich verweise diesbezüglich gerne auf die Grundlagen der Stadt Zürich. Fürs Abschleppen und gerade mal 2km Fahrt zum Parkplatz 450.- Franken ist sicher etwas mehr als genug!
Die Moral der Geschicht: Dieser Blödsinn kommt mich teuer zu stehen aber vielleicht dient der Forenbeitrag dazu, dass andere dies nicht nchmachen!
Ich werde dann am Schluss noch posten, was die Busse gekostet hat.... -
Die Angelegeneit ist tatsächlich sehr ärgerlich und unnötig kostspielig, wenngleich rechtens von Seiten des Parkhausbetreibers.
Ich hatte im April 2015 ein ähnliches Problem im gleichen Parkhaus. Aus Platzgründen (Parkplatzmangel) habe ich meine kleine Kutsche am Rande einer Parkreihe, sprich einer abgeschrägten, schraffierten Fläche, abgestellt. In der Meinung, dass das Parkhaus vollumfänglich unter Verwaltung des Glattzentrums steht ging ich davon aus, dass sich niemand daran störte solange Mitbenützer und Rettungsfahrzeuge ohne jede Behinderung passieren konnten. Zu dieser Ansicht kam ich da das Glattzentrum Benutzerzeiten, Benutzungsdauer und eine Einschränkung "Nur für Kunden" vorgab... Leider falsch gedacht ! Die Parkordnung wird unlogischerweise von der Gemeinde Wallisellen überprüft.
Für mich war das ein starkes Stück. An diesem Tag bezog ich Waren und Dienstleistungen von über Fr. 270.- und wurde mit einer unnötigen Busse von Fr. 40.- für meinen Besuch bestraft. Man bedenke, dass man meine Nummer hätte im Center über Lautsprecher aufrufen können oder mich mit einem Flyer verwarnen können doch nichts da - Das Geld war wichtiger ! Gerade in dieser Zeit war der schweizerische Detailhandel sehr unter Druck, da der EURO vor 2 Monaten gerade paritär (Verhältnis 1:1 zum Franken) wurde und der Einkaufstourismus im grenznahen Ausland unbekannte Ausmasse annahm. Auch dieser Umstand interessierte die Gemeindepolizei nicht. Mir war es per sofort nach 23 Jahren als Stammkunde im Glatt nicht mehr möglich weiterhin Kunde zu sein, wenn während meines Einkaufserlebnisses um die Autos geschlichen wird um sich zu bereichern. Ich nahm mir sogar die Zeit die Gemeinde Wallisellen und c.c. das Glattzentrum schriftlich und mit Beweisen über meinen Entschluss (rund 4 Seiten A4) zu informieren. Beide angeschriebenen Stellen verzichteten darauf sich mir gegenüber zu äussern. Auch dies ist eine Aussage ! Die Leidtragenden sind die ca. 7 Geschäfte im Glattzentrum denen mein jährlicher Umsatz von ca. Fr. 3500.- entgeht. Seit diesem Erlebnis habe ich das Glattzentrum noch 4x betreten weil es nicht anders ging und habe ansonsten meine Einkaufsgewohnheiten radikal umgestellt.
LG Ted Nineteen