"psychisch krank" ist das üble Nachrede, Unterlassungsklage?

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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Meine Exfrau bezeichnet mich als "psychisch krank" , auch vor den Kindern. Ein Attest vom Hausarzt liegt vor, dass ich nicht psychisch krank bin. Die Exe behauptet dies aber munter weiter, auch bei der kesb. Diese meint, dass wir beide im Zeug wären und lässt Mami gewähren .... sieht sie fast als Opfer.

    Meine Frage, könnte ich zivilrechtlich gegen diese Diffamierung, üble Nachrede, oder was auch immer dies ist, gegen die Exe vorgehen und Anzeige gegen sie erstatten?

  • Klar ist es höchst unangenehm, kann schmerzen und unter Umständen wütend und/oder traurig machen, wenn über einem gesprochen wird, mit Inhalte die sich überhaupt nicht mit der eigenen Einschätzung (und deinem Fall auch die des Hausarztes) decken. Dass Du möchtest, dass das aufhört, kann ich gut nachvollziehen.

    Dennoch: An deiner Stelle würde ich sehr, sehr gut darüber nachdenken, was Du eigentlich erreichen willst, und ob die juristische Vorgehensweise das treffende, wirksame Werkzeug ist dazu.

    Zum Beispiel durch zu fragen:

    Wenn Du einen solchen Weg angehst, mit Anzeige oder Klage: in wie fern würde das die Situation beruhigen? Wäre es dadurch de-eskaliert? Ginge es Eure Kinder dann dabei besser? Ging es Dir besser? Wenn ja, in wie fern, genau?

    Besteht die Möglichkeit, für deinen eigenen inneren Frieden, und den Kindern zu Liebe, schlicht nicht mehr auf dieses Bezeichnen deiner Ex-Frau einzugehen? Würde es Dir, würde es den Kindern dann besser gehen? Wenn ja, in wie fern, genau?

    Wünsche Dir Kraft und Weisheit.

  • Vermutlich könntest du dagegen vorgehen.

    Aber ich würde dir eher dazu raten, dein Bestes zu tun, über dieser Sache zu stehen. Gib deiner Ex nicht die Genugtuung, die sie ohne Zweifel kriegt, wenn ihre Beleidigungen dir so an die Nieren gehen.

    Und deinen Kindern musst du nicht beweisen, dass du psychisch gesund bist. Verbringe Zeit mit ihnen, sei für sie da, sei ein guter Vater und sie merken es von ganz alleine.

    Lass die giftigen Worte deiner Ex an dir abperlen und guck nach vorn.

    Ihr habt euch anscheinend schon genügend zerfetzt.

  • Oh man....es ist doch schon deine Ex...was willst du mehr. Sie fertig machen!?

    Lass sie halt reden.

    Mal ganz ehrlich, wer leidet denn heut nicht an einer kleinen Persönlichkeitsstörung!?

    Konzentrier dich auf die Zukunft und auf das was vor dir liegt.

    LG

  • Liebe Forenleser

    Ich kann mich dem Threat von "Nachdenkerin" nur anschliessen. Wir vom Beobachter raten nur in den allerwenigsten Fälle zum Strafanzeige bzw. Strafantrag.

    Dennoch ist es immer gut, sich über seine Rechte im Klaren zu sein. Auch wenn man nicht davon Gebrauch macht.

    Hierzu empfiehlt sich die Lektüre folgenden Artikels:

    http://www.beobachter.ch/justi…ir-sehen-uns-vor-gericht/

    Beste Grüsse

    Ihr Jürg Keim

  • Ich würde vermutlich versuchen, diese Anschuldigungen von deiner "Exe" (gutes Wort übrigens, merk ich mir) festzuhalten und in irgendeiner Form aufzunehmen. Dann kannst du ihren Mist im Zweifelsfall beweisen, falls es ganz eng wird..

  • Liebe(r) Ukalea

    Ihr sicher gut gemeinter Rat, diesen allfälligen "Rufmord" aufzunehmen, kann ich ganz und gar nicht unterstützen.

    Denn damit würde sich "Trennungsvater" gemäss Art. 179bis StGB strafbar machen. Denn es nicht erlaubt, ohne Einverständnis des anderen ein nicht öffentliches Gespräch aufzunehmen.

    Siehe dazu der entsprechende Strafgesetzbuchartikel:

    https://www.admin.ch/opc/de/cl…370083/index.html#a179bis

    Ihr Jürg Keim

  • Da die KESB involviert ist, und es sich um die Ex-Frau handelt, geht es wohl um das Sorgerecht?

    Wenn ja - wäre ein rechtliches Vorgehen gegen die Verleumdung (vgl. Bestätigung das der TE nicht psych. krank ist) wohl die schlauere Variante, ein Anwalt wird hier die beste Anlaufstelle sein...