Einige von Euch Lesern kennnen mich schon, ich war sigi. Musste meine e-mail adresse wechseln konnte das aber in der Beobachter registrierung nicht tun, weil ich keinen Zugang zu meiner alten e-mail Adresse mehr hatte. Musste also meinen Namen aendern.
Kuerzlich wurde ich wieder mal, wie mir scheint, recht gruendlich verarscht von einem Rechtsanwalt. Wundere mich wieder dass es in der Schweiz keien Beschwerdestelle gibt fuer solche Faelle. Oder kennt jemand eine solche? Eind Beschwerde beim Anwaltsverband bringt nichts. Wuerde mich Fr.1800.- kosten, die koennen aber ueberhaupt nichts machen, auch wenn sie lmit meiner Beschwerde einverstanden sind!
Weiss jemand an wen ich mich wenden muesste wenn ich eine Initiative, bezw. Vorschlag zur Gruendung einer solchen Beschwerdestelle eingeben moechte?
Am 25.10.1012 umschrieb Hr. Dr. T. Fischer, HEV Meilen, fuer das Problem das ich ihm angefragt hatte, wie folgt:
Das weitere Problem ist Ihr Mieter, welcher sich im Haus gebärdet, als würde ihm dies gehören. Wenn ein Mieter Umbauten vornimmt, ist er auf eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers angewiesen. Verfügt er über eine solche nicht, muss er die Liegenschaft bei Beendigung des Mietverhältnisses in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Was Ihr Mieter gemäss Ihrem Rapport anstellt und verändert, ist ein grobes Stück. Hier müsste man sofort eingreifen und den Mieter in Schranken weisen. Aus meiner Sicht liegt mehr als ein Grund vor, das Mietverhältnis aufzulösen. Wer sich derart selbstherrlich gebärdet wie Ihr Mieter, wird das auch in Zukunft tun, besonders weil Sie weit weg sind und Ihr Verwalter offensichtlich nicht durchgreift. Aber auch da müsste vor Ort ein heutiger Zustand aufgenommen werden bevor der Entscheid getroffen werden kann, was jetzt vorzukehren ist
Ich beauftragte dann Hr.Dr. T. Fischer, HEV Meilen, abzuklaeren was ich tun soll um mindestens die Wiederinstandstellungskosten fuer die Aenderungen die der Mieter in meinem Haus vorgenommen hatte, sicherzustellen. Evtl. dem Mieter zu kuendigen. Ich machte Hr. Fischer darauf aufmerksam dasss der Mieter, zusammen mit einer “letzten Warnung vor Kuendigung” wegen verspaeteter Zinszahlungen,vor einigen Jahren, auch darauf aufmerksam gemacht wurde dass er keinerlei weiteren Aenderungen am Haus vornehmen darf, ohne schriftliche Bewilligung des Eigentuemers. Ich schrieb dem Hr. Fischer dass ich waehrend meinem letzten Schweiz-Aufenthalt feststellte dass der Mieter wieder fleissig weitergebaut hatte. Unter anderem eine Dachlucke, die, gemaess HEV Zeitungsartikel, eine Baubewilligung gebraucht haette. Machte Hr. Fischer auch darauf aufmerksam dass der Mieter in den vergangenen Jahren schon ganze Waende etc. rausgerissen hatte, ohne irgendwelche Bewilligung.
Auf meine Anfrage, ob das nicht durch einen HEV-Juristen erledigt werden koennte, der weniger hohe Stundensaetze verrechnet als er Hr.Dr. Fischer persoenlich, antwortete er, das sei ein schwieriger Fall, muesse er also, mit seinem Fachwissen etc., selber uebernehmen.
Wie Sie nachstehend sehen, lieferte Hr. Fischer aber einige Zeit spaeter einen “Bericht” der nach meiner Meinung sicher auch von einem Nichtfachmann, oder auch gleich von dem Mieter selber haette geschrieben werden koennen. Auch bezweifle ich, dass Hr. Fischer die Sache ueberhaupt juristisch beurteilt hat: In einer letztjaehrigen HEV Zeitung habe ich gelesen dass Mieter, ohne Bewilligung, nur sehr beschraenkt Aenderungen am Mietobjekt vornehmen duerfen. Was auch meinem bisherigen Wissen entspricht. Wie es auch Hr. Fischer in seinem Eingangs kopierten mail zum Ausdruck gebracht hat.
Nun schreibt aber Hr. Fischer in seinem Bericht, der Mieter duerfe solche Aenderungen ausfuehren, wie z.B ohne Bau-oder Eigentuemer-Bewilligung eine Dachlucke einbauen, oder Winde in Wohnraum umwandeln wie das mein Mieter getan hat. In der HEV-Zeitung habe ich aber gelesen dass beides eine Baubewilligug braucht. Auch die Waende die mein Mieter rausgerissen hat, muessten doch, nach meiner Meinung laut Gesetz, wohl wieder instandgestellt werden muessen, oder sind ein Kuendigungsgrund. Hr. Fischer meint das Gegenteil und glaubt ich soll froh sein um einen Mieter der das Mietobjekt so gut “pflegt”. Das obwohl ich ihm schrieb ich sei mit den Aenderungen nicht einverstanden. Sowenig wie es mein Vater war, mit den Aendrungen die der Mieter schon vor dem Tode meines Vaters ausfuerte. . Aber ich moechte das Haus im original Zustand behalten. Auch hat Hr. Fischer, in seinem “Bericht” kritiklos die Erklaerungen des Mieters uebernommen, auch dort wo ich Ihm schon geschrieben hatte dass das nicht stimmt.
Ueberrascht bin ich auch dass Hr. Fischer die Risse im Mauerwerk des Hauses nicht sehen konnte. Ueber der Hauseingangstuere, in einem Vorraum,habe ich im letzten Sommer einen Riss gesehen, der so breit war das ich stellenweise problemlos den kleinen Finger reinstecken konnte. Hr. Fischer konnte diesen Riss nicht sehen?? Dass er keine Risse im Holz erkennen konnte, scheint mir logisch, denn wie er hier richtig kommentierte, Holz bewegt sich.
Ueberrascht bin ich auch, dass Hr. Fischer in Anbetracht dessen dass er es mit einem sehr schwierigen Fall zu tun haben wird eine Vorauszahlung verlangt hat von Fr. 3500.-, . Obwohl er dann, meines Erachtens, in seinem Bericht die Ansichten des Mieters wiedergab, die juristisch wohl absolut nicht fundiert sind, war, gemaess heutiger Rechnung, sein Aufwand gross genug um den vollen Kostenvorschuss zu belasten. Kann mich nur wundern wie er den Kostenvorschuss so genau berechnet hat, bevor er wusste dass ihm der Mieter eine so grosse Hilfe sein wird beim Berichtabfassen. Das unterbietet wohl noch die ueblliche Effizienz in einem sehr korrupten Beamtenstaat.
Gibt es wirklich keine Beschwerdestelle gegen Beamte und aehnlliche Abreisser?
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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Der Hauseigentümerverband (HEV) ist ein privater Verein und keine Behörde. Somit ist der Jurist, egal ob er beim HEV in einem Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer arbeitet oder als unabhängiger Rechtsanwalt arbeitet kein Beamter.
Damit scheidet der Ombudsmann des Kantons Zürich oder eine Ombudsstelle der Gemeinde aus, da diese nur für Mitarbeiter der kantonalen (einschliesslich der kantonalen Sozialversicherungsanstalt) bzw. der Gemeindeverwaltung zuständig sind.
Wenn der Herr ein Rechtsanwalt ist und im Anwaltsregister eingetragen ist und Sie der Meinung sind, dass diese gegen die Berufsregeln für Rechtsanwälte verstossen hat, dann gibt es die Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte.
http://www.gerichte-zh.ch/orga…ueber-rechtsanwaelte.html
Wenn der Rechtsanwalt zusätzlich Mitglied des zürcherischen Anwaltsverbands also eines privaten Vereins ist, dann kannman sich auch dort bei der Honorarkommission bzw. beim Standesgericht des zürcherischen Anwaltsverbands beschweren, da auch dieser private Verein Regeln für seine Mitglieder hat.
http://www.zav.ch/de/der-verba…ir/honorarkommission.html
http://www.zav.ch/de/der-verba…d-wir/standesgericht.html
Wenn Ihnen durch eine falsche Beratung ein Schaden entstanden ist, wäre es auch möglich eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen den Rechtsanwalt zu machen.
Bei allen diesen Möglichkeiten kann man wohl nur dann die Erfolgschancen gut prüfen und wird wahrscheinlich nur dann ernst genommen bzw. gewinnen, wenn man durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, der beurteilen kann, ob der andere Rechtsanwalt seine Sorgfaltspflichten und Berufsregeln nicht eingehalten hat.
Ich weiss also nicht, ob sich der ganze Aufwand lohnt. -
Leider stimmt das recht genau. Habe mich beim Anwaltsverband erkundigt. Zuerst wuerde mich das Fr.1800,- kosten um beurteilen zu lassen ob der Anwalt einen Schrott gebaut hat wie ich meine, oder nicht. Falls die einverstanden sind, ist das aber alles. Machen kann ich dann auch weiterhin nichts. Der Anwaltsverband auch nicht. Das allerhoechste ist , dass ich gegen weitere Bezahlung, beantragen koennte, dass er aus dem Anwaltsverband ausgeschlossen wuerde. Das wuerde ihn aber wohl wenig kuemmern, also sehr ineffizient. Offensichtllich duerfen Juristen alles. Habe schon Richter erlebt die mit juristisch falschen Urteil durchgekommen sind. Der Klaeger kann nichts machen!
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Da gibt es nur eines - die öffentliche Blossstellung. ... damit andere nicht auch noch auf dieselbe geldgierige Person hereinfallen. Es kann nicht sein, dass ehrliche Bürger Ihr Vermögen entweder dem Anwalt oder einem gekauften Richter geben müssen.
Ich ziehe weitere entsprechende Konsequenzen bis hin zum Ausstieg aus diesem Geldsystem, sollte das Recht weiterhin blockiert bleiben. Anstatt systematisch an Körper, Geist und Seele nach der Salamitaktik zugrunde gerichtet zu werden, kann man notfalls auch ohne Geld besser leben als in einem Eigenheim, das einem vermittels staatlicher Willkür zum Gefängnis umgestaltet worden ist. Mehr dazu hier
Fazit - wer nichts hat, hat meist auch keine Probleme mit staatlichen Organen, die meinen, uns wie Milchkühe vor deren nahenden Schlachtung behandeln zu müssen.
Josef Rutz Neuhausen am Rheinfall -
Auch wenn der beschriebene Fall schon Jahre her ist, geändert hat sich im Anwalts(un)wesen leider gar nichts, im Gegenteil.
Meine Erfahrung aus den letzten 20 Jahren als Nicht-Anwalt aber nichtsdestotrotz als Rechtsberater und Mediator zeichnet ein bedenkliches Bild unseres Rechtssystems, in dem es Dinge gibt, die anderswo undenkbar sind.
Es ist zu empfehlen, folgende Fragen zu stellen (wenn der Anwalt oder die Anwältin damit Stress hat, ist der Fall klar) oder Grundsätze zu beherzigen:
a) Wird überhaupt ein Anwalt benötigt (Laien-Bonus im Vereinfachten Verfahren)
b) ist er/sie im Kantonalen Anwaltsregister eingetragen?
c) existierte jemals ein befristetes Berufsausübungsverbot?
d) lassen Sie sich nichts aufschwatzen: Es gibt Ausnahmen zum Anwaltsmonopol
e) Anwalt kann nicht gleichzeitig Notar sein (Kontext Strafrecht/Vermögensdelikte)
f) Wie viele Fälle wurden gewonnen, verloren oder endeten mit Vergleich?
g) Wieviele davon im zugrundeliegenden Sachgebiet?
h) Vergleichen Sie sein/ihr Profil auf Plattformen wie XING, Linkedin, etc.
i) Wenn auf GOOGLE nichts zu finden ist, hat das meistens einen Grund...
j) Falls der/die Richter/in einer Partei angehört, ist SP meistens besser als FDP...
k) Falls ein Einzelrichter falsch funktioniert lieber ein Ausstandsgesuch stelleWichtig:
Bei Vermögensdelikten mit Verdacht auf Betrug nach Art. 146 StPO, muss die sog. arglistige Täuschungshandlung, die zu einer Vermögensdisposition zum eigenen Schaden oder zum Schaden Dritter geführt hat, NACHGEWIESEN werden, theoretisch möglich, faktisch leider nur sehr selten. Das hat u.a. damit zu tun, dass sich der Gesetzgeber aus unerfindlichen Gründen bei der Vereinheitichung der Strafprozessordnung, die seit 1. Jan. 2011 in Kraft ist, bedauerlicherweise auf das sog. Staatsanwaltschaftsmodell II festgelegt hat. Konkret bedeutet das: Die Untersuchungsrichter wurden abgeschafft, d.h. sie wurden neu zu Staatsanwälten und sind somit gleichzeitig Ankläger und Richter. Was damit von Art. 29 + 30 der Bundesverfassung noch zu erwarten ist, muss jedermann/frau mit sich selbst ausmachen!Merke:
Wer sich einen Anwalt oder eine Anwältin nimmt, sollte bedenken, dass es sich juristisch gesehen um ein Verhältnis nach Auftragsrecht, d.h. die Weisungsbefugnis liegt beim Auftraggeber, also beim Laien. Konkret bedeut das beim abschlägigen Urteil, dass sich der Profi immer mit der Ausrede retten kann, man sei schliesslich so beauftragt gewesen sei (Motto: Pech gehabt oder ausser Spesen, nichts gewesen). Mit anderen Worten, das Result der Verhandlung, spielt für den/die Rechtsvertreter/in absolut keine Rolle, weil das Honorar in der Regel schon im voraus zum grösstenTeil einkassiert wurde. Bekanntlich haben Beschwerden beim Bundesgericht eine Erfolgsquote von ca. 2%. Das heisst, in 98% aller Fälle attestiert das Bundesgericht den Vorinstanzen eine korrekte Arbeit, was wiederum bedeutet, dass sehr viele Anwälte/Anwältinnen ganz offensichtlich nicht in der Lage sind, ihrer vom Gesetz geforderten SUBSTANTIIERUNGSPFLICHT nachzukommen, das heisst konkret aufzuzueigen, worin die Verfehlungen der Voristanz überhaupt bestanden hat.Der einst ehrenwerte Beruf des Rechtsanwalts verkommt leider immer mehr zur Lizenz zum Abzocken!
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@ElcaroA
Anscheinend haben Sie nicht viel Ahnung von Ausstandsgesuchen. Die Erfolgschancen sind in der Regel verschwindend gering. In kostenpflichtigen Verfahren sollte man keine aussichtslosen Anträge stellen. Die Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts ist je nach dem betroffenen Rechtsgebiet unterschiedlich. In der Regel ist das Bundesgericht an den von der Vorinstanz festgestellten Sachverhalt gebunden und kann von diesem nur Abweichen, wenn dieser willkürlich festgestellt wurde oder Rechtsvorschriften bei der Feststellung des Sachverhalts verletzt wurden. Abgesehen davon tritt das Bundesgericht auf Beschwerden gegen Vor- und Zwischenentscheide in der Regel nicht ein, weil die gesetzlichen Anforderungen im Bundesgerichtsgesetz für eine Beschwerde gegen einen Vor- und Zwischenentscheid in der Regel nicht erfüllt sind. Neue Begehren und neue Tatsachen (auch neue Beweismittel) sind gemäss dem Bundesgerichtsgesetz nicht zulässig. Es reicht auch nicht einfach das zu wiederholen, was man bereits in der Beschwerde an die Vorinstanz geschrieben hat. Man muss auf das eingehen was im Urteil der Vorinstanz steht und begründen warum die Vorinstanz in ihrem Urteil Fehler gemacht hat damit das Bundesgericht überhaupt auf die Beschwerde eintritt. Das Bundesgericht tritt in der Regel nicht auf von Laien verfasste Beschwerden ein, weil diese die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine Beschwerde nicht erfüllen.
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Bin ueberrascht das in dieser Sache noch Diskutiert wird. Ich habe in der Zwischenzeit noch viel neue und "schlimmere" Sachen erlebt.. Eine davon versuche ich in einer neuen Diskussion zu erzaehlen. Wollt Ihr mal nachschauen? Versuche die Diskuaaion "Quartierplanung" zu nennen. wuensche Euch allen einen schoenen Tag und viel Glueck.