Vorzeitige Kündigung eines privaten Darlehensvertrags

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  • Guten Tag

    Ich wäre froh, wenn mir eine sachkundige Person bei einigen Fragen zum Thema vorzeitige Kündigung eines privaten Darlehensvertrags weiterhelfen könnte.

    Frage 1

    Weil der Schuldner das Vetrauensverhältnis verletzt hat, würde das als wichtiger Grund ausreichen, um ihm den Darlehensvertrags vorzeitig kündigen zu können?

    Frage 2

    Was ist die Kündigungsfrist, die man einem Schuldner bei einer vorzeitigen Kündigung gewähren muss?

    Frage 3

    Wenn ich richtig informiert bin, kann man als Verzugszins 5% verlangen. Gilt dieser Zinssatz pro Monat oder pro Jahr?

    Frage 4

    Mahnschreiben, Zahlungsaufforderungen, etc. kosten Zeit und Geld. Kann ein Gläubiger dafür eine Bearbeitungsgebühr verlangen? Falls ja, wieviel?

  • Hallo Twikki

    Zwischen dem Bankkredit/Darlehen und dem privaten Darlehen gibt es einige frappante Unterschiede, gerade was die gesetzlichen Regelungen anbelangt.

    Für Alle Deine Fragen ist es relevant was Ihr schriftlich vereinbart habt,

    Eine vorzeitige Kündigung des privaten Darlehens ist im Gesetz (OR) nicht vorgesehen - es gilt was Ihr im Vertrag stehen habt.

    Auch die Frist wird nicht vorgegeben und sollte im vertrag stehen

    Bei Verzugszinsen bist Du frei - üblicherweise würde ich eine amtliche Zahl nehmen. Zum Beispiel der Verzugszins, den die kantonale Steuerverwaltung nimmt für verspätete Zahlungen. Nur bei gewerblichen Konsumkrediten gilt die maximale Limite. Wenn Du natürlich 40% Zinsen verlangst kann er Dich anzeigen wegen Wucher.

    Im privaten Bereich hast Du kein Recht Bearbeitungsgebühren zu verlangen, resp kaum die Möglichkeit diese rechtlich durchzusetzen. Eine Ausnahme bilden hier effektive Spesen (Briefporti etc.).

    Gegenfrage:

    Weiss er denn von Deinem Vorhaben ?

    Wie war seine Reaktion ?

    Die Frage ist willst du ihm kündigen und für die Rückzahlungen auf seinen Goodwill angewiesen sein mit Rechtsstreit etc. oder hat er bisher zurückbezahlt und beisst Du auf ie Zähne und kriegst dafür Dein Geld retour ?

  • Was steht denn im Darlehensvertrag? (Hoffe sehr, Sie besitzen einen solchen) Ist darin eine monatliche Summe zur Rückzahlung ab einem bestimmten Datum fällig, und läuft diese Frist bereits, und die Zahlungen kommen regelmässig, so ist nichts dagegen einzuwenden, und Sie müssen halt abwarten bis das Darlehen zurückgezahlt ist, Ist kein Zins vereinbart, so ist bei pünktlicher Zahlung auch keiner geschuldet.

    Anders sieht es aus, wenn im Vertrag steht, der Schuldner zahlt das Darlehen bei Gelegenheit bei besserem Einkommen, oder irgendwann zurück. Jetzt können Sie das Darlehen auf 6 Wochen kündigen, und ab diesem Zeitpunkt auch Zins verlangen Normal sind 5%

    Besitzen Sie keinen Vertrag, müssen Sie Ihren Schuldner betreiben, der macht Rechtsvorschlag, dann gehts vor Gericht, Sie müssen dort Vorauszahlungen leisten, die Sie allerdings zurück erhalten, sollten Sie Recht bekommen.

    Meine Erfahrung hat mich gelehrt, immer, auch bei Kleinstbeträgen einen Vertrag machen der kann handschriftlich auf einer Zeitung sein, allerdings mit Datum, Summe, Art der Rückzahlung und einen eventuellen Zins.. Die Unterschrift des Schuldners darf nicht fehlen, und ich würde ein Datum setzen, bis wann die Gesamtsumme restlos zurück bezahlt sein muss. Dieses Datum zählt bei einer eventuellen Verjährung, denn ab jetzt gelten 10 Jahre Verjährungsfrist.

    Im Internet (K-tipp) finden Sie viele wertvolle Hinweise, allerdings nützen die wenig, wenn schon Fehler bei der Geldübergabe gemacht wurden.

  • Habe zu obigem Beitrag eine Frage: Im Link zum K-tipp steht geschrieben, Ist der Schuldner mehr als einen Monat im Verzug, kann die gesamte Summe auf ein Mal verlangt werden, sofern dies im Vertrag steht?

    In meinem Vertrag steht, dass der Schuldner explizit darauf aufmerksam gemacht wurde, dass nur pünktlichr Zahlungen Voraussetzung für diese lange dauernde Rückzahl-Vereinbarung sind. Sechstausend Franken plus Zins, in 23 aufeinanderfolgenden Raten je Fr. 300.- erstmals im Februar 2014 die letzte im Dezember 2015. Bis zum heutigen Datum habe ich Fr. 1'050.- erhalten statt Fr. 3'600.-

    Kann ich jetzt das Darlehen auf 6 Wochen kündigen oder muss ich die ganze Laufzeit abwarten, oder kann ich direkt zum Amt gehen.

    Diese Darlehensgeschichte begann schon im Jahre 2010 damals gab ich ihm Fr. 5'000.- er zahlte etwas brauchte aber kurze Zeit später das doppelte, und schon im Jahre 2013 fragte ich ihn mal, warum er das ganze Jahr nichts bezahlt hätte, und sich von sich aus auch nicht gemeldet habe???

    Er hat also in 5 Jahren statt zurück zu zahlen die Schuld noch vergrössert.