Inkasso und Verlustschein

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  • Hallo zusammen!

    Ich hab ein Problem mit einem Inkassobüro, nämlich hab ich 2 Verlustscheine von denen einen von 2011 und einen von 2012.

    Ich würde das schon gerne bezahlen aber hab das Problem, dass ich erlich nicht mehr weis um was es da genaue geht, nur wer der hauptsächliche Gläubiger ist und wann der Verlustschein ausgestellt wurde.

    Ich habe das Inkassobüro angeschrieben und Sie gebeten mir eine detaillierte Kostenzusammenstellung zuzusenden.

    Antwort von denen: Es gibt keine detaillierte Rechnung. Es handelt sich um einen Verlustschein und Sie haben auch eine Ausfertigung bei Ihnen. Das ist ein definitiver Schuldtitel!

    Jetzt meine Frage, stimmt das? Habe ich wirklich keine Einsicht auf diese Sachen oder muss ich da jetzt gerichtlich vorgehen?

    Danke und Gruss

  • Sind so sachen nicht beim betreibungsamt vermerkt? Was, wann und wieviel?

    Desweiteren kann ich mir die ursprünglichen Kosten beim ursprünglichen Gläubiger einholen. Mehr als den ursprungspreis, die mahngebühren und den 5% verzugszins bezahle ich nicht. Das inkassobüro hat mich auch schon heute angerufen und nachgefragt wozu ich diese daten benötige usw... Wie es aussieht ahnen dje schon worauf ich aus bin...

  • Es ist absolut unerheblich, wie der geschuldete Betrag des Verlustscheins zustande kam.

    Auf die ursprüngliche Schuld wurde der Rechtsweg beschritten.

    Sie hätten damals bei der Betreibung Rechtsvorschlag erheben müssen. Sie haben das nicht getan, konnten nicht gepfändet werden und für die Schuld wurde ein Verlustschein ausgestellt.

    Rechtlich kann dieser nicht mehr angefochten werden.

  • Natürlich kann man das, ein bekannter hatte dieses prozedere vor kurzem mit der intrum justitia, das einzige was die verlangen können ist der ursprüngliche preis, mahngebühr und die 5% verzugszinsen...

    Wäre das nicht so, würde das inkassounternehmen mich nicht anrufen und versuchen mit mir zu verhandeln, in der hoffnung dass ich nicht auf genauere infos zu beharen...

  • Wenn Sie ja wissen, wie es sich rechtlich verhält, brauchen Sie hier keine Fragen zu stellen!

    Richtig ist, dass man bei einer Betreibung eines Inkassobüros Rechtsvorschlag erheben kann, gegen die regelmässig und willkürlich (Intrum Justitia ist das schlimmste Beispiel) erhobenen missbräuchlichen Gebühren. Und gute Chancen hat, nicht die gesamten in Rechnung gestellten Gebühren entrichten zu müssen.

    Haben Sie das aber damals in der vorgesehenen Frist nicht getan, und sich einen Verlustschein ausstellen lassen, gilt die Schuld rechtlich als anerkannt.

    Der Verlustschein kann nicht mehr angefochten werden.

  • Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs

    4. Verlustschein a) Ausstellung und Wirkung

    Der Verlustschein gilt als Schuldanerkennung im Sinne des Artikels 82 und gewährt dem Gläubiger die in den Artikel 271 Ziffer 5 und 285 erwähnten Rechte.

  • Was 'Herr Herbert' geschrieben hat, ist absolut korrekt. Sie müssen zwar die Verlustscheinsumme nicht weiter verzinsen, und auch die von Intrum Justitia hinzugeschlagenen Kosten müssen Sie nicht übernehmen. Ist aber eine Schuld einmal durch einen Verlustschein verbrieft, ist jede Diskussion über den ursprünglichen Grund derselben faktisch reine Zeitverschwendung. Versetzen Sie sich einmal in die Haut des Gläubigers: da möchten Sie bestimmt auch nicht die ganze Diskussion wieder von vorne losgetreten haben, nur weil der Schuldner nicht einmal mehr weiss, wofür er seinerzeit erfolglos betrieben wurde.

  • Herr Herbert und Sirio haben Sie bereits über die rechtliche Situation aufgeklärt.

    Allerdings kann die Inkassofirma die Forderung, für welche der Verlustschein ausgestellt wurde, so lange nicht bei Ihnen eintreiben, so lange Sie unter dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum leben und wenn Sie darüber leben auch nur jenen Teil davon eintreiben, so dass Ihnen noch das betreibungsrechtliche Existenzminimum verbleibt. Sie haben also ein starke Verhandlungsposition gegenüber der Inkassofirma um den Preis zu bestimmen, zu dem Sie denen den Verlustschein abkaufen. Wenn Sie glauben, dass Sie ohnehin in Zukunft nicht mehr über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum leben werden (zum Beispiel weil Sie von niemandem erben werden oder die Erbschaft, wenn diese anfällt zu Gunsten der anderen Erben ausschlagen werden), dann können Sie den Verlustschein auch einfach gar nicht zurückkaufen.

    Wenn die eine Betreibung versuchen, machen Sie einfach gegenüber dem Betreibungsamt geltend, wie hoch ihr betreibungsrechtliches Existenzminimum ist. Ich nehme an Sie kennen die Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums in Ihrem Kanton. Die finden Sie wahrscheinlich im Internet.

  • Es freut mich, dass Sozialversicherungsberater trotz anderslautenden, früheren Äusserungen RISK weiterhin beratet.

    Um Missverständnisse auszuschliessen:

    Auch ich bin der festen Meinung, dass pauschalisierende, rassistische Äusserungen – auch wenn sie im Affekt aus Frust und Enttäuschung und nicht gezielt Fremdenhass schüren wollen - nicht unwidersprochen bleiben dürfen.

    Weiter:

    - M.E. könnte das Ausschlagen einer lukrativen Erbschaft, nur weil man Schulden hat, unter Umständen als versuchte Gläubigerschädigung interpretiert werden.

    - Betreffend Erbschaft könnte man sich auch fragen: Ob, wie und wann man eigene Erben vor einer Annahme der Erbschaft warnen will.

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

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    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

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    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.



  • Es freut mich, dass Sozialversicherungsberater trotz anderslautenden, früheren Äusserungen RISK weiterhin beratet.

    Um Missverständnisse auszuschliessen:

    Auch ich bin der festen Meinung, dass pauschalisierende, rassistische Äusserungen – auch wenn sie im Affekt aus Frust und Enttäuschung und nicht gezielt Fremdenhass schüren wollen - nicht unwidersprochen bleiben dürfen.

    Weiter:

    - M.E. könnte das Ausschlagen einer lukrativen Erbschaft, nur weil man Schulden hat, unter Umständen als versuchte Gläubigerschädigung interpretiert werden.

    - Betreffend Erbschaft könnte man sich auch fragen: Ob, wie und wann man eigene Erben vor einer Annahme der Erbschaft warnen will.



    Kurze Frage, von was reden Sie? Was für rassistische Äusserungen? Welche Erbschaft?

  • Erbschaft:

    Erbschaft scheint keine in Aussicht zu sein. Tut mir leid!



    Frage betreffend rassistischen Äusserungen:


    Ich kenne die Äusserungen selber nicht. Der Beobachter behauptet, dass RISK solche gemacht hat. Bitte sich bei ihm über den genauen Inhalt der Äusserungen erkundigen! Oder beschweren!



    Mal abgesehen von den anderen Kosten wie den laufenden Kredit (Nein kein Auto) und das Telefonabo, werde ich nichts zurückzahlen... Warum auch?

    Ich zahle seit über 10 Jahren in die Staatskasse ein!!! Langsam merke ich wie der staat das eigene volk bis auf die knochen ausbeutet aber die Asylpolitik floriert, da es der Schweiz ach so blendend geht...

    REST GELÖSCHT - pauschalisierende, rassistische Äusserungen verstossen gegen die Foren-Netiquette



    Sozialversicherungsberater muss ebenfalls genauere Kenntnisse von den Äusserungen haben. Jedenfalls schliesse ich es aus seiner Reaktion vom 13.12.2013 – 16:10:



    Die Gläubiger haben ein Recht auf das Geld, das diese Ihnen geborgt haben. Allerdings ist nur eine Pfändung jenes Teils möglich, der über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum liegt.

    Wenn Sie bereits vorher negativ über Ausländer und Asylbewerber hergezogen wären, hätte ich Ihnen keine Auskunft gegeben. Ich habe keinerlei Verständnis dafür, wenn ständig negative Stimmung gegenüber Ausländern und Asylbewerbern geschürt wird.

    Ausländer, welche hier arbeiten und Steuern bezahlen werden ihre Sozialhilfe über deren Steuern mitfinanzieren. Es wäre also im Gegenteil bald Dankbarkeit gegenüber den ausländischen Steuerzahlern angebracht, dank denen Sie dann nicht auf der Strasse landen.



    Ich mag mich hier nicht in eine Debatte über Fremdenfeindlichkeit einlassen. Doch soviel möchte ich zu bedenken geben:

    Sind restriktive, energische Methoden zur Bekämpfung von latenten Formen bestimmten, unerwünschten Gesinnungen richtig? Oder bewirken die Bemühungen höchstens ein Unterdrücken und Verdrängen der unklaren Gefühle, die dann die wahren Täter bei der nächsten Gelegenheit noch einfacher abholen können und für ihre Zweck missbrauchen.

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