Ich (als Nachmieter) trete ausserterminlich in den laufenden Mietvertrag meines Vormieters ein. Der Vermieter gibt mir via Email noch die wichtigsten Konditionen an (Mietzins (der höher ist als beim Vormieter), Depot, erstmalige Kündigung etc). Da ich weiss, dass der Vormieter einen günstigeren MIetzins bezahlte, spreche ich das an, und verlange denselben Mietzins (Ich will schliesslich denselben Vertrag meines Vormieters übernehmen). Der Vermieter passt diesen an. Daraufhin unterzeichne ich den Vertrag.
Einige Monate (Juli 15) später beschliesse ich zu kündigen. Erstmalige ordentliche Kündigung wäre mir jedoch erst auf den 30.06.2016 möglich, somit versuche ich ausserterminlich aus dem Vertrag zu kommen. Einen Nachmieter bräuchte ich auf den 01.10.2016, finde ihn aber erst auf den 01.11.2016 (eine Doppelmiete steht aus).
Nun erfahre ich, dass der Mietvertrag, den ich dannzumal unterschrieben habe bzgl. Kündigunsfrist abgeändert wurde (mein Vormieter hätte auf den 30.09.2016 ordentlich raus können). Dies wäre genau mein gewünschter Termin gewesen. Was denkt ihr? Lässt sich da was machen? Kann ich die Monatsmiete vom Oktober zurückverlangen? Schliesslich hat der Vermieter den Vertrag einseitig abgeändert ohne mir das bei Mietantritt mitzuteilen.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich in das Mietverhältnis des Vormieters eintrete und somit die identischen Bedingungen übernehme (sprich eine Nachmieterschaft liegt vor und nicht ein neues Mietverhältnis mit neuem Vertrag, was der Vermieter nun behauptet).
Kommt hinzu, dass auf dem Mietvertrag noch alter Referenzzinssatz, alte Teuerungsbasis angegeben waren (bei einem neuen Vertrag dürfte ich doch davon ausgehen, dass diese Konditionen 'aktuell' angegeben werden?!). Kommt hinzu, dass ich dannzumal insistierte und die Mietzinserhöhung nicht akzeptierte, somit implizit zu verstehen gab, dass ich den Mietvertrag 1:1 übernehmen will.
Kann ich nicht darauf beharren, dass es sich um eine Nachmieterschaft gehandelt hat (mit denselben Bedingungen meines Vormieters) und der Vertrag ex post als nichtig bezeichnet werden könnte, da mir diese einseitige Vertragsänderung nicht mitgeteilt wurde?
Danke für eure Hilfe.
Die Rechte eines Nachmieters
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So wie ich es verstehe, endet bei einem Mieterwechsel den alten Vertrag, und ein neuer Vertrag beginnt zu laufen. Die zwei Verträge haben nur insofern miteinander zu tun als dass - wie Du es richtigerweise gesehen hast - der Mietzins nicht unbegründet höher angesetzt werden.
Ansonsten steht es den Vermieter (innerhalb des Gesetzes) ganz frei, bei jedem neuen Vertrag selber die Bedingungen neu zu setzten wie er will, z.B. durch Zugang zu einem Bastelraum, oder die Nebenkostenpauschale oder eben auch die Kündigungsfristen anders zu bestimmen. Somit gibt es eigentlich gar keine "Nachmieterschaft" in dem Sinn, wie Du es benutzt, nämlich in der Annahme, dass die Bedingungen für den Vormieter gleichbleibend auf Dich als neuer Mieter übertragen werden sollten.
Auf jeden Fall gilt für Dich was auch immer Du und der Vermieter unterschrieben hast.
Ich bin nicht ganz sicher, ob ich verstehe, was Du hiermit meinst: "Schliesslich hat der Vermieter den Vertrag einseitig abgeändert."
Entweder
A) Du und der Vermieter unterschrieben einen Vertrag in dem die Bedingungen nicht identisch waren mit dem Vertrag zwischen dem Vermieter und deinem Vormieter, und diese Änderungen hast Du vor dem Unterschrift nicht bemerkt,
oder
B) Nachdem Du den Vertrag - mit den darin erhaltenen Bedingungen - unterschrieben hast, erlaubte sich den Vermieter von sich aus, nachträglich, plötzlich zu behaupten, etwas anderes als im von Dir und ihm unterschriebenen Vertrag wäre nun neu gültig.
Beim B) wäre das gar nicht korrekt! Das darf er nicht, und Du kannst ganz sicher auf den Bedingungen im von Dir unterschriebenen Vertrag beharren.
Beim A) würde das bedeuten, dass Du angenommen hast, dass der Vertrag für Dich gleich sein würde wie der früheren Vertrag deines Vormieters. Und dass Du entweder nicht gelesen hast, oder damals nicht verstanden hast, was in dem eigens für Dich ausgestellten Vertrag stand, bevor Du unterschrieben hast. Und hier gilt genauso: Der Vermieter kann ganz sicher auf den Bedingungen im vom Dir unterschriebenen Vertrag beharren.
Eine Ausnahme dazu könnte ich mir vorstellen, falls in deinem Kanton oder in deiner Gemeinde rechtlich verbindliche ordentliche Kündigungsdaten gibt. Mit Betonung auf "rechtlich verbindlich". Ob solche existieren, wüssten die BeraterInnen der für deinen Kanton zuständigen Mieterverband https://www.mieterverband.ch/#, oder vielleicht sogar jemanden auf deine Gemeindebüro.
Falls es sich herausstellen würde, dass Du wirklich gemäss Vertrag und Gesetz so gebunden bist, wie Du meinst, dann hilft nur eins: einen Nachmieter (oder besser 2 oder 3) zu finden, die früher einziehen kann/können. Wenn Du einen Nachmieter findest, der vergleichbar mit Dir ist (Anzahl Personen, Solvenz, Benutzung der Wohnung nicht etwa als Berufsmusiker falls Du keiner warst) und diesen den Vermieter vorschlägst, dann muss er Dich aus dem Vertag befreien. Ob er selber den Nachmieter will oder nicht, ist dann seine freie Entscheid, aber die leerstehende Monaten würden auf seine Kosten gehen, nicht deine. Da aber genau der Punkt von "vergleichbar" und die Zumutbarkeit (für den Vermieter) immer wieder zu Streit führt, fährst Du besser wenn Du gleich 2 oder 3 Nachmieter vorschlägst. Am Besten lässt Du sie je ein Formular unterschreiben, womit sie ihre Bereitschaft bestätigen.
Siehe hier für die korrekte Schritte dazu: https://www.mieterverband.ch/m…terminlicher-auszug.html#
Du schreibst "Einen Nachmieter bräuchte ich auf den 01.10.2016, finde ihn aber erst auf den 01.11.2016." Nix wie los! Das sind noch viele Monaten zwischen jetzt und dann. Such' Dir einen Nachmieter für den Datum, der Dir passt. Zwar nicht flächendeckend, aber in vielen Gebieten in der Schweiz sind Wohnungen knapp, womit es generell leichter ist eine Wohnung loszuwerden als eine zu finden. -
Danke für deine Ausführung.
Ich muss noch klarstellen. Ich bin bereits umgezogen. Der Auszugstermin war Ende Oktober 2015 (nicht 2016) und ich hätte wunschgemäss Ende September 2015 schon ausziehen wollen. Es gelang mir jedoch nicht, bereits im September einen Nachmieter zu finden resp. ich hatte Interessenten, die haben ihr Interesse aber immer wieder zurückgezogen (aus welchen Gründen auch immer! Lange Geschichte, bei der der Vermieter sicherlich auch seinen Beitrag dazu leistete, dass die Ersatzmieter sich abgewandt haben). Heftige Diskussionen mit dem Vermieter waren die Folge, er hat uns in diversen Punkten belogen, was mich zuletzt dazu bewegte, die Gesamtsituation nochmals zu analysieren und evt. eine Möglichkeit zu finden, die bezahlte letzte Miete zurückzufordern. Dabei habe ich mich auf den Mietvertrag fokussiert. Ich kannte den Mietvertrag meines damaligen Vormieters nicht im Detail, wusste aber dass er 2400.- bezahlte. Der Vermieter unterbreitete mir 2500.-. Ich gab ihm zu verstehen dass ich keine Erhöhung akzeptiere (und somit stellte ich indirekt klar, dass ich denselben Mietvertrag übernehmen will). Der Mietbetrag wurde folglich auf 2400 angepasst. Nun habe ich im Nachhinein festgestellt, dass die Kündigungsfrist nicht mit jener des Vormieters identisch war (er hat sie um 9 Monate verlängert! daher die 'einseitige Vertragsänderung').
Das wäre nicht vereinbar mit der von mir beabsichtigten Übernahme des bisherigen Mietvertrages, was ich anzufechten gedenke.
Danke für eure Anmerkungen... -
Okay, jetzt verstehe ich mein Fehler. Als ich schrieb, verstand ich 2016 statt 2015. D.h. eigentlich ist das ganze schon vorbei, wenigstens was den Auszug bestrifft.
Folgender Teil verstehe ich immer noch nicht ganz:
Nun habe ich im Nachhinein festgestellt, dass die Kündigungsfrist nicht mit jener des Vormieters identisch war (er hat sie um 9 Monate verlängert! daher die 'einseitige Vertragsänderung').
Das wäre nicht vereinbar mit der von mir beabsichtigten Übernahme des bisherigen Mietvertrages, was ich anzufechten gedenke.
Danke für eure Anmerkungen...
Wie hast Du etwas im Vertrag zwischen Dir und deinem Vermieter "im Nachhinein" feststellen können?
Meinst Du damit, dass Du einfach angenommen hast, dass den Vertrag identisch sein würde mit einem Vertrag den der Vermieter schon mal mit jemand anderem (dein Vormieter) hatte? Und dass Du erst später, als Du den Vertrag wirklich durchgelesen hast, verstanden hast, was Du damals unterschrieben hast?
Oder meinst Du eher, dass der Vermieter eine ganz andere Kündigungsfrist als bindend betrachtet, als was Du und er mittels Vertrag vereinbart haben?
Für den Fall, dass Du den Vertrag unterschrieben hast obwohl er eigentlich etwas anders beinhaltet als Du meintest, dann liegt - so schmerzhaft es auch ist, das einzusehen - der Fehler leider bei Dir. Ein Vertrag bindet. Wer sein Unterschrift dazu gibt, sollte sich immer vergewissern, dass er alle Punkte darin versteht und damit einverstanden ist. Denn diese gelten dann für beide Parteien.
Für den anderen Fall, dass Du und der Vermieter sehr wohl ein Vertrag haben, mit klar geregelte Kündigungsfrist (und alles andere), aber der Vermieter später behauptet hat, dass die Bestimmungen dieses Vertrags gar nicht gelten und er stattdessen gehandelt hat unter der Behauptung, es würden ganz andere Fristen gelten, dann, ja, hätte er damit vertragswidrig gehandelt.