Arbeiten trotz IV?

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  • @Nora_Key


    Wenn sich der Vater der Kinder für den Bezug von Sozialhilfe anmeldet, wird das Sozialamt wahrscheinlich von einem stabilen Konkubinat ausgehen, weil er mit Ihnen und den gemeinsamen Kindern zusammen wohnt und wird bei der Berechnung der Höhe der Sozialhilfe für den Vater einen Konkubinatsbeitrag von Ihnen anrechnen, weil davon ausgegangen wird, dass Sie den Vater finanziell in dieser Höhe unterstützen, weil ein stabiles Konkubinat vorliegt.

  • @Nora_Key


    Es freut mich, dass Ihnen meine Antwort helfen konnte. Ich kenne mich im Sozialversicherungsrecht und im Steuerrecht aus und vertrete betroffene Personen vor Behörden und Gerichten.


    Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV):


    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19710014/index.html


    Am 1. Januar 2021 tritt eine Änderung der Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung in Kraft. Ab dann wird in Artikel 16a Absatz 3 ELV der Pauschalbetrag für die Nebenkosten, den Eigentümer, Nutzniesser oder Inhaber eines Wohnrechts an einer Liegenschaft geltend machen können erhöht. Dieser Betrag ist zusätzlich zum Pauschalbetrag für die Unterhaltkosten für die Liegenschaft gemäss Artikel 16 ELV.



    https://www.newsd.admin.ch/new…age/attachments/60047.pdf

  • forum.beobachter.ch/forum/thread/?postID=234262#post234262

    @ForumBeobachter


    Ich schliesse mich Sozialversicher an.


    Ich finde diesen Beitrag extrem störend. Hier geht es darum, Menschen die eigentlich in einer Not sind eine vermeintliche Hilfe vorzugaukeln. Um ihnen dann noch den letzten Rappen aus der Tasche zu ziehen.


    Das ist eine Masche analog zu den sogenannten Schuldensanierern, welchen den Schuldnern am Ende noch mehr Schulden aufhalsen.


    Das dann noch im Namen Gottes!

  • Lieber @Sozialversicher


    Ich bin immer noch am herum grübeln, aber ich kann es nicht ausrechnen, weil ich einfach kein Genie in Mathe bin oder die Formel nicht anwenden kann. Dass mir die IV-Rente gekürzt würde, wäre mir eigentlich noch egal, aber die Frage ist doch, habe ich am Schluss weniger Geld zur Verfügung, weil ich arbeiten gehe? Das wäre nämlich richtig doof. Ich hatte auch mal bei der IV-Stelle angerufen und nachgefragt, ob sie mir das bestätigen könnten, wieviel Rente ich noch bekommen würde. Da hiess es nur, schicken sie uns den Arbeitsvertrag, dann können wir es ausrechnen! Aber das mache ich doch nicht. Am Schluss verdiene ich 800.- im Monat und bekomme von der IV vielleicht noch 800.- dann habe ich mindestens 100.- weniger, wenn die Kinderrenten gleich bleiben sollten, glaube ich aber nicht. Auf jeden Fall verunmöglicht die IV mit ihrer intransparenten Vorgehensweise, eine Wiederaufnahme von Arbeit. Man muss ja noch die Kinder ernähren und ist angewiesen auf den Rentenbetrag quasi wie bis anhin. Das Leben wird ja nicht günstiger! Ja es ist nicht einfach. Ich würde gerne probieren, wieder Fuss zu fassen in der freien Wirtschaft, Schritt für Schritt aber so wird das irgendwie schwierig. Danke nochmals für die Antworten letztes Jahr!

  • Hallo nochmals.... auch wenn ich zbsp. einen 50% Job annehme bei dem ich sagen wir mal maximal 2500.- brutto verdiene, so wird mir garantiert die ganze IV gestrichen und dann habe ich aber doch ein rechter Betrag weniger als mit der Rente! (Weil meine jetzige Rente ist 1730.- plus zweimal Kinderrente à je ca. 700.- = 3200.- ca.) Ich werd einfach nicht schlau daraus... Ich bin aber auch nicht in der Lage, soviel zu arbeiten, dass ich auf den Betrag komme...

  • nora_key


    Beziehen Sie Ergänzungsleistungen zur IV? Ergänzungsleistungen garantieren zusammen mit der Invalidenrente und den Kinderrenten der IV ein Mindesteinkommen. Wenn ja ist für die Auswirkung auf das Gesamteinkommen nicht nur die Auswirkung auf die Höhe der Rente der IV, die Auswirkung auf die Höhe der Kinderrenten der IV und die Auswirkung auf einen an den bei der Berechnung der Sozialhilfe des Konkubinatspartners berücksichtigten Konkubinatsbeitrag der Partnerin, sondern auch die Auswirkung auf die Höhe der Ergänzungsleistungen wichtig.


    Wenn durch eine Erhöhung Ihres Erwerbseinkommens ihr Invaliditätsgrad gerundet unter 70 Prozent sinkt, erhalten Sie keine ganze Invalidenrente der IV mehr. Wenn die Invalidenrente sinkt, weil Sie nur noch eine Dreiviertelsrente, eine halbe Rente, eine Viertelsrente oder überhaupt keine Invalidenrente mehr erhalten, sinkt auch die Höhe der Kinderrenten, weil die Kinderrente gemäss Artikel 38 Absatz 1 IVG 40 Prozent der Invalidenrente beträgt. Das Nettoerwerbseinkommen, die Kinder- und Ausbildungszulagen, die Invalidenrente und die Kinderrenten sind steuerbares Einkommen. Die Ergänzungsleistungen sind kein steuerbares Einkommen. Art. 38 Höhe der Kinderrenten

    1 Die Kinderrente beträgt 40 Prozent der dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen entsprechenden Invalidenrente. Haben beide Elternteile einen Anspruch auf Kinderrente, so sind die beiden Kinderrenten zu kürzen, soweit ihre Summe 60 Prozent der maximalen Invalidenrente übersteigt. Für die Durchführung der Kürzung ist Artikel 35 AHVG sinngemäss anwend­bar.


    2 Es gelten die gleichen Berechnungsregeln wie für die jeweilige Invalidenrente.


    Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG):


    https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1959/827_857_845/de