Betreibungsamt verweigert Einberechnung von KK Prämie in Existenzminimum

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    Ich weiss nicht mehr was ich machen soll.

    Seit ca. 10 Jahren habe ich immer wieder sporadisch Lohnpfändungen und Betreibungen da ich sehr hoch verschuldet war.

    Ich begann mein Leben also nach und nach zu "sortieren" und alles Häppchenweise in den Griff zu bekommen.

    Viel Arbeit. Seit Januar bezahle ich sogar wieder meine Krankenkasse und bin mit allen restlichen Gläubigern in Kontakt um da und dort alles geregelt zu kriegen. Für meinen Teil Dinge auf die ich stolz sein kann. Aber ohne Hintergrundwissen ein Disaster für Viele, das ist mir klar.

    Nun ist es so dass ich halt aufgrund finanziell knapper Verhältnisse im Dezember die erste Prämie (Januar) per 25.01 einbezahlt habe um mein Existenzminimum zu sichern bezl. Quittungen beim Betreibungsamt. Denn per 25.01 hatte ich wieder eine Pfänding, aber "nur" über 1600 CHF, was mir noch Luft liess um die Prämie zu bezahlen. Die Krankenkasse war informiert alles ok. Per 25.02 hatte ich den vollen Lohn und bezahlte die Februarprämie und einige offenen Leistungsrechnungen der KK. Die Originalquittung der Prämienzahlung hinterlegte ich beim Betr. Amt, damit das anerkannt wird. Man bestätigte mir dass die Quittung bei meinem Dossier liegt. Mir war das sehr wichtig, da ich doch das erste mal seit 5 Jahren KK Prämie bezahlte.

    Per Ende März nun steht die nächste Lohnpfändung an und ich habe alle nötigen Unterlagen beigebracht. Die Prämienzahlungen Februar und Januar. Doch nun weigert sich das Betreibungsamt mir die KK Prämie ins Existenzminimum einzuberechnen. Sie sagen ich hätte die Rechnungen per Anfang Monat zu bezahlen und nicht per Ende Monat. Ich bin völlig verzweifelt. Da ich sowieso nur 1490 CHF bekomme (Miete wird aktuell vom Vater meines Freundes bezahlt..) kann ich nicht zwei Prämien bezahlen. Meine Prämie ist fast 400 CHF hoch. Und Sie verlangen von mir die Quittungen März und April.

    Was soll diese Schikane? Mein Freund ist beim Sozialamt und bekommt knapp 700 CHF. Ich arbeite 100% und selbst wenn ich auf die 7.50 CHF täglich auswertige Verpflegung verzichte und das Geld an die Prämien spare um die zu bezahlen wird das zu knapp.

    Dürfen die das? Es war nie die Rede davon dass die Prämien so beglichen werden müssen.

    Niemand hat mich jemals in den 10 Jahren Betreibungsamt Kontakt aufgeklärt.

    Was soll ich tun? Ich möchte nicht wieder da reinrutschen, jetzt wo alles angefangen hat sich so gut zu entwickeln.



  • Nun ist es so dass ich halt aufgrund finanziell knapper Verhältnisse im Dezember die erste Prämie (Januar) per 25.01 einbezahlt habe um mein Existenzminimum zu sichern bezl. Quittungen beim Betreibungsamt. Denn per 25.01 hatte ich wieder eine Pfänding, aber "nur" über 1600 CHF, was mir noch Luft liess um die Prämie zu bezahlen. Die Krankenkasse war informiert alles ok. Per 25.02 hatte ich den vollen Lohn und bezahlte die Februarprämie und einige offenen Leistungsrechnungen der KK. Die Originalquittung der Prämienzahlung hinterlegte ich beim Betr. Amt, damit das anerkannt wird. Man bestätigte mir dass die Quittung bei meinem Dossier liegt. Mir war das sehr wichtig, da ich doch das erste mal seit 5 Jahren KK Prämie bezahlte.

    Per Ende März nun steht die nächste Lohnpfändung an und ich habe alle nötigen Unterlagen beigebracht. Die Prämienzahlungen Februar und Januar. Doch nun weigert sich das Betreibungsamt mir die KK Prämie ins Existenzminimum einzuberechnen. Sie sagen ich hätte die Rechnungen per Anfang Monat zu bezahlen und nicht per Ende Monat. Ich bin völlig verzweifelt. Da ich sowieso nur 1490 CHF bekomme (Miete wird aktuell vom Vater meines Freundes bezahlt..) kann ich nicht zwei Prämien bezahlen. Meine Prämie ist fast 400 CHF hoch. Und Sie verlangen von mir die Quittungen März und April.

    Was soll diese Schikane? Mein Freund ist beim Sozialamt und bekommt knapp 700 CHF. Ich arbeite 100% und selbst wenn ich auf die 7.50 CHF täglich auswertige Verpflegung verzichte und das Geld an die Prämien spare um die zu bezahlen wird das zu knapp.

    Dürfen die das? Es war nie die Rede davon dass die Prämien so beglichen werden müssen.

    Niemand hat mich jemals in den 10 Jahren Betreibungsamt Kontakt aufgeklärt.

    Was soll ich tun? Ich möchte nicht wieder da reinrutschen, jetzt wo alles angefangen hat sich so gut zu entwickeln.



    Unter dem folgenden Link können Sie die Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz anschauen.

    http://www.ejpd.admin.ch/conte…t/schkg/gl/03-gl-ks-d.pdf

    Gemäss Ziffer II auf Seite 2 der Richtlinien sind die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung als Zuschlag zum monatlichen Grundbedarf zu berücksichtigen.

    Sagen Sie dem Betreibungsamt, dass Sie auf Grund des Krankenversicherungsgesetzes gesetzlich verpflichtet sind sich bei einer Krankenkasse versichert zu sein, dass Sie eine gültige Krankenversicherungspolice haben und, dass Sie bereits mit der Prämienrechnung für Januar 2014 nachgewiesen haben, wie hoch die monatliche Prämie ist. Bestehen Sie darauf, dass Ihnen gemäss Ziffer II der Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung als Zuschlag zum monatlichen Grundbedarf zu berücksichtigen ist. Weisen Sie das Betreibungsamt darauf hin, dass es keine Rechtsgrundlage im Bereich des Aufsichtsrechts über die Betreibungsämter gibt, welche Ihnen vorschreibt, wann im Monat Sie Ihre Rechnungen zu bezahlen haben. Weisen Sie darauf hin an welchem Datum Ihnen Ihr Arbeitgeber normalerweise den Lohn bezahlt und, dass es bei Ihren finanziellen Verhältnissen logisch ist, dass Sie erst dann höhere Rechnungen bezahlen können.

    Haben Sie von Ihrer Krankenkasse je ein schriftliches Einverständnis bekommen, dass Sie Ihre Rechnungen erst am 25. des Monats bezahlen können? Wenn ja könnten Sie dem Betreibungsamt eine Kopie davon geben. Vielleicht machen die dann nicht so einen Aufstand.

    In welchem Kanton leben Sie? Die Aufsicht über die Betreibungsämter ist kantonal geregelt. Ich könnte noch die kantonalen Vorschriften suchen.

  • Unser Sozialversicherungsberater hat vollkommen Recht! Alles geht nun auch nicht auf dem Betreibungsamt. Es gibt leider Menschen auf diesen Ämter, die gerne ihre Macht ausspielen möchten.

    Die Prämie der KK ist gesetzlich verankert. Du kannst dich auch mit der Caritas in Verbindung setzen. Diese geben Auskunft bei solchen Problemen. Vor Jahren war ich in einer ähnlichen Situation wie du. Mir wurde geraten, dass ich bevor ich eine Pfändung erhalte eine KK überweise, dann muss sie in die Berechnung aufgenommen werden. Welcher Monat das ist, geht niemanden was an. Du hast bezahlt, also wird es einberechnet. Das ist übrigens auch legal, also kein Trick oder so.

    Natürlich sollte man seine KK pünktlich überweisen, aber bei den heutigen Prämien......meine Eltern haben nur die obligatorische Grundversicherung und bezahlen 900 Franken. Es ist gestört. Hast du übrigens versucht Prämienverbilligung zu beantragen? Falls du keine Ergänzungsleistungen beziehst und nicht viel Einkommen hast, bekommst du diese. Du findest das Formular bei der SVA Zürich. Prämienverbilligung.

    Vor Jahren hatte ich auch einen ziemlich fiesen Beamten, ich reklamierte, weil der hat mich total mies behandelt. Beim nächsten Besuch war er nicht mehr da. Es ist auch wieder klar, für alle Moralapostel hier im Forum, dass es nicht zu Betreibungen kommen sollte. Ist aber schnell passiert und kann jeden treffen.

    Also, Kopf hoch! Alles können die auch nicht erlauben.

    LG