Darf Vermieter GWA Anschluss auf Mieter abwälzen?

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • Guten Abend

    Zur Vorgeschichte:

    Vor ca. Einem halben Jahr haben wir den Vermieter gefragt ob er in unserer Wohnung einen Anschluss für eine Geschirrwaschmaschiene übernehmen würde. Die GWA haben wir selber gekauft. Er hat dem mündlich zugestimmt. Jetzt wo wir ihm gekündet und ein passender Nachmieter gestellt haben, ruft er uns an, er habe noch die Rechnung vom Sanitär und der Anschluss sei jetzt für die Katz. Darf er uns die Kosten zuschieben, wenn er mündlich zugesagt hat er übernehme die Kosten? Der Anschluss bleibt schliesslich bestehen und er kann so auch bei einem Umbau diesen nutzen, oder der Nachmieter.

    Ich habe ausserdem in der Wohnung eine zusätzl. Steckdose installiert und im letzten Winter den Aussenfühler repariert wo er gesagt hat ich könne es ihm in Rechnung stellen, was ich bis jetzt allerdings nicht getan habe. Könnte ich ihm das als Gegenangebot anbieten?

    Ich freue mich auf Ihre Antworten

    Gruss swisscow

  • Wer zahlt befiehlt, und umgekehrt, Wer bestellt, zahlt. So einfach, wer den Service aufbietet, der muss ihn auch bezahlen, Hat der Vermieter die Rechnungen vom Sanitär und vom Elektriker, so hat er wahrscheinlich auch den Auftrag gegeben und muss demzufolge diesen auch bezahlen. Ihre Arbeit können Sie höchstens als Goodwill anführen, bezahlen wird sie der Vermieter kaum mehr, und sollte er seine Rechnungen mit der Kaution verrechnen wollen, sofort Einspruch erheben, und ich denke die Anschluss-Rechnungen werden ohnehin mehr sein, als die vom Mieter normalerweise zu übernehmenden Kosten von 1- eineinhalb Prozent vom monatlichen Mietzins.

    Wer den Auftrag gibt, muss auch die Kosten tragen, passiert auch, wenn jemand ein verletztes Tier zum Tierarzt bringt, wenn es böse kommt bleibt dieser Tierfreund auf der Rechnung sitzen und er muss sie bezahlen.

    Ob es heute noch so ist, weiss ich nicht, kann mich aber erinnern, dass Lehrer, wenn sich ein Kind in der Schule verletzt hat, den Eltern anläuten mussten, statt einen Arzt oder die Ambulanz aufzubieten, aus Angst, dass die Kosten an der Schule hängen bleiben.

  • Sie müssen KEINE Kosten übernehmen.

    Auch wenn Sie dies in Auftrag gegeben haben. Theoretisch darf der Vermieter den GWA-Anschluss (wertvermehrende Investition) auf die Miete schlagen. Er hat dies gem. Lebendauertabelle zu errechnen. Vermutlich bewegt sich der Aufschlag im 1-2 Fr. Bereich p/M.

    Der Vermieter muss ihnen sämtliche Kosten (Fühler, Steckdose) zurückerstatten. Ansonsten gehen Sie zur Schlichtungsstelle. Sollten sie dennoch aus unerklärlichen Gründen bezahlen, vergessen Sie nicht dies in der nächsten Steuererklärung in Abzug zu bringen.