Hallo zusammen
Ich habe eine Frage bezüglich der Steuern:
Dieses Jahr wurde mir eine IV-Rente und eine EL zugesprochen. Ich erhalte die Rente ab 1.1.12 rückwirkend (wie auch EL).
Ich bin aber seit einiger Zeit Sozialhilfebezügerin. (länger als 1.1.12). Deshalb wurde mir vom Betrag eine Summe abgezogen und mir bleibt noch eine geringe Summe übrig.
Jetzt wollte ich wissen, ob die Steuern vom Ausgangsbetrag bezahlt werden müssen oder nach Abzug der Schulden beim Sozialamt?
Lieber Gruss
Beitrag
RE: Nachzahlung IV/EL, Sozialamt, Steuern
Ich wollte mich beim Steueramt erkundigen, welche Unterlagen ich für eine Revision einschicken muss und an welche Adresse ich diese Unterlagen schicken soll. Daraufhin bekam ich die Antwort, dass ich kein Revisionsgesuch stellen muss und dass ich für das letzte Jahr (2014) nur den Betrag als Einkommen angeben muss, den ich für dieses Jahr erhalten habe. Also dass ich für die IV-Rückzahlung der Jahre 2012 und 2013 keine Steuern bezahlen muss.
…
Wollte diesbezüglich nur noch auf folgende