Sozialhilfe beantragen und Wohnung suchen! Wiviel Miete trägt das Sozialamt

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  • Hallo zusammen! Ich (Alleinerziehende Mutter) habe zur Zeit ziemlich viel Pech im Leben und es ist nun soweit, dass ich nach meiner 4 jährigen Selbstständigkeit(Gasthauswirtin), Aufgrund keine Arbeitslosenunterstützung bezüglich der zu langen Selbstständigkeit, zudem die zur Zeit herrschenden erfolgslosen Jobsuche, bin ich nun gezwungen Sozialhilfe zu beantragen. Dazu kommt, dass mein Verpächter nachdem wir vor 2 Jahren einen mündlichen Vertag abschlossen, bezüglich der bereits schlechteren wirtschaftslage des Gasthauses, indem ich zukünftig Wohnen bleibe und eine zeitlang das Restaurant weiterführe und der Verpächter übernimmt Zimmer und Nebenkosten, dafür bewirtschafte ich Haus, Zimmer, Grundstück. Bis dato (2 Jahre) hat dies gut funktioniert, nun will er aber von einem tag auf dem anderen, dass ich so schnell wie möglich raus soll und hat mir auch bereits gekündigt und die Mieterausweissung beantragt. Da wird man einfach mit einem 13 jährigen Kind, ohne Einkommen und ohne finanzielle Mittel auf die Strasse gesetzt. Und dabei geht es nur wiedermal um evtl. erträumte finanzielle Verbesserung. Nun ja, demzufolge ist es nun so dass ich mir eine Wohnung suchen muss, welches das Sozialamt (AR) zahlen würde. Ich hätte eine Wohnung für 1200,- warm gefunden(der Wohnungsmarkt im Ort ist rar). Kann mir jemand sagen, ob es gestattet würde un ob man evtl. den rest von den niedrigeren Mietzuschuss einfach selbst trägt? Freue mich über Tips und Infos.

  • Die Höhe der maximalen Miete, welche für eine erwachsene Person und ein Kind im Teenageralter vom Sozialamt über die Sozialhilfe finanziert wird, wird von der Gemeinde festgelegt. Wenn Sie intensiv in der Gemeinde und auch in Nachbargemeinden gesucht haben und nachweisen können, dass es keine Wohnung zu diesem Maximum gibt, müsste an und für sich die Gemeinde diese höhere tatsächliche Miete finanzieren bis Sie tatsächlich eine billigere Wohnung gefunden haben. Sprechen Sie mit dem Sozialamt und sagen Sie denen, zu welchem Preis die Wohnungen angeboten wurden.

    Sollte sich die Gemeinde weigern die tatsächliche höhere Miete der angebotenen Wohnung zu bezahlten, bietet die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht in Zürich gratis Beratung im Sozialhilferecht an um zu vermitteln bzw. Ihnen zu helfen sich zu wehren. Möglicherweise hat man dort auch eine Ahnung von Mietrecht und kann Sie über die Kündigung der Miete beraten.

    http://www.sozialhilfeberatung.ch/