Fehlt jetzt da nicht das Wörtchen 'nicht'? Also:
"Sollten Sie die Kosten für einen Ersatzstaubsauger NICHT übernehmen, ersuche ich Sie um die Zustellung .....usw.
Ja ich habe das Wort "nicht" vergessen. Sie müssen dort das Wort "nicht" ergänzen.
Mir ist jetzt nur noch unklar: Muss ich den Antrag an die Fürsorgebehörde schicken oder an den Sozialdienst senden? Die ablehnende Antwort bezüglich des Staubsaugers kam vom Sozialdienst, wobei der seit Juli nur durch eine Sachbearbeiterin besetzt ist, die vorübergehend die Arbeit vom Leiter Sozialdienst übernehmen würde.
Beim Sozialamt der Gemeinde. Es kann sein, dass dieses Amt bei Ihrer Gemeinde Sozialdienst oder Fürsorgebehörde heisst. Hauptsache ist, dass Sie es bei der Gemeinde einreichen. Wenn es dort bei der falschen Abteilung sein sollte, müssten diese Abteilung das ohnehin an die richtige Abteilung weiterleiten.
Gibts eigentlich beim Beobachter eine Stelle, wo man solche Anträge/Schreiben zum Probelesen geben kann?
Wenn Sie ein Jahresabonnement für den Beobachter haben, können Sie dort auf einer Telefonnummer anrufen und fragen, ob man den Text Korrekturlesen könnte, da Sie (nach Ihren Angaben) einen Hirnschaden haben. Wenn die ja sagen, fragen Sie an welche E-Mailadresse Sie den Text schicken könne.
http://www.beobachter.ch/beratung/telefonische-beratung/