Hilfe gegen das Urteil der KESB

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  • Hallo zusammen!

    Das Thema betrifft mich nicht persönlich, ich habe keine Kinder. Ich möchte diese Frage für eine Freundin stellen.

    Sie hat Probleme mit der KESB und sie muss sich unbedingt dagegen wehren. Die Behörde schreibt, dass meine Freundin selber zum Psychiater gehen sollte, weil sie hier sicher Probleme habe. Auch die Kinder seien psychisch auffällig. Ausserdem lasse sie ihre Kinder hungern, verwahrlosen u.s.w. Die Wohnung sei nicht aufgeräumt und das alles sei ein Anlass, dass sie keine gute Mutter sei. Die Kinder wurden ihr kurz vor Weihnachten entzogen, durften aber einige Tage danach wieder zu ihr. Seitdem hat die Kleinste Alpträume und schreit viel.

    Ja, ich habe keine Kinder, aber hier muss man sich doch wehren können. Ich kenne die Frau seit 5 Jahren und kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sie ihre Kinder so vernachlässigt. Das einzige was halt ist, dass sie wenig Geld zu Verfügung hat, aber das ist sicher kein Grund so zu handeln. Ich habe ihr geraten die Kinder bei einem Arzt selber vorzustellen um die Behauptung, dass sie mangelhaft ernährt werden, auszuschliessen. Auch ein Anwalt wäre ideal.

    Kennt jemand einen Arzt in der Stadt Bern, auch ein Kinderpsychologe ist passend. Dieser soll abklären, ob die Kinder wirklich so unter der Mutter leiden, wie das Amt dies darstellt. Ein Anwalt muss der Behörde die Stirn bieten, da kommt man alleine nicht weiter. Das Problem ist, dass meine Freundin kein Geld für einen Anwalt hat und die Bewilligung einer UP wird vom KESB erst kurz vor der Antwort bekannt gegeben.

    Vielen Dank für eure Hinweise! Es ist wirklich krass: Vor einigen Jahren kümmerte sich niemand um die Bedürfnisse von Kindern und liess zu, dass diese zu fremden Menschen kommen. Und heute darf man mit einem Kind nicht mehr nur etwas lauter reden, schon schreit jemand etwas von Kindsmisshandlung.

    Schon irgendwie gaga, oder?

    LG

  • Die Berner Rechtsberatungsstelle berät kostenlos. Auf der Website steht, dass diese auch im Bereich Erwachsenenschutzrecht berät. Da das Kinderschutzrecht ähnlich ist und durch die gleiche Behörde vollzogen wird Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), sollte sich Ihre Freundin dort beraten lassen.

    http://www.rechtsberatungsstelle.ch/

    Wenn die Berner Rechtsberatungsstelle den Fall übernimmt, sollte man eine Akteneinsicht beantragen. Dann sieht man aus den Akten, welche Abklärungen die KESB überhaupt gemacht hat und ob es überhaupt Untersuchungen durch Ärzte oder Kinderpsychologen gab. Vielleicht wurden die Kinder der Mutter ja zurückgegeben, weil sich bei den Untersuchungen gezeigt hat, dass es keinen Grund gibt, diese der Mutter wegzunehmen.

    Leider ist aus Ihrem Beitrag nicht ersichtlich, ob die Kinder nun wieder permanent bei ihrer Mutter sind und somit überhaupt noch Grund zur Beunruhigung besteht oder ob eine Verfügung vorliegt, mit welcher die Obhut über die Kinder entzogen werden soll und die Rechtsmittelfrist für ein Rechtsmittel gegen diese Verfügung läuft.

  • Sozialversicherungsberater: Ich habe den Eindruck, Sie geben ganz uneigennützig Infos und Tipps, was Ihnen hoch anzurechnen ist. Wie gerne würde man glauben, dass all die von Ihnen angetönten Dinge (Untersuchungen durch Ärzte und/oder Kinderpsychologen, faire Rechtsmittelfrist, Rechtsberatungsstelle bzw. hundertprozentig neutrale Rechtsberatungsstelle) so sind, wie Sie und ich hoffen! Als positiv eingestellter Mensch werde ich nicht lange zögern, die KESB zu verteidigen in Gesprächen unter Freunden und Kollegen. Sobald niemand mehr von 5-jähriger Übungsphase der KESB spricht. Sobald in den Entscheidungen dieser Behörden Engagement und Respekt spürbar sein werden.