Mahngebür bereits bei der 1. Mahnung zulässig?

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  • Hallo Leute

    Bei mir ist gerade ein Mahnung für eine Parkbusse reingeflattert. Die Busse (Fr. 20.-) habe ich dummerweise vergessen zu bezahlen. Nun schlägt der Parkplatzbetreiber nochmals Fr. 20.- Mahngebühr drauf. Ist das bei der ersten Mahnung überhaupt zulässig? Danke für euren Rat!

    Gruss,

    Toooooby

  • Hallo

    Es gibt zahlreiche Rechnungssteller, die bereits and er ersten Mahnung noch zusätzliche Gebühren einfordern. Das ist vor allem dann legitim, wenn Du irgendwo Dein Einverständnis dazu gegeben hast und es in einer AGB drin steht. Vermutlich gibt es vom Parkhaus/Parkplatz irgendwo ein Parkplatzreglement, welches vermutlich auch vor Ort angebracht ist. Da drauf steht wahrscheinlich auch, dass Du mit dem Benutzen der Einrichtung dieses Reglement zur Kenntnis genommen hast.

    Du kannst es höchstens draufgekommen lassen und nur den ursprünglichen Betrag einzahlen. Das Einfordern der zusätzlichen Gebühren ist ein vermutlich zu hoher Aufwand für den Betreiber.