Hallo zusammen
Seit einem Monat wurde ich vom Arbeitsamt abgemeldet und bin jetzt leider soweit, bzw gezwungen Sozialhilfe zu beziehen und da hätte ich paar Fragen...
Ich habe noch nie Sozialhilfe bezogen und dementsprechend mich nie mit dieser Materie befasst.
Ich habe schon seit zwei Jahren einen bestehenden Kredit und bin jetzt leider nicht mehr imstande dafür aufzukommen. Kann ich das Sozialamt um Unterstützung in dem bereich bitten oder bin ich gezwungen die monatlichen Prämien von meinem Verpflegung/Unterstützungsgeld zu bezahlen?
Wie sieht es aus, wenn ich zum Zahnarzt muss? Übernimmt das Sozialamt die Kosten anstandslos oder übernehmen Sie nichts und wenn, dann nur unter gewissen Voraussetzungen.
Desweiteren hab ich auch ein Telefonabo, welches noch ein Jahr läuft, wird das auch übernommen?
Es handelt sich um das Sozialamt in Basel-Stadt
Ich bedanke mich schonmal herzlich im voraus...
Sozialhilfe
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Guten Tag RISK, bei Tante Google findest Du eine Menge Informationen z.B. hier: http://www.viavia.ch/ratgeber/…n=Sozialhilfe.Sozialhilfe
lg
lark -
OK, danke...
Die Frage mit den Zahnarztkosten hat sich erledigt, jedoch bleiben die restlichen Fragen immernoch bestehen -
Ich habe schon seit zwei Jahren einen bestehenden Kredit und bin jetzt leider nicht mehr imstande dafür aufzukommen. Kann ich das Sozialamt um Unterstützung in dem bereich bitten oder bin ich gezwungen die monatlichen Prämien von meinem Verpflegung/Unterstützungsgeld zu bezahlen?
Desweiteren hab ich auch ein Telefonabo, welches noch ein Jahr läuft, wird das auch übernommen?
Hallo, Das Sozialamt ist nicht da um Ihre Schulden zu bezahlen, diese müssen Sie also vom Geld das Sie vom Sozi bekommen bezahlen. Genau so wie mit dem Handy Abo (oder sonstigen Abos, Internet, Telefon, Mediamarkt Karte usw.) das müssen Sie von dem Geld was das Sozi Ihnen gibt bezahlen. Das wäre es ja noch wenn jedem einfach das Handy bezahlt werden würde. *eyesroll* -
Naja man kann ja schlecht ahnen das man vom Sozialamt abhänging sein wird oder wissen Sie schon was nächstes Jahr auf Sie zu kommt?
Obwohl mit dieser heutigen Politik kann man es sich ausmalen...
Das mit Kredit wäre nur eine Übergangslösung. Natürlich würde ich, sobald ich wieder ein Einkommen habe, dass später zurück bezahlen, genauso wie mit dem Handyabo.
Daher nicht vorurteilen
*eyesroll* *eyesroll* *eyesroll* -
Ich habe schon seit zwei Jahren einen bestehenden Kredit und bin jetzt leider nicht mehr imstande dafür aufzukommen. Kann ich das Sozialamt um Unterstützung in dem bereich bitten oder bin ich gezwungen die monatlichen Prämien von meinem Verpflegung/Unterstützungsgeld zu bezahlen?
Wenn Sie jetzt schon kein Vermögen mehr haben um für die Kreditraten aufzukommen, gehen Sie SOFORT zur Sozialhilfe um sich dort anzumelden. Grundsätzlich werden Ihnen Raten zur Tilgung von Krediten nicht zusätzlich vom Sozialamt bezahlt. Wofür haben Sie den Kredit aufgenommen? Für ein Auto? Wenn dieses nicht aus gesundheitlichen Gründen oder für eine aktuelle Arbeit benötigt wird, können Sie dies nicht behalten. Ich rate Ihnen davon ab in Zukunft wieder einen Kredit aufzunehmen.
Wie sieht es aus, wenn ich zum Zahnarzt muss? Übernimmt das Sozialamt die Kosten anstandslos oder übernehmen Sie nichts und wenn, dann nur unter gewissen Voraussetzungen.
Es werden nur einfache und wirtschaftliche Behandlungen bezahlt. Am Besten Sie holen einen Kostenvoranschlag ein und lassen diesen vom Sozialamt genehmigen bevor Sie mit einer Zahnbehandlung beginnen.
Desweiteren hab ich auch ein Telefonabo, welches noch ein Jahr läuft, wird das auch übernommen?
Telefonkosten (Abo und Gesprächsgebühren) werden nicht zusätzlich bezahlt. Das müssen Sie aus dem Grundbetrag für den allgemeinen Lebensbedarf bezahlen, weil das gemäss SKOS-Richtlinien bereits darin enthalten ist.
Es besteht die Gefahr, dass nicht die volle Höhe Ihrer Krankenversicherungsprämie zusätzlich bezahlt wird, da es dafür ein Maximum gibt. Es besteht auch die Gefahr, dass nicht die volle Höhe Ihrer Miete bezahlt wird, da es dafür ein recht tiefes Maximum gibt. Am Besten Sie schauen sich das genau in den Unterstützungsrichtlinien an.
Denken Sie daran, dass Sozialhilfe später wieder von Ihnen zurückbezahlt werden muss, wenn Sie später mehr Einkommen oder Vermögen haben. Ich rate Ihnen also auch Teilzeitstellen oder Stellen anzunehmen welche weniger gut bezahlt sind als ihre letzte Stelle, da jedes Zusatzeinkommen die Höhe ihrer Sozialhilfe kürzt und damit auch den Betrag verringert, den Sie später vielleicht wieder zurückzahlen müssen.
Ich rate Ihnen sich die für die Sozialhilfe anwendbaren Vorschriften durchzulesen.
Sozialhilfegesetz des Kantons Basel-Stadt
http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/902
Unterstützungsrichtlinien des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
http://www.wsu.bs.ch/unterstuetzungsrichtlinien.pdf
Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe
http://www.skos.ch/store/pdf_d…inien/RL_deutsch_2012.pdf -
Mal abgesehen von den anderen Kosten wie den laufenden Kredit (Nein kein Auto) und das Telefonabo, werde ich nichts zurückzahlen... Warum auch?
Ich zahle seit über 10 Jahren in die Staatskasse ein!!! Langsam merke ich wie der staat das eigene volk bis auf die knochen ausbeutet aber die Asylpolitik floriert, da es der Schweiz ach so blendend geht...
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Die Gläubiger haben ein Recht auf das Geld, das diese Ihnen geborgt haben. Allerdings ist nur eine Pfändung jenes Teils möglich, der über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum liegt.
Wenn Sie bereits vorher negativ über Ausländer und Asylbewerber hergezogen wären, hätte ich Ihnen keine Auskunft gegeben. Ich habe keinerlei Verständnis dafür, wenn ständig negative Stimmung gegenüber Ausländern und Asylbewerbern geschürt wird.
Ausländer, welche hier arbeiten und Steuern bezahlen werden ihre Sozialhilfe über deren Steuern mitfinanzieren. Es wäre also im Gegenteil bald Dankbarkeit gegenüber den ausländischen Steuerzahlern angebracht, dank denen Sie dann nicht auf der Strasse landen. -
Denken Sie daran, dass Sozialhilfe später wieder von Ihnen zurückbezahlt werden muss, wenn Sie später mehr Einkommen oder Vermögen haben. Ich rate Ihnen also auch Teilzeitstellen oder Stellen anzunehmen welche weniger gut bezahlt sind als ihre letzte Stelle, da jedes Zusatzeinkommen die Höhe ihrer Sozialhilfe kürzt und damit auch den Betrag verringert, den Sie später vielleicht wieder zurückzahlen müssen.
Vielen Dank, Sozialversicherungsberater, für diese Erklärung. Diesen Aspekt hatte ich bisher nicht verstanden.
Ein Bekannter muss auch zum ersten um Sozialhilfe bitten, obwohl er lieber arbeiten würde.
Ihm wurde in der Nachbarschaft geraten, gar nichts zu verdienen, mit dem Argument, dass ihm die Sozialhilfe ohnehin gekürzt wird um jeden Franken den er selber verdienen würde, und er somit mit oder ohne kleinere Arbeiten etwa gleich fahren würde.
Dass er später, wenn er wieder eine Stelle hat, die Sozialhilfe zurückzahlen muss, wusste er nicht. Das Wissen, dass er j-e-t-z-t schon mit jedem Verdienst diesen k-ü-n-f-t-i-g zurückzubezahlenden Betrag so niedrig wie möglich halten kann, wird auf ihn motivierend wirken. -
Die Rückzahlpflicht ist in den jeweiligen kantonalen Sozialhilfegesetzen geregelt.
Diese werden sehr unterschiedlich interpretiert und gehandhabt. Eine Rückzahlpflicht kommt in der Regel zum Tragen, wenn man wieder "in finanziell günstigen Verhältnissen" lebt.
Krebst man nach Ablösung von der Sozialhilfe also weiter um das Existenzminimum wird an den meisten Orten darauf verzichtet.
Kommt man aber beispielsweise durch einen Lottogewinn, eine Schenkung oder Erbschaft zu Geld, wird die Schuld eingetrieben.
Die Sozialämter prüfen periodisch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, um die Schuld gegebenenfalls eintreiben zu können.