Hallo Zusammen
Da neu mit e-banking am arbeiten, versehentlich den Dauerauftrag gelöscht und von der SBB natürlich sofort an die intrum weitergegeben worden.
Unwissentlich über all die zusätzlichen Kosten (HVerzugsschaden, Rechtsberater-Kosten, etc, insgesamt CHF 790.45) habe ich diese mit der monatlichen Rate gutgläubig meines schlechten Gewissens wegen, pünktlich bezahlt.
Im Sommer war ich ein Monat im Ausland und habe während dieser Zeit mein GA am Flughafen hinterlegt. Von der SBB erhält man so eine Gutschrift über CHF 221.00. Da mein Fall zu diesem Zeitpunkt bereits bei intrum war, habe ich den Beleg eingeschrieben ihnen zugesandt, mit einem Schreiben, die Gutschrift zu berücksichtigen. Habe im September meine letzte (völlig überteuerte Rate) einbezahlt, von der Gutschrift jedoch nie etwas erfahren noch den Betrag auf meinem Bankkonto erhalten.
Als ich mich per Mail meldete, erhielt ich nie eine Antwort, jedoch den Betrag von 172.85 auf dem Konto.
In einer weiteren Mail erklärte ich, dass dies nicht der vollständige Betrag ist, der mir zusteht und sie mir diesen bitte noch überweisen mögen. Als Antwort kam (ich zitiere): Die CHF 30.00 welche Ihnen abgezogen wurde, sind die Gebühren für die Rückzahlung. Wir ziehen diese direkt von der Überzahlung ab, damit wir keine neue Rechnung stellen müssen.
Ich frage mich ja wirklich, wer hier wem die Rechnung stellen muss...
Dürfen die das?
Hilfe! Intrum Justitia zieht mich über den Tisch!
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Hallo
Ich würde per Einschreiben meine Rückforderung geltend machen und Intrum mit Rechtlichen Schritten drohen, Einsatz meines Rechtsanwaltes, wenn die mir zustehende Restanz nicht innert 14 Tagen auf meinem Konto gutgeschrieben ist. Intrum versucht überall Kosten die laut Gesetz nicht geschuldet sind beim Schuldner einzutreiben
Mit fr. Grüssen! -
Danke!
Für die bereits bezahlten Zusatzkosten (Kundenkosten, Zinsen, Verzugsschaden, Rechtsberater, etc) kann man wohl nichts mehr machen, da bereits einbezahlt? -
Hallo zusammen
Vor 3 Wochen habe gegen Intrum Justitia beim Friedensrichteramt in Schwerzenbach klage eingereicht wegen deren nicht sauberen Geschäftspraktiken.
Vor einigen Wochen dieses Jahres habe ich von Intrum X eMails erhalten mit Forderungen aus den Jahren 2006-2008. Diese Forderungen sind nach
Art. 128 OR restlos alle verjährt. Es kommt noch dicker, die Forderungen welche gestellt wurden, können alle restlos mit den archivierten Zahlungsbelegen aufgeschlüsselt werden. Das soll heissen, alle Forderungen wurden alle stets rechtzeitig beim "Gläubiger" einbezahlt. Warum die Intrum eine solche Forderung stellt, kann niemand der Gläubiger erklären. Intrum versuchte auch lange Zeit auf unserem Festnetzanschluss uns zu kontaktieren, wenn man das Telefon abgenommen hat, kam eine Computerstimme welche sagte man soll endlich die Forderungen begleichen. Diese Anrufe erfolgten stets von Mo-So zwischen 19:00 und 22:00. Also zu Unzeiten.
Aus diesem Grund habe ich beim Friedensrichteramt in Schwerzenbach eine Vergleichsklage eingereicht. Sollte dieser Vergleich nicht fruchten, reiche ich Strafklage in Folgenden Punkten ein:
- Betrugsversuch
- Missbrauch einer Fernmeldeanlage
- Nötigung
(gestützt auf Art. 146 StGB, Art. 179septies StGB, Art. 181).
Wer hat sonst noch Probleme mit Intrum Justitia und möchte sich an die Klage anhängen? Bitte bei mir melden. -
Hallo
Meine Freundin hat gestern eine Rechnung der Intrum erhalten für eine Schuld die Sie schon seit Ewigkeiten beglichen hat. Die ehemalige Forderung belief sich auf ca. 1200.- welches sie direkt bezahlt hat.`Forderung von Orange Telefonanbieter. In der Auflistung der Intrum werden diverse Kosten in der Höhe von 1200 und Zinsen auf diesen ursprünglichen Betrag drauf geschlagen. Enbetrag 2700. Davon habe Sie angeblich 2028.85 bezahlt. Was nicht aufgeht mit der ursprünglichen Forderung. Somit steht eine Forderung von 671.15 offen.
Wie soll man am besten vorgehen? -
Ich habe auch mit Intrum Justitia sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Vor 4 Jahren habe ich mir eine Nikon Kamera beim Interdiscount gekauft kostete Fr.690.- habe es in 3 Raten bezahlt. Eines Tages kam eine Mahnung vom ID, habe nicht reagiert da ich die 3 Raten abbezahlt habe und den Empfangsschein hatte zum belegen somit habe ich diese Mahnung ignoriert. Zwei Wochen später kam die Zweite da habe ich angerufen und mitgeteilt das ich alles schon bezahlt habe und für mich war es erledigt. Dann aber erhielt ich vom Inkassobüro einen Brief, darin stand das ich um die Fr.1900.-inkl. Zinsen, Bearbeitungsgebühr uvm. innerhalb von 10 Tagen zahlen muss. Ich verstand nur noch Bahnhof. Habe da Mal angerufen und hatte eine rotzfreche junge Dame am Telefon. Als Antwort auf meine Frage bekam ich eine patzige Antwort: ja Sie müssen sich nicht wundern wenn sie von uns Post kriegen, sie selber schuld das Sie ihre Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt haben. Ich wurde wie ein Kleinkind am Telefon niedergemetzelt und es kam mir vor wie eine Drohung. Sie hat mich nicht einmal ausreden lassen so habe ich aufgelegt. Habe dann einen weiteren Brief erhalten und am Schluss habe ich aus Angst, weil Sie am längeren Hebel waren, bezahlt! Sie haben es so begründet gehabt das ich zwei Tage zu spät einbezahlt habe...so etwas möchte ich nicht noch einmal erleben. Das Geld hätte ich sinnvoller nützen können als denen Brains in Schwerzenbach. Trotz Empfangsschein!
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Danke!
Für die bereits bezahlten Zusatzkosten (Kundenkosten, Zinsen, Verzugsschaden, Rechtsberater, etc) kann man wohl nichts mehr machen, da bereits einbezahlt?
Intrum oder deren Anwalt wird argumentieren, dass Du mit Bezahlung er Forderungen diese auch anerkannt hast. Dies steht garantiert auch irgendwo auf einem Formular was Du unterzeichnet hast oder in den AGB. Da wirst Du wohl nicht mehr viel machen können im Nachhinein. -
Hallo
Meine Freundin hat gestern eine Rechnung der Intrum erhalten für eine Schuld die Sie schon seit Ewigkeiten beglichen hat. Die ehemalige Forderung belief sich auf ca. 1200.- welches sie direkt bezahlt hat.`Forderung von Orange Telefonanbieter. In der Auflistung der Intrum werden diverse Kosten in der Höhe von 1200 und Zinsen auf diesen ursprünglichen Betrag drauf geschlagen. Enbetrag 2700. Davon habe Sie angeblich 2028.85 bezahlt. Was nicht aufgeht mit der ursprünglichen Forderung. Somit steht eine Forderung von 671.15 offen.
Wie soll man am besten vorgehen?
Wen dem wirklich so ist und die Forderung von Orange belegbar bezahlt worden ist, dann ein Brief mit Kopie dieser Zahlungsbestätigung an Orange/Intrum mit der Aufforderung diese Forderung per sofort zurückzunehmen.
Sollte Intrum nicht reagieren dann dem weiteren Verlauf gelassen entgegensehen, gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamt kann Rechtsvorschlag erhoben werden. Der Friedensrichter wird sich das dann anschauen.
Aber wie gesagt der Zahlungsbeleg muss vorhanden sein und es muss sicher gestellt ein, dass es sich um dieselbe Forderung handelt. -
...dann dem weiteren Verlauf gelassen entgegensehen, gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamt kann Rechtsvorschlag erhoben werden. Der Friedensrichter wird sich das dann anschauen.
Genau das. Eventuell helfen den Leuten diese einfach gehaltenen Erläuterungen zum Rechtsvorschlag zusätzlich. Das nimmt der Angst vor Intrum ein wenig den Wind aus den Segeln.
Da Intrum jedoch selten diese Eskalationsstufe anstreben wird, empfehle ich, den Chef der Intrum Schweiz in solchen Fällen jeweils direkt anzuschreiben (Randbemerkung: Er ist gleichzeitig Präsident des Dachverbandes der Schweizer Inkassofirmen). Es scheint mir absolut angebracht, diesen direkt mit der halblegalen Arbeitsweise seiner Firma zu "nerven". Gleich wie Intrum uns halt nervt.
Weiter würde ich in jedem Fall Intrum auch eine Rechnung inklusive Spesen stellen. Immerhin hätten wir in den Stunden die wir dafür aufgewendet haben, auch besseres anstellen können, oder?
Vorgeschichte zu meinem Fall:
Habe im Ausland etwas bestellt und im Vorfeld bezahlt, was dann auch mit UPS geliefert wurde (Sommer 14). Habe damals erst nach der ersten Mahnung bezahlt, da ich den Umschlag erst spät bemerkt habe (Spätsommer 14). Fall grundsätzlich abgeschlossen. Habe jetzt neulich von Intrum Post bekommen, mit der Aufforderung, die ursprüngliche Forderung plus einen rechten Batzen an Zusatzkosten zu begleichen.
Ich erlaube mir meine Antwortmails an Justitia zu quoten:Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erhielt ich von Ihnen ein interessantes Schreiben (s.Anhang, Foto 1). Interessant deswegen, weil ich den entsprechenden Betrag und 20 CHF Mahnungsgebür im letzten Herbst beglichen habe (s. Anhang, .pdf Datei "Zahlungsbestätigung).
Interessant ist auch die im Schreiben getätigte Wortwahl. "Sofort" geht wahrscheinlich in den meisten Kreisen nur als Dringlichkeitsvermerk, bestimmt jedoch nicht als Termin durch. Seien Sie also bitte versichert, "dass ich auch diesen letzten Termin ungenutzt verstreichen lassen werde" und auf "die notwendigen rechtlichen Schritte" mit meinen mir zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln antworten werde.
Bitte nehmen Sie ebenfalls zur Kentniss, dass eine Kopie dieses Schreibens und die entsprechenden Informationen an den Kassensturz (http://www.srf.ch/sendungen/kassensturz - aber den kennen Sie ja sicher...) weitergeleitet werden.
Freundliche Grüsse
Darauf kam dann die kurze Antwort, der Fall sei sistiert, bis die Abklärungen mit UPS abgeschlossen seien. Letzte Woche dann ein erneutes Schreiben, worin zwar der ursprünglich geschuldete Betrag als abgeschlossen bestätigt wird, jedoch immer noch auf irgendwelchen Zusatzkosten beharrt wird.
Meine erneute Antwort:Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist bewusst, dass diese Masche (s. Anhang, Foto 2) bei den meisten Leuten funktioniert und entsprechend wahrscheinlich der einzige Grund dafür ist, dass fragwürdige Unternehmen wie das Ihre bestehen können.
Wie Sie aber selber auch in Ihrem Schreiben bestätigen, habe ich den ursprünglich geschuldeten Betrag bereits im letzten Jahr beglichen (s. Anhang, "Zahlungsbestätigung"). Bitte erklären Sie mir nun, wie dadurch in diesem Jahr für Sie "zusätzliche Kosten" entstanden sein können?
Wie auch immer, es ist hinreichend bekannt und auch belegt, dass aus Art. 106 OR keinesfalls das Erheben eines Verzugsschadens legitimiert werden kann. Im Gegenteil: Laut SchKG Art. 27 Abs. 3 dürfen Kosten, die durch das Beauftragen eines Inkassobüros entstehen, nicht dem Schuldner belastet werden. Der von Ihnen erhobene Verzugsschaden verstösst eindeutig gegen diese Gesetzesbestimmung.
Ich rate Ihnen dringend, sich in Zukunft eine etwas kostspieligere Rechtsberatung, als die in Ihrer "Abrechnung" genannte 10-CHF-Variante, zu leisten. Unter Umständen würden Ihnen dann die obengenannten Fehler nicht mehr unterlaufen, was widerum einem Grossteil Ihrer Opfer zu Gute käme.
Sie werden jedoch nicht überrascht sein, dass auch mir Zusatzkosten entstanden sind:
Zeitaufwand, 2 Stunden zu einem Ansatz von 49.60 CHF
Spesen für Kaffee, Gipfeli, etc: 7.90 CHF
Ergibt ein Total von 107.10 CHF
Ich bitte Sie, den ausstehenden Betrag innert 30 Tagen nach Erhalt dieser Email zu begleichen. Meine Kontonangaben finden Sie in der Beilage "Zahlungsbestätigung".
Als Verwendungszweck geben Sie bitte "buckled" an.
Ich bitte Sie weiter, dass Sie etwaige zusätzliche Drohungen Ihrerseits dann auch umsetzen und mich rechtlich betreiben. Es wäre mir ein ausserordentliches Vergnügen, Sie mit weiterem Mehraufwand, der nach meinem Rechtsvorschlag bestimmt auf Sie zukommen würde, konfrontiert zu sehen.
Freundliche Grüsse
Diese Email ging wie eingangs erwähnt selbstverständlich auch direkt an deren Chef, die Vizepräsidentin des Dachverbandes und auch an alle namhaften und weniger namhaften Newsportale der Schweiz (NZZ, BZ, Blick, 20Min, etc..).