Anfang September (!) erhielten wir eine auf Anfang Juni datierte Rechnung von Office Service für eine Bestellung von Waren im Wert von rund 1600.-, Bestelldatum ebenfalls anfang Juni.
Wir haben bei dieser Firma nie Waren bestellt und von ihr auch nichts erhalten. Die verwendete Adresse des Geschäfts entspricht zwar einem Telefonbuch-Eintrag, wird von uns aber niemals im Geschäftsverkehr so verwendet.
Der Verdacht liegt nahe, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt.
Per e-Mail habe ich die Firma um eine Stellungnahme gebeten, jedoch keine Reaktion erhalten.
Rechnung für nicht bestellte Ware
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Nicht verzagen, Google fragen.
Siehe: http://www.srf.ch/konsum/theme…e-mit-falschen-rechnungen -
einfach anrufen, das passiert mir so oft und meist ist es nur ein Fehler
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amara: Danke für den Link. Hat mir sehr weitergeholfen.
@ Isabellla: Natürlich passieren Fehler. Aber eine Firma, die auf meine freundliche Rückfrage per Mail nicht reagiert, hat sich wohl nicht einfach vertan. Dank dem oben erwähnten Link weiss ich, dass es sich hier um systematische Abock-Versuche handelt. Zum Glück weiss in unserer Firma noch die eine Hand, was die andere Hand tut. -
schade, dass sowas heutzutage noch am Markt passiert
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wenn keine Stellungnahme kommt, dann ignoriere es einfach
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würde ich auch sagen, einfach ignorieren ..
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wenn man ignoriert, wandern aber Mahnungen ins Haus..
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genau, immer sofort angeben, dass man damit nichts zu tun hat, sowas kann sehr teuer werden, wenn man es einfach ignoriert
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solange man die Ware nicht bekommen hat, muss man auch nicht dafür zahlen
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Genau, immerhin muss der Verkäufer nachweisen, dass du den Kauf getätigt hast!
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du hast doch ein Widerspruchsrecht, also einfach zurückschicken
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Guten Abend
Da Sie keine Waren erhalten haben und auch keine bestellt haben, handelt es nicht um einen Kaufvertrag. Sie könnten zwar gemahnt werden und auch einen Zahlungsbefehl erhalten. Dort können Sie aber den Rechtsvorschlag erheben und das Unternehmen muss dann die Forderung im Rechtsöffnungsverfahren beweisen. Für den genauen Ablauf verweise ich gerne auf https://www.lexwiki.ch/ablauf-einer-betreibung/
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, bestreiten Sie die Forderung mit einem eingeschriebenen Brief.
Freundliche Grüsse -
Und die Mahnungen müssen als fehlerhaft zurückgeschickt werden