Hallo
Mir wurde von der Stadt Biel eine Radarbusse zugestellt. Ich war zum angegebenen Zeitpunkt (23.31 Uhr) aber zu Hause im Reich der Träume überhaupt war ich seit Wochen nicht mehr in der Stadt Biel.
Wie kann ich mich da dagegen wehren? Auf der Rechnung zur Busse steht nur Einsprache innerhalb 30 Tage, keine Angabe von Stelle wo man sich zu melden hat Adresse etc. Mittlerweile muss man seine Unschuld beweisen und man wird nichtmal darüber informiert, wie man das machen könnte. Finde ich schon etwas krass.
Hat da jemand schon Erfahrung wie man vorgehen könnte?
Radarbusse ohne dort gewesen zu sein
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Haben Sie Ihr Fahrzeug an diesem Tag einer anderen Person geliehen?
Artikel 6 Ordnungsbussengesetz: Vorgehen bei unbekanntem Fahrzeugführer
1 Ist nicht bekannt, wer eine Widerhandlung begangen hat, so wird die Busse dem im Fahrzeugausweis eingetragenen Fahrzeughalter auferlegt.
2 Dem Halter wird die Busse schriftlich eröffnet. Er kann sie innert 30 Tagen bezahlen.
3 Bezahlt er die Busse nicht fristgerecht, so wird das ordentliche Strafverfahren eingeleitet.
4 Nennt der Halter Name und Adresse des Fahrzeugführers, der zum Zeitpunkt der Widerhandlung das Fahrzeug geführt hat, so wird gegen diesen das Verfahren nach den Absätzen 2 und 3 eingeleitet.
5 Kann mit verhältnismässigem Aufwand nicht festgestellt werden, wer der Fahrzeugführer ist, so ist die Busse vom Halter zu bezahlen, es sei denn, er macht im ordentlichen Strafverfahren glaubhaft, dass das Fahrzeug gegen seinen Willen benutzt wurde und er dies trotz entsprechender Sorgfalt nicht verhindern konnte.
https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19700138/index.html
Auf der Website der Polizei können Sie für Fragen auf einen Link klicken, der dann Ihre E-Mailprogramm öffnet und die E-Mailadresse der Polizei in die Empfängerzeile einträgt.
http://www.police.be.ch/police…ten/bussen/einwaende.html
Wenn in der Rechtsmittelbelehrung nicht steht, bei welchem Amt Sie die Einsprache einzureichen haben, können Sie die Einsprache innerhalb der Frist per Post an jenes Amt schicken, das auf dem Brief als Aussteller dieser Busse steht.
Falls das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) des Kantons Bern auf Verkehrsbussen anwendbar sein sollte, so steht in Artikel 4 Absatz 1 VRPG: Hält sich die angerufene Behörde für unzuständig, so leitet sie die Eingabe an die zuständige Verwaltungs- oder Verwaltungsjustizbehörde weiter und teilt dies dem Absender mit. -
Ich habe vor Jahren das selbe erlebt. Ich hatte eine Busse die besagte, dass ich im Zürcher Hinterland zu schnell gefahren wäre. Ich war aber mit Bestimmtheit nie dort. Ich habe dann bemerkt dass die Kfz-Nummer gar nicht meine ist. Ich habe recherchiert und bin schlussendlich bei der Mobility (Car-Sharing) gelandet. Die haben sich der Angelegenheit angenommen und die Sache für mich erledigt. Wie ich jedoch in dieses Mobility-System gelangte, konnte mir niemand sagen (bin kein Kunde!)
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Nur keine Panik aufkommen lassen.
Wenn Sie (bzw. ihr Fahrzeug) es nicht gewesen sind, haben Sie nichts zu befürchten.
Was viele nicht wissen: Die Kennzeichen auf den Photos werden mit intelligenter Software ausgelesen (Schrifterkennung) und die Einzahlungsscheine automatisch gedruckt und versandt, ohne dass jemand die Photos zu Gesicht bekommt und nachkontrolliert. Heutige stationäre Blitzkästen haben auch keinen Film mehr drin, sondern eine elektronische Kamera, welche jedes Bild via NATEL-Verbindung sofort an die Zentrale übermittelt.
Da kann es schon mal vorkommen, dass ein Schild falsch identifiziert wird, z.B anderer Kanton, gleiche Nummer, gleiche Nummer, aber U-Schild, Motorradschild oder Autoschild mit gleicher Nummer, gefälschte Nummer an nicht passendem Fahrzeug, ausländische Nummer, etc.
Erheben Sie fristgerecht Einsprache mit der Begründung, es handle sich nicht um ihr Fahrzeug, dann wird die Photo manuell ausgewertet und der Fall klärt sich auf.
Ist es nun wirklich nicht ihr Fahrzeug gewesen, haben Sie keine Kostenfolge zu befürchten. Wichtig ist einfach, die Einsprache innert der Frist von 30 Tagen zu erheben. -
Allerseits besten Dank für die Infos. Da ich mit grösster Sicherheit sagen kann, dass niemand Zugang zu meinem Motorrad hatte, wird es wohl so ein Schrifterkennungsproblem sein.
Da Versuche ich mal den Weg der Einsprache. -
Hallo
Wo Du das Wort Motorrad erwähnst - ich wurde auf dem Töff vor langer Zeit mal am Schweizer Zoll rausgenommen wegen angeblich nicht bezahlter Ordnungsbussen. Der Zöllner verschwand mit meinen Papieren etc. und kam nach 10 Minuten zurück.
Er entschuldigte sich - mein Kennzeichen gäbe es zweimal und ein Auto mit derselben Nummer wäre der Verursacher !
Eigenartig sowas. -
Guten Tag. Es gibt das oft, dass die gleiche Nummer sowohl für PW und Motorrad existiert
Gruss amara