Kassendifferenz

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • hallo,

    ich bin store managerin in einem textilgeschäft.

    Ich arbeite nicht 100% und bin deswegen nicht immer im geschäft. ich habe 2 super mitarbeiterinen, am montag hatten sie einen super umsatz gemacht aber leider haben beim abschlussen 10 franken gefehlt. ich möchte nichts unübelegtes tunn, kann ich diese beträge von ihnen zurück verlangen? da nur sie 2 die kasse bedienten an diesem tag, ligt der fehler def. bei ihnen.

    ich habe bis jetzt 5 franken übernommen und möchte das sie die restlichen 5 franken teilen, ist das rechtens? ich weiss es ist kein grosser betrag aber ich finde es geht ums prinzip! ich verlange von meinen mitarbeiterin das sie konsentriert bei der kasse sind.

    was meint ihr? ist das so gerrecht?

    liebe grüsse

  • Die Frage ist, ob Sie beweisen können, dass eine oder beide Mitarbeiterinnen den Schaden der fehlenden 10 Franken verursacht haben und welche der beiden Mitarbeiterinnen wie viel von diesem Schaden verursacht hat.

    Eine Differenz in einer Kassa kann übrigens aus diversen Gründen entstehen:

    1) zu viel Wechselgeld herausgegeben

    2) zu wenig Bargeld für den Kauf erhalten und es nicht bemerkt

    3) falschen zu hohen Preis für den richtigen Artikel gebucht, obwohl auf Ware ein neuer tieferer Preis auf dem Etikett steht

    4) falschen Artikel als Verkauf verbucht, der einen höheren Preis als der tatsächlich verkaufte Artikel hat

    War das das erste Mal, dass diese beiden Mitarbeiterinnen an einem Tag mit sehr hohem Umsatz nur eine Differenz von 10 Franken in der Kassa hatten? Wenn ja würde ich die beiden Mitarbeiterinnen nur darauf hinweisen, dass es eine Differenz von 10 Franken war und diese eindringlich ersuchen bitte in Zukunft auch an hektischen Tagen bei jedem Verkauf konzentriert das erhaltene Bargeld zu zählen und das als Wechselgeld rausgegebene Geld zu zählen. Wenn das das erste Mal war, würde ich es als Mitarbeiter als demotivierende Tüpfelischiisserei empfinden, wenn ich fünf Franken bezahlen soll, obwohl mein Arbeitgeber nicht einmal weiss, ob ich oder meine Kollegin oder jemand Anderer (Fehlbuchung von Preisen durch Andere) an dieser geringfügigen Differenz schuld war.

    Wie sieht es denn aus, wenn einmal zu viel Geld in der Kasse ist? Behält das dann das Geschäft oder erhalten das die Mitarbeiterinnen als Trinkgeld? Das Vorgehen bei Differenzen in der Kassa egal ob positiv oder negativ sollte gleich sein, wenn es sich gemessen am Barumsatz des Tages relativ geringfügige Differenzen handelt.

  • danke für die antworten

    ja es kann sein das eine von den drei gründet zutreffen kann, was ich natürlich alles mögliche zuerst kontrolliert habe, was bei den heutigen kassen auch möglich ist, aber troztem sind alle drei gründe darauf zurück zuführen das nicht konsentriert an der kasse gearbeitet wurde, das heisst, ein fehler der verkäuferin zurück zuführen ist . Den auch bei fehlbuchungen oder falsche beträge der artikel, müssen manuel von der verkäuferin gemacht worden sein! und ich denke nicht das man für ein artikel weniger verlangen kann als die kasse eingeben wurde, auch das verstösst gegen sehr viele regeln und wäre den auch jeder verkäuferin bewusst das es eine differenz geben würde!

    ich kann verstehen das es mag so aus sehen das ich ein "tüpflischisser" bin, aber ich darf und kann nicht tolerieren das in einen geschäft das mit geld arbeitet solche fehler passieren. Wer soll den für die fehlbeträge aufkommen? muss die fimra bezahlen für fehler und nicht richtiges arbeiten der verkäuferinen? was ist wen das plötzlich immer wider fehlbeträge da sind? meisten reicht eine verwarnung nicht aus! ich kann von meinen mitarbeiter verlangen das ordungsgemäss und konsentriert an der kasse gearbeitet wird!

    bei überschuss beträge bewahren wir da geld eine woche auf, für kunden die gemerkt haben das wir zu wenig rückgeld erstattet haben, und auch das funktioniert nur mit vorweiss des kassenbons und angaben des richtigen betrages! falls kein kunde kommt wird das aufbwahrt und für ein weihnachts essen oder sonstige aktivitäten der mitarbeiter gebraucht, ich wäre auch einverstanden gewessen das als ausgleich zu nehmen! aber wir haben bis jetzt keine überschussbeträge gehabt.

    aber sowol minus oder plus beträge sind schlecht für ein Detaillhandelsgeschäft den das heisst das, wie gesagt nicht richtig gearbeitet wird an der kasse und als verantwortliche für das geschäft bin ich verpflichtet zu reagieren.



  • ja es kann sein das eine von den drei gründet zutreffen kann, was ich natürlich alles mögliche zuerst kontrolliert habe, was bei den heutigen kassen auch möglich ist, aber troztem sind alle drei gründe darauf zurück zuführen das nicht konsentriert an der kasse gearbeitet wurde, das heisst, ein fehler der verkäuferin zurück zuführen ist .



    Du bist gesetzlich gesehen nicht befugt diese 10 Franken bei deinen Mitarbeiterinnen einzukassieren. Wo kämen wir hin, wenn jeder Betrieb bei einem Produktionsfehler oder einem Manko in der Kasse alle seine MitarbeiterInnen kollektiv dafür zur Kasse beten würden?

  • okey das wollte ich wissen!

    aber was gibt es für andere Lösungen? kann man das als produktionsfehler sehen? oder verlässiges handeln der mitarbeiter? wer muss den diese beträge bezahlen?

  • Hier das Gesetz dazu:

    Art. 321e

    1 Der Arbeitnehmer ist für den Schaden verantwortlich, den er absichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zufügt.

    2 Das Mass der Sorgfalt, für die der Arbeitnehmer einzustehen hat, bestimmt sich nach dem einzelnen Arbeitsverhältnis, unter Berücksichtigung des Berufsrisikos, des Bildungsgrades oder der Fachkenntnisse, die zu der Arbeit verlangt werden, sowie der Fähigkeiten und Eigenschaften des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber gekannt hat oder hätte kennen sollen.

    D. h. wenn z. B. der Lehrling oder eine ungelernte Mitarbeiterin einen Fehler macht, ist das anders zu handhaben als wenn die Abteilungsleiterin einen Fehler macht, da man von ihr mehr Kompetenzen und Verantwortung fordern kann.

    Aber abgesehen vom Gesetz, du schreibst, "ich habe zwei super Mitarbeiterinnen". Daher kann ich nicht recht nachvollziehen wieso es wegen Fr. 10.- so einen Aufstand gibt? Wo gearbeitet wird passieren Fehler, wir sind alle nur Menschen und so wie du schreibst passieren in diesem Laden nicht viele Fehler weil die Mitarbeiter gut arbeiten. Wegen einem so kleinen Betrag würde ich das gute Arbeitsverhältnis nicht aufs Spiel setzen, denn solche "Dramen" sind nicht gerade motivierend für die Mitarbeiter. Lass deine Mitarbeiterinnen wissen, dass du in Zukunft erwartest, dass die Kasse stimmt, teilt das Manko auf, legt den Betrag in die Kasse und gut ists.

    Anders wäre es, wenn solches tagtäglich vorkommen würde, dann müsste man dem nachgehen und vor allem auch den Inhaber orientieren.

    Sprich dich mit dem Firmeninhaber ab wie ein Kassenmanko- oder Überschuss in Zukunft zu handhaben ist, erstelle darüber ein Protokoll und lass deine Mitarbeiter davon wissen, dann ist auch klar wie das Problem in Zukunft korrekt angepackt wird.

    Gruss Barbara_Mustermann

  • So wie Snoopy geantwortet hat: Das Risiko, dass Mitarbeiter Wechselgeld falsch herausgeben, trägt der Arbeitgeber. Das gehört zum sogenannten Betriebsrisiko von jedem Detailhandelsgeschäft und kann nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Die Mitarbeiter können bestimmt intensiv geschult werden, vermeiden wird sich das Falschherausgeben aber wohl kaum. Diese Verluste werden in der Margenkalkulation berücksichtigt, so wie zum Beispiel auch der Verlust durch Warendiebstahl.

    Ich frage mich gerade, ob nicht auch die Storemanagerin von ihrem Arbeitgeber geschult werden müsste, damit solche Fragen nicht im Beobachter-Forum gestellt werden müssen.

  • Zur Ergänzung von Barbara Mustermanns Beitrag: Von einem Grossverteiler weiss ich, dass ein Manko täglich bis Fr. 50.00 pro Kassierin akzeptiert wird. Bei grösseren Beträgen oder auffälligem oder häufigem Falschherausgeben wird hingegen sehr genau hingeschaut.

  • ich danke für die hilfreiche antwort barbara_mustermann!

    den standpunkt der firma kenne ich, da ich es natürlich zuerst abgeklährt habe, aber aus erfahrung ist der standpunkt der firma nicht immer fair oder dem gestzt entsprechend, deswegen möchte ich mich noch anders absichern um ein faires arbeitsverhältnis mit meinen mitarbeiter zu haben! dank barbara hab ich eine gute antwort wie ich reagieren kann! und ich weiss das 10 franken nicht viel ist um so ein drama zu machen, aber so weiss ich wie ich bei grösseren beträge reagieren muss! ich werde den fehlbetrag selber begleichen und mit meinen mitarbeiter sprechen und die situation das nechste mal klar ist!

    ich denke es wäre manchmal nicht schlecht wen sich mehr leute zu erst beraten lassen anstatt falsch zu reagieren!



  • So wie Snoopy geantwortet hat: Das Risiko, dass Mitarbeiter Wechselgeld falsch herausgeben, trägt der Arbeitgeber. Das gehört zum sogenannten Betriebsrisiko von jedem Detailhandelsgeschäft und kann nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Die Mitarbeiter können bestimmt intensiv geschult werden, vermeiden wird sich das Falschherausgeben aber wohl kaum. Diese Verluste werden in der Margenkalkulation berücksichtigt, so wie zum Beispiel auch der Verlust durch Warendiebstahl.

    Ich frage mich gerade, ob nicht auch die Storemanagerin von ihrem Arbeitgeber geschult werden müsste, damit solche Fragen nicht im Beobachter-Forum gestellt werden müssen.



    Heute kann doch jedes Bünzli mit ein bisschen Kredit und Gutwillen ein Geschäft eröffnenen - die meisten solcher (Kleider) Läden sind in 1-2 Jahren wieder weg von Fenster. Wenn ich das ganze hier von der Threaderstellerin lese wird mir echt mehr als übel..



  • Hier das Gesetz dazu:

    Art. 321e

    1 Der Arbeitnehmer ist für den Schaden verantwortlich, den er absichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zufügt.

    2 Das Mass der Sorgfalt, für die der Arbeitnehmer einzustehen hat, bestimmt sich nach dem einzelnen Arbeitsverhältnis, unter Berücksichtigung des Berufsrisikos, des Bildungsgrades oder der Fachkenntnisse, die zu der Arbeit verlangt werden, sowie der Fähigkeiten und Eigenschaften des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber gekannt hat oder hätte kennen sollen.



    Bei diesem Gesetz handelt es sich übrigens um das Obligationenrecht (OR), da darin auch die Bestimmungen zu Arbeitsverträgen geregelt sind.

    http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19110009/index.html

    Ich denke, selbst wenn jemand sorgfältig arbeitet, werden sich Kassendifferenzen in einer kleineren Höhe im Verhältnis zum Tagesumsatz nie ganz vermeiden lassen.

    Zudem besteht, wenn die beiden Mitarbeiterinnen nicht je ihre eigene getrennte Kasse haben, das Problem, dass man nicht nachweisen kann, welche von den beiden Mitarbeiterinnen die Differenz und damit den Schaden verursacht hat. Aus diesem Grund hat zum Beispiel bei der Migros jeder Kassenmitarbeiter seine persönliche Kassenschublade, welche er ausklinken und mitnehmen kann, wenn ein anderer Kassenmitarbeiter ihn ablöst und seine eigene Kassenschublade mitbringt. Deshalb haben die Kellner in Cafés und Restaurants meist ihre eigene Geldbörse und buchen in der elektronischen Kasse, welche die Rechnungen produziert mit Ihrem persönlichen Schlüssel, den Sie dort hereinstecken müssen. Dann kann man nach der Schicht den Umsatz, den eine Person gebucht hat mit der persönlichen Kasse des Mitarbeiters vergleichen. Wenn der Arbeitgeber organisatorisch keine individuellen Kassen pro Mitarbeiter hat, ist es das Problem des Arbeitgebers, dass er dann nicht nachweisen kann bei welchem der Mitarbeiter Geld fehlt.



  • Zudem besteht, wenn die beiden Mitarbeiterinnen nicht je ihre eigene getrennte Kasse haben, das Problem, dass man nicht nachweisen kann, welche von den beiden Mitarbeiterinnen die Differenz und damit den Schaden verursacht hat.



    Hier muss ich zustimmen - Es ist aus Erfahrung der einzige Weg!

    Jeder Mitarbeiter hat seinen eigenen Grundstock, seine eigenen Kasseninhalt oder Geldbeutel. Dies ist übrigens auch empfehlenswert für's Klima. Kassendifferenzen in gemeinsamen Kassen ergibt immer Unmut unter den Angestellten und sollten auch in kleinen Geschäften mit separierten Kassen gelöst werden.

    Heutige Kassen in absolut in der Lage mehrere Stände zu verwalten, somit kann auch jeder Mitarbeiter(in) ein eigener Grundstock haben. Im Gastgewerbe ist es sogar üblich, dass die Mitarbeiter Ihren Grundstock selber mitbringen, oder wenn vom Betrieb gestellt die Differenzen selber lösen müssen, was über das Trinkgeld gelöst wird. Meist wird nach Arbeitsschluss der nötige Umsatz per Kasse definiert und dieser ist aus dem Grundstock zu begleichen. Ob das Servicepersonal dann zuwenig oder zuviel im Grundstock hat ist den meisten Restaurateure egal.

    Und wer schon Abrechnungen erstellt hat - Geld-Stock-Werte ausgewertet hat, weiss, dass zuviel im Grundstock kann auch zuwenig in der Kasse sein. Ergo - es gibt nur einen Weg. Sep. Kassen pro Person, sep. Abrechnung.

    Übrigens - wer dann (vorallem Kleinbetriebe) sich mal die Auswertung der Mitarbeiter dann ansieht wird überrascht sein, wer was wann verkauft hat. Und die Sichtweise der Produktivität der Mitarbeiter könnte sich auch verändern.

  • Die Kassenführung ist für jedes Geschäft eine sehr wichtige Sache. Egal ob im Einzelhandel oder für Modeboutiquen oder sonst wo Mitarbeiter mit Bargeld hantieren gilt es einen tranparenten Prozess einzuführen. Was in deinem Fall gerecht oder besser gesagt rechtens ist, ist schwierig zu sagen. Mit einem modernen Kassensystem, welches auch ein Kassenjournal führt, würde dir jedoch die Kontrolle erleichtern.