Was passiert bei einer Rhe mit der EL und IV Rente

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  • Hallo

    ich habe eine 100% IV-Rente und bekomme noch EL.

    Mein Partner ist gesund und hat einen 100% Job. Jetzt möchten wir gerne Heiraten und eine Familie gründen.

    Jetzt frag ich mich, ob ich nach der Hochzeit noch Anspruch auf die Rente oder EL habe. Oder ob dann mein Mann komplett für mich Aufkommen muss?

    Irgendwie wäre das nicht ganz fair.

    Es ist heutzutage kaum möglich eine Familie zu ernähren, wenn nur ein Elternteil arbeitet.

    Es wird schon schwer genug durch meine Krankheit eine Familie zu haben. Aber wenn jetzt noch finanzielle Probleme da sind, dann wäre es besser nicht zu heiraten.

    Aber wir würden gerne den selben Namen tragen auch auf dem Papier als Familie anerkannt ist.

    Kann mich jemand Aufklären wie die Rechtliche Situation ist und einen Vorschlag was wir machen sollen?

    LG

  • ganz kurze Antwort (auch wenn Du eine längere bräuchtest):

    Deine IV-Rente gehört Dir.

    Die EL hingegen werden anhand der ganze Wohngemeinschaft mit Dir und deinem Partner, und alle seine, deine, eure Einkommen und Vermögen neu berechnet.

    Es wäre Dir auch möglich, dass Du bei einer Budgetberatungsstelle (z.B. von der Caritas) nachfragst, und bittest, dass jemanden dort es Dir vorrechnet, wie die EL neu berechnet werden, auch wenn noch gar nicht klar steht, was genau Ihr machen werdet. Dazu müsstest Du ungefähre (oder besser genaue) Zahlen von Dir selber und die deines Partners mitnehmen.

  • Nehmen wir an, dass bei einem Ehepaar der Mann Pensioniert ist und die Frau noch arbeitet das Einkommen ( Rente des Mannes und Lohn der Frau ) nicht ausreichend sind.

    In diesem Fall bekommt der Mann Ergänzungsleistung .

    Das heisst. Mann und Frau werden als Ehepaar in der EL berechnet. Ihnen werden also KK Beiträge, Selbstbehalt der KK, Billag Gebühr, Zahnarztkosten, Mietkosten incl. Nebenkosten und anderes bezahlt.

    Das können gut und gern pro Monat 1000.- bis 2000.—Fr. und mehr sein welche von der EL bezahlt wird.

    Nun bekommt die Berufstätige Frau eine Lohnerhöhung von sagen wir mal 500.-Fr und demzufolge wird die EL neu berechnet.

    Durch die Lohnerhöhung ist das Ehepaar nicht mehr EL berechtigt und hat darum pro Monat eindeutig weniger Gesamteinkommen zu Verfügung. Das kann also in so einem Fall gut 1500.- und mehr minus bedeuten für das Ehepaar.

    In so einem Fall ist es absurd die Lohnerhöhung überhaupt anzunehmen. So eine Ehefrau wird ja gerade dazu aufgefordert so wenig wie möglich zu verdienen.

    Mit dem EL Rechner von Pro Senectute kann man da schön spielen und solche Situationen ausprobieren.

    Bei Pro Senectute kann man auch eine Persönliche Beratung bekommen. ( Gratis )



  • ich habe eine 100% IV-Rente und bekomme noch EL.

    Mein Partner ist gesund und hat einen 100% Job. Jetzt möchten wir gerne Heiraten und eine Familie gründen.

    Jetzt frag ich mich, ob ich nach der Hochzeit noch Anspruch auf die Rente oder EL habe. Oder ob dann mein Mann komplett für mich Aufkommen muss?



    Bei der Berechnung der Höhe der Ergänzungsleistungen werden bei einem im gleichen Haushalt lebenden Ehepaar die Einnahmen und die Ausgaben beider Ehepartner zusammengerechnet (Artikel 9 Absatz 2 ELG). Wenn die Summe der anerkannten Ausgaben des Ehepaars die Summe der anrechenbaren Einnahmen des Ehepaars übersteigt, besteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Die Höhe der Ergänzungsleistungen entspricht dem Überschuss der anerkannten Ausgaben über die anrechenbaren Einnahmen (Artikel 9 Abs. 1 ELG), mindestens aber der Höhe de Prämienverbilligung (Artikel 26 ELV).

    Unter anderem werden zwei Drittel jenes Teils der Erwerbseinkünfte (netto nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Berufskosten) des Ehemanns angerechnet, welcher einen Freibetrag von 1'500 Franken pro Jahr übersteigt als anrechenbare Einnahme angerechnet (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a ELG). Zudem wird ein Fünfzehntel jenes Teils des Reinvermögens (Vermögen abzüglich Schulden), welcher einen Freibetrag von 60'000 Franken übersteigt als anrechenbare Einnahme (fiktiver Vermögensverzehr) angerechnet (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c ELG, da wird auch das Vermögen des Ehemannes eingerechnet). Für Liegenschaften gibt es spezielle Vermögensfreibeträge.

    http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/20051695/index.html

    http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19710014/index.html

    Es kann zudem sein, dass Ihnen dann ein tieferer Betrag als anerkannte Ausgaben für den Mietzins angerechnet wird, da für Ehepaare ein Maximalbetrag gilt, der tiefer ist als das Doppelte des Maximalbetrags für eine alleinstehende Person.

    Lebt Ihr Partner jetzt schon im gleichen Haushalt? Haben Sie der Durchführungsstelle für die EL gemeldet, dass Ihr Partner im gleichen Haushalt wie Sie lebt? Es besteht eine Meldepflicht das zu melden und wenn das erst später herausgefunden wird, gibt es möglicherweise eine Rückforderung von Ergänzungsleistungen. Dann wird Ihnen nur mehr die Hälfte des Mietzinses für die Wohnung einschliesslich der akonto Nebenkosten und maximal der Maximalbetrag für eine alleinstehende Person angerechnet.

    Der EL-Rechner der Pro Senectute lieft keine zuverlässigen Ergebnisse, da unter anderem die Pauschalbeträge für die Krankenversicherungsprämie nicht stimmen. Zudem muss man dort einige Dinge mit der Hand ausrechnen und die verschiedenen Positionen korrekt interpretieren und ausfüllen. Ich weiss nicht, ob die Pro Senectute Beratungen für IV-Rentner anbietet, das die Pro Senectute für Altersrentner also für AHV-Rentner zuständig ist. Wahrscheinlich wäre die Pro Infirmis für IV-Rentner eher die richtige Adresse. Wenn es in der Berechnung von Ergänzungsleistungen komplizierter wird stossen Sozialarbeiter, selbst wenn diese eine höhere Fachschule oder eine Fachhochschule für Soziale Arbeit besucht haben, an ihre Grenzen, da in der Ausbildung dort nur ein Überblickswissen über Sozialversicherungsrecht vermittelt wird.

    Je nachdem wie hoch das Einkommen und Vermögen Ihres Partners ist, ist es möglich, dass Sie nach einer Heirat keinen oder nur mehr einen wesentlich tieferen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur IV haben.

    Dass bei einer Ehe bei den Ergänzungsleistungen das Einkommen und das Vermögen der beiden Ehepartner zusammengerechnet wird, ist fair. Denn eine Ehe beinhaltet die rechtliche Verpflichtung den anderen Ehepartner finanziell zu unterstützen. Wer nicht verheiratet ist, ist rechtlich nicht verpflichtet den Partner finanziell zu unterstützen.

  • Ich danke ihnen ganz herzlich für ihre Antwort. Die ganze Sache ist recht kompliziert. Ich habe jetzt einen Termin bei der Pro Senectute abgemacht, mal sehen was da bei herauskommt. Bei der Pro Infirmis habe ich auch schon um einen Termin gebeten. Jedoch haben sie mir zu verstehen gegeben das ich wegen solchen fragen nicht vorbei kommen muss, da ich erst heiraten soll und erst dann geben sie Auskünfte.

    Dass bei einer Ehe bei den Ergänzungsleistungen das Einkommen und das Vermögen der beiden Ehepartner zusammengerechnet wird, finde ich auch fair. und mein Partner ist auch bereit mich zu Unterstützen. Jedoch würden wir gerne wissen auf was wir uns einlassen. wir wollen einfach wissen ob wir uns unsere Wohnung danach noch leisten können oder ob wir näher an der Arbeit sein müssen da wir uns auf einmal den Sprit für das Auto nicht mehr leisten können. Ob wir uns ein Familien Auto leisten können oder nicht und so weiter. Wir sind bereit auf viel zu verzichten nur würden wir gerne jetzt alles schon planen und nicht erst dann wenn wir die Rechnungen öffnen und sehn das wir es uns nicht mehr leisten können.

    Ich bin froh das es solche Läute gibt wie Sie. Denn bei den zuständigen stellen bekommt man keine Antworten. Ich muss leider zugeben das die Links und diese Artikel meine Kenntnisse und Verständnis übersteigt, es ist mir zu hoch.

    Trotzdem vielen Dank

  • Josefa

    Meiner Erfahrung nach lohnt es sich manchmal, wenn ich keine hilfreiche Antwort erhalten habe, mich nach einigen Tagen bei der gleichen Beratungsstelle, Behörde oder Amt nochmals anzufragen.

    Dann stelle ich meine Frage leicht anders als wie ich es beim ersten Anruf getan habe.

    Z.B. ein Mal „Wir wollen heiraten, und möchten wissen, ob wir damit Leistungen verlieren“, und wenn das nicht hilft, beim zweiten Anruf etwas anders beginnen, z.B.: „Ich beziehe Leistungen, und möchte den korrekten Vorgehen verstehen. Ich möchte bitte mit jemanden sprechen, die mir erklären kann, was ich alles machen müsste, wenn meine Umständen ändern würden.“

    Hast Du erst jemanden kompetent am Telefon, kannst Du dann schon die Fragen immer präziser stellen.

    Es ist gut möglich, dass an einem anderen Tag eine andere Beraterin, einen anderen Sachbearbeiter, Telefondienst hat. Und vielleicht ist er oder sie von Natur aus hilfsbereiter. Oder hat vielleicht im Gegensatz zur Kollegin von vorgestern, gerade keinen Kopfweh. Oder ist mit seinem oder ihrer Art, etwas zu erklären, für Dich passender.

    Auch lohnt es sich, nacheinander bei mehreren Stellen zu Fragen. Vielleicht kann dein Partner es auch versuchen. Mit Antworten von verschiedenen Seiten ergibt sich immer mehr einen klares Bild.

    Du lernst dabei wie das Ganze zusammenhängt, und wirst den dazugehörigen Wortschatz mächtig. Und vielleicht hilft das mit der Zeit, damit einige von den Links, die Sozialversicherungsberater für Dich ausgesucht hat, doch beginnen, für Dich (oder eben für eine der Beraterinnen, einen der Berater, mit Dir) Sinn zu machen.

    Ich wünsche Dir Mut fürs Sammeln von Auskunft!

    Und ich möchte Dir hier ganz herzlich gratulieren, dass Du Dich z-u-e-r-s-t informierst, damit Du v-o-r-h-e-r die Tragweite richtig verstehst, bevor Du einen folgenreichen Schritt wie heiraten nimmst. Bravo!