Strafbefehl bei Parkbusse, Einsprache erheben?

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  • Hallo

    Ich habe gestern einen Strafbefehl wegen einer Parkbusse erhalten. Dies hat mich ziemlich erschrocken, weil eine Mahnung, bzw. Übertretungsanzeige der Stadtpolizei habe ich nie erhalten. Gemäss Stadtpolizei wurde diese natürlich verschickt und ich habe sie nicht eingezahlt.

    Ich kann mich an die Busse erinnern und zahle sonst immer fristgerecht meine Rechnungen ein. Dies habe ich wohl irgendwie versäumt wie ich jetzt auch auf meinem Bankauszug festgestellt habe.

    Lohnt es sich da eine Einsprache zu erheben? Gemäss Telefongespräch mit dem Stadtrichteramt habe ich bei Einzahlung der gesamten Busse (inkl. Kosten- und Gebührenpauschale) einen 3-jährigen Registereintrag. Was hat das zu bedeuten?

    Andererseits ist der Erhalt eines Briefes wenn er nicht per Einschreiben geschickt wird, nicht nachweisbar. Auch das wurde mir am Telefon so gesagt.

    Hat Jemand Erfahrung mit einer solchen Einsprache? Oder mit einem "Eintrag"?

    Vielen Dank.

  • Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei Paar Schuhe und VERGESSEN leider viele

    Internetuser gerne. Die Leuten dort bei Staatsanwaltschaft sind keine Nasenbohrer und arbeiten für den

    Staat und die Kohle. Es wäre naiv zu meinen, das diese Leute bei solchen Fällen für Gerechtigkeit und Fairplay einstehen. Dort wird jede Aussage die gemacht wird auf eine Goldwaage gelegt... Zu Ungunsten des Klägers!

    Dazu: Vor Gericht sind viele Laienrichter eh immer auf der Seite des Staatsanwaltschaft.

    Zermürbungstatik - Schweiz!

  • Wenn die Parkbusse berechtigt war, aber nicht bezahlt wurde, gibt es doch gar nichts zu diskutieren. Gesetz ist Gesetz! Wer sich nicht an Verkehrsregeln hält soll bezahlen. Die Foren sind gut bestückt mit Trollen, die falsch parkieren und sich dann über die Busse beschweren, als ob andere daran schuld wären. Ich stosse doch täglich über solche Unfähigen Autofahrer, die ihre Karre aufs Trottoir stellen, ohne Rücksicht auf den Durchgang für die Fussgänger.

  • Leider habe ich keine Erfahrung mit so einem Eintrag.

    Aber zum vorigen Post habe ich was anzumerken:

    Hier ging es darum, dass keine Mahnung erhalten wurde sondern nur gleich ein Bescheid, der wahrscheinlich wegen der zusätzlichen Verfahrensgebühren so hoch wurde dass das mit den 3 Monaten Eintrag heraus kommt.

    Ansonsten bin ich auch der Meinung dass die Behörde beweisen muss, dass sie die Mahnung losgeschickt hat. Vom Bürger wird doch auch erwartet dass er wichtige Post mit Einschreiben schickt, warum also nicht auch das Amt?