Zahnarzt ohne Geld?!

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  • Hallo^^ War vermutlich mit 18 das letzte mal beim Zahnarzt .. bin jetzt 25 und leide seit einigen Tagen wieder an Zahnschmerzen.

    Normalerweise gingen die jergendwann weg.. nur diesesmal fühlt sichs jergendwie etwas anders an .. momentan kann ich weder essen (kauen) noch wirklich schlafen .. (wobei ich dank denn schmerzen sowiso keinen Hunger verspüre..) habe leider auch keine Hausmittel hier gegen den Schmerz ausser zu kühlen was aber nicht wirklich hilft. .Bräuchte vorerst vermutlich mindestens eine Wurzelbehandlung am Backenzahn (unten ganz rechts) da mittlerweile auch das schlucken weh tut.

    Wohne noch Zuhause.. Arbeite nicht und beziehe keine Sozialhilfe (noch nie) komme auch sonst nicht an Geld.

    Daher würde ich gerne wissen ob es irgendeine Möglichkeit gibt ohne Geld zumindest diesen Zahn provisorisch zu behandeln.. da ich nicht weiss wie lange ich das noch aushalte :-S

    Jemand eine Idee an wen ich mich wenden kann?

    Danke

  • Danke :) nur leider hilft mir das noch nicht.

    Wie gesagt hab 0 einkommen.

    Und die Zahnarztkosten kann auch sonst niemand uebernehmen.

    http://www.sso.ch/doc/doc_down…4B8DFD&&IRACER_AUTOLINK&&

    ''Zahn-

    behandlungen fallen unter die medizi-

    nische Grundversorgung – und diese ge-

    hört zum sozialen Existenzminimum. ''

    Wenn ich das richtig verstehe hab ein ein ''anspruch'' auf eine Behandlung.

    Nur bin ich nicht im Sozialamt angemeldet oder sonst wo ..

    Würde das Sozialamt die kosten uebernehmen wenn ich mich nachträglich bei ihnen anmelde? Auch wenn ich natürlich nicht sozialschmarotzen will oder sonst was.. aber mir fällt leider sonst nix ein.. :( Wird leider immer schlimmer .. jetzt schmerzt auch noch der Kiefer)

    Gibt es vieleicht sonst eine Orginisatzion die Menschen hilft die sich keine Arztbehandlung nicht leisten können?

    Oder geht das alles uebers Sozialamt?

    Falls das Sozialamt das ''uebernimmt'' (Muss man ja vermutlich zurückzahlen sobald man einkommen hat) würde ich mich hier melden.

    http://www.sso.ch/index.cfm?uu…EA4390DA6DB035445C1AFF90F

    Da ich es kaum noch aushalte ..

    Oder hat sonst jemand eine Idee?

  • Natürlich kenne ich Deine Lebensgeschichte nicht und auch nicht den Grund dafür, dass Du kein Einkommen hast. Unabhängig von der derzeitigen Notlage mit Zahnarzt - mit 25 ist man erwachsen und muss sich um Einkommen kümmern. Wenn das für Dich nicht in Frage kommt, wirst Du mit zunehmendem Alter immer wieder vor derselben Frage stehen. Derzeit bleibt wohl wirklich nur das Sozialamt.

  • Hallo

    Ich kenne dich auch nicht und möchte dich nicht beurteilen. Aber man sagt, dass in der Schweiz niemand verhungert, weil es mindestens das Geld für Brot und Wasser gibt. Und so ist es auch mit Notfallbehandlungen. An deiner Stelle würde ich den Zahn ziehen lassen. Ist billiger und so wie sich das anhört, ist jede andere Behandlung schon ziemlich aussichtslos.

    Dummerweise wollen Notfallzahnärzte sofort Geld sehen. Du wohnst noch bei deinen Eltern, können die dir kein Geld geben? Zahnziehen kostet gegen die 200 - 300.--, vielleicht bekommst du noch ein Antibiotika weil alles so entzündet ist. Aber der Zahn muss raus. Sozialämter sind nicht so schrecklich, wie man immer wieder lesen kann. Wenn die sehen, dass es wirklich ein Notfall ist, dann geben sie dir auch sofort eine Kostengutsprache mit.

    Also ich habe noch nie einen Fall gehört, wo man Menschen leiden liess. Natürlich wird das Amt abklären, wie es weitergeht. Und du wirst sicher auch ein Beschäftigungsprogramm annehmen müssen. Oder ähnliches. Dafür aber hast du was zu tun und sie können dir Zahnärzte nennen, bei denen sie dringende Behandlungen bezahlen. Diese müssen einfach zweckmässig sein. Kronen bezahlen sie beispielsweise nicht. Das ist auch in Ordnung, weil die Dinger ziemlich teuer sind.

    Ich finde es etwas schade, dass du hier in einem Forum Hilfe suchen musst, weil du doch noch zu Hause wohnst. Natürlich bist du erwachsen und hast selber die Pflicht dich um dein Leben zu kümmern, aber trotzdem......wieso hilft dir deine Familie nicht?

    LG

  • Hallo

    Sorry- aber 25 Jahre alt, zuhause wohnen und kein Geld haben ?

    Das passt doch alles irgendwie nicht zusammen. In diesem Alter sollte man selbstständig genug sein um sich um etwas Einkommen zu bemühen, sei es auch ohne Ausbildung (?) mit einem Hilfsjob irgendwo. Es geht jetzt los mit Zahnschmerzen, irgendwann wirst Du mal krank und später möchtest Du vielleicht auch noch richtig leben. Wer soll das alles finanzieren ? Die Anderen ? Wir ?

    Ich hoffe, dass Dich dieser faule Zahn nun auf en richtigen Weg bringt und Dir auch das Sozialamt Grenzen aufzeigt !

    Sorry aber das musste jetzt sein.

  • Mmmh..^^ erstmal Danke an diejenigen die mir geholfen haben.
    Wurde gestern sofort nach dem ich von den Zahnschmerzen erzählt hab zum Notfallzahnarzt gebracht dann haben sie mir denn Zahn gezogen

    bekamm Antibiotika und paar Pillen gegen denn Schmerz das ganze kostete ca 400 Fr.- hab nach dem Sufa Tarif gefagt nur müsste ich für denn bereits beim Sozialamt angemeldet sein.. was ich nicht bin..und warum ich auch hier um Hilfe gefragt hab.

    Da ich dachte.. und immer noch hoffe das Schmerzpatienten , Obdachlosen , Asylbewerbern usw. geholfen wird wenn wirklich etwas ist auch ohne Sozialamt.. denn es gibt viele die das Sozialamt nicht in Anspruch nehmen obwohl sie Hilfe beanspruchen könnten. hmmm... Keine Ahnung wohin ich gehen hätte können .. und wirklich etwas gefunden hab ich auch nicht..=/ Hatte jetzt einfach Glück das die Person die mir geholfen hat Geld hatte ansonsten hätten die mir selbst beim Notfallzahnarzt nicht geholfen.

    Mir ist bewusst das ganze klingt etwas seltsam.. und ja mir ist klar ich müsste selbst für meinen Unterhalt aufkommen können was leider nicht der Fall ist... keine unötige Diskussion deswegen..^^ Das betrifft eigendlich nur die jegnige Person die mich unterstütz und mich selbst..^.^ Wollte diese nicht weiter belasten nur gab es wohl auf die schnelle keine Alternative.. will auch sonst Niemand mit meinen Problemen belasten .. auch wenn ich es dieses mal tun musste.. Kommentare wozu ich fähig sein müsste helfen mir wenig.. x) btw..keine Sorge ihr werdet auch zukünftig nicht für mich aufkommen müssen ..

    Aber versteh schon...^^ Danke trotzdem.

  • Hallo Nickname

    Auf optimi.ch bekommst Du für ein paar Franken monatlich wengistens einen Teil an die Zahnarztrechnung.

    Weiss halt nicht, ob Dir die da sonst noch weiterhelfen können. Kannst ja mal anfragen. Jedenfalls behaupten die, es gäbe keine Gesundheitsfragen für die Aufnahme.

    Lg

    Petra

  • Sehr geehrte Damen und Herren

    Bin Vater von zwei Kinder Alleinverdiener mit Familie.

    Bin unter Zahnbehandlung da ich riesen Zahnschmerzen hatte, heute kam es heraus dass ich eine Wurzelbehandlung machen muss und koste es

    ca 1800 CHF.

    Können Sie mir bitte helfen oder informieren wer mir da unterstützen kann?

  • Es ist in der neofeudal selektiven Ueberflusswirtschaft grundsaetzlich wieder wie in der altfeudalen Mangelwirtschaft. In der Mangelwirtschaft konnten sich aber fast nur die Kirchen mit der Bealmosung der Beduerftigen befassen, wobei die Almosen nur flossen, wenn die Bewerber dafuer ihre Glaubens- und Gewissenfreiheit sowie ihre Restarbeitskraft verkauften. Und auch heute toleriert der nur pseudosaekulare Staat noch (selektiv) Religionsschulen, welche Religionsunterricht zur Bedingung fuer Allgemeinbldung machen. Heute gibt es immer mehr Stiftungen vom Neureichenadel, die "Hilfe" anbieten. Bedingung ist meistens, dass davor den Sozialamtsstriptease absolviert wurde. Aber trotz Nachweis des Sozialamtsstriptiease verlangen private Organisationen vertraulichste Auskuenfte und Dokumente nicht nur zur Person, sondern gar auch zur (Ex)sippe. Die Glueckskette usurpierte mal Spenden fuer Ueberschwemmungen in der Schweiz. Das Ergebnis war so gut, dass die Schaeden in der Schweiz auch ohne die uebliche Korintenkackerei haetten grosszuegig gedeckt werden koennen. Statt dessen wurde ein Teil der Spenden ins Ausland umgeleitet, ohne dass wegen der zweckwidrigen Verwendung Strafverfahren eingeleitet oder gar mit Verurteilungen abgeschlossen wurden. Dagegen wurden geschaedigte Buerger und gar auch Gemeinden bei den Abrechnungen der Verwendung nicht nur bis aufs Blut schickaniert, sondern Spendengelder gar zurueckgefordert....

  • Hallo Nickname1, Hallo mupli und alle mitlesenden.


    Ich habe leider ein ähnliches Problem.


    5 kaputte Zähne. Alle hätten vor 6 Monaten gezogen werden sollen, da Angstpatient aber hinaus gezögert. 2 davon bröckeln nun und sollten dringend gezogen werden. Verdanke der halben Iv-Rente das Dasein, das Sozialamt ist kein Thema. Nun bahnen sich aber Schmerzen an die man niemandem wünscht.


    Hat jemand Ideen, an wen man sich in mittellosem Zustand wenden kann?


    Kt ZH

  • Wir leben ja mittlerweile in einer verrückten Welt - da gibt es Mitbürger, welche sich den Arzt nicht leisten können und Schmerzen erdulden. Andere kommen hierher, schmeissen ihren Pass weg und wissen nicht mehr woher sie kommen. Diese kriegen das bedingungslose Rundum-Sorglos Paket.


    Das ist eine ganz schlechte Entwicklung für unsere Gesellschaft.

  • peter_69


    Fällt Ihnen nichts besseres ein als gegen Ausländer zu hetzen? Wie viele Ausländer haben Sie persönlich beobachtet, wie dies ihren Pass weggeschmissen haben und von wie vielen Ausländern haben Sie vor dem Wegschmeissen die Nationalität im Pass gelesen und haben hinterher persönlich gehört, wie dies gesagt haben, dass sie nicht mehr wissen woher diese kommen?


    Wenn Sie das nicht gemacht haben, sind das reine Unterstellungen.

  • peter_69


    Ihre Unterstellung, dass Asylbewerber in Bezug auf zahnmedizinische Leistungen ein "Rundum-Sorglos Paket" kriegen würden, ist unzutreffend. Personen im Asylwesen erhalten gemäss den Planungs- und Behandlungsempfehlungen der Vereinigung der Kantonszahnärzte der Schweiz weniger zahnmedizinische Leistungen als Personen, welche Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen.


    Planungs- und Behandlungsempfehlungen der Vereinigung der Kantonszahnärzte der Schweiz:



    https://kantonszahnaerzte.ch/w…18/03/VKZS_Einleitung.pdf


    Seite 7:




    Personen im Asylwesen (NH) oder Personen, welche nur Nothilfe (NH) erhalten, bekommen nur primäre, nicht aufschiebbare Massnahmen: Notfall- / Schmerzbehandlung sollen den Patienten schmerzfrei machen. Dies kann mit einfachen und z.T. provisorischen zahnäztlichen Mitteln erreicht werden.



    Personen im Asylwesen (NH) oder Personen, welche nur Nothilfe (NH) erhalten KEINE sekundären Massnahmen: „Sanierung“, Weiterbehandlung. Diese erhalten nur Bezieher von Sozialhilfe (SH) oder Ergänzungsleistungen (EL).


    Eine wirksame und zweckmäsige Sanierung besteht



     in der Entfernung nicht erhaltungswürdiger Zähne und Wurzelreste



     in der Erhaltung strategisch wichtiger Zähne



     im Legen von Füllungen



     in der in der längerfristigen Erhaltung der Kaufähigkeit. Kaufähigkeit: Funktionelle Adaptation; normalerweise müssen 10 oder mehr funktionierende Antagonistenpaare vorhanden sein.


    Seite 8:




    AW Asylwesen



    Zuständigkeit


    Seit 1.1.2008 kantonale Regelungen. Ansprechpartnerin für die Zahnärzteschaft ist normalerweise das Kantonale Sozialamt, Abteilung


    Asylkoordination.


    Asylkategorien:



     Ausweis N: Asylsuchende (AS), Asylantrag in Bearbeitung



     Ausweis F: Vorläufig Aufgenommene (VA), negativer Asylentscheid, Wegweisung sistiert



     Ausweis S: Schutzbedürftige



    Behandlungsplanung


    Bei Ausweisen N und F gilt eine Behandlungseinschränkung auf primäre, nicht aufschiebbare Massnahmen und Notfallbehandlungen, um den Patienten schmerzfrei und kaufähig zu machen. Dies soll mit einfachen und meist provisorischen zahnärztlichen Mitteln erreicht werden (Langzeitprovisorium, Zahnextraktion, Drahtklammerprothesen; keine Endodontie (ausser bei strategisch wichtigen Zähnen), kein festsitzender Zahnersatz). Eine Ausnahme bilden die schulpflichtigen Kinder sowohl von AS als auch VA. Die Behandlung (exkl. Kieferorthopädie) bei diesen Kindern soll derjenigen der übrigen Schulkinder angepasst sein und so ausgerichtet werden, dass keine Wachstumsstörung die Folge ist.



    Achtung: vorläufig aufgenommene Flüchtlinge verfügen ebenfalls über einen Ausweis F. Für sie gelten aber die gleichen sozialhilferechtlichen Kriterien wie bei den Flüchtlingen (siehe unten).


    Bei Personen mit Ausweis F, welche länger als 3 Jahre in der Schweiz sind („Langzeitaufenthalter“), kann ein Antrag bzw. eine Behandlung nach Sozialhilfekriterien (sekundäe Massnahmen) angemessen sein und in Betracht gezogen werden.


    Beachte: Diese Ausfürungen gelten nur für Personen, die ganz oder teilweise auf öfentliche Unterstüzung angewiesen sind und nicht für Selbstzahler.

  • Nur mal so am Rande: Warum sind nicht-kosmetische Zahnbehandlungen eigentlich nicht Teil der Grundversorgung? In den meisten europäischen Ländern ist das der Fall.


    Liegt es eher an der Furcht vor steigenden Beiträgen oder daran, dass sich Zahnärzte dann an Taxverordnungen halten müssten?

  • @teeth



    Wieso ist bei Ihnen das Sozialamt kein Thema, wenn Sie nur eine halbe IV-Rente beziehen? Wenn Sie oder ihr Ehepartner oder eingetragener Partner nicht zusätzlich ein relativ hohes Einkommen oder Vermögen haben, haben Sie mit einer halben IV-Rente normalerweise Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV. Die Zusatzleistungen zur IV bestehen aus einem monatlich ausbezahlten Anspruch auf bundesrechtliche jährliche Ergänzungsleistungen, aus einem monatlich ausbezahlten Anspruch auf kantonale Beihilfe und in manchen Gemeinden im Kanton Zürich eventuell noch einem Anspruch auf einen monatlich ausbezahlten Gemeindezuschuss sowie aus der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten über die bundesrechtlichen Ergänzungsleistungen, wozu auch die Kosten für zahnärztliche Behandlungen gehören. Für den Antrag auf Ergänzungsleistungen ist entweder die Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV Ihrer Gemeinde oder die SVA Zürich zuständig, wenn Ihre Gemeinde die Durchführung an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA Zürich) übertragen hat. Wer für den Antrag auf Ergänzungsleistungen zuständig ist, können Sie in der Übersichtsliste der Anmelde- und Verwaltungsstellen des Kantonalen Sozialamts nachschauen.



    https://sozialamt.zh.ch/intern…gen/zusatzleistungen.html


    Die jährliche Ergänzungsleistung entspricht den Betrag, um die die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen (Artikel 9 Absatz 1 ELG). Die anerkannten Ausgaben sowie die anrechenbaren Einnahmen von Ehegatten und von Personen mit rentenberechtigten Waisen oder mit Kindern, die einen Anspruch auf eine Kinderrente der AHV oder IV begründen, werden zusammengerechnet. Dies gilt auch für rentenberechtigte Waisen, die im gleichen Haushalt leben (Artikel 9 Absatz 2 ELG). Die anerkannten Ausgaben werden in Artikel 10 ELG festgelegt. Die anrechenbaren Einnahmen werden in Artikel 11 ELG festgelegt. Zu den anrechenbaren Einnahmen gehören auch Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet worden ist. Wenn Sie unter 60 Jahre alt sind, wird Ihnen mit einer halben IV-Rente gemäss Artikel 14a ELV ein hypothetisches Erwerbseinkommen angerechnet, wenn Sie nicht jeden Monat mit erfolglosen Stellenbewerbungen nachweisen, dass Sie keine Stelle finden. Wenn Sie also im September 10 bis 12 Bewerbungen auf Stellenanzeigen machen und Ausdrucke oder Kopien der Stellenanzeigen und der Bewerbungsbriefe oder Bewerbungs-E-Mails aufbewahren und diese mit oder nach der Anmeldung für Ergänzungsleistungen einreichen, haben Sie ab 1. Oktober 2018 nachgewiesen, dass Sie nicht auf ein Erwerbseinkommen verzichtet haben. Wenn Sie dann weiterhin jeden Monat Ergänzungsleistungen wollen, müssen Sie dann jeden Monat 10 bis 12 Stellenbewerbungen nachweisen, damit Ihnen auch in den folgenden Monaten kein hypothetisches Erwerbseinkommen angerechnet wird. Wenn Sie einen Anspruch auf jährliche Ergänzungsleistungen haben, haben Sie dann auch einen Anspruch auf Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.


    Abgesehen davon ist es gut möglich, dass Sie nur mit einer halben IV-Rente einen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Dort werden die gleichen Kosten für zahnärztliche Behandlung vergütet. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen oder Ergänzungsleistungen beziehen, sollten Sie um sicher zu sein, sich vorher erkundigen, ob Sie vorher einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt einholen müssen und diesen vorab genehmigen lassen müssen, damit die Kosten nachher einigermassen sicher vergütet werden. Zudem müssen Sie dem Zahnarzt sagen, dass er den Kostenvoranschlag bzw. die Behandlung nach dem SUVA-Tarif machen soll, da dieser oft tiefer als der normale Tarif ist und nur Kosten zum SUVA-Tarif vergütet werden.



    Art. 14 Krankheits- und Behinderungskosten


    1 Die Kantone vergüten den Bezügerinnen und Bezügern einer jährlichen Ergänzungsleistung ausgewiesene, im laufenden Jahr entstandene Kosten für:

    a.
    zahnärztliche Behandlung;
    b.
    Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause sowie in Tagesstrukturen;
    c.
    ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren;
    d.
    Diät;
    e.
    Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle;
    f.
    Hilfsmittel; und
    g.
    die Kostenbeteiligung nach Artikel 64 KVG.


    2 Die Kantone bezeichnen die Kosten, die nach Absatz 1 vergütet werden können. Sie können die Vergütung auf im Rahmen einer wirtschaftlichen und zweckmässigen Leistungserbringung erforderliche Ausgaben beschränken.


    Ergänzungsleistungsgesetz (ELG):



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/20051695/index.html


    Ergänzungsleistungsverordnung (ELV):



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19710014/index.html



    § 8 ZLV Zahnbehandlungen


    1 Kosten für einfache, wirtschaftliche und zweckmässige Zahnbehandlungen werden vergütet.


    2 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Tarif der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung (UV/MV/IV-Tarif) über die Honorierung zahnärztlicher Leistungen und dem UV/MV/IV-Tarif für zahntechnische Arbeiten.



    3 Übersteigen die Kosten einer Zahnbehandlung einschliesslich Laborkosten voraussichtlich Fr. 3000, ist der Durchführungsstelle vor der Behandlung ein Kostenvoranschlag einzureichen. Wurde eine Behandlung ohne genehmigten Kostenvoranschlag durchgeführt, können die Fr. 3000 übersteigenden Kosten nur übernommen werden, wenn die versicherte Person nachweist, dass die Behandlung einfach, wirtschaftlich und zweckmässig war.



    4 Die Kostenvoranschläge und Rechnungen sind entsprechend den Tarifpositionen nach UV/MV/IV-Tarif einzureichen.


    Zusatzleistungsverordnung (ZLV) des Kantons Zürich:



    http://www2.zhlex.zh.ch/Appl/zhlex_r.nsf/0/77DA3D790C1302A0C1257C3F003A18AE/$file/831.31_5.3.08_83.pdf


    Kapitel C.1.4 Gesundheit der SKOS-Richtlinien




    Im Bereich der Gesundheitsversorgung gibt es Leistungen und Kosten, welche über die medizinische Grundversorgung gemäss KVG (vgl. Kapitel B.5) hinausgehen, jedoch im konkreten Einzelfall sinnvoll, nutzbringend und ausgewiesen sind.


    [...]



    Zahnarztkosten



    Die Kosten jährlicher Zahnkontrollen und Dentalhygiene werden übernommen. Die Kosten für Zahnbehandlungen sind zu übernehmen, wenn die Behandlung nötig ist und in einer einfachen, wirtschaftlichen und zweckmässigen Weise erfolgt.


    Ausser in Notfällen ist vor jeder Behandlung ein Kostenvoranschlag zu verlangen. Dieser soll auch über das Behandlungsziel Auskunft geben. Die Kosten werden zum SUVA-Tarif bzw. zum Sozialtarif des jeweiligen Kantons übernommen. Bei kostspieligen Zahnbehandlungen kann das Sozialhilfeorgan die freie Wahl des Zahnarztes einschränken und einen Vertrauenszahnarzt beiziehen.


    Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS):



    https://www.skos.ch/fileadmin/…ichtlinien-komplett-d.pdf

  • Sozialversicherungsberater Würde Ihnen gerne eine private Nachricht schicken, nur sehe ich keinen Button dafür.

  • @Beobachter Online-Redaktion


    teeth


    Ich hätte nichts dagegen, dass Sie mir eine private Nachricht schicken. Allerdings weiss ich nicht, ob die neue Foren-Software noch eine Funktion hat um private Nachrichten zu verschicken. Ich habe bis jetzt keine solche Funktion gefunden und weiss auch nicht, ob und wie man eine private Nachricht verschicken kann. In der Vergangenheit wurde die Funktion von vielen Forenbenutzern genutzt, da ich viele private Nachrichten erhalten habe.