Die SBB: Für ein vergessenes Velobillet 140.--

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  • Okay, viele denken nun bestimmt: Selber schuld, man muss halt für seine Fahrt bezahlen. Ja, das denke ich auch. Aber irgendwie finde ich diese Rechnung übertrieben. Mein Mann hat ein 1/2 Tax Abo und ein Zonenabo. Letztes fuhr er von Zürich nach Schlieren und hatte sein Velo dabei. Und ja er hat vergessen ein Velobillet zu lösen. Da kam er in eine Kontrolle und er hat alles vorgelegt. Halbtax, Abo.....und der Kontrolleur fragte nach dem Velobillet. Ja, das hatte er nicht. Der Zug war praktisch leer und mein Gott, man kann doch auch mal was vergessen. Die haben doch gesehen, dass er ein Halbtax und ein Monatabo dabei hat. Also absichtlich war es wirklich nicht.

    Obwohl ich der Meinung bin, dass Schwarzfahren nicht geht und bestraft werden muss, habe ich hier ein Fragezeichen. 140.-- für ein vergessenes Velobillet? Hätte man nicht einfach meinem Mann dieses Billet verkaufen können? Das dies geht, habe ich nämlich selber einmal erfahren. Ich hatte eine Zone zu wenig gelöst und der Kontrolleur meinte dort, dass ich immerhin ein Billet gekauft habe und das sei das wichtigste.

    Also ich versuche hier den Dialog zu finden, das ist einfach überrissen.

  • Dass für jede Dienstleistung bezahlt werden muss, dürfte wohl dem dümmsten Deppen klar sein. Wer also ein Velo in den Zug mitnimmt und meint, das sei gratis, der ist entweder völlig zerstreut oder spekuliert einfach darauf, dass es schon keiner merken wird.

    Im Tarif für den Zürcher Verkehrsverbund, der im Internet eingesehen werden kann steht folgendes:

    4.820 Zuschlag für Fahren ohne gültigen Fahrausweis

    (Barzahlung oder Rechnungsstellung)

    Für den 1. Fall Fr. 90.–

    Zusätzlich zum Zuschlag wird die Fahrpreispauschale gemäss Ziffer 4.822 erhoben.

    Zur Deckung des Fahrpreises wird eine Pauschale erhoben. Diese beträgt:

    • je Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis, resp. mit vollem Zuschlag Fr. 10.–

    Das macht nach Adam Riese CHF 100.-

    Wer sich also beklagt, er müsse CHF 140 bezahlen, der reist halt des öfteren schwarz, denn:

    Für den 2. Fall (innert 2 Jahren) Fr. 130.–

    Dann noch die Fahrpreispauschale von CHF 10.-, macht dann zusammen CHF 140.-

    Hony soit qui mal y pense...

    Den Fahrgast möchte ich sehen, der am Zielort angekommen, nachträglich noch sein "vergessenes" Velobillet nachlöst.

    Den öffentlichen Verkehrsbetrieben (hier konkret dem Kanton Zürich, der die S-Bahn-Leistungen bestellt und auch bezahlt) gehen jedes Jahr durch Schwarzfahrer Millionenbeträge verloren, welche durch den Steuerzahler im Kanton Zürich wieder aufgebracht werden müssen, denn die SBB als Erbringer der Leistungen verrechnen die Kosten dem Kanton als Besteller weiter.

    Mein Mitleid mit den ach so armen und gebeutelten Schwarzfahrern hält sich in sehr engen Grenzen. Dummheit und / oder Dreistigkeit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Sich dann noch via die Ehefrau über die Beobachter-Plattform zu beschweren wirkt irgendwie nur noch peinlich.

    Ich empfehle, in Zukunft immer die notwendigen Fahrausweise zu lösen, denn beim dritten Mal kostet es noch mehr und ab dem vierten Mal gibt es eine Strafanzeige und dann wird es dann so richtig teuer. Ansonsten kann man von Zürich nach Schlieren immer noch mit dem Velo die Strasse benützen, wenn man schon kein Velobillet löst, das soll ja auch für die Fitness gut sein.

  • Guten Morgen Kitoko



    Da kam er in eine Kontrolle und er hat alles vorgelegt. Halbtax, Abo.....und der Kontrolleur fragte nach dem Velobillet. Ja, das hatte er nicht. Der Zug war praktisch leer und mein Gott, man kann doch auch mal was vergessen. Die haben doch gesehen, dass er ein Halbtax und ein Monatabo dabei hat. Also absichtlich war es wirklich nicht.



    Das es einmal keine Absicht war kann vorkommen. Doch, als ich den Beitrag von Eidgenoss, betreffend Gebühren, las kann ich persönlich der Aussage 'absichtlich war es wirklich nicht' keinen Glauben schenken. Zumal ich selbst, kurz vor dieser meiner Antwort an Sie, auf die Webseite des öffentlichen Transportwesen (Bus!!) meiner Wohngemeinde (anderer Kanton) war und fast genau diesselbe Gebührenstruktur wie bei ZZV zu finden ist. Allerdings steht bei uns nicht 'innert zwei Jahren', 140.00 CHF gilt generell beim 2. Mal.

    So sieht bei uns aus:

    1. Fall: 90.00 CHF + 10.00 CHF = 100.00 CHF

    2. Fall: 130.00 CHF + 10.00 CHF =. 140.00 CHF

    3. Fall: 160.00 CHF + 10.00 CHF =. 170.00 CHF

    plus die Bearbeitungsgebühr (ist nicht im Pauschalpreis von 10.00 CHF enthalten), plus Mahngebühr, falls nicht bezahlt wird. Dann gibt es auch noch für teilweise gültige Fahrausweise eine etwas reduziertere Variante der oben erwähnte Gebühren.

    Des Weiteren, und ich denke das es in Zürich auch so etwas existiert, erhebt das Transportwesen bei uns auch andere zusätzliche Gebühren.

    Einmal hörte und sah ich es selbst wie ein Passagier, weder die Personalien noch die Adresse dem Kontrolleur angeben, noch seine ID vorweisen wollte. Dieser suchte ständig nach Ausreden und als der Bus anhielt stieg dieser aus und wollte fort gehen (normalerGang/Schritt). Der Kontrolleur ist ebenfalls ausgestiegen, ihm hinterher und hielt ihn an! Wir andern Passagiere bekamen gerade noch mit, dass dieser, zur Anzeige zusätzlich noch den vollen Billettpreis zur Fahrt und die Gebühr von 100.00 CHF (1. Fall) sowie die Fluchtgebühr (das gibt es bei uns tatsächlich) und die Bearbeitungsgebühr bezahlen muss.

    Bei uns in den Bussen gibt es Billettautomaten, darum gelten die Ausreden nicht.



    Obwohl ich der Meinung bin, dass Schwarzfahren nicht geht und bestraft werden muss, habe ich hier ein Fragezeichen. 140.-- für ein vergessenes Velobillet?



    Bedanken Sie sich bei denen die ständig ohne gültigen/gelösten Billette die öffentlichen Transportmittel benützen! Diese treiben nicht nur die 'Strafgebühren', sondern auch die regulären Fahrpreise in die Höhe!

    140.00 Franken ist für das nicht gelöste Billett, denn das bezahlen Sie auch, wenn Sie für sich selbst kein Billett lösen!



    Hätte man nicht einfach meinem Mann dieses Billet verkaufen können? Das dies geht, habe ich nämlich selber einmal erfahren. Ich hatte eine Zone zu wenig gelöst und der Kontrolleur meinte dort, dass ich immerhin ein Billet gekauft habe und das sei das wichtigste.



    Sicher, wenn Ihr Mann nicht darauf gewartet hätte, dass der Schaffner nach dem Billett fragt. So interpretiere ich Ihre Formulierung in Ihrem Beitrag: Er hat alles vorgelegt und der Kontrolleur hat nach dem Billett gefragt. Aber das ist Nebensache, denn meiner Meinung nach ist es im Zug üblich (sofern die Möglichkeit besteht, ansonsten muss man es vorher lösen), dass man das Billett es beim Schaffner/Kontrolleur lösen kann bzw. diese Dienstleistung wird immer noch angeboten. Das kenne ich selbst, denn ich musste schon einige Male beim Schaffner ein Billett kaufen und nicht weil ich es 'vergessen' hätte, sondern weil ich diesen bequemen SBB-Service (nur bei langen Fahrten!) gerne in Anspruch nahm. Die Kontrolleure, Frauen und Männer, waren stets freundlich und zudem fragten diese die Passagiere ob jemand noch ein Billett benötigt. Das in S-Bahnen anders gehandhabt wird kann ich durchaus nach voll ziehen. Denn, in S-Bahnen vertraut man auf die Selbstkontrolle des Passagiers und es ist überall vermerkt, dass ein gültiges Billett vorhanden sein muss, ansonsten werden Gebühren erhoben.



    "...das ist einfach überrissen."



    Und wer ist dafür verantwortlich? Die, die sich nicht an die Regeln halten und dadurch die Gebühren in die Höhe treiben.

    Ja, ich hatte mich über Ihren Beitrag geärgert. Nicht weil Sie Kitoko (gegen Sie habe ich nichts, ich kenne Sie nicht) es geschrieben haben, sondern über das Jammern Ihres Mannes (gehe mal davon aus), dass dieser wegen wiederholten Fehlverhaltens (Gebührenhöhe lässt dies vermuten) erneut gebüsst wurde , zum klaren Sachverhalt der Situation.

    Mein Ärger ist nun passé. :)

    Ihnen Kitoko wünsche ich alles Gute.

    Einen schönen Sonntag :D

    Reticulus