Wenn sich der Vater der Kinder für den Bezug von Sozialhilfe anmeldet, wird das Sozialamt wahrscheinlich von einem stabilen Konkubinat ausgehen, weil er mit Ihnen und den gemeinsamen Kindern zusammen wohnt und wird bei der Berechnung der Höhe der Sozialhilfe für den Vater einen Konkubinatsbeitrag von Ihnen anrechnen, weil davon ausgegangen wird, dass Sie den Vater finanziell in dieser Höhe unterstützen, weil ein stabiles Konkubinat vorliegt.
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RE: Arbeiten trotz IV?
@Nora_Key
Es freut mich, dass Ihnen meine Antwort helfen konnte. Ich kenne mich im Sozialversicherungsrecht und im Steuerrecht aus und vertrete betroffene Personen vor Behörden und Gerichten.
Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV):
https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19710014/index.html
Am 1. Januar 2021 tritt eine Änderung der Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung in Kraft.…
Es freut mich, dass Ihnen meine Antwort helfen konnte. Ich kenne mich im Sozialversicherungsrecht und im Steuerrecht aus und vertrete betroffene Personen vor Behörden und Gerichten.
Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV):
https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19710014/index.html
Am 1. Januar 2021 tritt eine Änderung der Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung in Kraft.…