Liebe Beobachter,
ich habe derzeit folgendes Problem mit einem Hauptmieter, ich selbst bin Untermieter:
Ich habe ein befristeten Mietvertrag aufgrund bestimmter Gründe gekündigt, rechtzeitig und innerhalb der Kündigungsfrist. Der Vertrag läuft offiziell noch bis zum 31.08. Damit ich früher aus dem Vertrag herauskomme, um unnötige Mietkosten zu vermeiden, habe ich einen Nachmieter für meinen Hauptmieter gesucht. Ich wurde fündig und mein Hauptmieter akzeptiert die Nachmieterin, ihr Vertrag startet zum 15.08.
Nun verlangt mein Hauptmieter von mir, die Miete trotzdem im vollen Umfang bis zum 30.08 zu bezahlen und die Hälfte der Miete von der Nachmieterin einzufordern. Er hält zusätzlich noch eine Kaution von mir zurück, die er erst mit Vertragsschluss, dem 30.08, mir erstatten will.
Nun gibt es folgendes Problem. Da ich aus zeitlichen Gründen meine Wohnungsabnahme bereits am 09.08 durchführen muss, verlangt er am 09.08 die Wohnungs- als auch Schlüsselübergabe. Er beruft sich auf sein Recht, dass mit Wohnungsabnahme sämtliche Schlüssel übergeben werden müssen. Rechtlich gesehen, gehört mir die Wohnung bis mindestens 15.08 bzw. eigentlich 30.08.
Kann er dies von mir abverlangen oder geht das so einfach nicht?
Wäre toll, wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet.
Liebe Grüße
5.veritim.62
Wohnungsabnahme = Schlüsselübergabe ?
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Ich vermute , Dein Vermieter ist im Recht. Du wirst ja die Wohnungsschlüssel nach dem Auszug nicht mehr brauchen? und wenn Dir die Nachtmieterin die Miete für die 2Wochen bezahlt, ist doch alles ok?!
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Hallo
Das denke ich auch. Dass der Vermieter nach der Abnahme den Schlüssel verlangt ist vermutlich logisch und vernünftig. Er nimmt ja die Wohnung zu diesem Zeitpunkt ab und bestätigt dann das Ende. Sie haben demzufolge kein Anrecht mehr die Wohnung zu betreten nach der Abnahmen. Ohne etwas zu unterstellen; Sie könnten ja im Nachhinein noch Veränderungen vornehmen die der Vermieter dann nicht abgenommen hätte.
Wie es sich mit der Miete verhält kann ich nicht genau sagen. Stelle mir jedoch vor, dass wenn der Vertrag per 15.08 anläuft auch die Miete von Ihnen bis dahin bezahlt sein muss. Vom neuen Mieter ab da bezahlt sein muss. Aber sollte doch auch kein Streitpunkt werden. Einfach die Miete vom Nachmieter erbeten und dem Vermieter als Gesammtes einzahlen oder überbringen gegen Quittung.
Die Kaution grundsätzlich wäre auch per 15.08 zurück zu zahlen. Wobei es immer noch eine Zahlungsfrist gibt für die Rückzahlung. Es könnte sich ja noch um Differenzen aus der Wohnung verzögern. Dafür ist eine Kaution schliesslich auch da. Sicherstellung für nichtzahlung der Miete oder ungedeckete Schäden bei Mietende.