Sozialhilfe: Umzug in günstigere Wohnung

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  • Ich bin in eine billige Wohnung umgezogen, weil das Sozialamt lediglich Fr. 800.- für einen Einzelpersonenhaushalt bezahlt.

    Für den Auszug aus der 120m2-Wohnung beauftragte ich eine Zügelfirma, Kostengutsprache wurde durch die Sozialberaterin erteilt.

    Für die Reinigung der Wohnung musste ich aus 2 Gründen eine Reinigungsfirma beauftragen:

    1. Eine Einzelperson bräuchte über eine Woche für eine Totalreinigung dieser ehemaligen grossen Wohnung (3 Etagen).

    2. Zwischen Zügeltag und Abgabe lagen 1.5 Tage.

    Kosten: Fr. 1300.- (3 Profi-Reinigungskräfte, Dauer: 8 Stunden), Übergabe-Garantie.

    Die Übergabe erfolgte danke der Reinigungsfirma problemlos. Alleine hätte ich das nie und nimmer geschafft.

    Die Beraterin stellt sich quer und verlangt, dass ich die Reinigungsfirma aus der eigenen Tasche

    bezahle. Das ist nicht nur nicht möglich, sondern erscheint mir als nicht rechtmässig.

    Ihre Argumente lauten: "Ich hätte seit langem gewusst, dass ich zügle muss", oder

    "Sie hätten ja eine Nachschicht einlegen können". Die Beraterin hat mich während des gesamten

    Zügelprozesses von mehreren Tagen komplett hängen lassen, ich fühlte mich total betrogen und

    war ganz auf mich alleine gestellt. Übrigens half ich voll mit bei der Züglerei, war also körperlich

    ziemlich am Ende.

    Sie unterschlägt dabei zudem die Tatsache, dass die Zügelfirma erst mal die Wohnung

    geleert haben muss, was mir einen halben Sonntag und einen Montag zum Putzen

    gegeben hätte. Abgabe war Dienstag früh. Gleichzeitig muss die neue Wohnung noch so hergerichtet werden,

    dass ich etwas essen und übernachten kann. Die Zügelfirma war sehr unzuverlässig,

    was das Zeitfenster noch enger machte.

    Ich fühle mich durch diese launische unfreundliche Beraterin genötigt,

    und suche Hilfe.

    - Wie ist die Rechtslage?

    - Was kann ich tun?

    Vielen Dank.

  • Die Rechtslage ist klar: Es lässt sich nirgends etwas finden, dass die Reinigung der alten Wohnung vom Sozialamt übernommen wird. Ich hatte mich da schon eingehend erkundigt.

    Ich musste innert 3 Monate aus einem gemieteten Einfamilienhäuschen in eine 1-Zimmer-Wohnung umziehen, hatte dafür auch nur knapp zwei Tage Zeit.

    Das Haus musste also von einer Reinigungsfirma endgereinigt werden. Kosten noch 1600.- (Ich hatte schon viel selber gereinigt).

    Der Betrag wurde mir in monatlichen Raten vom Grundbedarf abgezogen (200.- pro Monat).



  • Die Beraterin stellt sich quer und verlangt, dass ich die Reinigungsfirma aus der eigenen Tasche

    bezahle. Das ist nicht nur nicht möglich, sondern erscheint mir als nicht rechtmässig.

    Ihre Argumente lauten: "Ich hätte seit langem gewusst, dass ich zügle muss", oder

    "Sie hätten ja eine Nachschicht einlegen können". Die Beraterin hat mich während des gesamten

    Zügelprozesses von mehreren Tagen komplett hängen lassen, ich fühlte mich total betrogen und

    war ganz auf mich alleine gestellt. Übrigens half ich voll mit bei der Züglerei, war also körperlich

    ziemlich am Ende.

    Sie unterschlägt dabei zudem die Tatsache, dass die Zügelfirma erst mal die Wohnung

    geleert haben muss, was mir einen halben Sonntag und einen Montag zum Putzen

    gegeben hätte. Abgabe war Dienstag früh. Gleichzeitig muss die neue Wohnung noch so hergerichtet werden,

    dass ich etwas essen und übernachten kann. Die Zügelfirma war sehr unzuverlässig,

    was das Zeitfenster noch enger machte.

    Ich fühle mich durch diese launische unfreundliche Beraterin genötigt,

    und suche Hilfe.



    Ich fürchte die meisten Mitarbeiter und Juristen bei den Rekursinstanzen werden das ähnlich wie die Beraterin beim Sozialamt sehen. Sie hätten eben früher anfangen müssen vorzuputzen, damit sich der Rest in den 1,5 Tagen innerhalb von Stunden durch Putzen durch Sie selbst ausgegangen wäre.



    - Wie ist die Rechtslage?

    - Was kann ich tun?



    Das Sozialhilferecht ist in der Kompetenz der Kantone. Die Rechtslage hängt also davon ab, in welchem Kanton Sie leben. Mir ist kein einziges kein einziges kantonales Sozialhilfegesetz oder keine einzige kantonale Sozialhilfeverordnung bekannt, welche diese Frage ausdrücklich regelt. Auch die SKOS-Richtlinien regeln diese Frage nicht ausdrücklich.

    Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie nicht in der Lage waren die Wohnung schon vor dem Zügeltag vor vorzuputzen, dass Sie selbst die Wohnung innerhalb der 1,5 Tage zu Ende putzen konnten oder, dass der Vermieter diesen Sauberkeitsgrad überhaupt verlangt hat, ist die Übernahme der Kosten über die Sozialhilfe meiner Ansicht nach aussichtslos. Man wird dann sagen, dass diese Kosten nicht nötig waren und vermeidbar gewesen wären und, dass Sie die Kosten dieses (möglichen) Fehlers selbst tragen müssen.

    Wenn Sie noch keine Verfügung erhalten haben, in welcher steht, dass die Putzkosten nicht über die Sozialhilfe bezahlt werden und auf der eine Rechtsmittelbelehrung steht wo Sie innerhalb welcher Frist welches Rechtsmittel gegen diese Verfügung einreichen können, dann verlangen Sie eine rekursfähige Verfügung. Allerdings werden Ihnen die Rechtsmittel meiner Ansicht nach nichts bringen, da Sie die Wohnung höchstwahrscheinlich vor den 1,5 Tagen so vorputzen hätten können, dass der Rest des Putzens von Ihnen selbst innerhalb von Stunden hätte nachgeputzt werden können. Man kann schon Tage davor den Grossteil der Dinge in Umzugskartons packen und dann um die Kartons herum putzen oder die dann (teilweise) leeren Regale, Schubladen und sonstigen Möbel putzen. Eine vorgeputzte Wanne oder Dusche geht auch viel schneller zu putzen, wenn man nachher einfach nur noch ein paar Mal geduscht hat, aber den gröbsten Kalk und Schmutz schon entfernt hat und die Siebe in den Wasserhähnen schon entkalkt hat.

    Ich habe es noch nie erlebt, dass es nach einer über längere Zeit normal geputzten Wohnung nötig gewesen wäre diese 24 Stunden lang (3 Mann à jeweils 8 Stunden) zu putzen, damit der Vermieter die Wohnung abnimmt.

    Putzen Sie in Zukunft bei einem Umzug die Wohnung vor.

    Ich rate Ihnen davon ab in Zukunft irgendwelche teurere Waren oder Dienstleistungen (z.B. Putzdienstleistungen) zu kaufen, wenn Sie vorher keine schriftliche Zusage des Sozialamts haben, dass diese bezahlt werden, wenn Sie sich selbst diese Waren und Dienstleistungen mit dem normalen Grundbedarf der Sozialhilfe nicht leisten können. Ich rate Ihnen sich vor grösseren Bestellungen oder Aufträgen einen schriftlichen Kostenvoranschlag (z.B. des Putzinstituts) geben zu lassen und wenn Ihnen der Betrag zu teuer ist, dann diesen Auftrag nicht zu erteilen.

    Was können Sie tun? Eine Ratenzahlung mit den Putzinstitut vereinbaren und den Betrag durch eine sehr sparsame Lebensweise zusammensparen in dem Sie nur noch Lebensmittel kaufen, welche in Aktion sind und bei teuren Lebensmitteln, wie Fleisch sparen. Falls es noch Versicherungen gibt, welche nicht absolut notwendig sind oder wo man bei der nächsten Kündigungsfrist zu einer günstigeren Versicherung wechseln kann (z.B. Krankenversicherung) lässt sich vielleicht auch dort etwas sparen. Eventuell gibt es auch einen Caritas-Laden in der Gegend, bei dem Lebensmittel zu günstigeren Preisen bezogen werden können.

  • Was Herr Herbert und der Sozialversicherungsberater geschrieben haben stimmt, die Rechtslage ist soweit klar (oder eben nicht, zumindest offiziell) und auch dass man gewisse Sachen vorputzen könnte (z.B. sanitäre Anlagen, Küche).

    Mich würde brennend interessieren wieviel Zeit von der amtlichen Verfügung (dort wo drin steht dass man definitiv eine billigere Wohnung suchen muss) bis zum Zügeltag vergangen ist?

    Es ist auch allgemein bekannt dass die Mietkosten die die Sozialämter zu tragen haben bewusst unrealistisch tief gesetzt werden. Dagegen kann man zum Beispiel mit den orts- und quartierüblichen Mietzinsen kontern, wenn man in so eine Gegend zieht. Die Chancen dafür sind nicht all zu schlecht.

    Auch dass man von Behördenseite nur Auflagen und Forderungen bekommt, keinesfalls aber irgendeine Art von "Rückendeckung" ist allgemein bekannt.

    Was jetzt den Kern der Sache betrifft sehe ich eigentlich auch nur eine Möglichkeit neben der vom Sozialversicherungsfachmann: Eine Art Präzedenzfall schaffen.

    Ihre Vorteile:

    - Es ist nirgends gesetzlich geregelt was die Reinigungskosten bei einem Umzug betrifft.

    - Die Wohnung war 120m2 gross, was sicher eine überdurchschnittliche Grösse ist.

    Nachteile:

    - Keine schriftliche Erklärung des früheren Vermieters der darauf besteht, das die Wohnung professionell gereinigt werden muss.

    - Die Chance dabei zu gewinnen schätze ich selbst auf bestenfalls 30%

    Was lernen wir daraus? Bei gewissen Sachen, vorallem wenn es um Behörden, Ämter und sonstige Institutionen geht dringendst Vorabklärungen und Sicherheiten treffen, schriftlich bestätigen lassen und auf jeden Fall nachrecherchieren, ob auch alles den Tatsachen entspricht. Bei amtlichen Verfügungen die Einsprachefrist wahrnehmen, wenn sich neue wichtige Erkenntnisse (z.B. vergleichbare Fälle die ein anderes Urteil ergaben) zu einem Fall offenbaren. Weil der Anfang einer jeden "Katastrophe" ist eine falsche Vermutung.

    Viel Glück

  • Vielen Dank Euch allen, für die ausführlichen Erklärungen.

    Klar, ich bin entmutigt und frustriert, und es ist extrem

    schwierig, die Umstände des Umzugs 1:1 so darzustellen,

    dass die Notwendigkeit offensichtlich wird. Ich hab auch

    nicht die Kraft dafür.

    Ich werde mich den Dingen beugen und versuchen

    nie mehr in eine solche Situation zu kommen.

    Allen, die erst im Landeanflug auf solche Situationen sind,

    möge dies statutenhaft als Informationsgrundlage dienen.

    Euer Almdudler