Privater Verkauf - Käufer zahlt nicht

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  • Guten Abend miteinander

    Folgende Ausgangslage:

    - Versand eines Artikels (Gesamtbetrag CHF40.-) nach Bestellung über meine kleine Homepage (Privatverkauf ohne bestimmte AGBs).

    - Nach Ablauf der Zahlungsfrist (30 Tage) habe ich eine Zahlungsaufforderung per E-Mail an den Käufer geschickt.

    - Rückmeldung: Artikel gefällt mir nicht/entspricht nicht einen Vorstellungen und wurde umgehend retourniert.

    - Artikel nie bei mir angekommen, allerdings hat der Käufer bestätigt, dass der Artikel bei ihm eingetroffen ist.

    - Rückfragemail und weitere Aufforderung den Artikel zu retournieren (aus Kulanz habe ich die Retournierungsfrist auf 2 Monate nach Kaufabschluss erweitert). Diese verstreicht ohne dass der Artikel bei mir eintrifft. Der Käufer behauptet, dass die Rücksendung auf mein Risiko erfolgt und somit bei einem Verlust bei der Rücksendung nicht er für den "Schaden" aufkommen müsse.

    - Weitere Zahlungsaufforderung welcher nicht nachgekommen wird.

    Nun meine Frage an die Community:

    Welche Optionen habe ich und was sind eure Empfehlungen? Offensichtlich sträubt sich der Käufer gegen die Zahlung und aus meiner Sicht bleibt mir einzig der Rechtsweg/Betreibung um die Zahlungeinzufordern.

    Mit freundlichen Grüssen

    Wolkenreiter

  • Eine Betreibung des Schuldners wäre möglich.

    Allerdings müsste Wolkenreiter als der Gläubiger dem Betreibungsamt die Betreibungskosten vorschiessen (Artikel 68 SchKG). Wenn der Schuldner also nicht ausreichend Vermögen und Einkommen haben sollte und unter dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum leben sollte, sodass kein Vermögen und beim Arbeitgeber keine Lohnzahlungen gepfändet werden können, dann sind neben den 40 Franken der ursprünglichen Forderung auch noch die von Wolkenreiter im voraus dem Betreibungsamt bezahlten Betreibungskosten verloren.

    http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/18890002/index.html

  • an Wolkenreiter:

    Du kannst noch etwas versuchen - teile dem "Kunden" mit, dass er mit seiner Annahme, Du seist für den Rückweg verantwortlich, falsch liegt. Die Verantwortung für den Versandweg liegt beim Sender - er kann sich absichern, indem er eine Sendung als Einschreiben aufgibt - dann liegt die Verantwortung bei der Post resp. dem Courrier. In jedem Fall beim Empfänger erst, wenn er die Ware tatsächlich korrekt übernommen hat. Hat er einen Aufgabebeleg?

    Gruss Ellen

  • Betreiben Sie mittels eigener Homepage einen Versandhandel, würde ich Ihnen dringend empfehlen die Geschäftsbedingungen zu ändern.

    Will heissen, Lieferung nur gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Kreditkartenzahlung, sofern sie diese Möglichkeit über Ihre Homepage anbieten können.

    Ansonsten werden Sie es häufig erleben, dass Kunden nicht zahlen, und jedesmal einen, am geschuldeten Betrag gemessen, unverhältnismässigen administrativen Aufwand für den Rechtsweg haben. Der Ihnen, wie schon geschrieben, keineswegs den Erhalt des geschuldeten Geldes garantiert.

    Den hier genannten kleinen Betrag von CHF 40 würde ich als Lehrgeld abbuchen.