Guten Abend die Damen und Herren,
Mein Vater ist letztes Jahr an einem Herzinfakt
gestorben. Er hatte ziemlich viele Schulden,
das Erbe deswegen wurde deshalb auch ausgeschlagen.
Von der Penionkasse bzw. einer Lebensversicherung gab es noch etwas Geld, muss ich das ganze bei den Steuern angeben?
Ich selber bin Student und habe kein Einkommen...
Gruss
Peter
Pensionkasse / Erbschaft und Steuerangabe
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Zuerst einmal mein herzliches Beileid zum Ableben ihres Vaters.
Ich muss vorausschicken, ich bin nicht juristischer Experte, aber ich habe den Eindruck, dass wenn Sie die Erbschaft ausgeschlagen haben, die GANZE Erbschaft in die Konkursmasse fällt, d.h. nicht nur die Schulden, sondern auch die Guthaben.
Demzufolge können Sie auch nichts erben von der Pensionskasse und von Lebensversicherungen etc. Setzen Sie sich zuerst einmal mit dem zuständigen Konkursamt in Verbindung, ansonsten riskieren Sie, dass Sie Probleme kriegen wegen Verheimlichung von Aktiven in einem Konkursfall.
Ihr Steueramt kann ihnen genau angeben, inwieweit Erbschaften von direkten Familienangehörigen steuerpflichtig sind. Wir haben ja bekanntlich in der Schweiz 27 verschiedene Steuergesetzgebungen... (Kantone plus Bund) -
Zuerst einmal mein herzliches Beileid zum Ableben ihres Vaters.
Ich muss vorausschicken, ich bin nicht juristischer Experte, aber ich habe den Eindruck, dass wenn Sie die Erbschaft ausgeschlagen haben, die GANZE Erbschaft in die Konkursmasse fällt, d.h. nicht nur die Schulden, sondern auch die Guthaben.
Demzufolge können Sie auch nichts erben von der Pensionskasse und von Lebensversicherungen etc. Setzen Sie sich zuerst einmal mit dem zuständigen Konkursamt in Verbindung, ansonsten riskieren Sie, dass Sie Probleme kriegen wegen Verheimlichung von Aktiven in einem Konkursfall.
Ihr Steueramt kann ihnen genau angeben, inwieweit Erbschaften von direkten Familienangehörigen steuerpflichtig sind. Wir haben ja bekanntlich in der Schweiz 27 verschiedene Steuergesetzgebungen... (Kantone plus Bund)
Hallöchen und Guten Abend,
Danke für deine Nachricht, aber wir einen Anwalt der uns das ganze erklärkt und auch geklärkt hat. Deine Fakten wegen Pensionskasse bzw. Lebensversicherungen stimmen nicht.
Hoffe trotzdem noch auf eine "Profi" Antwort
Gruss
PEter -
Hallo shark
Wenn der Anwalt das so geklärt hat, nehme ich mal an es ist so. Aber ich würde mich sicher auch noch absichern mit der Nachfrage übers Konkursamt. Denn später wieder nachzahlen zu müssen kann mühsam werden.
Falls Du/Ihr nun effektiv was kriegt muss dieses selbstverständlich bei den Steuern angegeben und entsprechend versteuert werden so wie jedes Einkommen/Zahlung. Es gibt in der Schweiz nur sehr wenig Leute, die ihre Einnahmen legal, steuerfrei haben können. -
Auch Rechtsanwälte können Fehler machen. Es ist immer besser das überprüfen zu lassen, damit man nicht eine unangenehme Überraschung erlebt.
Ihre Angaben, dass Sie "von der Pensionskasse bzw. einer Lebensversicherung noch etwas Geld bekomme haben" sind zu wenig präzise, um beurteilen zu können, ob dieses Geld in die Erbmasse fällt und somit den Gläubigern Ihres verstorbenen Vaters und nicht Ihnen gehört und Sie dies an das Konkursamt bezahlen müssen. Wusste das Konkursamt von der Pensionskasse und von der Lebensversicherung? Überprüfen Sie das zur Sicherheit gemeinsam mit dem Konkursamt.
Wenn Sie von der Pensionskasse eine Waisenrente erhalten oder von der Lebensversicherung eine Rente erhalten, so ist diese (zumindest zum Teil) bei der Einkommenssteuer als Einkommen steuerpflichtig. Wenn es sich um Einkommen handelt, so ist dieses nicht erbschaftssteuerpflichtig.
Wenn Sie hingegen als Einmalzahlung ein Vermögen (Kapital) erhalten haben, so kann es sein, dass dieses Vermögen bei erbschaftssteuerpflichtig ist. In welchem Kanton leben Sie und in welchem Kanton hat Ihr Vater gelebt? Je nach Kanton gibt es keine Erbschaftssteuer oder es gibt eine Erbschaftssteuer. Es gibt auch Kantone, dort gibt es zwar aber eine Erbschaftssteuer, allerdings ist dort der Erbschaftssteuersatz für direkte Nachkommen (also Sie) Null Prozent, so dass Sie doch keine Erbschaftssteuer bezahlen müssen.
Lesen Sie die Wegleitung des Steueramts zur Steuererklärung durch normalerweise wird dort erklärt, ob man auf dem Formular für Steuererklärung Erbschaften angeben muss (was aber nicht heisst, dass man dann auch Erbschaftssteuer bezahlen muss) und welche Arten von Einkommen (z.B. Renten) ganz oder teilweise steuerpflichtige Einkünfte bei der Einkommenssteuer sind. -
Auch Rechtsanwälte können Fehler machen. Es ist immer besser das überprüfen zu lassen, damit man nicht eine unangenehme Überraschung erlebt.
Ihre Angaben, dass Sie "von der Pensionskasse bzw. einer Lebensversicherung noch etwas Geld bekomme haben" sind zu wenig präzise, um beurteilen zu können, ob dieses Geld in die Erbmasse fällt und somit den Gläubigern Ihres verstorbenen Vaters und nicht Ihnen gehört und Sie dies an das Konkursamt bezahlen müssen. Wusste das Konkursamt von der Pensionskasse und von der Lebensversicherung? Überprüfen Sie das zur Sicherheit gemeinsam mit dem Konkursamt.
Wenn Sie von der Pensionskasse eine Waisenrente erhalten oder von der Lebensversicherung eine Rente erhalten, so ist diese (zumindest zum Teil) bei der Einkommenssteuer als Einkommen steuerpflichtig. Wenn es sich um Einkommen handelt, so ist dieses nicht erbschaftssteuerpflichtig.
Wenn Sie hingegen als Einmalzahlung ein Vermögen (Kapital) erhalten haben, so kann es sein, dass dieses Vermögen bei erbschaftssteuerpflichtig ist. In welchem Kanton leben Sie und in welchem Kanton hat Ihr Vater gelebt? Je nach Kanton gibt es keine Erbschaftssteuer oder es gibt eine Erbschaftssteuer. Es gibt auch Kantone, dort gibt es zwar aber eine Erbschaftssteuer, allerdings ist dort der Erbschaftssteuersatz für direkte Nachkommen (also Sie) Null Prozent, so dass Sie doch keine Erbschaftssteuer bezahlen müssen.
Lesen Sie die Wegleitung des Steueramts zur Steuererklärung durch normalerweise wird dort erklärt, ob man auf dem Formular für Steuererklärung Erbschaften angeben muss (was aber nicht heisst, dass man dann auch Erbschaftssteuer bezahlen muss) und welche Arten von Einkommen (z.B. Renten) ganz oder teilweise steuerpflichtige Einkünfte bei der Einkommenssteuer sind.
Mein Kollege arbeitet seit 10 Jahren beim Konkursamt, Extra nachgefragt:
Lebensversicherung und vorallem Pensionskasse Gelder können nicht "gepfändet" werden. -
Mein Kollege arbeitet seit 10 Jahren beim Konkursamt, Extra nachgefragt:
Lebensversicherung und vorallem Pensionskasse Gelder können nicht "gepfändet" werden.
Es geht hier nicht um die Frage, ob Gelder der Pensionskasse oder Gelder (z.B. Kapital) aus einer Lebensversicherung gepfändet werden können.
Es geht um die Frage, ob das Todesfallkapital einer Pensionskasse in die Hinterlassenschaft des Verstorbenen und damit in die Konkursmasse fällt. Das Kapital aus der Pensionskasse und zwar egal ob es um Ansprüche aus dem obligatorischen Teil der oder dem überobligatorischen Teil geht, steht direkt dem Sohn und nicht der Hinterlassenschaft zu. Damit fällt es nicht in die Konkursmasse. Und die Quelle für diese Auskunft ist in meinem Fall nicht irgendein Kollege, der auf irgendeinem Konkursamt arbeitet, sondern das Bundesgerichtsurteil 7B.181/2004 vom 24. September 2004. -
Mein Kollege arbeitet seit 10 Jahren beim Konkursamt, Extra nachgefragt:
Lebensversicherung und vorallem Pensionskasse Gelder können nicht "gepfändet" werden.
Es geht hier nicht um die Frage, ob Gelder der Pensionskasse oder Gelder (z.B. Kapital) aus einer Lebensversicherung gepfändet werden können.
Es geht um die Frage, ob das Todesfallkapital einer Pensionskasse in die Hinterlassenschaft des Verstorbenen und damit in die Konkursmasse fällt. Das Kapital aus der Pensionskasse und zwar egal ob es um Ansprüche aus dem obligatorischen Teil der oder dem überobligatorischen Teil geht, steht direkt dem Sohn und nicht der Hinterlassenschaft zu. Damit fällt es nicht in die Konkursmasse. Und die Quelle für diese Auskunft ist in meinem Fall nicht irgendein Kollege, der auf irgendeinem Konkursamt arbeitet, sondern das Bundesgerichtsurteil 7B.181/2004 vom 24. September 2004.
Boah... dieser Ton ist schon sehr dreist.
Ich habe Extra " " das ganze geschrieben. Pensionskassen Gelder werden NIE und NIMMER für Konkursmassen und andere Spässe ausbezahlt. Dazu war der Threadersteller auch bei EXTRA bei einem Anwalt (!) der ganze geregelt hat. Ich wollte mit meinen Post das ganz nur klar stellen.
Hier noch von der Credit Suisse:
Hinweis zum Erbrecht
Bitte beachten Sie, dass die Todesfallkapitalien unserer Pensionskasse nicht in den Nachlass fallen. Sie können beispielsweise die Erbschaft ausschlagen, jedoch trotzdem das Todesfallkapital unserer Pensionskasse beziehen.