Sozialamt Kredit beziehen, ich brauche dringend Hilfe

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  • Guten Morgen Allerseits

    Ich habe vor einigen Monaten meine Rekrutenschule durch und habe bis jetzt leider kein job gefunden. Ich werde mich aus persönlichen gründen nicht beim RAV anmelden da ich finde, es sollten jene finanziert werden die es wirklich brauchen. Meine Frage ist; ,,kann ich beim Sozialamt ein Kredit beziehen um meine Rechnungen und schulden zu begleichen? Ich habe leider keine andere Lösung da es nicht sicher ist, ab wann ich wieder arbeiten kann. Ich Bin Euch sehr dankbar für jeden Tipp.

    Vielen Dank

    Mit Freundlichen Grüssen

    Sanitätssoldat anonymus

  • Hallo,

    also wenn Du Deine Rechnungen nur mit einem Kredit bezahlen kannst gehörst Du zu denen die die RAV brauchen!

    Soviel ich weiss, wirst Du keine Sozialleistungen bekommen wenn Du nicht vorher bei der RAV warst.

    Kredite beim Sozialamt? Glaube eher nicht. Frag doch einfach mal nach.

    Aber nach meinem Kenntnisstand bekommt man Sozialhilfe nur wenn man nicht arbeiten kann. Kenne ja Deine Gründe

    nicht weswegen Du nicht zur RAV gehst. Würde sich wahrscheinlich lohnen, dieses Geld müsstest Du ja dann nicht zurückzahlen.

    Ohne Arbeit bekommt man in der Regel keinen Kredit, ausser von Privaten.

    LG und viel Glück bei der ARbeitssuche



  • Ich habe vor einigen Monaten meine Rekrutenschule durch und habe bis jetzt leider kein job gefunden. Ich werde mich aus persönlichen gründen nicht beim RAV anmelden da ich finde, es sollten jene finanziert werden die es wirklich brauchen. Meine Frage ist; ,,kann ich beim Sozialamt ein Kredit beziehen um meine Rechnungen und schulden zu begleichen? Ich habe leider keine andere Lösung da es nicht sicher ist, ab wann ich wieder arbeiten kann. Ich Bin Euch sehr dankbar für jeden Tipp.



    Das Sozialamt wird Sie durch eine Kürzung oder Verweigerung der Sozialhilfe bestrafen, wenn Sie sich nicht beim RAV anmelden. Ihre "persönlichen Gründe" sind irrelevant und dem Sozialamt egal. Die Sozialhilfe ist ein Darlehen des Staats, das zurück bezahlt werden muss, wenn Sie später wieder ein höheres Einkommen oder Vermögen haben. Das Sozialamt bezahlt in der Regel keine bereits bestehenden Schulden. Sie sollten sich also SOFORT beim Sozialamt und beim RAV anmelden um weitere Schulden zu vermeiden. Man sollte sich beim Sozialamt und beim RAV anmelden BEVOR überhaupt Schulden entstehen.

    Machen Sie 10 bis 12 Bewerbungen auf Stellenanzeigen pro Monat. Bewahren Sie Ausdrucke oder Kopien der Stellenanzeigen auf, auf welche Sie sich beworben haben. Bewahren Sie Ausdrucke oder Kopien der E-Mails oder Briefe auf, mit denen Sie sich beworben haben. Sie müssen nachweisen, dass Sie sich bereits vor der Anmeldung beim RAV genügend um Stellen beworben haben, sonst werden Sie vom RAV wegen ungenügenden Stellenbewerbungen bestraft.

    Sich nicht sofort beim RAV anzumelden war ein Riesenfehler.

    Artikel 8 AVIG Anspruchsvoraussetzungen

    1 Der Versicherte hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn er:

    a. ganz oder teilweise arbeitslos ist (Art. 10);

    b. einen anrechenbaren Arbeitsausfall erlitten hat (Art. 11);

    c. in der Schweiz wohnt (Art. 12);

    d. die obligatorische Schulzeit zurückgelegt und weder das Rentenalter der AHV erreicht hat noch eine Altersrente der AHV bezieht;

    e. die Beitragszeit erfüllt hat oder von der Erfüllung der Beitragszeit befreit ist (Art. 13 und 14);

    f. vermittlungsfähig ist (Art. 15) und

    g. die Kontrollvorschriften erfüllt (Art. 17).

    Artikel 13 AVIG Beitragszeit

    1 Die Beitragszeit hat erfüllt, wer innerhalb der dafür vorgesehenen Rahmenfrist (Art. 9 Abs. 3) während mindestens zwölf Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat.

    2 Angerechnet werden auch:

    a. Zeiten, in denen der Versicherte als Arbeitnehmer tätig ist, bevor er das Alter erreicht, von dem an er AHV-Beiträge bezahlen muss;

    b. schweizerischer Militär-, Zivil- und Schutzdienst, ferner obligatorische Hauswirtschaftskurse, die ganztägig und ununterbrochen während mindestens drei Wochen geführt werden;

    Artikel 14 AVIG Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit

    1 Von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind Personen, die innerhalb der Rahmenfrist (Art. 9 Abs. 3) während insgesamt mehr als zwölf Monaten nicht in einem Arbeitsverhältnis standen und die Beitragszeit nicht erfüllen konnten wegen:

    a. einer Schulausbildung, Umschulung oder Weiterbildung, sofern sie während mindestens zehn Jahren in der Schweiz Wohnsitz hatten;

    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19820159/index.html

    Artikel 6 Absatz 1 AVIV: Versicherte, die aufgrund von Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a AVIG alleine oder in Verbindung mit einem Grund nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b oder c AVIG von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind, müssen eine Wartezeit von 120 Tagen bestehen.

    Artikel 6a AVIV

    1 Die allgemeine Wartezeit ist in der Rahmenfrist für den Leistungsbezug nur einmal zu bestehen. Als Wartezeit gelten dabei nur diejenigen Tage, für die die versicherte Person die Anspruchsvoraussetzungen (Art. 8 Abs. 1 AVIG) erfüllt.

    2 Versicherte mit einem versicherten Verdienst bis 36 000 Franken pro Jahr haben keine allgemeine Wartezeit zu bestehen.

    3 Versicherte mit Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25 Jahren und einem versicherten Verdienst zwischen 36 001 Franken und 60 000 Franken pro Jahr haben keine allgemeine Wartezeit zu bestehen.

    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19830238/index.html

  • Wenn du Schulden hast, die du aus deinem Einkommen nicht bedienen kannst, solltest du dich sofort an deine kommunale oder kantonale Schuldnerberatung wenden.


    Geld vom RAV ist kein Gnadenakt, sondern eine Hilfe, wieder in die Erwerbswelt zurückzukommen. Du nimmst niemanden etwas weg. Das Geld, dass du vom RAV bekommst, finanzierst du mit deinen bereits bezahlten und zukünftigen Beiträgen.

  • @Beobachter Online-Redaktion


    Bitte auch endlich die Antwort des Forenbenutzer Hub09 vom 04/10 um 10:35 mit der Werbung und den Kommentar des Forenbenutzers Hub09 vom 04/10 um 10:44 zur Antwort des Forenbenutzers marikowari vom 24/09 um 20:48 löschen und den Forenbenutzer Hub09 sperren. Zusätzlich sollte dieser Thread für weitere Antworten und Kommentar geschlossen werden, da er nur immer wieder von Werbespammern für Werbung für Kredite missbraucht wird.